Entwicklung und Finanzierung der Arbeitsförderung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
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Entwicklung und Finanzierung der Arbeitsförderung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1701
21. Wahlperiode 17.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Rietenberg, Timon Dzienus, Leon Eckert und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwicklung und Finanzierung der Arbeitsförderung im Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Jobcentern ausreichend
Eingliederungsmittel zur Verfügung zu stellen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD, S. 16). Die aktuellen Haushaltsentwürfe lassen allerdings auch
nach Ansicht der Fragestellenden nicht erkennen, dass dieser Anspruch auch
wirklich erfüllt wird. Zwar steigen die Mittel für die Eingliederung
langzeitarbeitsloser Menschen, die Mittel für Verwaltungskosten verharren jedoch auf
konstantem Niveau. Da die Ausgaben für Personal, Miete und Betriebskosten
der Jobcenter kontinuierlich steigen, erfolge die notwendige Gegenfinanzierung
zunehmend zulasten der Eingliederungsmittel, so das Bundesnetzwerk für
Arbeit und Teilhabe.
In der Praxis entnehmen die Jobcenter demnach Gelder, die eigentlich für
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vorgesehen sind, um den Verwaltungsbedarf
zu decken. Laut Rückmeldungen von Trägern der Arbeitsförderung bleiben
Plätze in Förderprogrammen unbesetzt oder werden nicht verlängert. So
wurden laut Bundesnetzwerk für Arbeit und Teilhabe im letzten Jahr rund 20
Prozent der Plätze abgebaut (Pressemitteilung 2. Juli 2025, www.arbeit-teilhab
e.de/was-wir-tun#Aktivitaeten).
Aus Sicht der Fragestellenden ist diese Entwicklung besorgniserregend.
Menschen, die Bürgergeld beziehen, müssen gezielt und individuell passend
unterstützt und qualifiziert werden. Dafür gibt es bereits sehr gute Instrumente, die
allerdings auch zur Anwendung kommen müssen. Aus Sicht der
Fragestellenden bleibt das Potenzial einer nachhaltigen Arbeitsförderung viel zu oft
ungenutzt, während sich aktuelle öffentliche Debatten zum Bürgergeld oft nur auf
Sanktionen und kurzfristige Vermittlung beschränken.
Ziel der Kleinen Anfrage ist es, den aktuellen Stand der Arbeitsförderung im
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu erfassen sowie die Finanzsituation
der Jobcenter und deren Möglichkeiten zur Eingliederung näher zu beleuchten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im
Rechtskreis SGB II wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019
absolut und prozentual durch folgende Instrumente gefördert (bitte jeweils
die jährlichen Bestandszahlen sowie Eintritte seit 2019 auflisten):
a) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)) bei einem Träger,
b) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45
SGB III) bei einem Arbeitgeber,
c) Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Erwerbstätigkeit (§ 16b SGB II),
d) Einstiegsgeld bei selbstständiger Erwerbstätigkeit (§ 16b SGB II),
e) Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c SGB II),
f) Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II),
g) Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II),
h) freie Förderung (§ 16f SGB II),
i) Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit (§ 16g SGB II),
j) Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (§ 16h SGB II),
k) Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II),
l) ganzheitliches Coaching (§ 16k SGB II),
m) Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 16 SGB II i. V. m.
§§ 81 ff. SGB III)?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahlen der
Teilnehmenden im Zeitverlauf, insbesondere in Bezug auf die Instrumente
Förderung der beruflichen Weiterbildung (§ 16 SGB II i. V. m. §§ 81 ff.
SGB III), Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II) und Teilhabe am
Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II), und welche Gründe sieht sie dafür?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die laut Bundesnetzwerk für Arbeit
und Teilhabe gesunkenen Neueintritte in den „Sozialen Arbeitsmarkt“
(§ 16i SGB II) vor dem Hintergrund der positiven Evaluation durch das
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung?
4. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potenzial an Menschen im
SGB II ein, die in das Förderprofil des „Sozialen Arbeitsmarkts“ (§ 16i
SGB II) fallen?
5. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Neueintritte in den
„Sozialen Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) wieder zu erhöhen (vgl. Frage 3), wenn
ja, wie sehen diese Maßnahmen aus, und wenn nein, wie begründet sie
das?
6. Wird die Bundesregierung bei der im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD genannten Überprüfung der Instrumente auf ihre
Wirksamkeit (Koalitionsvertrag, S. 17) auf bereits bestehende Daten zurückgreifen
oder neue Evaluationen beauftragen, und welchen Zeitplan gibt es für
diese Überprüfung?
7. Hat die Bundesregierung bereits Pläne zur Weiterentwicklung oder
Neuschaffung einzelner Instrumente, und in welchen Bereichen sieht sie
besonderen Handlungsbedarf?
8. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Verwaltungskosten der
Jobcenter (bitte jährliche Zahlen seit 2015 bis zum aktuell verfügbaren
Zeitpunkt, jeweils Ist und Soll, nennen)?
9. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Eingliederungsausgaben
der Jobcenter (bitte jährliche Zahlen seit 2015 bis zum aktuell verfügbaren
Zeitpunkt, jeweils Ist und Soll, nennen)?
10. Wie viel Prozent des Gesamtbudgets geben die Jobcenter jährlich für
Verwaltungskosten aus (bitte absolute und prozentuale Zahlen seit 2015 für
die zehn Jobcenter mit den höchsten Anteilen und die zehn Jobcenter mit
den geringsten Anteilen nennen)?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, aus welchen Kostenpunkten
sich die Verwaltungsausgaben konkret für die einzelnen Jobcenter
zusammensetzen (z. B. Personal, Mieten, etc., wenn ja, bitte die prozentual
größten Ausgabeblöcke auflisten)?
12. Sieht die Bundesregierung Einsparpotenzial bei den Verwaltungskosten
der Jobcenter, und wenn nein, warum stattet sie die Jobcenter – nach den
in der Vorbemerkung genannten Angaben – nicht entsprechend der
tatsächlichen Ausgaben aus?
Berlin, den 9. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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