Fördermittelvergabe der Bundesregierung im Bereich Katastrophenschutz an Landkreise und kreisfreie Städte
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Fördermittelvergabe der Bundesregierung im Bereich Katastrophenschutz an Landkreise und kreisfreie Städte
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5592
21. Wahlperiode 24.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Arne Raue, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Christian
Wirth, Dr. Bernd Baumann, Steffen Janich, Jochen Haug, Christopher Drößler,
Sascha Lensing, Markus Matzerath und der Fraktion der AfD
Fördermittelvergabe der Bundesregierung im Bereich Katastrophenschutz an
Landkreise und kreisfreie Städte
Der Katastrophenschutz ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die im föderalen
System der Bundesrepublik Deutschland eine enge Zusammenarbeit zwischen
Bund, Ländern und Kommunen erfordert. Ein gut ausgestatteter und
koordinierter Katastrophenschutz ist unabdingbar, um für Gefahrenlagen wie
beispielsweise Waldbrände, Hochwasserereignisse oder Terroranschläge gerüstet
zu sein. Die Bundesregierung unterstützt den Katastrophenschutz mit
finanziellen Mitteln, insbesondere durch Förderprogramme für die Beschaffung von
Katastrophenschutzausrüstungen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie zur
Modernisierung von Infrastrukturen. Die konkrete Verteilung dieser Mittel auf
kommunaler Ebene, insbesondere auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien
Städte, ist dabei für die Fragesteller von besonderem Interesse. Auch die
Bundesregierung ist mit in der Pflicht, die Bürger der Bundesrepublik Deutschland
im Falle von Naturkatastrophen, Großschadensereignissen oder anderen
Gefahrenlagen wirksam zu schützen. In den vergangenen Jahren haben sich nach
Auffassung der Fragesteller jedoch erhebliche Schwächen im deutschen
Katastrophenschutz offenbart. Spätestens seit der verheerenden Flutkatastrophe im
Juli 2021 im Ahrtal, bei der 135 Menschen ihr Leben verloren, wurden
eklatante Defizite in der Gefahrenabwehr, in der Koordination zwischen Behörden
sowie in der technischen und personellen Ausstattung sichtbar.
Statt frühzeitig und systematisch in den Aufbau eines robusten,
flächendeckenden Katastrophenschutzsystems zu investieren, hat sich in den Augen der
Fragesteller die Bundesregierung über Jahre hinweg auf föderale
Zuständigkeitsfragen zurückgezogen und dringliche Investitionen vernachlässigt.
Warnsysteme wie die Sireneninfrastruktur wurden vielerorts abgebaut oder nicht
modernisiert (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2021-07/katastrophenschutz-warnu
ng-sirene-armin-schuster-flutkatastrophe-deutschland), Einsatzkräfte beklagen
einen gravierenden Mangel an Geräten, Fahrzeugen und digitaler Ausrüstung
(vgl. www.br.de/nachrichten/bayern/schutz-der-zivilbevoelkerung-brk-will-me
hr-geld-und-ausruestung,UhUBIzw), und vielerorts bestehen nach Ansicht von
Beobachtern Defizite bei der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und
Kommunen (vgl. https://publicgovernance.de/html/de/Gastkommentar-Rolle-der-Sta
edte-im-Zivil-und-Bevoelkerungsschutz.html). Insbesondere auf Ebene der
Landkreise und kreisfreien Städte, die in vielen Fällen erste Ansprechpartner
bei Katastrophenlagen sind, herrscht nach Auffassung der Fragesteller ein
ungleicher und oft intransparenter Zugang zu Bundesfördermitteln. Obgleich die
Bundesregierung beteuert, den kommunalen Katastrophenschutz stärken zu
wollen (vgl. https://background.tagesspiegel.de/smart-city-und-stadtentwicklun
g/briefing/dobrindt-sichert-kommunen-unterstuetzung-zu), bleibt unklar, in
welchem Umfang Fördermittel tatsächlich in die Fläche gelangen – und ob die
strukturellen Herausforderungen, etwa in ländlichen oder finanzschwachen
Regionen, ausreichend berücksichtigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Fördermittel in welcher Höhe hat die Bundesregierung den Landkreisen
und kreisfreien Städten in den Jahren 2015 bis einschließlich 2025 für
Maßnahmen zum Ausbau des Katastrophenschutzes jeweils bereitgestellt
(bitte die Fördersummen nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien
Städten, Förderprogrammen und damit umgesetzte
Katastrophenschutzmaßnahmen sowie beantragte, gewährte und tatsächlich ausgezahlte
Fördermittel tabellarisch aufschlüsseln)?
2. In welcher Form kontrolliert die Bundesregierung die sachgerechte
Verwendung der für Aufgaben des Katastrophenschutzes bewilligten Mittel
auf kommunaler Ebene?
3. Welche Rückforderungen oder nicht vollständig abgerufenen Mittel für
Aufgaben des Katastrophenschutzes gab es im in Frage 1 genannten
Zeitraum, und was waren die Gründe dafür?
4. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl bzw. Priorisierung sowie
Bewilligung der Fördermittel für Aufgaben des Katastrophenschutzes für
die Landkreise und kreisfreien Städte?
5. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben in den Jahren 2015 bis
einschließlich 2025 keine Fördermittel für
Katastrophenschutzmaßnahmen erhalten, obwohl sie Anträge gestellt haben (bitte mit Begründung
angeben)?
6. Welche Förderprogramme im Bereich Katastrophenschutz stehen den
Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2026 zur Verfügung, und wie
hoch ist das jeweilige Fördervolumen (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
7. Welche spezifischen Maßnahmen (z. B. Beschaffung von Fahrzeugen,
Ausbau von Leitstellen, Sirenenförderung, Schulungen etc.) wurden in
den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten durch Bundesmittel
gefördert (bitte mit Betrag und Maßnahme auflisten)?
8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass strukturschwache oder
besonders gefährdete Landkreise und kreisfreie Städte bei Förderprogrammen
im Bereich des Katastrophenschutzes angemessen berücksichtigt werden?
9. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor zum gegenwärtigen
Stand der Katastrophenschutz-Infrastruktur in den Landkreisen und
kreisfreien Städten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
10. Wie hoch ist der aktuelle Investitionsbedarf der Landkreise und
kreisfreien Städte im Bereich Katastrophenschutz nach Einschätzung der
Bundesregierung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
11. Welche Mittel sind für die Jahre 2026 bis einschließlich 2029 vorgesehen,
um den Katastrophenschutz auf kommunaler Ebene gezielt zu stärken,
und welche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Berlin, den 14. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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