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Umsetzung, Finanzierung und Bundeszuständigkeit des Pakts für den Bevölkerungsschutz (Antwort zu Drs. 21/6717)

dip / drucksache 09.07.2026 · WP 21 · 21/7126 · Antwort · Original ↗

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Umsetzung, Finanzierung und Bundeszuständigkeit des Pakts für den Bevölkerungsschutz (Antwort zu Drs. 21/6717) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7126 21. Wahlperiode 09.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bastian Treuheit, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6717 – Umsetzung, Finanzierung und Bundeszuständigkeit des Pakts für den Bevölkerungsschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 die Eckpunkte für einen Pakt für den Bevölkerungsschutz beschlossen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) will danach bis zum Jahr 2029 10 Mrd. Euro in den Bevölkerungsschutz investieren (BMI, Eckpunkte Pakt für den Bevölkerungsschutz, Mai 2026, Artikelnummer BMI26017). Zu den Vorhaben zählen ein Bauprogramm des Technischen Hilfswerks (THW) von rund 3 Mrd. Euro, mehr als 1 000 Spezialfahrzeuge, zehntausende Schutzanzüge gegen chemische, biologische und radiologische Gefahren, der Aufbau einer Medizinischen Task Force des Bundes an 61 Standorten, der Ausbau von Warnsystem und Digitalfunk, 150 Mio. Euro für die Wasserversorgung sowie eine erste Stufe einer Nationalen Reserve Notstrom. Die Eckpunkte stellen die Umsetzung ausdrücklich unter den Vorbehalt der konsentierten Haushalts- und mittelfristigen Finanzplanung sowie der finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz und Zuständigkeit des Bundes (ebd., S. 3). Aus Sicht der Fragesteller bleibt damit offen, ob die genannten 10 Mrd. Euro zusätzliche Mittel sind oder bereits in der bestehenden Finanzplanung enthalten sind. Der Bund hat nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz allein für den Zivilschutz. Für den Katastrophenschutz sind die Länder zuständig (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 11 auf Bundestagsdrucksache 21/5832, S. 3). Der Begriff Bevölkerungsschutz umfasst beide Bereiche. Eine Aufgliederung der 10 Mrd. Euro nach Zivilschutz und Katastrophenschutz liegt bislang nicht öffentlich vor. Mehrere Antworten der Bundesregierung werfen aus Sicht der Fragesteller Fragen zur Belastbarkeit der angekündigten Vorhaben auf. Beim THW haben 1 530 von 7 833 Fahrzeugen die vorgesehene Nutzungsdauer überschritten, rund 70 Prozent der etwa 750 Standorte haben Bedarf an Neuunterbringung, Umbau oder Erweiterung und rund 30 Prozent der Standorte verfügen über keine unabhängige Notstromversorgung (Bundestagsdrucksache 21/3244, S. 1 f.). Der Haushaltsausschuss stellte dem THW am 13. November 2025 ab Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2027 zusätzliche 2,7 Mrd. Euro an Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen in den kommenden drei Jahrzehnten bereit (ebd., S. 3). Von einst 1 967 öffentlichen Schutzräumen im Jahr 2008 sind 579 verblieben; diese sind nach Angaben der Bundesregierung weder funktions- noch einsatzbereit (Bundestagsdrucksache 20/14631, S. 2 und 5). Ein nationales Schutzraumkonzept liegt trotz der konstituierenden Sitzung der Bund-Länder- Arbeitsgruppe im November 2024 weiterhin nicht vor (ebd., S. 5). Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bezifferte den Aufwand allein für Schutzräume gegenüber der Presse auf rund 10 Mrd. Euro (www.stern.de/news/chef-fuer-bevoelkerungsschutz-will-rasch- neue-schutzraeume-schaffen-35787988.html). Die Eckpunkte erwähnen Schutzräume nur als Empfehlungen für öffentliche Zufluchtsorte in der Warn- App NINA. Im Sirenenförderprogramm 2.0 waren bis August 2025 von 11 975 957,45 Euro zugewiesener Mittel lediglich 1 746 189,19 Euro ausgezahlt, also rund 15 Prozent (Bundestagsdrucksache 21/1348, S. 2). Die Eckpunkte kündigen an, die zentrale Ansteuerung der Sirenen bis 2027 zu ermöglichen (ebd., S. 4). In der Antwort vom 16. April 2026 stellte die Bundesregierung fest, der Operationsplan Deutschland sehe keine Rolle für ehrenamtliche Kräfte des Katastrophenschutzes vor; das THW werde während einer Krise oder eines Krieges planerisch keine Aufgaben zur militärischen Unterstützung wahrnehmen (Bundestagsdrucksache 21/5453, S. 2 f.). Die Eckpunkte betonen demgegenüber eine stärkere Verzahnung von ziviler und militärischer Planung und verweisen auf die Bedarfe aus dem Operationsplan Deutschland.  1. In welcher Höhe handelt es sich bei den angekündigten 10 Mrd. Euro bis 2029 um zusätzliche Mittel, und in welcher Höhe sind diese bereits in der geltenden mittelfristigen Finanzplanung enthalten (bitte nach Haushaltsjahren von 2026 bis 2029 aufschlüsseln)? Es handelt sich bei den 10 Mrd. Euro um den größten Modernisierungsschub seit Jahrzehnten für den Bevölkerungsschutz und um genau jene Haushaltsmittel, die im Bundeshaushalt 2026 etatisiert sowie in den Ansätzen in der geltenden mittelfristigen Finanzplanung den Haushalten vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, vom Technischen Hilfswerk, vom Bundesamt für Kartografie und Geodäsie (BKG) und vom Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zugeordnet sind.  2. Wie verteilen sich die 10 Mrd. Euro auf die einzelnen Vorhaben des Pakts (bitte tabellarisch nach Maßnahme, Einzelplan, Kapitel und Titel sowie nach Haushaltsjahren von 2026 bis 2029 aufschlüsseln)? Die gewünschten Informationen sind dem Bericht des Bundesministeriums des Innern an die Innenministerkonferenz (IMK) „Statusbericht: Umsetzung Zeitenwende im Bevölkerungsschutz“ (siehe Anlage) zu entnehmen.* * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7126 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  3. Wie verteilen sich die 10 Mrd. Euro auf Bund, Länder, Landkreise und Kommunen, welcher Anteil entfällt nach der Abgrenzung des Bundes auf den Zivilschutz im Sinne des Artikels 73 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes, welcher Anteil kommt über ergänzende Ausstattung nach § 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes den Ländern und Kommunen zugute, und welcher Anteil ist unmittelbar für die kommunale Infrastruktur des Brand- und Katastrophenschutzes vorgesehen (bitte nach Maßnahmen und Empfängerebene aufschlüsseln)? Der Pakt für den Bevölkerungsschutz ist kein Förderprogramm, aus dem Länder, Kommunen oder Träger Mittel beantragen können. Der Pakt verpflichtet die Bundesregierung zu einem umfassenden Modernisierungsschub im Bevölkerungsschutz und der Zivilen Verteidigung und wird die Koordination von Bund, Ländern und Kommunen verbessern. Ein Antragsverfahren für nachgelagerte Ebenen oder regierungsexterne Akteure ist konzeptionell nicht vorgesehen. Der Bund wird bis zum Jahr 2029 insgesamt 10 Mrd. Euro in den Bevölkerungsschutz investieren. Diese Mittel fließen nicht als Pauschaltransfer an Länder oder Kommunen, sondern werden überwiegend durch den Bund selbst gebunden, durch eigene Beschaffungen, eigene Infrastrukturmaßnahmen und gezielte Förderprogramme in klar definierten Teilbereichen. Die Bundesbehörden THW und BBK nehmen dabei eine zentrale Rolle als Bedarfsträger und Beschaffer wahr. Eine Verteilung von Haushaltsmitteln bzw. Ausrüstungsgegenständen an die Länder ist in einzelnen Bereichen vorgesehen (unmittelbar z. B. das Sirenenförderprogramm in Höhe von über 30 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029). Der Pakt stärkt das Bund-Länder-Gesamtsystem Bevölkerungsschutz, auch wenn eine unmittelbare Verteilung von Haushaltsmitteln bzw. Ausrüstungsgegenständen an die Länder lediglich in einzelnen Bereichen vorgesehen ist, z. B.: • das Sirenenförderprogramm in Höhe von über 30 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 • die Nationale Reserve Blackout in Höhe von 61,5 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 • die Trinkwassernotversorgung über 150 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 Den Ländern/Kommunen kommt jenseits dessen die gesamte Ergänzende Ausstattung zu Gute, die allein von deren Einsatzkräften genutzt wird, und zwar in Höhe von ca. 1,1 Mrd. Euro im Zeitraum bis 2029 (Fahrzeuge für Länder, Kommunen und Hilfsorganisationen): Weiter wird das Warnsystem mit über 600 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 unterstützt, das tagtäglich von Ländern und Kommunen genutzt wird. Darüber hinaus werden über 40 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 in die gestiegenen Aus- und Fortbildungskapazitäten des BBK (BABZ) investiert, diese kommen zu ganz wesentlichen Teilen dem Kompetenzerwerb von Ländern bzw. Kommunalen zu Gute. Zugleich wird durch die Stärkung des THW die Einsatzfähigkeit im Zivilschutz, aber auch in der Amtshilfe auf lokaler Ebene durch die Ortsverbände des THW, deutlich verbessert. Die Fähigkeiten und Einheiten des THW stehen den Ländern und Kommunen in Amtshilfe überwiegend kostenfrei zur Verfügung und stärken den Zivilschutz signifikant. Im Einzelnen stärken folgende Investitionen die Fähigkeiten des THW und somit unmittelbar auch das Hilfeleistungspotential vor Ort: • Investitionen in Fahrzeuge und Ausstattung, Schließen von Fähigkeitslücken wie CBRN- Gefahren in Höhe von 654,4 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 • Förderung der ehrenamtlichen Basis und Erweiterung der bundesweiten Dislozierung in Höhe von 320,8 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 • Ausbau der Logistikzentren von vier auf acht • Modernisierung und Neubau von Ortsverbandsunterkünften; u. a. 200 Ortsverbandsunterkünfte im Rahmen eines Neubauprogramms (THW- Bauprogramm) in Höhe von rd. 2,8 Mrd. Euro über die Laufzeit; die ersten 18 Spatenstiche haben bereits stattgefunden • Investitionen in Aus- und Fortbildung, Neubau eines Ausbildungszentrums in Brandenburg a. d. Havel Mittel in Höhe von 133,4 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029. Überdies soll ein resilientes breitbandiges Kommunikationssystem für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) errichtet werden, um die einsatzkritische Sprachkommunikation langfristig zu sichern und zugleich eine ebenfalls einsatzkritische Datenkommunikation (Video, Lagebilder, Karten etc.) funktional zu erweitern. Die gemeinsam von Bund und Ländern getragene Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS stehen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Mittel in Höhe von rund 3,3 Mrd. Euro im Zeitraum bis 2029 zur Verfügung. Der überwältigende Teil der Nutzer des Digitalfunks sind BOS der Länder. Mit 500 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 wird schließlich das BKG gestärkt, um u. a. in Gefahrenlagen aussagefähige Produkte für die Lagedarstellung und Prognose bereitstellen zu können, die unmittelbar für Länder und Kommunen genutzt werden können. Es kann abschließend festgestellt werden, dass jene Teile des Paktes, die ganz oder überwiegend Ländern und Kommunen zu Gute kommen, insgesamt 5,8 Mrd. Euro und damit deutlich mehr als die Hälfte des Gesamtvolumens im Zeitraum bis 2029 ausmachen. Insgesamt stärken die Investitionen in das THW das Gefahrenabwehrpotential der Länder und Kommunen indirekt nochmals in Höhe von weiteren 3,8 Mrd. Euro im Zeitraum bis 2029.  4. In welcher Höhe sind die im Pakt genannten Beträge bereits durch Verpflichtungsermächtigungen oder Barmittel im Bundeshaushalt 2026 unterlegt, und welche Beträge stehen noch unter Finanzierungsvorbehalt? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die konkreten Ansätze der Haushaltsmittel, u. a. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, können dem öffentlich verfügbaren Bundeshaushalt 2026 entnommen werden.  5. Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass den Ländern, Landkreisen und Kommunen aus dem Pakt für den Bevölkerungsschutz keine zusätzlichen Aufgaben des Zivilschutzes übertragen werden, ohne dass der Bund die dadurch entstehenden Kosten vollständig trägt? Bei den vorgenannten Maßnahmen und Investitionen handelt es sich durchweg nicht um solche im Sinne der Frage, so dass dies sichergestellt ist.  6. Aus welchen Haushaltstiteln und Verpflichtungsermächtigungen wird das THW-Bauprogramm von rund 3 Mrd. Euro finanziert, und sind diese Mittel identisch mit den vom Haushaltsausschuss am 13. November 2025 beschlossenen 2,7 Mrd. Euro an Verpflichtungsermächtigungen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3244, S. 3)? Es handelt sich bei den gennannten Mitteln um die vom Haushaltsausschuss am 13. November 2025 veranschlagten Haushaltsmittel in Kapitel 0629 Titel 712 01.  7. Wie ist die Ankündigung einer dreistelligen Zahl von Neubauten bis 2030 mit dem Umstand vereinbar, dass die zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen für THW-Baumaßnahmen auf die kommenden drei Jahrzehnte angelegt sind (bitte die für von 2026 bis 2030 vorgesehenen Neubauten nach Zahl, Standort und Mittelvolumen angeben)? Auf die Erläuterungen bei Kapitel 0629 Titel 712 01 sowie auf den Haushaltsvermerk Nr. 8 bei Kapitel 6004 Titel 121 01 wird verwiesen. Die Investitionskosten der Neubauten des THW-Bauprogramms werden aus Kapitel 0629 Titel 712 01 finanziert.  8. Wie viele der rund 750 THW-Standorte mit Bedarf an Neuunterbringung, Umbau oder Erweiterung werden durch das Bauprogramm bis 2030 tatsächlich ertüchtigt oder neu errichtet (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Die 200 im Bauprogramm vorgesehenen Liegenschaften sind in den Erläuterungen des Kapitel 0629 zu Titel 712 01 aufgeführt.  9. Wie viele der bis 2029 vorgesehenen mehr als 1 000 Fahrzeuge sind Ersatzbeschaffungen für die 1 530 Fahrzeuge des THW, die die vorgesehene Nutzungsdauer überschritten haben (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3244, S. 2), und wie viele sind ein Zuwachs gegenüber dem heutigen Bestand? Als Ersatz für Fahrzeuge über der vorgesehenen Nutzungsdauer werden 647 Fahrzeuge beschafft, als Zuwachs 820 Fahrzeuge. 10. Bis wann und mit welchem Mittelvolumen wird die unabhängige Notstromversorgung an allen THW-Standorten nachgerüstet, nachdem rund 30 Prozent der Standorte bislang nicht darüber verfügen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3244, S. 1)? Die Konzeptentwicklung der unabhängigen Notstromversorgung ist noch nicht abgeschlossen, so dass sich hierzu noch keine belastbare Aussage treffen lässt. THW-Neubauten werden aber grundsätzlich einspeisefähig errichtet. 11. In welchem Verhältnis steht die im Pakt angekündigte Nationale Reserve Notstrom zu der noch ausstehenden Nachrüstung der THW-Standorte (bitte Zahl und Leistung der vorgesehenen Notstromaggregate sowie das Mittelvolumen der ersten Stufe angeben)? Die im Pakt angekündigte Nationale Reserve Notstrom steht in keinem Verhältnis zu der noch ausstehenden Nachrüstung der THW-Standorte. 12. Sieht der Pakt für den Bevölkerungsschutz eigene Haushaltsmittel für Schutzräume oder öffentliche Zufluchtsorte vor, wenn ja, in welcher Höhe und unter welchem Titel, und wenn nein, warum nicht? 13. Wie verhält sich das Mittelvolumen des Pakts zu der vom Präsidenten des BBK öffentlich genannten Größenordnung von rund 10 Mrd. Euro allein für Schutzräume? 14. Wann wird das nationale Schutzraumkonzept vorgelegt, das seit der konstituierenden Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im November 2024 erarbeitet wird (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14631, S. 5), und welche quantitativen Ziele für Schutzplätze verfolgt der Bund dabei? 15. Welche Ausstattung der im Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Pilotförderung öffentlicher Zufluchtsorte trägt der Bund, und welche Kosten für Herrichtung, Lagerung und Wartung sollen Länder, Kommunen oder private Eigentümer tragen? 16. Welche öffentlichen Zufluchtsorte sollen über die Warn-App NINA empfohlen werden, solange die 579 verbliebenen öffentlichen Schutzräume nach Angaben der Bundesregierung weder funktions- noch einsatzbereit sind (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14631, S. 5)? Die Fragen 12 bis 16 werden zusammen beantwortet. Im Auftrag der 221. Innenministerkonferenz haben die Fachebenen des BMI und des BBK ein Konzept für öffentliche Zufluchtsräume und private schutzbietende Räume erarbeitet. Dieses wird derzeit mit den Ländern abgestimmt. Schon vor dessen Finalisierung ist indessen festzuhalten, dass die Nutzung von einigen wenigen zentral gelegenen Bunkern/öffentlichen Schutzräumen für mehrere hunderte oder tausende Menschen, wie es zu Zeiten des Zweiten Weltkrieges oder auch noch zu Zeiten des Kalten Krieges geplant war, auch aufgrund der kurzen Vorwarnzeiten heute weder sinnvoll noch ausreichend ist. Daher wird das Schutzraumkonzept einen dezentralen Ansatz mit einer Vielzahl von dezentralen Zufluchtsorten verfolgen, in denen die Menschen während des unmittelbaren Angriffs/einer unmittelbaren Gefahr Zuflucht suchen können. Die Zufluchtsräume müssen schnell aufgesucht werden können und müssen sich daher vor allem zu Hause, am Arbeitsplatz sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden befinden. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt heute flächendeckend über eine durchaus solide Bausubstanz, die bereits unter bestimmten Voraussetzungen einen signifikanten Schutz vor Druckwellen und Splitterflug bieten kann. Hierbei handelt es sich schwerpunktmäßig um U‑Bahn-Stationen, Tiefgaragen – insbesondere im urbanen Raum – sowie Kellerräume. Diese gilt es, bundesweit zu identifizieren und zu erfassen, um sie für die Bevölkerung insb. in der NINA-Warn-App sichtbar zu machen. Das ist eine Aufgabe des Zivilschutzes, die der Bund finanzieren wird, und dafür sind auch Mittel im Haushalt eingeplant (Kapitel 0628 Titel 532 05 – Bewirtschaftung und Unterhaltung sowie Rückabwicklung von öffentlichen Schutzräumen). 17. Wie will der Bund die im Pakt angekündigte zentrale Ansteuerung der Sirenen bis 2027 erreichen, obwohl aus dem Sirenenförderprogramm 2.0 bis August 2025 nur rund 15 Prozent der zugewiesenen Mittel ausgezahlt waren (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1348, S. 2)? Dieser Punkt betrifft zwei differenziert zu betrachtende Maßnahmen: Zum einen arbeitet das BBK gemeinsam mit weiteren Behörden und Unternehmen an einer technischen Schnittstelle zwischen der Warninfrastruktur des Bundes und den Sirenen. Ziel ist es, die kommunalen Sirenen digital über Mo- WaS zur Warnung der Bevölkerung auszulösen. Diese Schnittstelle wird sowohl eine zentrale als auch lokale Auslösungen durch den Bund ermöglichen. Die Ansteuerung der Sirenen aus dem Warnsystem ist weiterhin für 2027 geplant. Zum anderen fördert der Bund langfristig den Ausbau des bundesweiten Sirenennetzes mit dem Sirenenförderprogramm. Dieses wird unabhängig von der Errichtung der zentralen Ansteuerung der Sirenen umgesetzt. 18. Wie viele Sirenen und Ansteuergeräte fehlen nach Einschätzung des Bundes noch für eine flächendeckende, zentral ansteuerbare Warnung, und welcher Mittelbedarf ergibt sich daraus? Der Bund erfasst derzeit den bundesweiten Ist-Bestand an Sirenen, um die Anzahl der Sirenen für eine flächendeckende Warnung abzuschätzen. Die Anzahl der fehlenden Sirenen und Ansteuergeräte sowie der daraus resultierende Mittelbedarf können erst nach Abschluss der Erhebung ermittelt werden. 19. Sind im Pakt zusätzliche Bundesmittel für die Sirenenförderung über die bereits zugewiesenen Mittel hinaus vorgesehen, wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Jahre? Langfristig sieht der Bund eine Förderung des Sirenenausbaus mit 8 Mio. Euro pro Jahr vor. Eine zeitliche Begrenzung der Laufzeit der Sirenenförderprogramme ist derzeit nicht vorgesehen. 20. Wie sind die in den Eckpunkten genannten Bedarfe aus dem Operationsplan Deutschland mit der Feststellung der Bundesregierung vereinbar, dass der Operationsplan Deutschland keine Rolle für ehrenamtliche Kräfte des Katastrophenschutzes vorsieht (vgl. Bundestagsdrucksache 21/5453, S. 2)? Auf Bundestagdrucksache 21/5453, S. 1, wird klargestellt, dass der Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU) ein militärischer Plan ist, der unter anderem die Unterstützungsforderungen an die zivile Seite darstellt und die Aufgaben der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit koordiniert. Er ist kein Plan für die Gesamtverteidigung Deutschlands. Die Zivile Verteidigung wird durch das Bundesministerium des Innern koordiniert und konzeptionell wie operativ von allen Bundesressorts, den 16 Ländern und den Kommunen ausgefüllt. Die Eckpunkte Pakt für den Bevölkerungsschutz greifen die dargestellte besondere Verantwortlichkeit vor Ort auf. Es ist ein Ziel, die militärischen Planungen enger mit den zivilen Verteidigungsplänen zu verzahnen. Hierzu arbeitet das BMI mit dem Bundesministerium der Verteidigung in einer Planungsgruppe Zivile Komplementärplanung zum OPLAN DEU eng zusammen. Die Planungsgruppe identifiziert militärische Erfordernisse an die zivile Leistungserbringung und entwickelt – soweit Lücken bestehen – mit den jeweiligen Ressorts Maßnahmen. Ein Mittel zur Umsetzung wird unter anderem die Zivile Alarmplanung sein. 21. Welche konkreten Aufgaben übernimmt der im BMI bzw. BBK einzurichtende Steuerungsstab Kommando Zivile Verteidigung, mit welchem Personalansatz und welchen Haushaltsmitteln wird er ausgestattet, und wie grenzt er sich von bestehenden Strukturen des BBK ab? Mit dem Steuerungsstab „Kommando Zivile Verteidigung“ setzen wir ein klares politisches Zeichen für die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit und Entschlossenheit in der Koordinierung der Zivilverteidigung. Das BMI hat seine ministerielle Steuerungskompetenz durch die Neuorganisation der Abteilung Zivile Verteidigung (ZV) und die Einrichtung des neuen Steuerungsstabes „Kommando Zivile Verteidigung“ gezielt erhöht. Der Steuerungsstab befindet sich derzeit im dynamischen Aufbau. Im Referat ZV 2/Steuerungsstab sind neben Angehörigen des BMI auch Mitarbeitende des THW, des BBK, der Bundespolizei (BPOL) und der Bundeswehr tätig. 22. Bleibt es bei der Feststellung der Bundesregierung, dass das THW während einer Krise oder eines Krieges planerisch keine Aufgaben zur militärischen Unterstützung wahrnimmt (vgl. Bundestagsdrucksache 21/5453, S. 3), und wenn nein, welche Aufgaben sind nunmehr vorgesehen? Es bleibt bei der Feststellung, dass planerisch keine Aufgaben zur militärischen Unterstützung wahrgenommen werden, sondern entsprechende Planungen für Aufgaben des Zivilschutzes. 23. Welche Inhalte und welchen Umfang hat der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Zukunftspakt Ehrenamt, und mit welchen Bundesmitteln ist er bis 2029 hinterlegt? Der Zukunftspakt Ehrenamt ist ein für den Bereich Ehrenamt und Engagement zentrales Vorhaben der Bundesregierung und insbesondere für die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt. Mit zahlreichen Maßnahmen baut die Bundesregierung Bürokratie ab, schafft finanzielle Verbesserungen für Vereine und Ehrenamtliche und macht freiwilliges Engagement attraktiver. Dabei wurden erste konkrete und wirksame Verbesserungen und Erleichterungen für Engagement und Ehrenamt bereits erreicht. So waren die Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen, die damit korrelierende verbesserte Haftungsprivilegierung und die Ausweitung finanzieller Freigrenzen bei der zeitnahen Mittelverwendung, beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und in der Sphärenaufteilung bereits Teil des Steueränderungsgesetzes 2025. Nächste Meilensteine werden diverse Verbesserungen und Erleichterungen im Vereinsrecht, im Datenschutzrecht und im Zuwendungsrecht sein, an deren gesetzlicher oder untergesetzlicher Umsetzung bereits gearbeitet wird. Das Vorhaben Zukunftspakt Ehrenamt ist nicht im engen Sinne haushaltsrelevant. Es handelt sich nicht um ein Vorhaben, in das Haushaltsmittel fließen. 24. Wann legt das BMI den angekündigten Entwurf für einen neuen Rechtsrahmen vor, welche Gesetze, insbesondere das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, sollen geändert werden, welche verbindlichen Anforderungen an Notstromversorgung, Bevorratung und weitere kritische Infrastruktur auf kommunaler Ebene sieht der Rechtsrahmen vor, auf welche Gesetzgebungskompetenz des Bundes stützt er sich, wer trägt die dadurch entstehenden Kosten, und ist eine Anhörung der Länder und der betroffenen Verbände vorgesehen (bitte vorgesehene Fristen angeben)? Das BMI strebt an, den Referentenentwurf zur Novellierung des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes, des Bundesleistungsgesetzes, des Wassersicherstellungsgesetzes, des Schutzbereichsgesetzes sowie des Landbeschaffungsgesetzes zeitnah vorzulegen. Welche verbindlichen Anforderungen neu geregelt werden sollen, wird derzeit geprüft. Der Gesetzentwurf wird auf der geltenden Zuständigkeitsverteilung im Bevölkerungsschutz (Zivilschutz – Bund, Katastrophenschutz – Länder) beruhen. Aufgrund dieser Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund (Zivilschutzkompetenz, Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes [GG]) und Ländern (Kompetenz für den Katastrophenschutz, Artikel 30 und 70 Absatz 1 GG) sind Regelungen des Bundes im Bereich des Bevölkerungsschutzes insoweit zulässig, als sie dem Zivilschutzauftrag des Bundes dienen oder sich im Rahmen des Artikels 35 GG bewegen. Da über einen neuen Regelungsrahmen keine Aussagen getroffen werden kann, weil dieser noch im Einzelnen geprüft werden muss, kann infolgedessen derzeit auch keine Aussage über die Kostentragungspflicht getroffen werden. Der Entwurf der Gesetzesvorlage wird den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Zentral- und Gesamtverbänden sowie den auf Bundesebene bestehenden Fachkreisen frühzeitig zugeleitet werden. 25. Auf welche Gesetzgebungs- oder Verwaltungskompetenz des Bundes stützt sich das Vorhaben, bundesweit einheitliche Ausbildungsstandards für Einsatzkräfte der Länder, Kommunen und Hilfsorganisationen zu entwickeln, angesichts der Zuständigkeit der Länder für den Katastrophenschutz? Nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a i. V. m. § 14 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) ist der Bund zuständig für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie die Entwicklung von Ausbildungsinhalten im Bereich des Zivilschutzes. § 14 ZSKG stellt zudem ausdrücklich klar, dass die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zugleich den Ländern für die Vorbereitung ihrer Entscheidungsträger, Führungskräfte und sonstigen Fachkräfte auf die Bewältigung von Katastrophen und Unglücksfällen dienen und die Ausbildung der Länder im Katstrophenschutz lediglich ergänzen. Soweit bundesweit einheitliche Ausbildungsstandards entwickelt werden, handelt es sich dabei um eine bundesseitige Maßnahme im Bereich des Zivilschutzes und nicht um eine in die Kompetenz der Länder eingreifende Regelung des Katastrophenschutzes. 26. Auf welche Kompetenz stützt sich das im Pakt genannte Ziel, auf die Verankerung von Zivilschutz im Schulunterricht hinzuwirken, da die Schulbildung in der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder liegt? Nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b i. V. m. § 1 Absatz 2 Nummer 1 ZSKG kommt dem Bund im Bereich des Zivilschutzes die Aufgabe zu, den Selbstschutz der Bevölkerung zu fördern; darunter fällt auch die Förderung der Selbstschutzkompetenz von Schülerinnen und Schülern, auf die der Bund in Kooperation mit den Ländern hinwirken kann. 27. Ist der im Frühjahr 2026 angekündigte Wegweiser für Kommunen des BBK bereits veröffentlicht; wenn ja, wann und mit welchem Inhalt, welche zusätzlichen Aufgaben weist der Wegweiser den Kommunen zu, und wenn nein, wann ist die Veröffentlichung vorgesehen? Der Wegweiser ist am 19. Juni 2026 auf der Webseite des BBK veröffentlicht worden (www.bbk.bund.de/DE/Themen/Risikomanagement/Kreisbeschreibun g-Zivile-Verteidigung/kreisbeschreibung-zivile-verteidigung_node.html und www.bbk.bund.de/DE/Themen/Risikomanagement/Basisszenarien-Zivile-Vert eidigung/basisszenarien-zivile-verteidigung_node.html). Kreisbeschreibung für Zwecke der Zivilen Verteidigung: Bei der Bewältigung von Ereignissen im Kontext der Zivilen Verteidigung stellen die örtlichen Gefahrenabwehrpotenziale eine tragende Säule für den Schutz der Bevölkerung dar. Damit sich Kommunen auf diese Ereignisse und die damit einhergehenden Aufgaben vorbereiten können, bietet die „Kreisbeschreibung für Zwecke der Zivilen Verteidigung“ eine Übersicht relevanter Informationen über die eigene Gebietskörperschaft. Doch auch im Krisenfall dient die Kreisbeschreibung dazu, eine schnelle Übersicht über verfügbare Ressourcen zu erlangen. Basisszenarien in der Zivilen Verteidigung: Zivile Verteidigung beginnt vor Ort – in der kommunalen Verwaltung, bei Einsatzkräften, in der Zusammenarbeit mit Versorgern und in der Koordination mit Land und Bund. Die Basisszenarien beschreiben mögliche Lagen, die kommunale Strukturen unmittelbar betreffen können wie Cyberangriffe auf Verwaltungen, Ausfälle der Stromversorgung oder Störungen der Trinkwasserversorgung. 28. Bis wann soll das gemeinsame digitale Lagebild Inland verfügbar sein, welche Bundesbehörde betreibt es, und mit welchen Haushaltsmitteln ist es hinterlegt? Der Bund und die Länder entwickeln im Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz ein „Digitales Lagebild für den Bevölkerungsschutz“. Die IT- Infrastruktur wird durch das BBK bereitgestellt. Das Verfahren wird derzeit erprobt und konsolidiert. Daraus werden die notwendigen Rahmenbedingungen sowie der Ressourcenbedarf für einen späteren Regelbetrieb abgeleitet. 29. An wie vielen der 61 vorgesehenen Standorte ist die Medizinische Task Force des Bundes bereits einsatzbereit, bis wann sollen alle Standorte aufgestellt sein, und mit welchen Haushaltsmitteln (bitte nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)? Die Medizinische Task Force (MTF) wird derzeit bundesweit aufgestellt. Jede MTF teilt sich in weitere Teileinheiten auf (Führungsgruppe, Behandlungsbereitschaft, Patiententransportgruppe, Dekontaminationszug für Verletzte, Logistikzug). Nach aktuellem Stand der Auslieferungen sind die Patiententransportgruppen an allen 61 Standorten einsatzfähig. Die 61 Führungsgruppen und Behandlungsbereitschaften sind durch die Ausstattung mit Kommandowagen (Führungsgruppe) und Gerätewagen Sanität (Behandlungsbereitschaft) grundbefähigt und verfügen somit bereits über eine leicht eingeschränkte Einsatzfähigkeit. Durch die noch in diesem Jahr beginnende Auslieferung von Führungskraftwagen für die Führungsgruppen und die für 2027 eingeplante Auslieferung von Gerätewagen Behandlung 1 und 2 für die Behandlungsbereitschaften wird die vollständige Einsatzfähigkeit der beiden Teileinheiten hergestellt. Die Auslieferung der Mannschaftstransportwagen und Mannschaftransportwagen Führung für die Teileinheit Dekontaminationszug für Verletzte hat begonnen und wird dieses Jahr abgeschlossen. Zudem beginnt noch in diesem Jahr die Auslieferung der Gerätewagen (drei je MTF) für den Dekontaminationszug für Verletzte. Die Fachdienstausstattung für diese Gerätewagen befindet sich noch in einem laufenden Beschaffungsverfahren. Die fünfte und abschließende Teileinheit ist der Logistikzug. Nach aktuellen Planungen soll die Beschaffung Anfang des kommenden Jahres eingeleitet werden. Mit Start der Auslieferungen ist frühestens 2028 zu rechnen. 30. Wie viele Schutzanzüge gegen chemische, biologische und radiologische Gefahren beschafft der Bund bis 2029, zu welchen Kosten, und nach welchem Schlüssel werden sie auf die Länder und das THW verteilt? Das BBK beschafft bis 2029 insgesamt 13 400 Sätze Schutzausrüstung (erweiterter Schutz) und 40 000 Sätze im Grundschutz, dafür sind Haushaltsmittel in Höhe von 31,9 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 vorgesehen. Die Verteilung erfolgt hierbei anhand der in den Ländern vorhandenen Fahrzeugen des ergänzenden Katstrophenschutzes, jedes Fahrzeug wird hierbei mit Schutzausstattung für eine Doppelbesatzung ausgestattet. Da bereits ein erheblicher Teil an Schutzausstattung an den Standorten vorhanden ist, betrifft die genannte Anzahl vor allem die neuen Fahrzeuge sowie Austausch von Schutzausstattung durch ablaufenden Haltbarkeitsdauern und Verschleiß. Das THW beschafft in den Haushaltsjahren 2026/2027 insgesamt 12 000 Sätze Schutzausrüstung, dafür sind Haushaltsmittel in Höhe von 18 Mio. Euro vorgesehen. Bis 2029 werden weitere 90 000 Sätze Schutzausrüstung beschafft, dafür sind weitere Haushaltsmittel in Höhe von 150 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 vorgesehen. Die Beschaffung erfolgt dabei analog zum BBK, d. h., es werden Grundschutzanzüge und Schutzausstattungssätze im erweiterten Schutz beschafft. Die Sätze werden an die Helferinnen und Helfer des THW verteilt. Berichtsdatum: 02.04.2026 Seite 1 von 17 Anlage zur KA 21/6717 Statusbericht: Umsetzung Zeitenwende im Bevölkerungsschutz 1. Allgemeines Grundlage: 109. AK V Sitzung 07.10./08.10.2025 in Würzburg. Der AK V bittet das Bundesministerium des Innern (BMI), fortlaufend zu jeder Sitzung des AFKzV und des AK V schriftlich zur konkreten Umsetzung der Beschlüsse zu TOP 50 und TOP 51 der 223. IMK vom 11. bis 13.06.2025 in Bremerhaven zu berichten. Das BMI kommt dieser Bitte mit dem gegenständlichen Bericht nach. Den inhaltlichen Rahmen bilden die Aufgabenfelder aus den vorgenannten Beschlüssen, systematisch unterteilt in die vier Säulen der Zivilen Verteidigung. Die genannten Haushaltszahlen beziehen sich auf die geplanten Ausgaben des Bundes für die Aufgabenbereiche der Zivilen Verteidigung. Der Bericht fokussiert Haushaltsmittel des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und des Technischen Hilfswerks (THW). BBK und THW fallen unter die Bereichsausnahme zur Schuldenbremse (Art. 109 und 115 GG). Ergänzt wird der Bericht um die Haushaltsmittel der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS, 3.6) und des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG, 3.7). Hinweise zu den Angaben der Haushaltsmittel: In den unten aufgeführten Tabellen sind jeweils Soll- Zahlen der Haushaltsmittel angegeben. Diese können insbesondere auf Grundlage von Kabinettsbeschlüssen oder Beschlüssen des Haushaltsausschusses des Bundestages noch Änderungen unterliegen. Änderungen der Soll-Zahlen im aktuellen Bericht im Vergleich zum Vorbericht beruhen auf diesen Umständen. Ist-Werte der Haushaltsmittel werden jeweils unter den tabellarisch genannten Soll- Zahlen erläutert. Ausgabereste eines Haushaltstitels führen nicht automatisch zu einer Erhöhung der Soll-Werte des entsprechenden Titels im Folgejahr. 2. Zusammenfassung 2.1 Inhalt des Berichts Mit der Verabschiedung des Haushalts 2026 wurden die finanziellen Mittel für die Zivile Verteidigung signifikant erhöht. Für den Zeitraum 2025 bis 2029 investiert der Bund insgesamt rund 10,2 Milliarden Euro in die Zeitenwende im Bevölkerungsschutz. Davon stehen rund 6,4 Milliarden Euro den Bevölkerungsschutzbehörden BBK und THW, 3,3 Milliarden Euro der BDBOS und rund 0,5 Milliarden Euro dem BKG an finanziellen Mitteln zur Verfügung. Der Bund verfolgt das Ziel, die strukturelle und materielle Leistungsfähigkeit der Zivilen Verteidigung nachhaltig zu stärken und den sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit wirksam zu begegnen. Vor dem Hintergrund der IMK-Beschlüsse und Berichtswünsche des AFKzV geht der Bericht auf folgende Aufgabenfelder ein: Berichtsdatum: 02.04.2026 Seite 2 von 17 • Schutz und Stärkung der Behördenstrukturen und Kommunikationswege zur Sicherstellung staatlicher Handlungsfähigkeit auch in Krisenlagen. • Standardisierung und Ausbau von Aus- und Fortbildungskapazitäten im Bevölkerungsschutz zur Verbesserung der Einsatzfähigkeit auf allen Verwaltungsebenen. • Aufbau und Erweiterung von Notfallreserven, insbesondere im Bereich Notstromversorgung (“Nationale Reserve Blackout“), um im Ereignisfall eine stabile Grundversorgung zu gewährleisten. • Weiterentwicklung des Warnwesens durch konsequenten technologischen Ausbau und die Vereinheitlichung sowie den flächendeckenden Ausbau von Sirenennetzwerken im Rahmen bestehender und künftiger Förderprogramme. • Stärkung der ergänzenden Ausstattung: Übergabe zahlreicher neuer Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände für den Zivilschutz mit begleitenden Schulungen des Bedienpersonals an die Länder. • Förderung der Resilienz der Bevölkerung durch die Stärkung von Selbsthilfe- und Selbstschutzfähigkeiten. Ein zentrales Element ist dabei der im Oktober 2025 veröffentlichte Notfallratgeber, der Bürgerinnen und Bürgern praxisnahe Orientierung für Krisen- und Katastrophenlagen bietet. Eine weitere Komponente ist die Weiterführung der bereits etablierten Erste-Hilfe-Kurse mit Selbstschutzinhalten (EHSH). • Optimierung der Zivilschutztüchtigkeit für den Bund durch Stärkung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Ziel ist es dabei, flächendeckend die Einsatzfähigkeit auf lokaler Ebene durch die Ortsverbände des THW zu stärken. • Einstieg in den Digitalfunk der nächsten Generation durch die BDBOS. • Unterstützende BKG-Produkte für Krisen- und Einsatzlagen. Mit diesen Maßnahmen leistet der Bund einen entscheidenden Beitrag zur umfassenden Stärkung der Zivilen Verteidigung und des Bevölkerungsschutzes in Deutschland und trägt somit entscheidend zur Sicherheit der Menschen in Deutschland bei. 2.2 Aktueller Stand und Veränderungen gegenüber dem letzten Bericht Um die Zeitenwende im Bevölkerungsschutz erfolgreich umzusetzen, werden viele Aufgabenbereiche des Bevölkerungsschutzes intensiv strukturell und finanziell gestärkt. Die geplanten Haushaltsmittel für 2026 werden nach aktueller Prognose umfassend verausgabt. Basierend auf den Erfahrungen der letzten Jahre erfolgt ein großer Teil der Verausgabungen voraussichtlich im letzten Quartal des jeweiligen Haushaltsjahres. Seit dem letzten Bericht in 10/2025 konnten Entwicklungen insbesondere in den nachfolgenden Bereichen verzeichnet werden. Die Melderichtlinien wurden aktualisiert und erstmalig auf Bundes- und Länderebene beübt. Auch in der geschützten Kommunikation auf Länderebene sind Beschaffungsprozesse inzwischen aufgesetzt und erste Verträge seitens der Länder mit dem Dienstleister geschlossen worden. Im Bereich Warnung wurde der Funktionsumfang von Cell Broadcast erweitert. So sind nun Entwarnungen über Cell Broadcast möglich. Mit bisher rund 3 Mio. ausgegebenen Exemplaren hat der Notfallratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ sehr positive Resonanz erhalten und wird in vielen Kommunen und durch andere Akteure des Bevölkerungsschutzes zur Risikokommunikation genutzt. Berichtsdatum: 02.04.2026 Seite 3 von 17 Die ergänzende Ausstattung wird ab diesem Jahr nochmal deutlich finanziell gestärkt. Im Jahr 2026 ist die Übergabe diverser Fahrzeuge und Fahrzeugtypen an die Länder geplant. Zum Status der ergänzenden Ausstattung berichtet der Bund separat im AK V und zuvor im AFKzV (siehe hierzu auch TOP 15 der 59. AFKzV-Sitzung). Analog zur Stärkung der ergänzenden Ausstattung erfolgt der finanzielle Aufwuchs der Zivilschutzausbildung. Der Umfang der Finanzierung von Ausbildungen sowie für Übungen in 2026 wurde im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls mehr als verdoppelt. Auch das THW wird bei seinen Einsatzleistungen vor Ort deutlich gestärkt. Maßnahmen zu u.a. Förderung des ehrenamtlichen Engagements, zur Steigerung der Resilienz gegenüber Ausfall kritischer Infrastrukturen und der Ausbau der Logistikzentren von vier auf acht sind seitens THW bereits angestoßen und in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Insgesamt steigert der Bund seine Haushaltmittel im Bereich der Zivilen Verteidigung perspektivisch bedeutend. Dies ermöglicht auch den Aufbau von Fähigkeiten in Ländern und Gemeinden. Unter anderem wird dies im weiteren Ausbau des Sirenennetzwerks, der Notstromversorgung, der Wassersicherstellung, der Förderung des Ehrenamts und der Weiterführung der Erste-Hilfe-Kurse mit Selbstschutzinhalten (EHSH) sichtbar. Daneben werden auch die Zivil-Militärischen Zusammenarbeit und der Host Nation Support auf ziviler Seite weiter forciert. Der Bund beteiligt sich beispielsweise auf internationaler Ebene an einem EU- geförderte Projekt, in dessen Rahmen ein bundesweit einheitliches Host Nation Support Konzept für zivile Kräfte entwickelt wird. Darüber hinaus soll die internationale Katastrophenhilfe auch für Zwecke der Zivilen Verteidigung weiterentwickelt werden. Neu hinzugekommen im Bericht sind die BDBOS, die derzeit die notwendigen Voraussetzungen für den Einstieg in den Digitalfunk der nächsten Generation schafft und das BKG, welches mit seiner Expertise und individualisierten Produkten den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe bedarfsgerecht unterstützt. 3. Umsetzung 3.1 Übergreifendes a) Finanzielle Rahmenbedingungen: Signifikante Steigerung der Haushaltsmittel Mit dem neuen Bundeshaushalt ist der Bereich des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe finanziell deutlich besser ausgestattet, was auch eine deutlich spürbare Stärkung für die Länder bedeutet. Finanzielle Entwicklung (BBK und THW): HH-Jahr 2025 2026 2027 2028 2029 Gesamt 790.809.000 € 1.333.663.000 € 1.341.183.000 € 1.428.225.000 € 1.488.376.0000 € dv. BBK 332.761.000 € 605.727.000 € 690.348.000 € 766.381.000 € 816.381.000 € dv. THW 458.048.000 € 727.936.000 € 650.835.000 € 661.844.000 € 671.995.000 € Berichtsdatum: 02.04.2026 Seite 4 von 17 Die finanziellen Mittel der BDBOS und des BKG nach Haushaltsjahren finden sich in den Unterpunkten 3.6 bzw. 3.7 wieder. Neben den im Folgenden aufgeschlüsselt abgebildeten Budgetposten, entfallen auf den Gesamthaushalt des BBK zusätzliche Ausgaben für weitere Maßnahmen sowie andere Aufgaben nach dem ZSKG, wie bspw. Ausgaben zur Haltung von Luftfahrzeugen oder Förderungskosten der Forschung und Ausgaben zum Zwecke des Kulturgutschutzes. Für das THW nicht abgebildete Budgetposten umfassen insbesondere das THW- Bauprogramm zur Verbesserung der Unterbringungssituation von THW-Ortsverbänden. Darüber hinaus umfasst der Gesamthaushalt beider Behörden auch laufende Verwaltungs- sowie Personalausgaben, die hier nicht im Detail abgebildet sind. b) Rechtliche Rahmenbedingungen Der gesetzliche Rahmen muss an vielfältige, auch hybride, Bedrohungen (z. B. Desinformation) angepasst werden. Ziel ist es, allen Akteuren der Zivilen Verteidigung (rechtliche) Handlungssicherheit zu gewährleisten. Status: Der Bund beabsichtigt eine Anpassung des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). In seiner koordinierenden Rolle beabsichtigt das BMI darauf hinzuwirken, dass auch die Leistungs-, Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze unter FF weiterer Ressorts zügig geprüft und bedarfsgerecht angepasst werden. BMI plant, in eigener Zuständigkeit das Wassersicherstellungsgesetz noch in der aktuellen Legislaturperiode zu novellieren. c) Ausbildung Ausbau der Übungs- und Schulungsinfrastruktur an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) beim BBK mit dem Ziel, den bewährten Weg der einheitlichen Aus- und Fortbildung von Entscheidungstragenden auf allen Verwaltungsebenen fortzusetzen. Das THW stärkt seine Rolle im Zivilschutz durch den Ausbau von Aus- und Fortbildung, u. a. angepasst an komplexere Bedrohungslagen wie Cyberangriffe und CBRN-Gefahren. Ziel ist eine höhere Einsatzfähigkeit unter Krisen- und Kriegsbedingungen. Status: Aus- und Fortbildung im BBK Die Akademie bildet jährlich rund 15.000 Teilnehmende in über 600 Veranstaltungen aus – als Inhouse-Schulung vor Ort oder online. Auch 2026 legt die BABZ einen besonderen Fokus auf die Zivile Verteidigung. Dazu gehört u.a. der Austausch mit dem State Emergency Service der Ukraine, der (auch) im Rahmen der Ausbildungen von Einsatzkräften an der BABZ erfolgt. Analog zur Stärkung der ergänzenden Ausstattung erfolgt die entsprechende ergänzende Zivilschutzausbildung. Für den Zweck der Finanzierung der Ausbildungen laut Ausbildungskonzept sowie für Übungen stehen ab 2026 mehr HH-Mittel zur Verfügung als im Vorjahr. Berichtsdatum: 02.04.2026 Seite 5 von 17 Verfügbare Haushaltsmittel für Aus- und Fortbildung (BBK): 2025 2026 2027 2028 2029 2.000.000 € 4.383.000 € 10.000.000 € 12.000.000 € 12.000.000 € Mittelabfluss: Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus 2025 wurden 1.879.033 € verausgabt. Ausgabereste wurden in Höhe von 99.288 € gebildet und werden der weiteren Verausgabung zugeführt. Der aktuellen Prognose nach ist der Mittelabflusses für 2026 in voller Höhe zu erwarten. Aus- und Fortbildung im THW Das THW entwickelt moderne Ausbildungsmethoden, insbesondere digitale Formate sowie neue Einsatztaktiken und Führungsgrundsätze. Der Auf- und Ausbau einer geeigneten technische Infrastruktur, regelmäßige Übungen und angepasste Ausbildungsinhalte dienen dazu die Kompetenzen von Ehren- und Hauptamtlichen nachhaltig zu steigern. Aktuell fehlen ausreichende Ressourcen und Kapazitäten an und für die Ausbildungszentren, qualifiziertes Lehrpersonal sowie moderne Ausbildungsformate. Geplant sind daher umfassende Maßnahmen: Ausbau digitaler Lernangebote (inkl. eLearning und VR), Einrichtung eines digitalen Ausbildungszentrums, Erhöhung der Kapazitäten und bauliche Erweiterung der bereits bestehenden Ausbildungszentren und stärkere dezentrale Ausbildung sowie Modernisierung von Übungsgeländen. Die Verbesserung der Handlungsfähigkeit im Umgang mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren (CBRN-Gefahren) durch zielgruppenorientierte Ausbildung sowie die Beschaffung von mobilen CBRN-Ausbildungsanlagen ist geplant. Zudem besteht ein deutlicher Bedarf an zusätzlichen Qualifikationen, etwa für Fahrzeug- und Maschinenführung sowie an der (Re)Etablierung von Sanitätsdiensten. Erste finanzielle Mittel sind teilweise eingeplant, jedoch bislang nicht ausreichend, sodass zusätzliche Ressourcen notwendig sind, um die Ausbildungsfähigkeit flächendeckend und zukunftssicher zu gewährleisten. Verfügbare Haushaltsmittel für Aus- und Fortbildung (THW): 2025 2026 2027 2028 2029 14.251.000 € 26.051.000 € 28.551.000 € 31.051.000 € 33.551.000 € Mittelabfluss: Das THW hat im Haushaltsjahr 2025 rd. 15,2 Mio. Euro verausgabt. Die Ausbildung der Einsatzkräfte ist ein besonderer Schwerpunkt in den nächsten Jahren. Neben zahlreichen Lehrgängen an den drei Ausbildungszentren sind regionale und überregionale Übungen bundesweit geplant. Das THW geht von einem vollständigen Mittelabfluss in 2026 aus. Berichtsdatum: 02.04.2026 Seite 6 von 17 3.2 Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen a) Behördenselbstschutz/Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Staats- und Regierungsfunktionen: Wiederaufbau eines flächendeckenden Konzepts, einschließlich Ausbildung und Ausstattung. Zudem Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Staats- und Regierungsfunktionen, u.a. zu Ziviler Alarmplanung und Umsetzung der Melderichtlinien. Status: Die Melderichtlinien (MeldRL) wurden aktualisiert und entsprechend im Dezember 2025 veröffentlicht. Wesentliche Neuerungen betreffen unter anderem Anpassungen der Ressortzuständigkeiten sowie eine stärkere Angleichung an die bestehenden KRITIS-Sektoren und - Branchen. Ab dem Jahr 2026 ist eine jährliche Fortschreibung der MeldRL vorgesehen. Im November 2025 wurden die Melderichtlinien erstmals auf Bundes- und Landesebene beübt. Schwerpunkte der Übung waren die Meldewege, die VS-Konformität, die teilweise digitale Umsetzung sowie die inhaltliche Erstellung von Meldungen und Lagebildern. Weitere Übungen sind geplant. Derzeit werden die NATO-Alarmmaßnahmen unter Beteiligung der zivilen Seite aktualisiert. Die entsprechenden Anpassungen werden im Zuge der Synchronisierung in den Zivilen Alarmplan (ZAP) überführt. Die Richtlinie für die Zivile Alarmplanung bleibt hiervon unberührt; die etablierten Verfahren zur Vorbereitung, Durchführung und Implementierung gelten unverändert fort. Die Dokumente „Empfehlungen zur Ausweichsitzplanung für oberste Bundesbehörden“ sowie „Anlage zu Kapitel 3: Mögliche Szenarien und Auswirkungen“ wurden im Ressortkreis Nationales Krisenmanagement/Zivile Verteidigung am 10. Dezember 2025 verabschiedet und den Ländern zur Kenntnis übermittelt. b) Geschützte Kommunikation: Gewährleistung einer ressort- und ebenenübergreifenden, geschützten Kommunikationsfähigkeit (Bund: R-VSK, Länder: L-VSK). Status: Für die Grundausstattung der Länder mit L-VSK-Technik (SINA Communicator H und SINA Workstation H) sind im Haushalt des BBK für das Jahr 2026 Mittel in Höhe von 7,5 Mio. € eingestellt. Der Beschaffungsprozess im BBK ist inzwischen aufgesetzt. Für die Umsetzung ist eine aktive Mitwirkung der Länder erforderlich. Das BBK sammelt bereits seit 12/2024 Erfahrungen mit R-VSK. Mit der Implementierung von R-VSK wurde die Erreichbarkeit über Kryptofax entbehrlich und eingestellt. c) Notstromversorgung: Einrichtung einer flächendeckend dislozierten Nationalen Reserve Notstrom für Störungen der Energieversorgung, etwa durch langanhaltende flächendeckende Stromausfälle (Blackouts). Status: Der Bund beabsichtigt in den Jahren 2026 - 2029 eine finanzielle Unterstützung zugunsten von Ländern und kommunaler Ebene zur Stärkung der Notstromversorgung („Nationale Reserve Blackout“). Die Länder wurden mit einem ersten Rundschreiben am 11.12.2025 über das Vorhaben informiert. Die Nationale Reserve Blackout ist bei Ländern und Kommunen auf großes Interesse Berichtsdatum: 02.04.2026 Seite 7 von 17 gestoßen. Am 18.02.2026 wurde das weitere Vorgehen mit den Ländern in einem Erörterungstermin abgestimmt. Die aktuelle Vorgehensweise zur Nationalen Reserve Blackout wurde, aufbauend auf der Abstimmung im Erörterungstermin, den Ländern am 19.03.2025 mit dem zweiten Rundschreiben mitgeteilt. Verfügbare Haushaltsmittel für die Nationale Reserve Blackout (BBK): 2025 2026 2027 2028 2029 2.000.000 € * 12.000.000 € * 12.000.000 € * 12.000.000 € * 12.000.000 € * Mittelabfluss: *Die für 2025 veranschlagten Mittel sind in vollem Umfang an die Trinkwassernotversorgung übergegangen und dahingehend vollständig abgeflossen. Hinsichtlich eines Mittelabflusses für 2026 kann noch keine Angabe getätigt werden. Neben dem oben genannten Soll von 12.000.000 € stehen für 2026 zusätzlich 6.000.000 € aus Ausgaberesten und damit insgesamt 18.000.000 € zur Verfügung. 3.3 Zivilschutz Ausstattung des Katastrophenschutzes: Zeitnahe und vollständige Umsetzung des Ausstattungskonzepts des Bundes für Zivilschutzzwecke. a) Ersatzbeschaffungen: Unverzügliche Einleitung notwendiger Ersatzbeschaffungen zur Vermeidung von Fähigkeitslücken. Status: Der Bund stellt den Ländern Haushaltsmittel für die (Ersatz-)Beschaffung der persönlichen CBRN-Schutzausstattung der Einsatzkräfte auf Bundesfahrzeugen zur Verfügung. Dies umfasst u. a. permeable Schutzanzüge (Overgarments), Atemschutzmasken und Filter. b) Stärkung ergänzender Ausstattung: Lageangepasste Fortentwicklung der ergänzenden Ausstattung, insbesondere Investitionen in den Bereichen Sanitätswesen, Betreuung, Brandschutz, CBRN-Schutz und damit einhergehende Ausbildung. Zur ergänzenden Ausstattung hat der Bund separat im AFKzV (TOP 15 der 59. AFKzV-Sitzung) berichtet. Status: Zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren durch CBRN-Stoffe wird in 2026 die Auslieferung von CBRN-Erkundungswagen fortgesetzt sowie von Fahrzeugen des Typs „CBRN- Messleitkomponente“ begonnen. Auch die Teileinheit „Dekontamination von Verletzten“ der Medizinischen Taskforce wird durch zahlreiche Mannschaftstransportwagen gestärkt. Ebenfalls im Jahr 2026 werden voraussichtlich die letzten Krankentransportwagen Typ B Zivilschutz (KTW Typ B ZS) ausgeliefert. Die Transportkomponente der Medizinischen Task Forces (MTF) wird ab 2026 um 61 zusätzliche hochgeländegängige KTW ergänzt, um Verwundete, Verletzte und Erkrankte auch bei beeinträchtigter Verkehrsinfrastruktur sicher versorgen zu können. Die 2024 begonnene Auslieferung der Schlauchwagen Katastrophenschutz (SW KatS) wird 2026 voraussichtlich abgeschlossen sein. Insgesamt werden 88 neue SW KatS an die Länder übergeben. In 2026 wird der Bund zudem die die Anzahl an Sanitätsmittelbevorratungspaketen (SanMat) weiter erhöhen. Berichtsdatum: 02.04.2026 Seite 8 von 17 Verfügbare Haushaltsmittel für Ausrüstung und Technik (BBK): 2025 2026 2027 2028 2029 150.146.000 € 230.733.000 € 236.733.000 € 250.358.000 € 268.358.000 € Mittelabfluss: Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus 2025 wurden (inkl. Ausgabereste) 166.088.379 € verausgabt. Ausgabereste wurden in Höhe von 36.064.652 € gebildet und werden der weiteren Verausgabung zugeführt. Der aktuellen Prognose nach ist für 2026 ein nahezu vollständiger Mittelabfluss zu erwarten. Verfügbare Haushaltsmittel für SanMat (BBK): 2025 2026 2027 2028 2029 6.099.000 € 8.099.000 € 8.099.000 € 8.099.000 € 8.099.000 € Mittelabfluss: Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus 2025 wurden 5.884.569 € verausgabt. Ausgabereste wurden in Höhe von 701.928 € gebildet und werden der weiteren Verausgabung zugeführt. Der aktuellen Prognose nach ist für 2026 ein umfassender Mittelabfluss zu erwarten. c) Warnung der Bevölkerung, Modulares Warnsystem (MoWaS): Effektive Warnung und technologische Stärkung durch Ausbau von MoWaS, Warn-App NINA und Cell Broadcast insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit des Bundeswarnsystems und für Zivilschutzzwecke. Status: Das Warnsystem des Bundes wird den Ländern für die eigenen Zwecke im Bereich Warnung im Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt. Der Funktionsumfang von Cell Broadcast und der Warn-App NINA wurden in 2025 konsequent erweitert. 07/2025 wurden in der Warn-App NINA Polizeitipps mit Informationen zu aktuellen Kriminalitätsphänomenen, Hinweise für Betroffene von Straftaten sowie praxisnahe Verhaltenstipps für mehr Sicherheit im Alltag und 11/2025 Entwarnungen ergänzt. Darüber hinaus werden zahlreiche parallele Projekte zur Härtung aller Bestandteile des Bundeswarnsystems (z.B. durch Absicherungsmaßnahmen gegen Angriffe durch Redundanzen oder neue Übertragungswege) umgesetzt. Die Bemühungen von Bund und Ländern zur weiteren Harmonisierung von Prozessen und Strukturen (z.B. Ausbildung, Warntexte, Verwendungsweisen des Bundeswarnsystems) werden ebenfalls fortgesetzt. d) Warnung der Bevölkerung, Sirenennetz: Flächendeckendes Sirenennetzwerk in Deutschland, unterstützt durch Sirenenförderprogramme des Bundes. Status: Mit den Sirenenförderprogrammen unterstützt der Bund seit 2021 den Ausbau kommunaler Sirenennetze in Deutschland mit dem Ziel, die Verfügbarkeit des Warnkanals in der Fläche und für den Zivilschutz zu erhöhen. Gleichzeitig werden die Sirenen auf einen möglichst einheitlichen modernen technischen Stand gebracht, wodurch unter anderem eine Voraussetzung zur zentralen Auslösung von Sirenen über das Modulare Warnsystem (kurz: MoWaS) geschaffen wird. Der weitere Berichtsdatum: 02.04.2026 Seite 9 von 17 Ausbau geschieht auf der Grundlage der im Warnmittelkataster erfassten derzeitigen Sirenenstandorte und einer neuen Zielbeschreibung. Diese wird durch den Bund erstellt und wird den Grundstein für ein performantes bundesweites Sirenennetz legen. Bei der Erfassung der Sirenenstandorte ist der Bund auf die Mitwirkung der Länder angewiesen. Verfügbare Haushaltsmittel für Warnung (MoWas und Sirenennetz, BBK): 2025 2026 2027 2028 2029 39.403.240 € 104.989.000 € 154.639.000 € 159.139.000 € 174.139.000 € Mittelabfluss: Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus 2025 wurden 29.303.116 € verausgabt. Ausgabereste wurden in Höhe von 39.446.253 € gebildet und werden der weiteren Verausgabung zugeführt. Der aktuellen Prognose nach ist für 2026 ein nahezu vollständiger Mittelabfluss zu erwarten. e) Übungen: Koordination und Durchführung von Bund-Länder-Ressortübergreifenden Übungen mit Bedeutung für das nationale Krisenmanagement bzw. im Kontext der Gesamtverteidigung. Hierzu zählen u.a. die vom BBK regelmäßig organisierte Krisenmanagementübung LÜKEX, sowie Übungen zur Zivilen Alarmplanung und zu den Melderichtlinien (siehe hierzu Punkt 3.2 a) sowie die personelle und finanzielle Unterstützung von Übungen mit Zivilschutzbezug. Status: Die aktuelle Krisenmanagementübung LÜKEX 26 behandelt das Thema „Dürre und Hitzewelle - Notlage durch extreme Hitzewelle nach langjähriger Trockenperiode in Deutschland und Europa“. In Q4/25 fanden erstmal Vertiefungsübungen zur thematischen Vorbereitung der gemeinsamen Kernübung und zur Übung der jeweiligen internen Krisenmanagements der übenden Organisationen statt. Die gemeinsame Kernübung wird vom 04.-06. November 2026 durchgeführt. Daran nehmen fast 100 Organisationen aktiv teil. In 2026 fand die Bundeswehr-Übung Quadriga im Kernübungszeitraum Februar bis März in Deutschland und Litauen statt. Beim Übungsanteil Medic Quadriga sind der Bund, einzelne Länder, der Landkreis Dahme-Spreewald sowie den privaten Hilfsorganisationen (DRK, JUH, und MHD) eingebunden. Unter anderem durch den Einsatz von Teilen der MTF. f) Resilienz der Bevölkerung: Stärkung der Selbsthilfe- und Selbstschutzfähigkeiten der Bevölkerung. Status: Die Sicherheitslage in Europa und weltweit hat sich verändert. Das BBK reagiert darauf mit einer Anpassung seines Informationsangebots. Im ersten Schritt wurde der Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen grundlegend überarbeitet und im Oktober 2025 unter dem Titel „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ neu veröffentlicht. Die Broschüre hat viel positives Feedback erzeugt und wird sehr gut nachgefragt. Seit Veröffentlichung wurden rund 3 Mio. gedruckte Exemplare verschickt. Viele Kommunen und andere Akteure des Bevölkerungsschutzes nutzen die Möglichkeit, den Ratgeber für ihre Risikokommunikation zu nutzen. Darauf aufbauend wird eine Kampagne voraussichtlich ab Mitte 2026 die Inhalte des Ratgebers und Botschaften zum Selbstschutz öffentlichkeitswirksam und zielgruppenangepasst kommunizieren. Berichtsdatum: 02.04.2026 Seite 10 von 17 Darüber hinaus wird das BBK ab 2026 eine Reihe neuer Informationsprodukte entwickeln und veröffentlichen. Diese befassen sich mit Schwerpunktthemen wie Vorsorge für Familien mit Kindern, Natur- und CBRN-Gefahren, Brandschutz, Stromausfall oder medizinischem Selbstschutz. Weitere Maßnahmen um die Bevölkerung flächendeckend zu erreichen, sind die Weiterführung und zugleich Stärkung des Angebots bereits etablierter Erste-Hilfe-Kurse mit Selbstschutzinhalten (EHSH), welches im Förderzeitraum 2025 bis 2029 durch die Aufstockung der Haushaltsmittel weiter in der Fläche ausgebaut wird, und das zu 01/2027 geplante Förderprogramm für die Ausbildung von Pflegeunterstützungskräften (PUK). Beide Kursangebote werden von den Hilfsorganisationen durchgeführt. Verfügbare Haushaltsmittel für Resilienz/Selbstschutz (BBK): 2025 2026 2027 2028 2029 5.982.000 € 28.502.000 € 26.311.000 € 24.482.000 € 24.482.000 € Mittelabfluss: Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus 2025 wurden 4.878.872 € verausgabt. Ausgabereste wurden in Höhe von 2.071.078 € gebildet und werden der weiteren Verausgabung zugeführt. Der aktuellen Prognose nach ist der Mittelabflusses für 2026 in voller Höhe zu erwarten. g) Schutzraumstrukturen: Aufbau von Strukturen für den physischen Schutz der Bevölkerung. Status: Die Fachebenen des BMI und BBK haben im Auftrag der 221. IMK ein Schutzraumkonzept erarbeitet und dieses zwischen Bund und Ländern fachlich abgestimmt. Dieses Konzept wird derzeit auch im Hinblick auf den Haushalt bewertet. Auf dieser Grundlage, werden weitere Entscheidungen abgeleitet. Ein konkreter Zeitpunkt zur Fertigstellung und anschließenden Veröffentlichung des Schutzraumkonzeptes kann derzeit nicht genannt werden. Verfügbare Haushaltsmittel für Schutzraum (BBK): 2025 2026 2027 2028 2029 3.056.000 € 30.000.000 € 35.000.000 € 50.000.000 € 50.000.000 € Mittelabfluss: Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus 2025 wurden 1.214.850 € verausgabt. Ausgabereste wurden keine gebildet. Die aktuelle Prognose bezüglich des Mittelabflusses für 2026 wird noch erarbeitet. Ehrenamt: Stärkung des Ehrenamts als wichtige Säule im Zivil- und Katastrophenschutz und Rückgrat des THW. Vergrößerung des Helferpotentials durch Nachwuchsgewinnung. Kompetenzentwicklung und Anbindung von informell Engagierten und Sensibilisierung der Bevölkerung. Berichtsdatum: 02.04.2026 Seite 11 von 17 Status: Ehrenamt im BBK Der Bund hat seine Mittel zur Sensibilisierung für den ehrenamtlich getragenen Bevölkerungsschutz und zur Helfendengewinnung erhöht. Für die Ehrenamtskampagne „Mit dir für uns alle“ werden z.B. voraussichtlich 1,8 Mio. € in 2026 investiert (in 2025 war es 1 Mio. €). Die Standort- und Kontaktdatenübersicht in der „Interaktiven Karte der Bevölkerungsschutzorganisationen“ werden stetig ergänzt. Darüber hinaus ist die Neuauflage und Ausweitung erfolgreicher Videoformate und die Erweiterung von Kommunikationskanälen geplant. Derzeit findet die Auswahl für einen neuen Rahmenvertragspartner statt. Kampagneninhalte können von Ländern und Operateuren im Bevölkerungsschutz genutzt werden. Der Förderpreis „Helfende Hand“ zur Wertschätzung und Anerkennung des Ehrenamts wurde im Dezember 2025 verliehen. Erstmalig wurde auch ein Sonderpreis für Inklusion vergeben. Die Vergabe des Förderpreises soll in 2026 fortgesetzt werden. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 30.06.2026. Die Engagementförderung im informellen Bereich wird in 2026 voraussichtlich ebenfalls eine Stärkung erfahren. Das Projekt „Mobile Helfer“ zur An-, Aus- und Einbindung von ungebundenen Helfenden in den Bevölkerungsschutz erhielt im Jahr 2025 1,25 Mio. €. Verfügbare Haushaltsmittel für Ehrenamt (BBK): 2025 2026 2027 2028 2029 3.450.000 € 4.350.000 € 4.950.000 € 5.500.000 € 6.000.000 € Mittelabfluss: Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus 2025 wurden 3.250.000 € verausgabt. Die aktuelle Prognose bezüglich des Mittelabflusses für 2026 wird noch geprüft. Ehrenamt im THW Die Verdopplung des Aufstellungsgrads ist zur Optimierung der Zivilschutztüchtigkeit essentiell. Dies soll u. a. und insbesondere mit Kampagnen zur Gewinnung von Ehrenamtlichen unterstützt und erreicht werden. Dabei müssen auch Freiwilligendienste und neue Formate über den bereits existierenden Bundesfreiwilligendienst und die THW-Jugend hinaus mitgedacht werden. Das THW, genau wie das BBK, wird sich aktiv in die Gestaltung eines neuen Freiwilligendienstes im Bevölkerungsschutz einbringen und passt die Strukturen zur Aufnahme von zusätzlichen ehrenamtlichen Kräften mit dem Ziel eine höhere Flächendeckung zu erreichen. Das THW setzt sich vor dem Hintergrund der Vielzahl der Freiwilligendienste für das gestreckte Modell ein. Dies stärkt das Ehrenamt auf Dauer und zahlt auf das Ziel der Erhöhung des Aufstellungsgrades ein. Um möglichst eine bedarfsgerechte Erhöhung des Aufstellungsgrades zu ermöglichen, wurden verschiedene Modelle für Stützpunkte sowohl im ländlichen als auch im verdichteten urbanen Raum zur Pilotierung entwickelt. Berichtsdatum: 02.04.2026 Seite 12 von 17 Zur strukturellen Stärkung der technischen Hilfe vor Ort sollen zusätzliche Mittel zur kostenneutralen Durchführung von Einsätzen bereitgestellt und vier neue THW-Ortsverbände aufgebaut werden, um die Hilfewege weiter zu verkürzen. Auch die Zuwendungen für die THW-Jugend und die THW- Bundesvereinigung werden dauerhaft im THW-Haushalt verankert. Verfügbare Haushaltsmittel für Ehrenamt (THW): 2025 2026 2027 2028 2029 70.382.000 € 75.442.000 € 75.282.000 € 75.282.000 € 72.282.000 € Mittelabfluss: Die hier genannten Finanzmittel werden, wie in den Vorjahren, vollständig im Haushaltsjahr 2026 abfließen. h) Resilienzsteigerung gegenüber KRITIS-Ausfall, Erweiterung der CBRN-Fähigkeit und persönliche Schutzausrüstung der THW-Einsatzkräfte Das THW richtet sich strategisch aufkommende Bedrohungen und die hohe Abhängigkeit moderner Gesellschaften von Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) aus. Ziel ist es, die Zivilschutzstrukturen zu stärken und im Verteidigungs- oder Katastrophenfall handlungsfähig zu bleiben. Zentrale Maßnahmen sind der flächendeckende Ausbau von Netzersatzanlagen zur Sicherstellung der Stromversorgung bei Blackouts sowie die Stärkung weiterer Schlüsselkompetenzen wie Trinkwasseraufbereitung, Ölschadensbekämpfung, Kraftstofflogistik, Notkommunikation und Notbrückenbau. Ergänzend wird eine eigene, ausfallsichere digitale Infrastruktur aufgebaut, um unabhängig von externen Systemen agieren zu können. Insgesamt wird so die Resilienz gegenüber großflächigen KRITIS-Ausfällen deutlich erhöht und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung gewährleistet. Zu den weiteren Maßnahmen zählen die Erweiterung der CBRN-Fähigkeit und Verbesserung der persönlichen Schutzausrüstung der THW-Einsatzkräfte. Status: Das THW verfügt bereits über ein fortgeschriebenes Rahmenkonzept, das auf aktuelle Bedrohungslagen reagiert. Konkrete Maßnahmen umfassen u. a. die Beschaffung leistungsfähiger Notstromaggregate für zahlreiche Ortsverbände bis 2027 sowie den Aufbau von Betriebsstoffreserven. Zudem werden Fähigkeiten in Wasseraufbereitung, Ölschadensbekämpfung und Bergung erweitert. Erste Beschaffungen sind durch Haushaltsmittel angestoßen, für die vollständige Umsetzung sind jedoch zusätzliche Finanzmittel erforderlich. Parallel erfolgt die kontinuierliche Modernisierung der Ausstattung zur Unterstützung kommunaler Gefahrenabwehr. Laufende Projekte wie "rescEU CBRN" sowie eine enge Zusammenarbeit mit Behörden wie dem BBK und internationale Kooperationen schaffen die Grundlagen um die Fähigkeiten des THW im Umgang mit CBRN-Gefahren auszubauen. Die persönliche Schutzausrüstung wird kontinuierlich an den Stand der Technik angepasst. Neue Einsatzbekleidung wurde bereits beschafft und wird derzeit ausgeliefert. Ballistische Schutzwesten und Schutzhelme wird das THW gemäß dem Standard des BBK beschaffen. Berichtsdatum: 02.04.2026 Seite 13 von 17 Verfügbare Haushaltsmittel für Resilienzsteigerung gegenüber KRITIS-Ausfall, CBRN-Fähigkeit und persönliche Schutzausrüstung der THW-Einsatzkräfte (THW): 2025 2026 2027 2028 2029 67.263.000 € 160.280.000 € 148.280.000 € 144.280.000 € 139.280.000 € Mittelabfluss: Das THW hat bereits Maßnahmen (u. a. Gerätekraftwagen, Anhänger, Bekleidung, Stromerzeuger, Doppelkabiner, Sattelzüge, CBRN-Ausstattung, Mannschaftstransporter etc.) mit einem Volumen von 228 Mio. Euro beauftragt. Durch aktive Steuerung der Maßnahmen zum Jahresende geht das THW von einem vollständigen Mittelabfluss aus. In 2025 konnten lediglich 168 Tsd. Euro nicht verausgabt werden. i) Digitale Transformation für das THW Das THW baut seine digitale Leistungsfähigkeit aus, um im Zivil- und Katastrophenschutz autark und handlungsfähig zu bleiben. Ziel ist die Stärkung der Resilienz gegenüber KRITIS-Ausfällen und Cyberbedrohungen durch moderne IT- und Kommunikationsinfrastrukturen. Kernmaßnahmen sind die Weiterentwicklung der IuK-Infrastruktur, der Ausbau sicherer Datenübertragung, die Einführung einer digitalen Einsatzplattform sowie die Verbesserung der Einsatzkoordination. Ergänzend werden Notkommunikationsmittel wie Satelliten- und Funktechnik sowie temporäre Not-Infrastrukturen aufgebaut. Auch Cyberfähigkeiten, etwa durch Virtual Operating Support Teams (VOST), und digitale Ausbildungsformate werden gestärkt, um ein aktuelles Lagebild und effektive Einsatzsteuerung zu gewährleisten. Status: Erste Digitalisierungsmaßnahmen sind bereits angestoßen, darunter die THW- Ehrenamtscloud als zentrale Plattform sowie etablierte VOST-Strukturen. Fortschritte bestehen bei der mobilen Einsatzunterstützung und der digitalen Koordination. Dennoch bestehen weiterhin Herausforderungen bei IT-Sicherheit, Infrastruktur, Ausstattung und der flächendeckenden Vernetzung aller Standorte. Die steigende Zahl von Cyberangriffen unterstreicht den Handlungsbedarf. Teile der Finanzierung, etwa für die Anbindung an die Netze des Bundes, sind gesichert, jedoch sind zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen erforderlich, um die digitale Transformation vollständig umzusetzen und nachhaltig zu betreiben. Verfügbare Haushaltsmittel für Digitale Transformation für das THW (THW): 2025 2026 2027 2028 2029 26.004.000 € 37.222.000 € 37.222.000 € 37.222.000 € 37.222.000 € Mittelabfluss: Das THW hat im Haushaltsjahr 2025 rd. 32,7 Mio. Euro verausgabt. Der Aufbau der IT, der Ausbau der Digitalisierung hat in den nächsten Jahren höchste Priorität. Der vollständige Mittelabfluss in 2026 ist sichergestellt. Gemäß Konzept zur Verwendung der HH-Mittel von Dez. 2025 plant das THW IT-Ausgaben in Höhe von 41,8 Mio. Euro. Berichtsdatum: 02.04.2026 Seite 14 von 17 j) Ausbau der THW-Logistikunterstützung: 8 THW-Logistikzentren und Zivilschutz- Reserveausrüstung Ausbau auf acht THW-Logistikzentren und Beschaffung von Zivilschutz-Reserveausrüstung für eine gesicherte, flächendeckende Logistikstruktur. Zum Transport von Hilfsgütern sowie Einsatzausstattung (u.a. Behelfsbrücken) muss das THW die Logistik- und Transportkomponenten erweitern. Im Zivilschutzfall benötigt das THW bundesweit des Weiteren 16 Einheiten „Transport Trupp Schwer“. Durch die Vorhaltung bzw. Einlagerung von Artikeln der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS), ergänzende Zivilschutz-Ausstattung, THW-Ausstattung als Einsatzreserve für das Inland sowie als Hilfsgüterausstattung für Auslandeinsätze trägt das THW maßgeblich zur Steigerung der Resilienz des Bundes bei. Des Weiteren wird das THW an den getroffenen Maßnahmen zum Ausbau und zur Verstetigung der bestehenden und avisierten Kooperationen auf Bundes- und Landesebene mit Partnerorganisationen des Zivil- und Katastrophenschutzes festhalten. Status: Das THW baut derzeit vier Logistikzentren auf, die zurzeit vorrangig für die Vorhaltung von NRGS-Zivilschutzausstattung und Hilfsgüter für die internationale Katastrophenhilfe genutzt werden. Von den weiteren vier ist sowohl für das künftige Logistikzentrum Westerstede als auch für Brandenburg sind die Erkundungsverfahren bereits initiiert. Eine zeitnahe Umsetzung ist zu erwarten. Mittelabfluss: Für den Aufbau von weiteren vier Logistikzentren stehen dem THW-Mittel für die Miete zur Verfügung. Für den Betrieb der weiteren vier Logistikzentren sowie die Beschaffung von notwendigen Hilfsgütern sind bisher noch keine HH-Mittel im THW-Haushalt vorgesehen. 3.4 Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte Trinkwassernotversorgung/Wassersicherstellung: Sicherstellung der leitungsgebundenen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Schaffung zusätzlicher mobiler Komponenten und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit vorhandener Trinkwassernotbrunnen. Bei Bedarf neue Bohrungen. Status: Die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung ist vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen Herausforderungen wesentlicher Bestandteil der Versorgung im Rahmen der Zivilen Verteidigung. U.a. mit Bezug auf die 2021 beschlossene Neukonzeption der Wassersicherstellung werden 2026 Maßnahmen zur Resilienzsteigerung der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung im Rahmen des Wassersicherstellungsgesetzes weitergeführt. Zu diesen gehören Härtungsmaßnahmen der leitungsgebundenen Wasserversorgung, der Ausbau leistungsfähiger mobiler Komponenten und die Erhaltung sowie der bedarfsgerechte Neubau von Trinkwassernotbrunnen. Ergänzend werden Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung zur Vermeidung von seuchenhygienischen Risiken und dem Funktionserhalt von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen (teil-)finanziert. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Länder und Kommunen zuständig. Diese haben im Jahr 2025 rund 170 Maßnahmen, darunter 120 im Bereich der Notstromversorgung von Anlagen der Wasserversorgung- und Abwasserbeseitigung, realisiert. Berichtsdatum: 02.04.2026 Seite 15 von 17 Verfügbare Haushaltsmittel für Trinkwassernotversorgung (BBK): 2025 2026 2027 2028 2029 14.300.000 € 25.840.000 € 32.800.000 € 32.800.000 € 48.000.000 € Mittelabfluss: Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus 2025 wurden 16.106.948 € verausgabt. Ausgabereste wurden in Höhe von 660.564 € gebildet und werden der weiteren Verausgabung zugeführt. Die aktuelle Prognose bezüglich des Mittelabflusses für 2026 wird noch erarbeitet. 3.5 Unterstützung der Streitkräfte Konzeptionelle Ausgestaltung und Ressourcenbereitstellung: Stärkung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) und des Host Nation Supports (HNS) auf ziviler Seite Status: Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem BBK und dem Operativen Führungskommando der Bundeswehr (OpFüKdoBw) durch den Ausbau des Verbindungswesens. Der Schwerpunkt liegt auf der stärkeren Berücksichtigung der zivilen Komplementärplanung bei der militärischen Verteidigungsplanung im Rahmen der fortlaufenden Aktualisierung des Operationsplans Deutschland (OPLAN DEU). Mandatiert vom AFKzV, entwickelt die Bund-Länder Arbeitsgruppe "Host Nation Support" (B-L-AG HNS) unter dem Dach der EU-Kompetenzstelle im BBK ein bundesweit einheitliches Host Nation Support Konzept für zivile Kräfte. Grundlage dafür bilden die „European Host Nation Support Guidelines“ die im Rahmen der europäischen Kooperation im Bevölkerungsschutz über den sog. Union Civil Protection Mechanism (UCPM) international abgestimmt wurden. Unter Leitung der B-L-AG HNS wird das EU- finanzierte Projekt "HNS BridGER“ in zwei Jahren eine HNS Toolbox, ein Ausbildungskonzept für Verbindungspersonal und eine Blaupause für eine HNS-Planübung entwickeln. Diese Elemente können zeitgleich eine systemische Grundlage für die bundesweite, strukturelle Gewährleistung von HNS für militärische Kräfte darstellen. 3.6 Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) Digitalfunk der nächsten Generation: Die BDBOS schafft derzeit die notwendigen Voraussetzungen für den Einstieg in den Digitalfunk der nächsten Generation. Status: Der Bundeshaushalt 2026 einschließlich der Finanzplanung 2027ff. sehen zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 451 Mio. Euro vor, um den Einstieg in die Errichtung einer mobilen Breitbandkommunikation zu ermöglichen. Damit ist ein erster Teil des Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode bezüglich des Aufbaus einer Breitbandkommunikation BOS entsprochen (KoaV vom 9. April 2025, Digitalfunk BOS, Zeile 2702f.). Berichtsdatum: 02.04.2026 Seite 16 von 17 Verfügbare Haushaltsmittel für den Aufgabenbereich Digitalfunk BOS (Gesamt): 2025 2026 2027 2028 2029 535.368.000 € 665.256.000 € 673.220.000 € 682.185.000 € 721.149.000 € Mittelabfluss: Von den zur Verfügung stehenden Mitteln aus 2025 wurden 527.676.809€ für den Betrieb des TETRA-Digitalfunks verausgabt. 3.7 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) BKG-Produkte für Krisen- und Einsatzlagen: Unterstützung des Innenministeriums und der Einsatzkräfte des Bundes bei Analyse- und Entscheidungsprozessen vor allem in Krisen- und Einsatzlagen. Bereitstellung von Luftbildern und hochgenauen Satellitenbildern, z. T. KI-gestützten Auswertungen und zunehmend auch Simulationswerkzeuge, wie z.B. Digitale Zwillinge. Individuelle Informationsprodukte in Form von Karten, Webanwendungen, Dossiers, etc.) durch Satellitengestützten Krisen- und Lagedienst (SKD) des BKG. Status: Die Entwicklungen und Leistungsfähigkeiten von neuen Satellitenmissionen sind in der letzten Dekade rasant gestiegen. Das BKG plant daher die exklusive Nutzung von Satelliteninfrastruktur für Deutschland und hat im Haushaltsjahr 2026 dafür 6 Millionen € erhalten. Ein exklusiver und ausschließlicher Zugriff auf Satellitenmissionen bietet dabei allen zivilen Bundeseinrichtungen die einzigartige Möglichkeit widerstandsfähig und resilient gegenüber verschärften weltpolitischen Dynamiken sowie unabhängig von Missionsbetreibern und deren „good will“ zu sein. Durch innovative Planung der Satelliteninfrastruktur sollen die Aufnahmekapazitäten gesteigert, die Bildauflösung deutlich verbessert und eine Bildbereitstellungsgarantie umgesetzt werden. Das BKG betreibt das Geodätische Observatorium Wettzell (GOW), welches als kritische Infrastruktur eingestuft ist. Das GOW leistet unverzichtbare Dienstleistungen für die Ausfallsicherheit der Satellitennavigationssysteme GPS und Galileo u.a. durch Bestimmung und Vorhersage von Erdorientierungsparametern mittels Radio-Teleskopen (Very Long Baseline Interferometry). Das GOW unterstützt das Weltraumlagezentrum der Bundeswehr bei der Beurteilung von Gefahrenquellen für Funk-, Telekommunikations- und Warnsysteme, die durch Sonnenaktivität und Weltraumtrümmer entstehen. Seit dem Haushaltsjahr 2025 wird die Resilienz der kritischen Infrastruktur am GOW mit einem mehrjährigen Sondertatbestand gefördert. Nach dem Beginn mit den Schwerpunkten IT-Infrastruktur, Liegenschaftsabsicherung, Notenergieversorgung und Ersatzteilmanagement muss im nächsten Schritt nun die kritische Dienstleistung selbst zukunftssicher gemacht werden. Vor dem Hintergrund der veränderten Sicherheitslage werden dabei – wo immer möglich – Abhängigkeiten von außereuropäischen Zulieferern reduziert. Weitere Investitionen sind in den kommenden Jahren für die Sicherung und Redundanz der geodätischen Beobachtungssysteme vorgesehen. Berichtsdatum: 02.04.2026 Seite 17 von 17 Standortübergreifend baut das BKG derzeit ein Security Operation Center (SOC) auf, um die Ausfallsicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur des BKG gegen Cyberangriffe und andere virtuelle Bedrohungen sowie die Kontinuität des Betriebs zu sichern. Verfügbare Haushaltsmittel (BKG): 2025 2026 2027 2028 2029 85.305.000 € 92.855.000 € 94.921.000 € 101.726.000 € 98.726.000 € Aufwüchse durch Sondertatbestände: 2025 2026 2027 2028 2029 6.200.000 € 15.125.000 € 16.125.000 € 22.125.000 € 17.125.000 € Mittelabfluss: Im neuen Bundeshaushalt ist das BKG als Teilbereich des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe mit mehr Finanzmitteln ausgestattet worden und damit verbessern sich auch die Unterstützungsmöglichkeiten für das BBK und das THW. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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