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Schriftliche Frage 76 von Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die neu strukturierten KfW-Förderprogramme für Neubau und Modernisierung aufzulegen, und aus welchen…

dip / schriftliche_frage 22.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 76 von Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die neu strukturierten KfW-Förderprogramme für Neubau und Modernisierung aufzulegen, und aus welchen… Frage 76 (Kassem Taher Saleh, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die neu strukturierten KfW-Förderprogramme für Neubau und Modernisierung aufzulegen, und aus welchen Gründen ist dies in den ersten 100 Tagen der Amtszeit der Bundesregierung nicht geschehen, obwohl sie selbst von einer dringenden Notwendigkeit spricht, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen (siehe auch: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeilen 735 bis 740)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 22. August 2025: Der Koalitionsvertrag sieht eine Zusammenfassung und Vereinfachung der bisherigen KfW-Förderprogramme vor. Das Ziel der Bundesregierung ist es dabei, Anreize für einfaches, klimafreundliches und kostenreduziertes Bauen zu setzen sowie Familien gezielt bei dem Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen. Die Bundesregierung arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, eine gute Lösung zu dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zu gestalten, die Programme der KfW zu zwei zentralen Programmen zusammenzuführen – ein Programm für den Neubau und eines für die Modernisierung. Da es sich hierbei um eine grundlegende Umstellung und Vereinfachung der bisherigen Förderkulisse handelt, sind viele Detailfragen zu klären. Die weitere Ausgestaltung hängt auch von den laufenden Haushaltsverhandlungen ab. Bis zur vollständigen Umsetzung der neuen Förderkulisse soll ein lückenloses Förderangebot gewährleistet werden. Berlin, den 22. August 2025 Anlage zu Frage 6 14. August 2025 Investive Ausgaben der Bereichsausnahme - T Euro - 1 Epl/Titel 2. RegE 2025 RegE 2026 Einzelplan 01 (Bpräs) 0112 812 12 274 229 Einzelplan 02 (BT) 0212 812 82 2.472 2.968 Einzelplan 04 (BK) 0412 711 11 - - 0412 812 11 - 950 0412 812 12 1.350 4.064 0432 812 12 900 875 0452 812 82 - 1.984 Einzelplan 05 (AA) 0512 812 52 13.100 48.744 Einzelplan 06 (BMI) 0602 711 21 58.000 55.000 0602 812 20 3.000 3.000 0602 894 20 126.300 227.300 0614 812 22 - 1.100 0616 711 01 150 150 0616 712 01 - - 0616 811 01 26 26 0616 812 01 169 169 0616 812 02 1.539 2.553 0616 812 21 33.055 35.242 0616 821 21 - - 0623 711 01 2.044 1.433 0623 811 01 125 125 0623 812 01 1.500 1.500 0623 812 02 21.514 43.385 0624 812 12 - 103.828 0625 812 32 - 63.809 0628 711 01 - 1.000 0628 712 01 - 800 0628 811 01 331 1.917 0628 811 02 - - 0628 812 01 8.236 26.236 0628 812 02 5.386 16.386 0628 812 03 6.099 8.099 Anlage zu Frage 6 14. August 2025 Investive Ausgaben der Bereichsausnahme - T Euro - 2 Epl/Titel 2. RegE 2025 RegE 2026 0628 821 01 - - 0628 883 01 15.800 27.800 0628 811 11 93.950 145.437 0628 812 11 21.408 47.908 0629 711 01 523 10.523 0629 811 01 42.486 91.056 0629 812 01 23.277 69.224 0629 812 02 3.344 18.404 Einzelplan 08 (BMF) 0812 812 12 146 - 0815 812 12 110 100 0816 812 12 3.465 24.588 Einzelplan 10 (BMLEH) 1011 812 12 1.016 2.976 Einzelplan 11 (BMAS) 1112 812 52 4.368 629 1113 812 52 350 380 1114 812 52 84 238 1115 812 52 155 94 1116 812 52 192 - Einzelplan 14 (BMVg) 1403 812 01 17.000 25.700 1403 812 03 437 565 1404 894 11 2.900 4.900 1404 894 21 30.700 31.900 1405 871 01 59.912 60.174 1408 812 01 159.100 175.000 1408 821 03 38.000 110.000 1408 883 01 200 200 1408 883 02 1.000 1.000 1408 894 11 4.000 3.000 1408 741 41 1.800 11.500 1408 882 41 2.500 12.000 1408 883 41 4.500 13.000 1408 891 41 3.000 11.000 1408 893 41 4.000 11.500 1408 891 51 896.038 1.026.506 1408 891 52 117.433 555.305 1412 711 01 8.000 9.500 Anlage zu Frage 6 14. August 2025 Investive Ausgaben der Bereichsausnahme - T Euro - 3 Epl/Titel 2. RegE 2025 RegE 2026 1412 812 01 2.500 3.500 1413 811 01 3.200 1.210 1413 812 01 100.000 110.000 1413 812 55 75.000 60.000 Einzelplan 15 (BMG) 1512 812 92 - 800 1513 812 92 - 10 1515 812 92 - 200 1516 812 92 - 150 1517 812 92 - 500 Einzelplan 16 (BMUKN) 1615 812 42 - 175 1616 812 32 1.517 1.682 Einzelplan 19 (BVErfG) 1912 812 12 38 - Einzelplan 20 (BRH) 2012 812 12 1.480 665 Einzelplan 21 (BfDI) 2112 812 12 150 150 Einzelplan 22 (UKR) 2212 812 12 21 150 Einzelplan 30 (BMFTR) 3004 894 21 5.500 5.500 3004 894 23 137.400 137.400 Gesamtsumme 2.173.570 3.477.071 Anlage zu Frage 63: Ergebnisse der Berichte der Länder gem. § 11 Abs. 1 S. 1 KAnG, Frist: 30. September 2024 (Zusammenfassung) Bundesland Kommunen mit Klimaanpassungskonzepten (KlAK) Anmerkungen (zu Quellen, Definitionen uÄm.) Baden-Württemberg 8 Landkreise 29 Städte oder Gemeinden Landkreise Böblingen Breisgau-Hochschwarzwald Calw Enzkreis Lörrach Ludwigsburg Rastatt Rottweil Sonstige Kommunen Bad Schussenried Bad Säckingen Baienfurt (zus. mit Baindt und Berg) Berg (zus. mit Baienfurt und Baindt) Biberach an der Riß Bodman-Ludwigshafen Emmendingen Ettenheim (s. Mahlberg)# Freiburg Freudental Gemeindeverband Mittleres Schussental Giengen an der Brenz Glatten 1101 Städte und Gemeinde, darunter neun Stadtkreise 35 Landkreise Basis: freiwillige Abfrage bei den Kommunen: (https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-monitoring/planungund-bau/stadtentwicklung-undkommunaleplanung/klimaanpassungskonzepte) Rücklauf: 17 Landkreise, 1 Stadtkreis, 198 Städte und Gemeinden KlAK in Erarbeitung: - 10 Landkreise - 54 Städte oder Gemeinden „Die Meldung stützt sich (…) auf die Ergebnisse einer durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Ende 2023 durchgeführten (freiwilligen) Umfrage, einer Internetrecherche zu den bis dato bestehenden Klimaanpassungskonzepten in den Kommunen und der Verifizierung durch die kommunalen Landesverbände. (…) Dabei ist zu beachten, dass es Gemeinden gibt, deren Konzepte zwar grundsätzlich der Anpassung an den Klimawandel dienen, jedoch nicht immer als Anpassungskonzepte bezeichnet werden. Auch gibt es viele Teilkonzepte, beispielsweise Hitzeaktionspläne, kommunale Leitfäden zu Starkregenrisikomanagement in Graben-Neudorf Herrenberg Horb am Neckar Ingersheim Karlsruhe Kirchheim unter Teck Kornwestheim Leutkirch im Allgäu Lörrach Nürtingen Offenburg Ostfildern Sindelfingen Stadt Walldorf Stutensee Tübingen verschiedenen Gemeinden, die nicht zwingend zu Anpassungskonzepten zusammengefügt wurden.“ Bayern Landkreise1: 3 KlAK Gemeinden2: 10 KlAK „Nach den aktuellen Planungen zur Umsetzung des Bundes- Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) wären derzeit die Gebiete von 96 Gemeinden (25) und Kreisen (71) von der Pflicht zur Aufstellung eines Klimaanpassungskonzeptes nach § 12 KAnG betroffen.“ Berlin Auf Ebene des Senats – ja; „Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm“ (BEK 2030) vom 20.12.2022, zwei Abschnitte (Klimaschutz/I, Klimaanpassung/II) Auf Bezirksebene: - Charlottenburg-Wilmersdorf - Mitte Berlin hat 12 Bezirke. Brandenburg Verbandsgemeinde Bad Liebenwerda Stadt Bernau bei Berlin Basis: freiwillige Befragung von 245 Kommunen, Rücklauf 23 % (= 57 Kommunen) 1 Ohne Nennung der Ortsnamen gemeldet. 2 Ohne Nennung der Ortsnamen gemeldet. Stadt Eberswalde Stadt Erkner Landeshauptstadt Potsdam KlAK in Erarbeitung/Planung: in 4 Kommunen KlAK angestrebt: in 8 Kommunen Bremen Bremen Bremerhaven (jeweils seit 2018) „Klimaanpassungsstrategien“ genannt; auch das Land Bremen hat eine solche seit 2018 https://www.klimaanpassung.bremen.de/anpassungsstrategie/dieanpassungsstrategie-20395 Hamburg --- Fehlanzeige gemeldet, da HH „als Stadtstaat nicht von § 11 Abs. 1 S. 1 KAnG betroffen“ sei. Hessen Stadt Heusenstamm Stadt Kassel Landkreis Darmstadt-Dieburg Stadt Offenbach am Main Gesamtzahl der Kommunen in Hessen: 421. Konzepte in Erstellung: in 20 Kommunen. „399 von 421 hessischen Kommunen sind Mitglied im Rahmen des kommunalen Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“. Mitglieder des Bündnisses verpflichten sich zu einer engagierten Klimapolitik, die auch die Erstellung von Aktionsplänen beinhaltet, d.h. Maßnahmenpläne, die sowohl Klimaschutz als auch Klimawandelanpassung adressieren sollen. Der Umfang dieser Aktionspläne ist nicht mit dem Umfang der DAS-Konzepte vergleichbar.“ Mecklenburg-Vorpommern kreisfreie Stadt Schwerin Hansestadt Rostock „Die übrigen 6 Landreise, 76 Ämter und 38 amtsfreien Städte und Gemeinden haben kein Klimaanpassungskonzept.“ Niedersachsen Gemeinde Lemwerder Landkreis Osnabrück Region Hannover, Landkreis Landkreis Vechta Stadt Hannover Stadt Syke Stadt Laatzen Stadt Salzgitter „Da bisher keine Pflicht zur Berichterstattung der Kommunen an das Land Niedersachsen besteht, ist eine Befragung der Kommunen auf freiwilliger Basis durchgeführt worden. Niedersachsen hat 939 Gemeinden, davon 650 Mitgliedsgemeinden in 114 Samtgemeinden und 289 Einheitsgemeinden (davon 8 kreisfreie Städte), 36 Landkreise und die Region Hannover als kommunale Körperschaft eigener Art. Von den niedersächsischen 939 Gemeinden haben sich auf die Befragung hin 96 Gemeinden zurückgemeldet. Das entspricht einer Rückmeldung von 10 %. Davon haben 8 Gemeinden angegeben ein Klimaanpassungskonzept zu haben.“ Nordrhein-Westfalen Fertige KlAK besitzen die folgenden Kreise: Ennepe-Ruhr-Kreis Siegen-Wittgenstein Soest Gütersloh Herford Lippe Minden-Lübbecke Mettmann Viersen Wesel Coesfeld Steinfurt Heinsberg Kommunen mit fertigen KlAK: Ennepetal, Stadt Hattingen, Stadt Schmallenberg, Stadt Altena, Stadt Herscheid, Gemeinde Burbach, Gemeinde Siegen, Stadt Bönen, Gemeinde Selm, Stadt Unna, Stadt Werne, Stadt Gütersloh, Stadt Versmold, Stadt Lemgo, Stadt Bad Oeynhausen, Stadt Laut zusammenfassender Auskunft des Landes haben KlAK oder befinden sich im Erstellungsprozess: - 110 von 396 Kommunen (27,8 %) - 21 von 31 Kreisen (67,7 %) Die umfangreiche, als Anhang übersandte Tabelle enthält eine Differenzierung nach verschiedenen Konzepten (Klimaanpassungskonzept in Eigenregie, Integriertes Klimaschutzund Klimaanpassungskonzept, Klimaanpassungsstrategie via Evolving Regions, Teilkonzept Klimafolgenanpassung), bei denen z.T. nach der Finanzierung und z.T. nach sonstigen Kriterien für Konzepte unterschieden zu werden scheint. Außerdem wird in der Tabelle differenziert nach Bearbeitungs- und Informationsständen (fertig/in Bearbeitung, kein Konzept bzw. keine darüber vorliegenden Informationen) und die Kommunen alphabetisch innerhalb ihres jeweiligen Regierungsbezirks aufgeführt. Dies macht eine übersichtliche Darstellung links unmöglich. Deshalb werden in der Liste links lediglich die Kommunen aufgeführt, die laut Liste ein „Klimaanpassungskonzept in Eigenregie“ oder ein „Integriertes Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept“ bereits fertiggestellt haben. „Die Daten entstammen dabei weitestgehend unseren Erhebung für den Indikator "Klimaanpassungskonzepte in Kommunen und Kreisen" unseres Klimafolgen und -Anpassungsmonitoring NRW: https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-monitoring/planungund-bau/stadtentwicklung-undkommunaleplanung/klimaanpassungskonzepte“ Essen, Stadt Geldern, Stadt Krefeld, Stadt Heiligenhaus, Stadt Langenfeld (Rhld.), Stadt Kaarst, Stadt Meerbusch, Stadt Viersen, Stadt Willich, Stadt Moers, Stadt Wuppertal, Stadt Bocholt, Stadt Borken, Stadt Gronau (Westf.), Stadt Heek Gemeinde Billerbeck, Stadt Coesfeld, Stadt Olfen, Stadt Gelsenkirchen , Stadt Emsdetten, Stadt Rheine, Stadt Saerbeck, Gemeinde Beckum, Stadt Oelde, Stadt Heinsberg, Stadt Leverkusen, Stadt Lindlar, Gemeinde Brühl, Stadt Hürth, Stadt Niederkassel, Stadt Siegburg, Stadt Aachen, Stadt Rheinland-Pfalz 5 Städte3 16 KlAK in Erarbeitung (Kommunen) 2 KlAK in Erarbeitung (Städte) „Bereits fertige Konzepte gibt es in Rheinland-Pfalz in 5 Städten. Dabei handelt es sich um Konzepte, die nach den alten Förderrichtlinien über die DAS-Förderung (Modellprojekte als Teil- Klimaschutzkonzepte) umgesetzt wurden oder durch andere Finanzierung (im Fall von Speyer). Teilkonzepte, die nur Starkregen adressieren wie in Pirmasens sind nicht inbegriffen. Aktuell erarbeiten 16 Kommunen Anpassungskonzepte nach der DAS A.1 Förderung. Zwei weitere Städte erarbeiten Anpassungskonzepte über andere Förderungen, die sich jeweils auf bestimmte Schwerpunkte konzentrieren (Wirtschaft, Innenstadt). Hinweis: Bereits vorliegende Konzepte entsprechen nicht unbedingt den Anforderungen, die gemäß KAnG bzw. dann in der weiteren Umsetzung durch Ländergesetze und Ausführungsvorschriften festgelegt wurden/werden.“ Saarland Mittelstadt St. Ingbert Gemeinde Tholey Abfrage zum Vorliegen von Klimaanpassungskonzepten in allen 5 Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken sowie in den 52 Städten und Gemeinden durchgeführt; von 47 Kommunen Rückmeldung erhalten. Sachsen Stadt Zwickau „Zudem ist bekannt, dass in etlichen Gemeinden/Landkreisen im Freistaat Sachsen Teilkonzepte zu einzelnen Belangen der Klimaanpassung existieren, welche jedoch die Anforderungen an ein kommunales Klimaanpassungskonzept im Sinne des KAnG nicht erfüllen. In mehreren Gemeinden sind zudem Klimaanpassungskonzepte in der Erarbeitung. In welchen Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen im Umkehrschluss keine Klimaanpassungskonzepte vorliegen, kann 3 Ohne Nennung der Ortsnamen gemeldet. derzeit nicht mitgeteilt werden, da hierzu keine abschließenden Informationen vorliegen.“ Sachsen-Anhalt 2 Landkreise Landkreis Jerichower Land Landkreis Mansfeld-Südharz 10 Kommunen über 10.000 Einwohner Halle (Saale) Magdeburg Dessau-Roßlau Lutherstadt-Wittenberg Bitterfeld-Wolfen Naumburg Schönebeck Sangerhausen Gommern Tangermünde KlAK in Erarbeitung: - Landkreis Salzlandkreis - Kommune Salzwedel „Es existiert derzeit in Sachsen-Anhalt keine rechtliche Verpflichtung für Landkreise und Gemeinden, dem Land gegenüber zu berichten, ob es für das jeweilige Gebiet ein Klimaanpassungskonzeptgibt. Insofern gibt es hierzu im Land noch keine Meldungen entsprechend Bundes-KAnpG. Aus der Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene, Umfragen und Recherchen liegen dem MWU aber einige Erkenntnisse zu den Aktivitäten im Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels der kommunalen Ebene vor. Diese sind die Grundlage für die beigefügte Übersicht.“ Sachsen-Anhalt hat: - 11 Landkreise - 3 kreisfreie Städte - 215 kreisangehörige Gemeinden (davon 101 Einheitsgemeinden und 114 Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden) - 18 Verbandsgemeinden Schleswig-Holstein 2 kreisfreie Städte: Stadt Flensburg Hansestadt Lübeck 4 Kreise Rendsburg-Eckernförde Schleswig-Flensburg Segeberg „Informationen zum Vorhandensein eines Klimaanpassungskonzeptes liegen für 212 kreisfreie Städte, Gemeinden und Kreise vor. Für zwei kreisfreie Städte (Stadt Flensburg, Hansestadt Lübeck) und vier Kreise (Rendsburg- Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Stormarn) liegen derzeit (Stand: 24.09.2024) Klimaanpassungskonzepte vor, während in den restlichen 206 kreisfreien Städte, Gemeinden und Kreise noch keine solchen Konzepte vorliegen. Für die kreisfreie Stormarn Stadt und die Gemeinden, die nicht zurückgemeldet haben, geht die Landesregierung derzeit davon aus, dass kein Klimaanpassungskonzept vorliegt.“ Thüringen 2 kreisfreie Städte4 1 Landkreis 41 Gemeinden Soweit Aussagen in diesem Dokument mit Anführungszeichen versehen sind, handelt es sich um wörtliche Zitate aus den jeweiligen Antwortschreiben der Länder. Alle anderen Texte sind eigene Anmerkungen von MitarbeiterInnen des Bundesumweltministeriums. 4 Ohne Nennung der Ortsnamen gemeldet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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