Schriftliche Frage 111 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Wie ist nach Planung der Bundesregierung der zeitliche Horizont angesetzt für die Arbeitsgruppe, die die Fachkommission Städtebau der Baumin…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 111 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Wie ist nach Planung der Bundesregierung der zeitliche Horizont angesetzt für die Arbeitsgruppe, die die Fachkommission Städtebau der Baumin…
Frage 111 (Ates Gürpinar, Die Linke):
Wie ist nach Planung der Bundesregierung der zeitliche Horizont angesetzt für die Arbeitsgruppe, die die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz beschlossen hat und die im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung baurechtliche Anwendungshinweise für Cannabis- Anbauvereinigungen erarbeiten soll, und wann soll das Ergebnis vorliegen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 26. September 2025:
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat in der Bauministerkonferenz und ihren Untergliederungen, wie zum Beispiel der Fachkommission Städtebau, Gaststatus. Dementsprechend obliegt die Leitung der Arbeitsgruppe dieser Fachkommission einem Land, das für den Zeitplan verantwortlich ist. Eigene zeitlichen Planungen des BMWSB beziehungsweise der Bundesregierung existieren nicht. Ein Entwurf der Anwendungshinweise ist Gegenstand laufender Beratungen der Fachkommission Städtebau.
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