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Schriftliche Frage 22 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern wird das Gewerbesteueraufkommen durch die jeweiligen Hinzurechnungen (nach § 8 des Gewerbesteuergesetzes – GewStG) beeinflusst (bi…

dip / schriftliche_frage 12.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 22 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern wird das Gewerbesteueraufkommen durch die jeweiligen Hinzurechnungen (nach § 8 des Gewerbesteuergesetzes – GewStG) beeinflusst (bi… Frage 22 (Karoline Otte, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern wird das Gewerbesteueraufkommen durch die jeweiligen Hinzurechnungen (nach § 8 des Gewerbesteuergesetzes – GewStG) beeinflusst (bitte Einfluss der jeweils einzelnen Hinzurechnung auf die Gesamtsumme der Gewerbesteuer angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. September 2025: Der nachstehenden Tabelle kann der prozentuale Anteil der jeweiligen Hinzurechnung am Gewerbesteueraufkommen des Veranlagungsjahres 2024 entnommen werden. Hinzurechnungen nach § 8 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in Prozent des Aufkommens des Veranlagungsjahres 2024 § 8 Nr. 1 GewStG: Finanzierungsanteile 2,39 § 8 Nr. 4 GewStG: Gewinnanteile 0,15 § 8 Nr. 5 GewStG: außer Ansatz gebliebene Gewinnanteile an Streubesitz 0,24 § 8 Nr. 8 GewStG: Anteile am Verlust in- oder ausländischer Mitunternehmerschaften (Personengesellschaften) 0,41 § 8 Nr. 9 GewStG: Spenden von Körperschaften 0,21 § 8 Nr. 10 GewStG: ausschüttungsbedingte bzw. abführungsbedingte Gewinnminderungen 0,00 § 8 Nr. 12 GewStG: ausländische Steuern 0,01 Summe* 3,39 * Differenzen durch Rundungen

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