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Fördermittelvergabe der Bundesregierung im Bereich Katastrophenschutz an Landkreise und kreisfreie Städte

dip / drucksache 24.04.2026 · WP 21 · 21/5592 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Fördermittelvergabe der Bundesregierung im Bereich Katastrophenschutz an Landkreise und kreisfreie Städte Deutscher Bundestag Drucksache 21/5592 21. Wahlperiode 24.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Arne Raue, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Steffen Janich, Jochen Haug, Christopher Drößler, Sascha Lensing, Markus Matzerath und der Fraktion der AfD Fördermittelvergabe der Bundesregierung im Bereich Katastrophenschutz an Landkreise und kreisfreie Städte Der Katastrophenschutz ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen erfordert. Ein gut ausgestatteter und koordinierter Katastrophenschutz ist unabdingbar, um für Gefahrenlagen wie beispielsweise Waldbrände, Hochwasserereignisse oder Terroranschläge gerüstet zu sein. Die Bundesregierung unterstützt den Katastrophenschutz mit finanziellen Mitteln, insbesondere durch Förderprogramme für die Beschaffung von Katastrophenschutzausrüstungen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie zur Modernisierung von Infrastrukturen. Die konkrete Verteilung dieser Mittel auf kommunaler Ebene, insbesondere auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte, ist dabei für die Fragesteller von besonderem Interesse. Auch die Bundesregierung ist mit in der Pflicht, die Bürger der Bundesrepublik Deutschland im Falle von Naturkatastrophen, Großschadensereignissen oder anderen Gefahrenlagen wirksam zu schützen. In den vergangenen Jahren haben sich nach Auffassung der Fragesteller jedoch erhebliche Schwächen im deutschen Katastrophenschutz offenbart. Spätestens seit der verheerenden Flutkatastrophe im Juli 2021 im Ahrtal, bei der 135 Menschen ihr Leben verloren, wurden eklatante Defizite in der Gefahrenabwehr, in der Koordination zwischen Behörden sowie in der technischen und personellen Ausstattung sichtbar. Statt frühzeitig und systematisch in den Aufbau eines robusten, flächendeckenden Katastrophenschutzsystems zu investieren, hat sich in den Augen der Fragesteller die Bundesregierung über Jahre hinweg auf föderale Zuständigkeitsfragen zurückgezogen und dringliche Investitionen vernachlässigt. Warnsysteme wie die Sireneninfrastruktur wurden vielerorts abgebaut oder nicht modernisiert (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2021-07/katastrophenschutz-warnu ng-sirene-armin-schuster-flutkatastrophe-deutschland), Einsatzkräfte beklagen einen gravierenden Mangel an Geräten, Fahrzeugen und digitaler Ausrüstung (vgl. www.br.de/nachrichten/bayern/schutz-der-zivilbevoelkerung-brk-will-me hr-geld-und-ausruestung,UhUBIzw), und vielerorts bestehen nach Ansicht von Beobachtern Defizite bei der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen (vgl. https://publicgovernance.de/html/de/Gastkommentar-Rolle-der-Sta edte-im-Zivil-und-Bevoelkerungsschutz.html). Insbesondere auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte, die in vielen Fällen erste Ansprechpartner bei Katastrophenlagen sind, herrscht nach Auffassung der Fragesteller ein ungleicher und oft intransparenter Zugang zu Bundesfördermitteln. Obgleich die Bundesregierung beteuert, den kommunalen Katastrophenschutz stärken zu wollen (vgl. https://background.tagesspiegel.de/smart-city-und-stadtentwicklun g/briefing/dobrindt-sichert-kommunen-unterstuetzung-zu), bleibt unklar, in welchem Umfang Fördermittel tatsächlich in die Fläche gelangen – und ob die strukturellen Herausforderungen, etwa in ländlichen oder finanzschwachen Regionen, ausreichend berücksichtigt werden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Fördermittel in welcher Höhe hat die Bundesregierung den Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2015 bis einschließlich 2025 für Maßnahmen zum Ausbau des Katastrophenschutzes jeweils bereitgestellt (bitte die Fördersummen nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten, Förderprogrammen und damit umgesetzte Katastrophenschutzmaßnahmen sowie beantragte, gewährte und tatsächlich ausgezahlte Fördermittel tabellarisch aufschlüsseln)?  2. In welcher Form kontrolliert die Bundesregierung die sachgerechte Verwendung der für Aufgaben des Katastrophenschutzes bewilligten Mittel auf kommunaler Ebene?  3. Welche Rückforderungen oder nicht vollständig abgerufenen Mittel für Aufgaben des Katastrophenschutzes gab es im in Frage 1 genannten Zeitraum, und was waren die Gründe dafür?  4. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl bzw. Priorisierung sowie Bewilligung der Fördermittel für Aufgaben des Katastrophenschutzes für die Landkreise und kreisfreien Städte?  5. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben in den Jahren 2015 bis einschließlich 2025 keine Fördermittel für Katastrophenschutzmaßnahmen erhalten, obwohl sie Anträge gestellt haben (bitte mit Begründung angeben)?  6. Welche Förderprogramme im Bereich Katastrophenschutz stehen den Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2026 zur Verfügung, und wie hoch ist das jeweilige Fördervolumen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?  7. Welche spezifischen Maßnahmen (z. B. Beschaffung von Fahrzeugen, Ausbau von Leitstellen, Sirenenförderung, Schulungen etc.) wurden in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten durch Bundesmittel gefördert (bitte mit Betrag und Maßnahme auflisten)?  8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass strukturschwache oder besonders gefährdete Landkreise und kreisfreie Städte bei Förderprogrammen im Bereich des Katastrophenschutzes angemessen berücksichtigt werden?  9. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor zum gegenwärtigen Stand der Katastrophenschutz-Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 10. Wie hoch ist der aktuelle Investitionsbedarf der Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich Katastrophenschutz nach Einschätzung der Bundesregierung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 11. Welche Mittel sind für die Jahre 2026 bis einschließlich 2029 vorgesehen, um den Katastrophenschutz auf kommunaler Ebene gezielt zu stärken, und welche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Berlin, den 14. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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