Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe
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Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
Das Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe ist ein Zusammenschluss von über 260 Sozialunternehmen, organisiert in Landesverbänden und Arbeitsgemeinschaften in verschiedenen Bundesländern Deutschlands. Es setzt sich für die Belange (langzeit-)arbeitsloser Menschen ein und fungiert als Ansprechpartner für Politik und Verwaltung in Fragen der Arbeitsförderung.
Im Rahmen seiner Interessenvertretung gemäß dem Lobbyregistergesetz führt das Bundesnetzwerk folgende Tätigkeiten aus:
Politische Kommunikation und Beratung: Das Netzwerk pflegt den Dialog mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Ministerien und anderen politischen Entscheidungsträgern, um auf die Bedürfnisse und Herausforderungen von langzeitarbeitslosen Menschen aufmerksam zu machen und entsprechende politische Maßnahmen zu fördern.
Stellungnahmen und Positionspapiere: Es erstellt und veröffentlicht Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben und politischen Diskussionen im Bereich der Arbeitsförderung und sozialen Teilhabe, um seine Positionen und Empfehlungen darzulegen.
Öffentlichkeitsarbeit: Durch Pressemitteilungen, Veranstaltungen und Publikationen informiert das Netzwerk die Öffentlichkeit über relevante Themen und setzt sich für eine breite gesellschaftliche Unterstützung seiner Anliegen ein.
Kooperation mit anderen Organisationen: Das Bundesnetzwerk arbeitet mit anderen Verbänden und Organisationen zusammen, um gemeinsame Interessen zu vertreten und Synergien in der Interessenvertretung zu nutzen.
Fachliche Expertise: Es bringt die praktische Erfahrung seiner Mitgliedsunternehmen in politische Prozesse ein, um sicherzustellen, dass gesetzliche Regelungen praxisnah und effektiv gestaltet werden.
Interessenbereiche: Arbeitsmarkt
Regelungsvorhaben:
- Auskömmliche Ausstattung SGB II Gesamtbudget Bundeshaushalt 2027: Zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 fordern wir:
Eine auskömmliche Finanzierung der Eingliederungs- und Verwaltungstitel im SGB II ist sicherzustellen. Die für 2026 veranschlagten 4,7 Mrd. Euro Eingliederungsmittel sollten mindestens beibehalten werden.
Es darf nicht zu erheblichen Umschichtungen von Eingliederungsmitteln in den Verwaltungstitel kommen.
Die Zweckbindung der Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen muss gestärkt werden, damit diese tatsächlich für Qualifizierung, Beschäftigungsförderung und soziale Teilhabe eingesetzt werden können.
Relationen
Keine Relationen.