Schriftliche Frage 112 von Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung die Bewertung und Förderung neu geplanter EH55- Neubauten als „klimafreundlich“ im Rahmen des KFN- Program…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 112 von Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung die Bewertung und Förderung neu geplanter EH55- Neubauten als „klimafreundlich“ im Rahmen des KFN- Program…
Frage 112 (Kassem Taher Saleh, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie begründet die Bundesregierung die Bewertung und Förderung neu geplanter EH55- Neubauten als „klimafreundlich“ im Rahmen des KFN- Programms (KFN = klimafreundlicher Neubau), obwohl EH55 laut Branchenverbänden bereits üblicher Mindeststandard ist, und aus welchem Grund ist die EH55-Förderung über das KFN- Programm und nicht über ein eigenständiges Sonderprogramm vorgesehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 24. September 2025:
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, zum Abbau des Bauüberhangs eine zeitlich befristete Fördermöglichkeit für Bauprojekte mit Effizienzhaus 55-Standard zu schaffen. Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages hat in der Bereinigungssitzung zum Haushalt 2025 die Mittel in dem KFN-Titel (Kapitel 9063 Titel 893 72) erhöht und in seiner Begründung ausgeführt, dass die Mittel des KFIM-Programms für eine zeitlich befristete Förderung zur Aktivierung des Bauüberhangs dienen (EH55 EE-Standard). Der temporäre Programmbaustein trägt dazu bei, klimafreundliches Bauen weiter zu etablieren. Die konkrete Ausgestaltung des Programms befindet sich noch in den Abstimmungen.
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