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Schriftliche Frage 124 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie sehen die nächsten Schritte und der aktuelle Prozess der Bundesregierung hinsichtlich der Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz konk…

dip / schriftliche_frage 19.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 124 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie sehen die nächsten Schritte und der aktuelle Prozess der Bundesregierung hinsichtlich der Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz konk… Frage 124 (Katrin Uhlig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie sehen die nächsten Schritte und der aktuelle Prozess der Bundesregierung hinsichtlich der Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz konkret aus, und wann ist zeitlich mit dem finalen Abschluss und einer Unterzeichnung des Zusatzvertrages, wie er im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zugesichert ist, zu rechnen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 17. Dezember 2025: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat als für den Abschluss des Zusatzvereinbarung koordinierendes Ressort an die Ergebnisse der vorangegangenen Legislaturperiode – zuletzt gesichert durch den Letter of Intent vom 24. Januar 2025 – angeknüpft und diverse Gesprächsformate etabliert, um stringent am Abschluss der Zusatzvereinbarung in dieser Legislaturperiode weiterzuarbeiten. Ziel ist, die im April 2024 zwischen Bund, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und der Region Bundesstadt Bonn vereinbarten Eckpunkte soweit zu konkretisieren, dass ein erhebliches Bundesinteresse final bestätigt und eine Aufnahme in die Zusatzvereinbarung erfolgen kann. Da mit dem Abschluss der Zusatzvereinbarung bundesseitig finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden sollen, kann der Abschluss der Zusatzvereinbarung erst nach abschließender Bestätigung eines erheblichen Bundesinteresses durch die jeweiligen Fachressorts und nach der erfolgreichen dezentralen Einwerbung von Haushaltsmitteln durch die jeweils verantwortlichen Ressorts und der Verortung in deren Einzelplänen erfolgen.

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