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Schriftliche Frage 33 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Differenz zwischen existierenden und noch zu ertüchtigenden bzw. neu zu errichtenden Sire…

dip / schriftliche_frage 12.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 33 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Differenz zwischen existierenden und noch zu ertüchtigenden bzw. neu zu errichtenden Sire… Frage 33 (Leon Eckert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Differenz zwischen existierenden und noch zu ertüchtigenden bzw. neu zu errichtenden Sirenenstandorten, und wie hoch wäre der prognostizierte Mittelbedarf für eine vollständige Abdeckung aller Standorte? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. September 2025: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betreibt ein bundesweites Warnmittelkataster, in welchem seit diesem Jahr die unteren Katastrophenschutzbehörden Daten zur ihren Sirenenstandorten eigenständig pflegen können. Gegenwärtig sind diese Daten unvollständig. Im Warnmittelkataster sind rund 40.000 Sirenenstandorte erfasst, wovon ca. 60 Prozent elektromechanische Sirenen sind. Diese Sirenen sind bei einem Stromausfall aus technischen Gründen unbrauchbar und sind durch elektronische Sirenen zu ersetzen. Diese Maßnahme wird durch den Bund gefördert. Allein der Austausch der bisher dem Bund bekannten elektromechanischen durch elektronische Sirenen würde (basierend auf den durchschnittlichen Anschaffungskosten eines Sirenenstandortes i. H. v. rd. 20.000 Euro) bei rd. 500 Mio. Euro liegen. Dabei ist nicht allein die Anzahl an Sirenen ausschlaggebend, da moderne Sirenen gegenüber elektromechanischen Sirenen deutliche höhere Lautstärken erreichen und somit größere Gebiete abdecken können. Inwiefern es hierdurch zu einer Reduzierung von Standorten bei gleicher Abdeckung der Fläche kommt, obliegt gegenwärtig den Planungen der Kommunen. Darauf aufbauend prüft der Bund, ob die versorgte Fläche oder Bevölkerung für die Zwecke des Zivilschutzes ausreichend ist. Ein entsprechender Zielwert für den Zivilschutz befindet sich derzeit in der Festlegung. Kosten für die Ergänzung des auf den Katastrophenschutz ausgerichteten Sirenennetzes kämen zum o. g. Wert hinzu.

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