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Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung (Antwort zu Drs. 21/6776)

dip / drucksache 10.07.2026 · WP 21 · 21/7120 · Antwort · Original ↗

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Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung (Antwort zu Drs. 21/6776) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7120 21. Wahlperiode 10.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leon Eckert, Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6776 – Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland und Europa befinden sich in einer sich weiter zuspitzenden sicherheitspolitischen Lage. Gleich mehrere autoritäre Staaten, insbesondere Russland und China, führen fortlaufend hybride Angriffe gegen Deutschland durch, etwa in Form von Spionage- und Sabotageakten, Cyberangriffen, Drohnenüberflügen oder Desinformations- und anderen Einflusskampagnen. Die Spitzen von Bundeswehr und Nachrichtendiensten warnen seit langem, auch öffentlich, vor einem eskalierenden russischen Angriff auf Länder des NATO- Bündnisses in absehbarer Zeit. Für die Abwehr hybrider Angriffe bedarf es, ebenso wie für den Fall eines eskalierenden militärischen Konflikts, nicht allein militärischer Verteidigungsfähigkeiten, sondern auch leistungsfähiger Strukturen der Zivilen Verteidigung. Erst das optimale Zusammenspiel aus militärischer und ziviler Verteidigung führt zu einer effektiven Gesamtverteidigung. Die Zivile Verteidigung darf, wie auch im militärischen Bereich, nicht allein als nationale Aufgabe gedacht werden, sondern muss auch in einem europäischen Kontext eingebettet sein. Grenzüberschreitende Risiken und Abhängigkeiten erfordern eine enge Zusammenarbeit mit europäischen Partnern und der NATO sowie eine koordinierte Vorsorge- und Krisenbewältigung. Innerhalb Deutschlands müssen für die zivile Seite vorbereitende Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen sowie Einsatzorganisationen und der Bevölkerung im Sinne der Erhöhung gesamtgesellschaftlicher Resilienz getroffen werden, um Menschen, Freiheit und Demokratie wirksam zu schützen. Aktuell besteht in vielen Bereichen der Zivilen Verteidigung jedoch noch immer ein erheblicher Reformbedarf. Dies betrifft insbesondere Fragen der strategischen und operativen Planung, der Ausstattung, der Bund-Länder- Koordination, der rechtlichen Rahmensetzung oder der Einbindung der Bevölkerung in Vorsorgeplanungen. Es fehlt nach Ansicht der Fragestellenden grundsätzlich an verbindlichen und transparent hergeleiteten Schutzzielen sowie an einer darauf aufbauenden Bedarfsanalyse für die Zivile Verteidigung auf allen staatlichen Ebenen. Ohne solche Schutzziele bleiben Prioritäten, Investitions- und Personalbedarfe sowie benötigte Fähigkeiten, insbesondere auf kommu- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. naler Ebene, begrenzt nachvollziehbar. Insbesondere im Bereich der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zeigt sich eine erhebliche Schieflage: Die Bundesregierung kann nach Wahrnehmung der fragestellenden Fraktion bislang weder nachvollziehbar darlegen, wie viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in Feuerwehren, Hilfsorganisationen und weiteren Einsatzorganisationen länderübergreifend bereitstehen, noch kann sie nachvollziehbar benennen, wie viele ehrenamtliche Einsatzkräfte es für spezifische Bedrohungsszenarien insgesamt braucht. Hinzu kommen nach Meinung der Fragestellenden Unzulänglichkeiten in der föderalen Koordination, fehlende bundesweite Mindeststandards in den Bereichen Stabsarbeit, Meldestrukturen und Warninfrastruktur. Zuständigkeiten bei der ebenenübergreifenden Bewältigung von länderübergreifenden Krisenlagen sind meist unklar und Verfahren nicht geübt. Gerade auf kommunaler Ebene braucht es daher einen vom Bund vorgegebenen verbindlichen gemeinsamen Rahmen, der anhand klarer Kriterien den handelnden Personen für Maßnahmen zur Krisenvorbereitung und Krisenbewältigung eine klare Orientierung anbietet. Auch im Hinblick auf die Risikokommunikation an die Bürgerinnen und Bürger sowie deren Befähigung zum Selbstschutz liegen noch große Potenziale offen. Die Selbstvorsorge und der Selbstschutz bilden auch schon heute einen zentralen Pfeiler der staatlichen Schutzarchitektur, doch bislang fehlt es zum einen an niedrigschwelligen, leicht zugänglichen und verfügbaren Strukturen, damit alle Bevölkerungsteile entsprechende Fähigkeiten und Kompetenzen erlernen können. Zum anderen fehlt es bislang an einer ganzheitlich abgestimmten Kommunikationsstrategie der Bundesregierung, welche die Kapazitäten und Grenzen der staatlichen Hilfe in Krisenlagen sowie die Rolle der Bevölkerung und die Notwendigkeit für Selbstschutzmaßnahmen vor dem Hintergrund möglicher Krisenszenarien deutlich macht. Während mit der ausgerufenen Zeitenwende für die Bundeswehr notwendige Maßnahmen in finanzieller, materieller und struktureller Hinsicht einhergehen, lässt sich in den Augen der Fragestellenden für die Zivile Verteidigung noch immer kaum ein vergleichbarer Fortschritt erkennen. Zwar nutzt die Bundesregierung ihren finanziellen Handlungsspielraum zur Stärkung von Einsatzorganisationen im Bevölkerungsschutz, jedoch bleiben dringend notwendige Strukturreformen aus. Der vonseiten der Bundesregierung und Bundeskanzler Friedrich Merz im Rahmen der im Oktober 2025 abgegebenen Regierungserklärung angekündigten ganzheitlichen Sicherheitsoffensive zur Erhöhung gesamtgesellschaftlicher Resilienz und der Erarbeitung eines Aktionsplans gegen hybride Bedrohungen durch den Nationalen Sicherheitsrat folgen nach Auffassung der fragestellenden Fraktion bei Weitem zu wenige Taten, um die Resilienz und Wehrhaftigkeit unserer Gesellschaft schnellstmöglich zu erhöhen. Mit den im Mai 2026 vorgelegten Eckpunkten für einen sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz hat die Bundesregierung nun ein Maßnahmenpaket angekündigt, das bis 2029 Investitionen von 10 Mrd. Euro für den Bevölkerungsschutz vorsieht. Der Pakt sieht darüber hinaus in den drei Handlungsfeldern Auftrag, Ausstattung und Ausbildung u. a. Maßnahmen wie einen neuen Rechtsrahmen, eine stärkere Verzahnung von ziviler und militärischer Planung, Investitionen in die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), neue Spezialfahrzeuge, Warnsysteme, Notstrom- und Wasserversorgung, ein gemeinsames digitales Lagebild sowie Maßnahmen bei der Aus- und Fortbildung und dem Selbstschutz der Bevölkerung vor. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung greift damit zwar teilweise bekannte Defizite auf, eine klare Gesamtstrategie für die Zivile Verteidigung ist jedoch nach Ansicht der fragestellenden Fraktion nicht zu erkennen. Darüber hinaus bleibt die genaue Ausgestaltung der angekündigten Maßnahmen an zentralen Stellen unbestimmt: Die fachliche Herleitung des Investitionsbedarfs, die konkrete Mittelverteilung, Zeitpläne sowie konkrete Umsetzungsschritte ist an vielen Stellen offen oder allgemein gehalten.  1. Auf welcher fachlichen Grundlage hat die Bundesregierung den im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz formulierten Investitionsbedarf von 10 Mrd. Euro bis 2029 ermittelt? Der Pakt für den Bevölkerungsschutz stärkt die gesamtgesellschaftliche Resilienz nachhaltig und leistet einen wesentlichen Beitrag zur zivilen und gesamtstaatlichen Verteidigung. Bei den bereitgestellten zehn Milliarden handelt es sich um einen Finanzrahmen, der die Einleitung wesentlicher Modernisierungsmaßnahmen im Bevölkerungsschutz ermöglicht. Das mehrjährige Finanzpaket basiert auf dringenden Investitionsbedarfen, die durch das Bundesministerium des Innern (BMI) und dessen Geschäftsbereichsbehörden u. a. in den Bereichen Ausstattung mit Spezialfahrzeugen, Ausbau und Härtung der Bundeswarnsysteme, leistungsfähige Kommunikationssysteme, Notstrom- und Wasserversorgung und Logistikfähigkeiten zusammengestellt wurden. Die Mittel dienen dazu, notwendige Kapazitäten auf- bzw. auszubauen. Davon stehen rund 6,4 Mrd. Euro den Bevölkerungsschutzbehörden Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) an finanziellen Mitteln zur Verfügung. Das THW analysiert kontinuierlich Entwicklungen der nationalen und globalen Sicherheitslage und passt die Anforderungen an Ausbildung, Ausstattung und Einsatztaktik an neue Herausforderungen an. Hinsichtlich der Neubauvorhaben für das THW wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) hat die Aufgabe, in Krisen- und Einsatzlagen Bundesbehörden wie das BMI, Bundespolizei (BPOL), Bundeskriminalamt (BKA), BBK oder THW mit spezifischen Produkten für die Lagedarstellung und Prognose zu versorgen und diese kurzfristig bereitzustellen. Hierfür ist es mit Haushaltsmitteln ausgestattet worden, um zum Beispiel die im Austausch mit den Beteiligten identifizierten Bedarfe optimal abzudecken und mittels neuester Technik auf hochaktuelle und detaillierte Bildinformationen für Analysen, Auswertungen und Simulationen zurückgreifen zu können. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage besteht überdies der dringende Bedarf, den Nutzern des Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie der Bundeswehr eine bundesweite, sichere und hochverfügbare Breitbandkommunikation für hochsichere Datenübertragung zur Verfügung zu stellen (siehe II. 4 des Paktes). Kommunikation ist das wichtigste Führungs- und Einsatzmittel der polizeilichen und nichtpolizeilichen BOS und der Bundeswehr. Auf das seit dem Jahr 2007 aufgebaute und seither gemeinsam von Bund und Ländern betriebene TETRA- Digitalfunknetz verlassen sich über 1 Million Einsatzkräfte in Bund und Ländern. Dazu gehören Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutzeinheiten, Polizeien, THW und Hilfsorganisationen sowie die Bundeswehr. Bund und Länder sind sich im Grundsatz einig, dass die gestiegenen und veränderten Nutzeranforderungen die zeitnahe Weiterentwicklung des bisherigen TETRA- Digitalfunk zu einer mobilen breitbandigen einsatzkritischen Kommunikation erfordern. Dies umfasst u. a. die mobile Datenbereitstellung für die Einsatzkräfte am Einsatzort und in der Leitstelle. Livebilder von Drohnen und umfangreiche Datenübertragungen werden z. B. zur Bekämpfung von Waldbränden oder Hochwasserlagen ebenso benötigt wie die Nutzung digitaler Lagepläne von Gefahrgütern und Wasserhydranten, wenn das THW zur Unterstützung tätig wird oder die Übertragung von Vitaldaten für einen Telenotarzt und Fahndungsbildern für die Polizei.  2. Wie bewertet die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Investitionen in Höhe von 10 Mrd. Euro bis 2029 und dem vom ehemaligen BBK-Präsidenten (BBK = Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) benannten Bedarf von rund 30 Mrd. Euro (www.sueddeutsche.de/projekte/ artikel/politik/zivilschutz-deutschland-bunker-katastrophenschutz-e3814 54/?reduced=true)? 10 Mrd. Euro bedeuten den größten Investitionsschub im Bevölkerungsschutz seit Jahrzehnten. Jetzt gilt es für die Bundesregierung, diese zusätzlichen Mittel in zusätzliche Fähigkeiten und mehr Sicherheit für Deutschland bis zum Jahr 2029 umzusetzen. Auf dieser Grundlage wird sodann fachlich zu begründen und politisch zu bewerten sein, inwieweit der Deutsche Bundestag der Bundesregierung weitere Mittel zuweist.  3. Plant die Bundesregierung, in ihrem Entwurf des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2027 die Behörden Bundesamt für Strahlenschutz, Robert Koch- Institut sowie Maßnahmen der Ernährungsnotfallvorsorge in die Bereichsausnahme der Schuldenbremse aufzunehmen, und wenn nein, aus welchen Gründen sieht sie davon ab? In dem durch die Bundesregierung beschlossenen Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 sind die genannten Einrichtungen und die Ernährungsnotfallvorsorge nicht der Bereichsausnahme zugeordnet.  4. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Fachbehörde für chemische Gefahren auf Bundesebene einzurichten, wie sie in der „Risikoanalyse für den Zivilschutz 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/3600) vorgeschlagen wird, und wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt sie dabei? Wie in der „Risikoanalyse für den Zivilschutz 2025“ dargestellt, wurde bislang noch keine zuständige Fachbehörde für chemische Gefahren im Sinne des Zivilschutzes festgelegt. Derzeit laufen noch verschiedene Bewertungen und Analysen, die zusammen mit der genannten Risikoanalyse dazu genutzt werden zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Anpassungen im Bereich des Zivilschutzes bei chemischen Gefahren notwendig sind.  5. Wie ist die Stellenbesetzungsquote in der Abteilung Zivilschutz sowie in der Stabsorganisation Krisenreaktion im Bundesministerium des Innern (BMI) zum Stichtag 1. Juni 2026 (bitte nach besetzten und unbesetzten Stellen aufschlüsseln)? In der Abteilung „Zivile Verteidigung, Katastrophenhilfe und Waffenrecht“ (ZV) waren zum Stand 1. Juni 2026 von 63,5 Stellen unter Berücksichtigung der Arbeitszeitanteile 54,5 Stellen besetzt. Um den Auf- und Ausbau der Zivilen Verteidigung in Deutschland zu stärken, wird Abteilung ZV zu diesem Stichtag zusätzlich durch elf Abordnungen aus Bundesbehörden, insbesondere aus dem Geschäftsbereich des BMI, personell verstärkt. Im Stab „Krisenreaktion; Hybride Bedrohungen; NSR-Koordinierung“ (KH) waren zum Stand 1. Juni 2026 von 54,5 Stellen unter Berücksichtigung der Arbeitszeitanteile 49,7 Stellen besetzt. Um das BMI in seiner Krisenreaktionsfähigkeit weiter zu stärken, wird Stab KH zu diesem Stichtag zusätzlich durch fünf Abordnungen aus Bundesbehörden, insbesondere aus dem Geschäftsbereich des BMI, und befristete Beschäftigungsverhältnisse personell verstärkt.  6. Wann hat sich der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt seit seiner Ernennung erstmals und wie oft seitdem mit Vertreterinnen und Vertretern des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), der Deutschen Lebens- Rettungs-Gesellschaft (DLRG), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) sowie des Malteser Hilfsdienstes (MHD) getroffen? Der Bundesminister Alexander Dobrindt hat seit seiner Ernennung Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aller fünf anerkannten Hilfsorganisationen geführt. Das erste Gespräch fand im September 2025 statt. Weitere Gespräche erfolgten im Oktober 2025, Januar 2026, Mai 2026 sowie im Juni 2026. Die Gespräche wurden jeweils mit Mitgliedern der Leitungsebene der jeweiligen Hilfsorganisationen geführt. Insgesamt fanden seit der Ernennung sechs Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der genannten Hilfsorganisationen auf Ministerebene statt sowie etliche weitere Gespräche auf Arbeitsebene.  7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung des sog. Niinistö-Berichts der EU und zur Koordination mit europäischen Partnern bei der Zivilen Verteidigung? Der sog. Niinistö-Bericht des ehemaligen Präsidenten der Republik Finnland, Sauli Niinistö, vom 30. Oktober 2024 („Safer together: A path towards a fully prepared Union“) wurde von der Präsidentin der Europäischen Kommission zusammen mit der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik in Auftrag gegeben. Der Bericht enthält rund 80 Empfehlungen zur Stärkung der Krisenreaktionsbereitschaft und -fähigkeit der Europäischen Union (EU), die insbesondere als Grundlage für die weitere Arbeit der neuen Europäischen Kommission dienen sollten, die am 1. Dezember 2024 ihre Arbeit für die Amtszeit bis 2029 aufgenommen hat. Die Empfehlungen sind dementsprechend in die Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge („Preparedness Union Strategy“) eingeflossen, die Kommissions-Präsidentin und Hohe Vertreterin am 26. März 2025 vorgelegt haben. Diese definiert insges. 63 Maßnahmen, darunter 30 sog. „Key Actions“, um die Handlungsfähigkeit der EU durch eine bessere Koordination, sektorübergreifende Strategien und enge EU-NATO-Zusammenarbeit zu stärken (Strategie abzurufen unter: https://commission.europa.eu/topics/preparednes s_de). Zu mehreren dieser Maßnahmen hat die EU-Kommission mittlerweile konkrete Vorschläge vorgelegt, die nunmehr in den zuständigen Rats-Gremien beraten werden. Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv und konstruktiv am Gestaltungs- und Umsetzungsprozess der Strategie und arbeitet in den zuständigen Gremien eng mit den europäischen Partnerländern zusammen. Sie sieht die Strategie als willkommene Ergänzung ihrer nationalen Bemühungen im Bereich Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement und als große Chance, die europäische Zusammenarbeit in der Zivilen Verteidigung auf- und auszubauen. Daneben trifft die Bundesregierung umfassende nationale Maßnahmen, die den Empfehlungen des Niinistö-Berichts Rechnung tragen, siehe dazu insbesondere den Pakt für den Bevölkerungsschutz, der am 20. Mai 2026 vom Kabinett beschlossen wurde.  8. Welche Maßnahmen über den sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz hinaus plant die Bundesregierung zur Stärkung des nationalen Kulturgüterschutzes, welchen Investitionsbedarf sieht sie dafür, und in welcher Weise werden betroffene Einrichtungen in Risikoanalysen, Notfallplanungen und Krisenübungen einbezogen? Das BBK stärkt im Auftrag der Bundesregierung den Kulturgutschutz nach der Haager Konvention insbesondere durch die Finanzierung, Fachaufsicht und Weiterentwicklung der Bundessicherungsverfilmung als wichtige, bundesweite Maßnahme zum Schutz von Kulturgütern im bewaffneten Konflikt. Das BBK finanziert zudem ein dreijähriges Forschungsprojekt zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit und Resilienz dieser Maßnahme. Des Weiteren trägt das BBK aktiv zur bundesweiten Vernetzung verschiedener Kulturgutschutz-Akteure bei. Das jährige Arbeitstreffen der über 60 Notfallverbünde Kulturgutschutz wird durch das BBK mitorganisiert und mitfinanziert. Im Rahmen der Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) hat das BBK Rahmenkonzepte zur Stärkung des Risiko- und Krisenmanagements in Kultureinrichtungen sowie zur koordinierten Kennzeichnung von unbeweglichen Kulturgütern mit dem Emblem der Haager Konvention durch die Bundesländer verfasst. Diese Konzepte befinden sich aktuell in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern.  9. Bis wann plant die Bundesregierung den im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Entwurf für einen neuen Rechtsrahmen, der Bund, Ländern und Kommunen auch in Krisen außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls klare Leitlinien gibt, dem Parlament vorzulegen? Die Bundesregierung strebt an, die gegebenenfalls erforderlichen Gesetzesanpassungen und Neufassungen bis 2027 im Kabinett zu beschließen und die jeweiligen Gesetzentwürfe nach Zuleitung an den Bundesrat dem Deutschen Bundestag zuzuleiten. 10. Prüft die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Erstellung des im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Entwurfs für einen neuen Rechtsrahmen, der Bund, Ländern und Kommunen auch in Krisen außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls klare Leitlinien gibt, auch eine Änderung des Grundgesetzes? Nein, die Bundesregierung prüft in diesem Zusammenhang keine Änderung des Grundgesetzes. 11. Plant die Bundesregierung eine Änderung des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG), und wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt sie hierbei? Die Bundesregierung plant, das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) an geänderte Erfordernisse anzupassen und ist dazu in Prüfung. Die Bundesregierung strebt an, die erforderlichen Gesetzesanpassungen und Neufassungen bis 2027 im Kabinett zu beschließen. 12. Beabsichtigt die Bundesregierung, die bestehenden Versorgungssicherstellungsgesetze grundlegend zu überarbeiten, wenn ja, welche konkreten Änderungen sind geplant, und welchen Zeitrahmen verfolgt sie dabei (bitte einzeln nach Gesetz aufschlüsseln)? Gemäß der Verständigung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag zur Novellierung der Sicherstellungs- und Vorsorgesetze (SVG) wird die Tauglichkeit der SVG vor dem Hintergrund der sich ständig fortentwickelnden Bedrohungslage evaluiert werden. Die Bundesregierung strebt an, die erforderlichen Gesetzesanpassungen und Neufassungen bis 2027 im Kabinett zu beschließen. Ergänzend wird auf die „Eckpunkte zur Novellierung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze“ der Bundesregierung vom 1. Juli 2026 verwiesen. 13. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für dessen Vorlage und Umsetzung? Das Bundesministerium für Gesundheit plant bis Sommer 2026 einen Referentenentwurf für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz vorzulegen, der nach den notwendigen Beteiligungen zeitnah im Kabinett beschlossen werden soll. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 83 der Abgeordneten Julia-Christina Stange auf Bundestagsdrucksache 21/2876 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 104 der Abgeordneten Julia-Christina Stange auf Bundestagsdrucksache 21/3772 wird verwiesen. 14. Welche Anpassungen plant die Bundesregierung beim Raumordnungsgesetz hinsichtlich der Zivilen Verteidigung? Im zurzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Raumordnungsgesetzes werden entsprechende Anpassungen in § 2 Absatz 2 Nummer 7, in § 7 Absatz 2 Satz 1, in § 9 Absatz 1 Satz 1, in § 13 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3c sowie in § 15 Absatz 2 Satz 6 des Raumordnungsgesetzes vorgenommen. Auf die Bundestagsdrucksache sowie die dort ersichtlichen Begründungen zu den einzelnen Vorschriften des Gesetzentwurfs wird verwiesen. 15. Welche aktivierenden Effekte erhofft sich die Bundesregierung für das Ehrenamt in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und dem Bevölkerungsschutz aus der im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Umsetzung des sog. Zukunftspakts Ehrenamt? Der Zukunftspakt Ehrenamt ist ein für den Bereich Ehrenamt und Engagement zentrales Vorhaben der Bundesregierung und insbesondere der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt. Er soll das Fundament des Bevölkerungsschutzes – das ehrenamtliche Engagement – zukunftsfähig aufstellen. Da der Großteil des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes in Deutschland auf der Mitarbeit von Ehrenamtlichen basiert, zielen die Maßnahmen darauf ab, bestehende Hürden abzubauen und die Attraktivität des Ehrenamts spürbar zu steigern. Durch konkrete Verbesserungen der Rahmenbedingungen soll die Schwelle für den Einstieg in ein Ehrenamt gesenkt werden. Geplant sind unter anderem: • Verbesserungen im Vereinsrecht, im Datenschutzrecht und im Zuwendungsrecht, an deren gesetzlicher oder untergesetzlicher Umsetzung bereits gearbeitet wird, • die Ausweitung der Beratungsangebote der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt und die Fortführung der Ehrenamtskampagnen, um die Anerkennung und Wertschätzung für das Ehrenamt zu unterstreichen, • die Verbesserung des Schutzes von Ehrenamtlichen und Engagierten, sowohl wenn es um die Sicherheit Einzelner bei der Ausübung ihres Engagements geht als auch beim Schutz im Schadensfall, der im Zusammenhang mit dem Engagement eintritt. 16. Welche Maßnahmen über den sog. Zukunftspakt Ehrenamt hinaus plant die Bundesregierung im Rahmen des sog. Pakts für den Bevölkerungsschutz, um das Ehrenamt in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und im Bevölkerungsschutz attraktiver zu machen? Mit dem Pakt für den Bevölkerungsschutz verfolgt der Bund das Ziel, den Bevölkerungsschutz nachhaltig zu stärken. Die Förderung des Ehrenamts ist dabei ein zentrales Anliegen. Ergänzend zum Zukunftspakt Ehrenamt stärkt die Bundesregierung die Ergänzende Ausstattung. Im Rahmen des Pakts für den Bevölkerungsschutz stellt der Bund den Ländern über das BBK bis zum Jahr 2029 insgesamt 1.000 Spezialfahrzeuge sowie mehrere zehntausend moderne Schutzanzüge zur Verfügung. Eine moderne Ausstattung verbessert die Einsatzbedingungen, erhöht die Sicherheit der Ehrenamtlichen und trägt zur Attraktivität des Ehrenamts im Bevölkerungsschutz bei. 17. Beabsichtigt die Bundesregierung, ein gesetzliches Mandat für Hilfsorganisationen im Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes zu verankern, und wenn ja, mit welchem konkreten Inhalt? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 18. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine bundeseinheitliche Gleichstellung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern hinsichtlich Freistellung, Absicherung und Kostenerstattung im Einsatz und in der Ausbildung zu gewährleisten, und wie will sie die Ausbildungskapazitäten für ehrenamtliche Ausbilderinnen und Ausbilder stärken? Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Zivilschutz weiter zu verbessern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zuständigkeit für den Zivilschutz beim Bund, für den Katastrophenschutz und die öffentliche Gefahrenabwehr hingegen bei den Ländern liegt. § 27 Absatz 1 ZSKG sieht vor, dass sich die Rechte und Pflichten der Helferinnen und Helfer im Zivilschutz nach den jeweiligen Landeskatastrophenschutzgesetzen richten. Die Ausbildung ehrenamtlicher Ausbilderinnen und Ausbilder erfolgt durch die Organisationen des Bevölkerungsschutzes. Ergänzend bietet die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) des BBK Seminare und Fortbildungen an, die sich insbesondere an ehrenamtliche Ausbilderinnen und Ausbilder richten, unter anderem in den Bereichen chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren (CBRN)-Schutz, Dekontamination und sanitätsdienstliche Versorgung in der Zivilen Verteidigung. Darüber hinaus werden Fortbildungen in der Erwachsenenbildung sowie in der Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte (PSNV‑E)-Ausbildung angeboten, die sich ausdrücklich auch an ehrenamtliche Dozierende der Organisationen richten. 19. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass im Spannungs- oder Verteidigungsfall das Technische Hilfswerk einsatzbereit bleibt, auch wenn die darin aktiven ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, insofern sie nicht unter die Regelungen des § 13a des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) fallen, durch die Bundeswehr eingezogen werden können? Das BMI und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) stehen mit Blick auf die Zivile Verteidigung als ein Element der Gesamtverteidigung im engen Austausch. 20. Welche Defizite macht die Bundesregierung bei der Kooperation militärischer und Ziviler Verteidigung im föderalen Gefüge aus, und welche dieser Defizite sollen mit dem im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Steuerungsstab Kommando Zivile Verteidigung behoben werden? Das BMI hat seine ministerielle Steuerungskompetenz durch die Neuorganisation der Abteilung ZV und die Einrichtung des neuen Steuerungsstabes „Kommando Zivile Verteidigung“ gezielt erhöht. Dieses Kommando dient als zentraler Motor, um bestehende Maßnahmen zu bündeln und über ein neues Gemeinsames Arbeitsprogramm ZV ressort- und ebenenübergreifend systematisch zu steuern. Im Rahmen eines gemeinsamen Arbeitsprogramms werden konkrete Ziele erfasst und bei der Umsetzung mit Blick auf Schnittmengen zu anderen Bereichen aktiv unterstützt werden. Hierzu zählen beispielsweise die zeitnahe Überarbeitung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze oder auch der Ausbau der Verschlusssachen-(VS-)Kommunikation. Ein weiterer Schwerpunkt bleibt die Selbstschutzkompetenz der Bevölkerung. Erster wichtiger Schritt war beispielsweise der Notfallratgeber für Krisen und Katastrophen des BBK. Landes- und Bündnisverteidigung kann schließlich nur im Verständnis der Gesamtverteidigung umgesetzt werden. Erforderliche Handlungsbedarfe werden dazu zwischen den zuständigen militärischen Akteuren und zivilen Akteuren im Bund, in den Ländern und Kommunen eng abgestimmt. 21. Plant die Bundesregierung, zur besseren Verzahnung der zivilen und der militärischen Planung eine zivile Komplementärplanung zum Operationsplan Deutschland durchzuführen? 22. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Zivile Verteidigung systematisch an neue sicherheitspolitische Bedrohungen sowie an die im Operationsplan Deutschland formulierten Bedarfe und Anforderungen anzupassen, und bis wann sollen diese umgesetzt werden? Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet. Zur besseren Verzahnung der zivilen und militärischen Planungen sind bereits verschiedene Formate etabliert (u. a. Bund-Länder offene Arbeitsgruppe Zivile Verteidigung/Zivil-Militärische Zusammenarbeit, Ressortkreis Nationales Krisenmanagement/Zivile Verteidigung). Darüber hinaus arbeitet BMI mit BMVg in einer Planungsgruppe „Zivile Komplementärplanung zum OPLAN DEU“ zusammen. Die Planungsgruppe identifiziert innerhalb von verschiedenen Handlungsfeldern die militärischen Erfordernisse an die zivile Leistungserbringung zur Umsetzung des OPLAN DEU. Sofern Lücken bestehen, werden mit den jeweiligen Ressorts Maßnahmen identifiziert und in einen Maßnahmenplan überführt werden. Dafür soll das Zivile Alarmwesen weiterentwickelt werden und die zur Umsetzung der militärischen Pläne notwendigen zivilen Anteile abbilden. 23. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zivile Alarmplanung (ZAP) regelmäßig zu üben, und wenn ja, in welchem Turnus und in welcher Form sollen entsprechende Übungen durchgeführt werden? Das System der Zivilen Alarmplanung (ZAP) wird bereits stetig überprüft. Hierzu finden regelmäßige ZAP-Übungen statt, dreimal jährlich als reine Alarmierungsübung (System- und Kommunikationstest), einmal als inhaltliche Übung. Die in der Regel quartalsweisen ZAP-Übungen liefern wesentliche Erkenntnisse hinsichtlich inhaltlicher sowie verfahrenstechnischer Optimierungspotentiale. Darüber hinaus kann eine inhaltliche Beübung des zivilen Alarmplans auch in weiteren nationalen und internationalen Übungen (beispielsweise LüKEx, NATO CMX usw.) erfolgen. Das BMI und das BMVg sehen Alarmierungsübungen als wesentlichen Teil der ressortübergreifende Übungsserie Gesamtverteidigung an und vertiefen die Integration des Alarmwesen in Übungen sukzessive. 24. Welche konkreten Aufgaben und welche Rolle nimmt in Zukunft das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) in der Zivilen Verteidigung ein? Die Zivile Verteidigung umfasst den nicht-militärischen Teil der Gesamtverteidigung. Sie hat zur Aufgabe, alle zivilen Maßnahmen zu planen, vorzubereiten und durchzuführen. Diese zivilen Maßnahmen dienen zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit einschließlich der Versorgung und Schutz der Bevölkerung. Das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) berät die für den Bevölkerungsschutz zuständigen Behörden in Bund und Ländern, ohne die gesetzliche Kompetenzverteilung zwischen Bund (Zivilschutz) und Ländern (Katastrophenschutz) zu verschieben. Als zentrale Kooperationsplattform ergänzt es das Hilfeleistungssystem in Deutschland. Es dient gemäß Verwaltungsvereinbarung der Optimierung des risiko-, gefahren- und lagebezogenen Informations- und Koordinationsmanagements zwischen Bund und Ländern für eine gute Krisenprävention, Krisenvorsorge und den Schutz Kritischer Infrastrukturen. Dadurch werden Verbesserungspotentiale sowohl in der organisationsübergreifenden Vernetzung als auch in der fachlichen Zusammenarbeit erschlossen. Die Aufgaben im Zivilschutz ergeben sich im Übrigen aus § 1 ZSKG. 25. Bis wann ist mit der Einrichtung eines Nationalen Krisenstabs zu rechnen, und inwiefern orientieren sich diese Planungen an Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD? 26. Wie stehen die Planungen für einen Nationalen Krisenstab in Relation zu dem im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Steuerungsstab Kommando Zivile Verteidigung? Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit der Einrichtung des Nationalen Sicherheitsrates hat die Bundesregierung bereits einen grundlegenden Schritt zu einer integrierten Sicherheitspolitik und zu Verbesserungen bei Strategieentwicklung, strategischer Vorausschau und gemeinsamer Lagebewertung unternommen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einrichtung eines Nationalen Krisenstabs sowie eines Nationalen Lagezentrums werden in einem nächsten Schritt folgen. Die entsprechenden Konzepte werden derzeit erarbeitet. Unabhängig davon schreiten die Planungen zur Einrichtung des Steuerungsstabs Kommando Zivile Verteidigung, wie sie im Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigt wurden, im BMI voran. Um eine kohärente und effiziente gesamtstaatliche Steuerung der Zivilen Verteidigung sicherzustellen, wird der Steuerungsstab Kommando Zivile Verteidigung seine Aufgaben, Prozesse und Meldewege eng mit den zuständigen Stellen im Bundeskanzleramt abstimmen. Dies wird sowohl in den bestehenden als auch in möglichen zukünftigen Krisenmanagementstrukturen des Bundes abgebildet. Mögliche Schnittstellen werden bei der Konzeption des Steuerungsstabs Kommando Zivile Verteidigung von Beginn an proaktiv mitgedacht. Damit wird gewährleistet, dass sich die vom BMI verantworteten und geführten Strukturen der Zivilen Verteidigung jederzeit nahtlos in eine übergeordnete, ressortübergreifende Krisenarchitektur einfügen lassen. 27. Beabsichtigt die Bundesregierung, die nach § 19 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes vorgesehene Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung wieder einzurichten? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 28. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Verteilung des im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Wegweisers für Kommunen, und kann die dort angekündigte Verteilung im Frühjahr 2026 eingehalten werden? Der Wegweiser ist am 19. Juni 2026 auf der Webseite des BBK veröffentlicht worden (www.bbk.bund.de/DE/Themen/Risikomanagement/Kreisbeschreibun g-Zivile-Verteidigung/kreisbeschreibung-zivile-verteidigung_node.html und www.bbk.bund.de/DE/Themen/Risikomanagement/Basisszenarien-Zivile-Vert eidigung/basisszenarien-zivile-verteidigung_node.html). 29. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um als geheim eingestufte Inhalte im Operationsplan Deutschland oder in anderen für die Zivile Verteidigung relevanten Dokumenten für kommunale und andere relevante Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger verfügbar zu machen? Die Länder wurden bereits seit Anbeginn in die ersten Planungen des OPLAN DEU eng mit eingebunden und erhielten dazu umfassende Informationspakete („VS-Nur für den Dienstgebrauch“ – VS‑NfD – Geheim)*. Diese enge Einbindung der Länder ist auch weiterhin geplant. Die Einbindung der Kommunen obliegt den Ländern. Die Bundesregierung beauskunftet grundsätzlich keine Daten oder Informationen, die den Verantwortungs- bzw. Zuständigkeitsbereich der Länder betreffen. 30. Wie verteilen sich die von der Bundesregierung im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten 3 Mrd. Euro für Neubauten des Technischen Hilfswerks (bitte nach Jahren und Bauprojekten aufschlüsseln)? Es handelt sich bei den gennannten Mitteln um die vom Haushaltsausschuss am 13. November 2025 beschlossenen rund 2,7 Mrd. Euro an Verpflichtungsermächtigungen. Die 200 im THW-Bauprogramm vorgesehenen Liegenschaften sind im Haushaltsgesetz 2026 aufgeführt. Die Umsetzung der Bauvorhaben ist bis 2030 angestrebt. 31. Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung im Bereich der THW-Logistikzentren, und wird es eine Kapazitätsausweitung an bestehenden Liegenschaften oder die Entwicklung neuer Standorte geben? Mit Hilfe der THW-Logistikzentren sollen die logistischen Fähigkeiten des THW zur Verbesserung der Reaktionsfähigkeit in Einsatzlagen und humanitären Notfällen gesteigert werden. Zudem dienen sie der Vorhaltung von ergänzender Ausstattung des Bundes für den Zivil- und Katastrophenschutz sowie für die Nationale-Reserve-Gesundheitsschutz. Aktuell bestehen drei dezentrale Logistikzentren, ein vierter Standort befindet sich im Aufbau. Damit wird eine flächendeckende Unterstützung der Länder sowie ein schneller regionaler Zugriff gewährleistet. 32. Trifft es zu, dass die im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten 1 000 Spezialfahrzeuge bereits Teil bestehender Ausstattungskonzepte des Bundes sind, und wenn ja, auf welchen Ausstellungskonzepten beruhen diese Fahrzeuge (bitte die Konzepte und jeweilige Fahrzeuganzahl angeben)? Die Beschaffungsplanung des BBK fußt auf dem zwischen Bund und Ländern abgestimmten Ausstattungskonzept. Dieses umfasst den Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren, den Sanitätsdienst, den Bereich Betreuung sowie den Brandschutz. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 33. Wie viele Fahrzeuge fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung, um das Konzept der Medizinischen Taskforce (MTF) vollständig und aktuell auszustatten, und reichen die im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Fahrzeuge aus, um eine vollständige Ausstattung nach aktuellem Soll zu erreichen? Nach derzeitigem Stand reichen die eingeplanten Haushaltsmittel aus, um die notwendigen Beschaffungen für die noch fehlenden Fahrzeuge einzuleiten. Auf die eingestufte Teilantwort in der gesonderten Anlage wird ergänzend hingewiesen. Eine offene Beantwortung ist nicht möglich, da es sich um geheimhaltungsbedürftige Informationen handelt, deren offene Weitergabe zu einer Gefährdung des Staatswohls führen würde. Denn sowohl die geplante Anzahl als auch das Delta zwischen Ist und Soll sind Angaben die für andere, Deutschland potenziell feindlich gesinnte, Staaten Rückschlüsse zulassen würden, über welche Fähigkeiten die Bundesrepublik Deutschland verfügt und auch dazu, welche Gesamtfähigkeiten die Bundesrepublik Deutschland insgesamt für erforderlich hält. Beides versetzt solche Staaten potenziell in die Lage, ihre eigenen Vorbereitungen entsprechend anzupassen. Dies schadet ersichtlich den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland. 34. Wie viele Fahrzeuge fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung, um das Soll der in der ergänzenden Ausstattung für den Katastrophenschutz vorgesehenen Fahrzeuge im Bereich CBRN (chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren) zu erreichen, und reichen die im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Fahrzeuge aus, um dieses Soll zu erfüllen? Die vereinzelt noch ausstehenden Lieferungen an CBRN-Fahrzeugen im Rahmen der ergänzenden Ausstattung sind in den nächsten Jahren fest eingeplant bzw. bereits beauftragt oder in der Auslieferung. Auf die eingestufte Teilantwort in der gesonderten Anlage wird ergänzend hingewiesen. Eine offene Beantwortung ist nicht möglich, da es sich um geheimhaltungsbedürftige Informationen handelt, deren offene Weitergabe zu einer Gefährdung des Staatswohls führen würde. Denn sowohl die geplante Anzahl als auch das Delta zwischen Ist und Soll sind Angaben die für andere, Deutschland potenziell feindlich gesinnte, Staaten Rückschlüsse zulassen würden, über welche Fähigkeiten die Bundesrepublik Deutschland verfügt und auch dazu, welche Gesamtfähigkeiten die Bundesrepublik Deutschland insgesamt für erforderlich hält. Beides versetzt solche Staaten potenziell in die Lage, ihre eigenen Vorbereitungen entsprechend anzupassen. Dies schadet ersichtlich den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland. 35. Wird der Bund nach der im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Beschaffung zehntausender Schutzanzüge für Einsatzkräfte der Länder auch die Ersatzbeschaffungen finanzieren, und wenn nein, wie soll aus Sicht der Bundesregierung eine dauerhafte Einsatzbereitschaft in diesem Bereich sichergestellt werden? Ersatzbeschaffungen der Persönlichen Schutzausstattung (PSA) des Bundes sind finanziell eingeplant. Hierbei handelt es sich um den Austausch von PSA aufgrund ablaufender Haltbarkeitsdauern und Verschleiß. Neue PSA wird für die neu ausgelieferten Fahrzeuge des ergänzenden Katastrophenschutzes ebenfalls beschafft. 36. Wie bewertet die Bundesregierung die im Bevölkerungsschutz-Magazin des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK, Ausgabe 2/2025, S. 2, www.bbk.bund.de/DE/Infothek/Magazin-Bevoelk erungsschutz/Ausgaben/magazin-2025-2/magazin-2025-2_node.html) geäußerte Einschätzung, dass bis zum Zieljahr 2029 kein ausreichend durch Bund und Länder steuerbares Sirenennetz aufgebaut werden kann, und welche konkreten Maßnahmen verfolgt sie, um dieses Defizit zu beheben? Der Bund unterstützt durch die Sirenenförderprogramme weiterhin den Ausbau und die Modernisierung des Sirenennetzes. Derzeit prüft das BBK, durch welche Maßnahmen der Ausbau des Sirenennetzes beschleunigt werden kann. Daneben wird derzeit die zentrale Ansteuerung der Sirenen aus dem Modularen Warnsystem umgesetzt. 37. Wie stellt die Bundesregierung die Barrierefreiheit im sog. Warn-Mix (z. B. Sirenen, Radio, Fernsehen, Warn-Apps, Cell Broadcast) sicher, sodass zukünftig alle Bevölkerungsgruppen erreicht werden, insbesondere Menschen mit Behinderungen, Sprachbarrieren oder ohne digitalen Zugang, die durch die aktuell vorhandenen Systeme noch nicht erreicht werden? Das BBK stellt Publikationen und Informationsangebote grundsätzlich barrierearm zur Verfügung. Viele Informationen liegen auch in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache vor. Der durch das Bundeswarnsystem MoWaS (Kurzform für: Modulares Warnsystem) umgesetzte Warnmix dient der Inklusion aller potenziell von einer Gefahrenlage betroffenen Menschen. Um möglichst vielen Bedarfen gerecht zu werden, setzt das BBK auf eine breite Mischung verschiedener Warnkanäle. Soweit möglich, werden diese barrierearm gestaltet: 1. Die kostenlose Warn-App NINA ist kompatibel zu Screenreadern, sodass die App insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigung ihrer Sehleistung ein gutes Mittel zur Warnung darstellt. Die Menüführung der App lässt sich in verschiedene Sprachen sowie in deutscher Leichter Sprache einstellen. Darüber hinaus kann – je nach Betriebssystem und Bedienelement – das Kontrastverhältnis erhöht werden. Die allgemeinen Notfalltipps gibt es ebenfalls in mehreren Sprachen und in deutscher Leichter Sprache. 2. Die Texte, die auf digitalen Stadtinformationstafeln zur Warnung im öffentlichen Raum eingesetzt werden, wurden zuvor von Prüfgruppen auf Verständlichkeit für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen getestet. 3. Darüber hinaus empfehlen wir den Fernsehsendern, besonders dringliche Warnungen über TV-Crawler (Lauftexte, meist unten im Bild) darzustellen. 4. Mit der Webseite www.warnung.bund.de steht eine für Screenreader optimierte Warnwebseite zur Verfügung. Durch den breit aufgestellten Warnmix können Warnungen auf akustischem, visuellem und haptischem Weg (z. B. durch den Vibrationsalarm eines Mobiltelefons) verbreitet werden. Das BBK beabsichtigt, die Barrierefreiheit von Warnmeldungen weiter zu verbessern und das Informations- sowie Publikationsangebot in dieser Hinsicht auszubauen. Dabei wird im Rahmen wirtschaftlicher Mittel und der verfügbaren Ressourcen das Gesamtsystem der Warnung weiterentwickelt. 38. Beabsichtigt die Bundesregierung, gemäß dem Beschluss des Arbeitskreises Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) der Innenministerkonferenz (IMK) von 2019 bundesweit einheitliche Sirenensignale verbindlich festzulegen, und wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt sie dabei? Die Bundesregierung begrüßt die Empfehlung im Beschluss des AFKzV aus dem März 2019 über die bundesweit einheitliche Verwendung der Sirenensignale zur Bevölkerungswarnung und Entwarnung im Zivilschutz und Frieden, der verschiedene Bundesländer folgen. Im Hinblick auf die aktuelle Bedrohungslage sieht der Bund die Notwendigkeit für eine zukünftig bundesweit verbindliche Nutzung dieser Sirenensignale zur Bevölkerungswarnung im Zivilschutz. Der beste Weg, dies umzusetzen, wird derzeit geprüft. 39. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für den flächendeckenden Ausbau und den dauerhaften Betrieb einer Sireneninfrastruktur? Für den flächendeckenden Ausbau der Sireneninfrastruktur plant der Bund eine bundesweite Beschallungsanalyse auf Grundlage der im Warnmittelkataster durch die Kommunen gemeldeten Sirenenstandorte und -typen. Aufbauend auf dieser Analyse werden benötigte Sirenenstandorte zur Versorgung bislang nicht versorgter Bereiche identifiziert. Daneben unterstützt der Bund die Länder und Kommunen weiterhin durch Sirenenförderprogramme, für die nach aktueller Planung bis 2029 jährlich acht Mio. Euro bereitgestellt werden. Der dauerhafte Betrieb der Sirenen liegt in der Verantwortung der Kommunen als Eigentümer der Sirenen. Gleichwohl stellt der Bund die Auslösung von Sirenen über sein Modulares Warnsystem unter Berücksichtigung der Weiterentwicklungen im Digitalfunk sowie des Ausbaus seiner der hierfür notwendigen technischen Infrastruktur sicher. 40. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur Umsetzung der im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten Optimierung im Bereich CBRN-Lagen und öffentliche Zufluchtsräume? Bund und Länder stimmen derzeit ein nationales Konzept für Zufluchtsräume ab. Im Kern geht es dabei um die systematische Identifizierung und Erfassung öffentlicher Zufluchtsräume in Bestandsgebäuden. Dies können u. a. Tiefgaragen, U-Bahnhöfe und Kellerräume sein. Die Umsetzung der Maßnahme hat vor kurzem mit zwei Pilotprojekten gestartet. Aktuell finden zudem Abstimmungen zwischen Bund und Ländern zum bundesweiten Vorgehen im Hinblick auf die Erfassung von Zufluchtsräumen statt. Es ist geplant, das Schutzraumkonzept in der Herbst-Innenministerkonferenz (IMK) zum Beschluss vorzulegen. 41. Auf wie vielen Endgeräten ist nach Kenntnis der Bundesregierung die NINA-Warn-App derzeit installiert, und welche Zielvorstellung verfolgt die Bundesregierung für die weitere Verbreitung der App? Die Warn-App NINA hat derzeit ca. 14,8 Millionen aktive Nutzer. Ziel ist, die Zahl der Nutzer weiter zu steigern. 42. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das angekündigte Schutzraumkonzept (www.aerzteblatt.de/news/bundesamt-fur-bevolkerungsschutz-ar beitet-an-schutzraumkonzept-aa9d6e48-1fc7-46b7-a425-966f9d7fa5f2) zu veröffentlichen? 43. Wie viele Schutzräume sind aktuell nutzbar, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um entsprechende Kapazitäten zu modernisieren und auszubauen? 44. Welche Zielperspektive für nutzbare öffentliche Schutzräume strebt die Bundesregierung bis 2029 an (bitte quantifizieren und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 42 bis 44 werden zusammen beantwortet. Von einst 1.967 öffentlichen Schutzräumen im Jahr 2008 sind 579 verblieben; diese sind jedoch aktuell weder funktions- noch einsatzbereit (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 20/14631). Hintergrund ist die im Zuge der Friedensdividende im Jahr 2007 getroffene Entscheidung des Bundes im Einvernehmen mit den Ländern, das Schutzbaukonzept aufzugeben, die funktionale Erhaltung der öffentlichen Schutzräume einzustellen und diese sukzessive aus der Zivilschutzbindung zu entlassen. Schutzraum ist ein Fachbegriff. Dahinter verbergen sich speziell errichtete oder ertüchtigte Gebäude, die Menschen vor Gefahren militärischer Angriffe schützen. Sie zeichnen sich neben ihrer stärkeren Bauhülle auch durch besondere Elemente wie Eingangsschleusen, Filterräume und Notausstiege sowie Lüftungs-, Sanitär- und Versorgungseinrichtungen aus. Im Auftrag der 221. IMK haben die Fachebenen des BMI und des BBK daher ein Konzept für öffentliche Zufluchtsräume und private schutzbietende Räume („Schutzraumkonzept“) erarbeitet. Dieses wird derzeit mit den Ländern abgestimmt. Schon vor dessen Finalisierung ist indessen festzuhalten, dass die Nutzung von einigen wenigen zentral gelegenen Bunkern/Öffentlichen Schutzräumen für mehrere hunderte oder tausende Menschen, wie es zu Zeiten des Zweiten Weltkrieges oder auch noch zu Zeiten des Kalten Krieges geplant war, auch aufgrund der kurzen Vorwarnzeiten heute weder sinnvoll noch ausreichend ist. Daher wird das Schutzraumkonzept einen dezentralen Ansatz mit einer Vielzahl von dezentralen Zufluchtsorten verfolgen, in denen die Menschen während des unmittelbaren Angriffs/einer unmittelbaren Gefahr Zuflucht suchen können. Die Zufluchtsräume müssen schnell aufgesucht werden können und müssen sich daher vor allem zu Hause, am Arbeitsplatz sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden befinden. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt heute flächendeckend über eine durchaus solide Bausubstanz, die bereits unter bestimmten Voraussetzungen einen signifikanten Schutz vor Druckwellen und Splitterflug bieten kann. Hierbei handelt es sich schwerpunktmäßig um U‑Bahn-Stationen, Tiefgaragen – insbesondere im urbanen Raum – sowie Kellerräume. Diese gilt es, bundesweit zu identifizieren und zu erfassen, um sie für die Bevölkerung insb. in der NINA-Warn-App sichtbar zu machen. Das ist eine Aufgabe des Zivilschutzes, die der Bund finanzieren wird. 45. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine sichere und vertrauliche Kommunikation im Rahmen der Zivilen Verteidigung auf Ebene der Kreisverwaltungen sicherzustellen? Der IT-Planungsrat hat den Bund in seiner 48. Sitzung am 26. November 2025 mit Konzeption, Aufbau und Betrieb eines Dienstes gemäß § 4 des Gesetzes über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) für den Austausch, die Speicherung und die Bearbeitung von Informationen nach den Vorschriften der Verschlusssachenanweisung des Bundes (VSA) beauftragt. An diesen „VS-NfD-Austauschdienst“ sollen neben den Ländern auch die Kommunen angeschlossen werden können. 46. Beabsichtigt die Bundesregierung, Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeitende von Behörden im Bereich der Zivilen Verteidigung auszuweiten oder anzupassen, wenn ja, welche Personengruppen sollen einbezogen werden, und ab wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Nach § 2 Absatz 1 Satz 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) ist eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll, vorher einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 SÜG erfüllt. Diesbezügliche Änderungen sind seitens der Bundesregierung nicht beabsichtigt. 47. Welche Investitionssumme plant die Bundesregierung für die im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigte Nationale Reserve Notstrom, und welche Zeitplanung ist hierfür vorgesehen? Für die Nationale Reserve Blackout sind Mittel in Höhe von 61,5 Mio. Euro im Zeitraum bis 2029 eingeplant. 48. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Beschaffung von 110 000 Feldbetten geplant ist (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/zivilschut z-deutschland-102.html), und wenn ja, auf welcher fachlichen Grundlage wurde die Anzahl ermittelt? Die Bundesrepublik Deutschland ist im Rahmen ihrer Zusagen im NATO- Bündnis für die Unterbringung und Versorgung von 2 Prozent ihrer Bevölkerung zuständig. Dabei stellt ein Baustein die Unterbringung in Unterkünften dar, welche noch mit Material aufgerüstet/eingerichtet werden müssen (beispielsweise Sporthallen, Tiny Houses oder Container). Diese Anfangsbefähigung wird in Form der Beschaffung von nach aktuellem Stand 110.000 Feldbetten zur Ertüchtigung von (Behelfs-)Unterkünften geplant. 49. Auf welcher Grundlage ist die Verteilung von 110 000 Feldbetten geplant, und für welche Einsatzszenarien werden diese vorgehalten? Gemäß § 13 ZSKG ergänzt der Bund die Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder für den Zivilschutz u. a. im Aufgabenbereich Betreuung. Hierfür stehen Bund und Länder im engen Austausch. Bei den Feldbetten handelt es sich um eine Ressource, die in Katastrophen, Krisen und Kriegen nachgefragt und damit nicht immer marktverfügbar ist (Engpassressource). Es gilt daher, eine Vorhaltung zu schaffen, die bei Bedarf kurzfristig genutzt werden kann. Hierfür sind nach jetzigem Stand 100.000 Feldbetten zur Ertüchtigung von bereits vorhandenen Immobilien (u. a. Sporthallen) vorgesehen, die für die Unterbringung von – in der Regel – unverletzt betroffenen Personen genutzt werden können. Da nicht nur die Unterbringung von unverletzt Betroffenen, sondern von überregionalen Einsatzkräfte, die Unterstützung leisten, zu planen ist, sollen zusätzlich 10.000 Feldbetten für Einsatzkräfte vorgehalten werden. 50. Welche weiteren konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung über die mit den Ländern getroffenen Vereinbarungen (siehe Beschluss Nr. 34 der 200. IMK vom 11. und 12. Dezember 2014; www.innenminist erkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/14-12-11_12/beschluess e.pdf?__blob=publicationFile&v=4) hinaus, um das NATO-Ziel zur Bewältigung großer Menschenbewegungen umzusetzen? Die Anforderung der NATO, auch in Fällen, in denen es zu einem Zustrom von Menschen kommt, der mehr als 2 Prozent der nationalen Gesamtbevölkerung entspricht, nationale Vorkehrungen und Krisenpläne zu erarbeiten, wird systematisch in die nationalen Planungen der Zivilen Verteidigung einbezogen. Dadurch wird sichergestellt, dass die hierfür erforderlichen Fähigkeiten im nationalen Rahmen entwickelt und zugleich mit den Planungen der Bündnispartner abgestimmt werden. Dies trägt zu einer kohärenten Umsetzung der NATO-Resilienzanforderungen innerhalb des Bündnisses bei. Zudem hat der Bund im Benehmen mit den Ländern und auf Grundlage der KZV im Jahr 2023 das länderübergreifende „Rahmenkonzept Evakuierung“ (RK EVAK‑ZV) beschlossen. Das Rahmenkonzept beschreibt die Aufgaben von Bund und Ländern bei der Planung und Durchführung großflächiger Evakuierungen im Zivilschutz. Es benennt die im Rahmen der Planung zu berücksichtigenden Einflussfaktoren, dient als allgemeine Planungsgrundlage und zeigt aus Sicht des Bundes bestehenden Handlungsbedarf auf. Der Bund setzt hierfür auf einen Betreuungsmix. Dieser setzt sich aus den folgenden Bausteinen zusammen: 1. Bei der „Betreuung in festen Unterkünften“ werden die Betroffenen in vorhandener Infrastruktur, wie Hotels, Ferienwohnungen oder auch Turnhallen untergebracht. 2. Bei der Betreuung in sogenannten „halbmobilen Unterkünften“, wie den Mobilen Betreuungsmodulen 5.000 (MBM 5.000), Tiny House oder Container, werden Unterkünfte „auf der grünen Wiese“ aufgebaut. 3. Bei der „Betreuung in Bewegung“ werden die Menschen [entlang der Fluchtrouten] auf ihrem Weg betreut, versorgt und gelenkt. Bund und Länder stimmen sich gezielt zum Aufgabenbereich Betreuung ab. Daher kann der Bund die Fähigkeiten der Länder passgenau ergänzen und zu einem stimmigen Gesamtkonzept Betreuung beitragen. 51. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung das Konzept Mobile Betreuungsmodule 5.000 in der Erfüllung des NATO-Ziels zur Bewältigung großer Menschenbewegungen? Ein Mobiles Betreuungsmodul 5.000 (MBM 5.000) soll als Pufferkapazität im Spannungs- und Verteidigungsfall eingesetzt werden, um Belastungsspitzen abzufangen. Dabei dient das MBM 5.000 vor allem als temporäre Unterkunft, in welcher die ankommenden Personen nur einige Wochen verbleiben, bis eine längerfristige Unterbringungsmöglichkeit gefunden wird. Die MBM 5.000 reichen allein nicht aus, um das NATO-Ziel [qualitativ oder quantitativ] zu erreichen. Daher muss auch auf bestehende Infrastruktur wie Hotels, Jugendherbergen oder Sporthallen zugegriffen werden, die (gegebenenfalls) für diesen Zweck entsprechend zu ertüchtigen sind (siehe Antwort zu Frage 50). 52. Wie wird sichergestellt, dass zur Bewältigung großer Menschenbewegungen bundesweit ausreichend Vorsorge-, Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten in Bund und Ländern zur Verfügung stehen? Auf die Antwort zu Frage 50 wird verwiesen. 53. Wie viele neue Aus- und Fortbildungsplätze von Einsatzkräften für den Zivilschutz sind für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in THW, Hilfsorganisationen, Ländern und Kommunen sowie beim Bund vorgesehen, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hierbei? Die länderoffene Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLoAG) „Standardisierte Krisenmanagement-Ausbildung“ definierte im Rahmen verschiedener Aufträge von 2022 bis 2026 des Arbeitskreises V „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AK V) der IMK konkrete Personengruppen im behördlichen Krisenmanagement aller Ebenen von Ländern, Kommunen und des Bundes als Adressaten einer standardisierten und ebenenübergreifenden Krisenmanagement-Ausbildung, die auch die Themenbereiche Zivile Verteidigung und Zivilschutz umfasst. Dieser Personenkreis ist mit dem im Juni 2026 erfolgten IMK-Beschluss (225. Sitzung) verbindlich von Bund und Ländern aus- und fortzubilden. Entsprechende Aus- und Fortbildungsplätze für diese Zielgruppen sind daher von Bund und Ländern sicherzustellen. An der BABZ des BBK als der zentralen Ausbildungseinrichtung des Bundes für die Themen der Zivilen Verteidigung ist auf dieser Basis eine Erhöhung von derzeit ca. 170 pro Jahr auf ca. 700 Seminare pro Jahr geplant, um die erforderlichen Aus- und Fortbildungskapazitäten in Zuständigkeit des Bundes bis zum Jahr 2029 erreichen zu können. Das THW verfügt derzeit über 258 Aus- und Fortbildungsplätze pro Woche an seinen drei Ausbildungszentren (58/120/80). Perspektivisch sollen diese drei Ausbildungszentren auf jeweils 200 Lehrgangsplätze pro Woche aufwachsen. Zusätzlich ist nach aktueller Planung des THW ein viertes Ausbildungszentrum mit 80 Plätzen pro Woche für alle Einsatzkräfte, welche für Auslandseinsätze qualifiziert werden sollen, vorgesehen. Für Fortbildungszwecke plant das THW nach aktuellem Stand zudem ein digitales Ausbildungszentrum, welches mittels synchronen und asynchronen Lehrangeboten das Fortbildungsangebot für bestehende Führungskräfte erweitern soll. Durch temporäre Lösungen konnten die Lehrgangsplätze im Haushaltsjahr 2026 bereits um 54 Plätze pro Woche erhöht werden. Hierdurch entsteht aktuell eine temporäre Kapazität von 312 Plätzen/Woche (58/174/80), im Zielzustand sollen dann nach gegenwärtiger Planung des THW insgesamt 680 Lehrgangsplätze/Woche zuzüglich des seitens des THW geplanten digitalen Ausbildungszentrums zur Verfügung stehen. Die seitens des THW geplanten zusätzlichen Ausbildungseinrichtungen stehen derzeit unter Finanzierungsvorbehalt. 54. Bis wann plant die Bundesregierung, die im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigten bundesweit einheitlichen Standards für die oben genannte Aus- und Fortbildung zu entwickeln? Die bundesweit einheitlichen Standards für die Aus- und Fortbildung wurden von der BLoAG „Standardisierte Krisenmanagement-Ausbildung“ im Rahmen verschiedener Aufträge des AK V „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ der IMK zwischen 2022 und 2026 unter Einbindung der kommunalen Ebene entwickelt (siehe Antwort zu Frage 53). Nach dem im Juni 2026 erfolgten IMK-Beschluss (225. Sitzung) beginnen Bund und Länder aktuell mit der Umsetzung der standardisierten ebenenübergreifenden Krisenmanagement-Ausbildung. Das BBK befindet sich darüber hinaus bereits in weiteren Abstimmungen mit Ländern und Hilfsorganisationen u. a. zu Themen der CBRN-Ausbildung sowie der Überarbeitung der FwDV 2 als Dienstvorschrift für die Ausbildungen der Feuerwehren, die voraussichtlich bis 2028 abgeschlossen werden. Eine kontinuierliche Evaluation und Anpassung der Standards auf jeweils aktuelle Bedarfe und Erkenntnisse ist vorgesehen. 55. Beabsichtigt die Bundesregierung, verpflichtende, regelmäßige und bundesweit einheitliche Aus- und Weiterbildungen im Bereich des Zivilschutzes für Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte sowie für Verwaltungs- und Krisenstäbe festzulegen, und wenn ja, in welcher Form? Im Rahmen bundesweit einheitlicher Standards (siehe Antwort zu den Fragen 53 und 54) sind Aus- und Weiterbildungen für Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte sowie für Leitungen und Mitglieder von Verwaltungs- und Krisenstäben im Bereich des Zivilschutzes verpflichtend definiert. Mindestens alle sechs Jahre sollen diese Zielgruppen verpflichtend zielgruppenspezifische Aus- und Weiterbildungsformate mit Fokus auf Abläufe und Prozesse im behördlichen Krisenmanagement absolvieren. Ihre jeweiligen Rollen in der Zivilen Verteidigung und insbesondere im Zivilschutz werden in diesen Formaten besonders thematisiert, sodass die erlernten Abläufe und Prozesse auch in Zivilschutzszenarien anwendbar sind. 56. Bis wann plant die Bundesregierung die im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigte Fertigstellung eines sog. gemeinsamen digitalen Lagebilds Inland für den Bevölkerungsschutz, und was sind die nächsten konkreten Planungsschritte? Für das digitale Lagebild für den Bevölkerungsschutz wurde in 2026 gemeinsam von Bund und Ländern eine erste Pilotanwendung erfolgreich entwickelt. In 2027 wird über den Aufbau eines gemeinsamen Wirkbetriebs von Bund und Ländern entschieden. Dazu werden aktuell die notwendigen Voraussetzungen analysiert und deren Umsetzung vorbereitet. 57. Welche Haushaltsmittel plant die Bundesregierung für die im sog. Pakt für den Bevölkerungsschutz angekündigte Selbstschutzkampagne, und wie viele Menschen plant die Bundesregierung, mit der Kampagne zu erreichen? Die Selbstschutzkampagne richtet sich an die gesamte Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland. Das BBK hat mithilfe etablierter sozialwissenschaftlicher Modelle ein Zielgruppenkonzept entwickelt. Entsprechend wird die Zielgruppenorientierung der Kampagnenmaßnahmen umgesetzt, um so viele Menschen wie möglich zu erreichen. Im Anschluss wird eine Reichweitenanalyse umgesetzt. Für die Selbstschutzkampagne stehen im Haushaltsjahr 2026 7,3 Mio. Euro (brutto) bei Titel 684 03 (Förderung des Selbstschutzes, Gesamtansatz 9,5 Mio. Euro) zur Verfügung. Für die kommenden Jahre bis einschließlich 2029 sind jährlich weitere 7 Mio. Euro veranschlagt. 58. Bis wann plant die Bundesregierung die Fertigstellung und Veröffentlichung eines im sog. Pak für den Bevölkerungsschutz angekündigten CBRN-Notfall-Ratgebers, und was sind die nächsten konkreten Planungsschritte hierfür? Das BBK bietet auf seiner Website bereits jetzt Informationen zum Thema: „Handeln bei Gefahrstoff-Freisetzung: www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsor ge/Vorsorge/Schutz-suchen/Gefahrstoff-Freisetzung/gefahrstoff-freisetzung_no de.html. Dies umfasst Informationen zu unterschiedlichen Gefahrstoffen sowie Verhalten im Haus und im Freien bei Gefahrstofffreisetzung. Der Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ geht im Kapitel „Schutz suchen“ (Seiten 28/29) bereits auf CBRN-Gefahren ein. Es werden Handlungsempfehlungen für den Austritt von gefährlichen Gasen, Dämpfen und Flüssigkeiten gegeben. Ebenso behandelt der Ratgeber den Schutz vor Explosionen, unabhängig von der Ursache der Explosion. Die Veröffentlichung eines eigenständigen Ratgebers zum Thema CBRN- Gefahren (chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren), der noch spezifischer als der bisherige Ratgeber auf CBRN-Gefahren eingehen wird, ist für 2028 vorgesehen. 59. Plant die Bundesregierung, Informationen und Handlungsempfehlungen zu möglichen CBRN-Lagen in den bestehenden BBK-Notfall-Ratgeber (www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikatione n/Buergerinformationen/Ratgeber/BBK-Vorsorgen-fuer-Krisen-und-Kat astrophen.pdf?__blob=publicationFile&v=44) zu integrieren oder ist hierfür ein eigenständiger Ratgeber vorgesehen? Auf die Antwort zu Frage 58 wird verwiesen. 60. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geäußerten Absicht, Zivilschutzinhalte fest in die Lehrpläne an deutschen Schulen zu etablieren (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/zivilschutz-schulen-minister-do brindt-100.html), und inwiefern hat sie dazu bereits Gespräche mit den Bundesländern, beispielsweise über die Bildungsministerkonferenz, aufgenommen? Der Beschluss der IMK (TOP 54, 5./6. Dezember 2025) beinhaltet, dass die IMK die Einbindung von Themen des Bevölkerungsschutzes in den Schulunterricht als wirksames Mittel sieht, um die Selbstschutz- und Selbsthilfefähigkeiten der Bevölkerung flächendeckend und nachhaltig zu stärken. Die Beschlussfassung sieht vor, dass der IMK Vorsitzende die Kultusministerkonferenz (KMK) über die Initiative informiert. Das BBK bietet bereits viele verschiedene Produkte zum Selbstschutz, auch für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche, an. Schulen und Kindergärten werden dabei in erster Linie über das Programm Erste Hilfe mit Selbstschutzinhalten (kurz EHSH-Programm) informiert. Darüber hinaus werden Materialien des BBK wie z. B. Arbeitsblätter und didaktisches Material über Messen wie Schulleiterkongress, spezielle Vertriebsportale (Bildungsserver) für Lehrende oder über Multiplikatoren wie beispielsweise die Brandschutzerziehenden der Feuerwehren vertrieben. Zur Wirksamkeit können keine Aussagen getroffen werden. Es gibt darüber hinaus Einzelaktionen, z. B. Broschüren für Grundschulen; Schülerzeitungswettbewerbe für Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen zum Thema Selbstschutz). Auf der achten Bildungsministerkonferenz am 11. Juni 2026 in München war der Zivil- und Bevölkerungsschutz im Bildungsbereich Gegenstand der Beratungen. Der Bund hat die Länder in diesem Rahmen dazu eingeladen, einen gemeinsamen Prozess zu initiieren. 61. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Rahmen der schulischen Ausbildung alle Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule eine erweiterte Erste-Hilfe- und Selbstschutzausbildung erhalten, die neben medizinischen Grundlagen auch einfache Maßnahmen der technischen Hilfe umfasst, insbesondere mit Blick auf Ausbildungskapazitäten der Hilfsorganisationen und der Lehrkräfte? Um die praktische Fähigkeit der Bevölkerung zur Selbst- und Fremdhilfe in Notlagen zu stärken, werden bundesweit Ausbildungskurse für die Bevölkerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten (EHSH) kostenfrei angeboten. Damit soll die Selbsthilfefähigkeit der Menschen im Zivilschutzfall wie auch in außergewöhnlichen Notlagen gestärkt werden. Die Schulung von EHSH erfolgt durch die fünf anerkannten Hilfsorganisationen. Im Programm EHSH 2025 bis 2029 wurden seit 2025 bis ersten Quartal 2026 bereits 69.008 Schülerinnen und Schüler geschult. 62. Ist aus Sicht der Bundesregierung die in den Fragen 60 und 61 beschriebene Vermittlung von Zivilschutzinhalten im Rahmen des Schulbesuchs in der Zuständigkeit des Bundes, und welche Auswirkungen hat dies auf die Finanzierung der Angebote? 63. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um allen Schülerinnen und Schülern im Rahmen der schulischen Ausbildung die Möglichkeit zu eröffnen, eine Grundausbildung beim THW, bei der Feuerwehr oder bei einer Hilfsorganisation zu absolvieren? Die Fragen 62 und 63 werden zusammen beantwortet: Die Organisation des Unterrichts und Schullebens, die Festlegung von Unterrichtsinhalten und die Ausgestaltung weiterer Belange im Sinne der Fragen obliegt den Ländern im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit. Inwieweit der Bund die Länder beim Zivil- und Bevölkerungsschutz im Bildungsbereich unterstützen kann und soll, ist nach Ansicht der Bundesregierung in einem gemeinsamen Prozess gemeinsam mit den Ländern zu eruieren (vgl. Antwort zu Frage 60). 64. Welche konkreten Maßnahmen und Zeitpläne verfolgt die Bundesregierung über den Vorschlag zur Vermittlung von Zivilschutzinhalten an Schulen hinaus, um die Selbstvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, und welche Maßnahmen werden davon aktuell umgesetzt (bitte nach Art der Maßnahmen, Mitteleinsatz und Anzahl der erreichten Personen aufschlüsseln)? 65. Plant die Bundesregierung, jährlich einen verpflichtenden bundesweiten Übungstag für den Bevölkerungsschutz unter gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen einzuführen, wenn ja, welche Schritte unternimmt sie, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 64 und 65 werden zusammen beantwortet. Um die Menschen bundesweit zu erreichen und das Wissen zur Notfallvorsorge, die Selbstwirksamkeit und Resilienz der Menschen zu erhöhen, wird das BBK die Reichweite seiner Angebote steigern. Hierfür wird es umfangreiche Kampagnen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchführen, die Publikationen und multimedialen Informationsangebote noch breiter platzieren. Darüber hinaus entwickelt das BBK aktuell Maßnahmen zur Stärkung der mentalen Stabilität in Krisen. Menschen ab 60 machen in Deutschland mittlerweile 31 Prozent der Gesamtbevölkerung aus, Tendenz steigend (DeStatis 6/2026). In der Zivilschutzstrategie der Bundesregierung (BMI) werden sie als vulnerable Gruppe aktiv mitgedacht. Da Ältere jedoch weniger Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutschland haben als Menschen im Berufsleben (bei gleichzeitig bestehender Lernbereitschaft, siehe Deutscher Alterssurvey 2023), liegen hier Potentiale für gelingenden Zivilschutz und Katastrophenvorsorge. Deshalb ist es wichtig, strukturelle Lücken in der Erwachsenenbildung zu adressieren. Die Bundesregierung hat hierfür das Europäische-Sozialfonds-(ESF-)Plus-Programm „BELL – Bildung und Engagement ein Leben lang“ aufgelegt, das seit 2025 für mehr Bildungsgelegenheiten für Menschen nach dem Erwerbsleben sorgen soll und so Strukturen schafft, die künftig auch zur Vermittlung von entsprechenden Inhalten genutzt werden könnten. Außerdem hat die Bundesregierung eine Expertenkommission für den zehnten Altersbericht spezifisch zum Thema „Bildung“ berufen. Der Bericht soll bis Frühjahr 2027 vorliegen, Bildungsungleichheiten im Alter analysieren und Handlungsempfehlungen für die Politik ableiten. Ein besonderer Fokus besteht bezüglich non-formaler und informeller Lernformen, die zur Verankerung von Zivilschutz und Katastrophenvorsorge in der Erwachsenenbildung geeignet sind, um eine höhere Zahl an Haushalten auf Ausnahmesituationen vorzubereiten. Durch die Finanzierung von bundesweiten Angeboten für mehr Digitalkompetenz von Älteren wie dem „DigitalPakt Alter“, aktuell mit Schwerpunkt auf Kommunen, oder dem mobilen Lern- und Beratungsangebot „Digitale Engel“ trägt die Bundesregierung dazu bei, die Medienkompetenz von älteren Menschen zu stärken – als Baustein der Selbstwirksamkeit der Bevölkerung in Krisensituationen und somit der gesamtgesellschaftlichen Resilienz. 66. Welche weiteren gezielten Angebote plant die Bundesregierung, um die Selbstwirksamkeit der Bevölkerung in Krisensituationen und somit die gesamtgesellschaftliche Resilienz zu stärken? Das BBK überarbeitet sein Informationsangebot für die Bevölkerung fortwährend. Ein erster Meilenstein dieser Überarbeitung war die Veröffentlichung des neuen Ratgebers „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ im Jahr 2025. Auf dieses zentrale neue Produkt werden weitere bedarfsorientierte, evidenzbasiert revidierte und neue Produkte zu verschiedenen Themen des Zivilschutzes folgen. Auch auf die Bildung junger Menschen in Fragen des Zivil- und Katastrophenschutzes richtet das BBK seit jeher einen verstärkten Blick. So stellt es z. B. seit 2011 das zentrale, an Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren gerichtete Bildungsangebot „Max und Flocke Helferland“, aber auch weitere Produkte für diese und weitere Altersklassen zur Verfügung. Auch diese Angebote werden u. a. mit Blick auf die neuen sicherheitspolitisch orientierten Bedarfe alters- und zielgruppengerecht ausgerichtet, laufend überprüft und sukzessive durch neue, in Entwicklung befindliche und in der Fläche beispielsweise durch erwachsene Bezugspersonen oder Lehrkräfte niedrigschwellig einsetzbare Angebote (beispielsweise Aktionsstunde, Erlebnisspiel) ergänzt. Eine bedarfsgerechte und fachlich fundierte Information der Bevölkerung über Selbstschutz kann besonders dann gelingen, wenn vorhandene Ressourcen und bestehende Bedarfe der Zielgruppen bekannt sind und ihre Entwicklungen verfolgt werden. Das BBK fördert und begleitet vor diesem Hintergrund die Entwicklung eines sogenannten Preparedness-Index, der unter anderem auf Basis von empirischen Umfragedaten Auskunft über den Grad der individuellen Notfallvorsorge und gesellschaftlichen Resilienz gibt. Das soll als Grundlage für weitere strategische und inhaltliche Angebots- und Maßnahmenplanung dienen. Um die Menschen bundesweit zu erreichen und das Wissen zur Notfallvorsorge, die Selbstwirksamkeit und Resilienz der Menschen zu erhöhen, will das BBK die Reichweite seiner Angebote steigern. Hierfür wird es umfangreiche Kampagnen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchführen, die seine hilfreichen Publikationen und multimedialen Informationsangebote breit platzieren. Dadurch positioniert es sich noch stärker als kompetenter, verlässlicher Partner für die Menschen. Das BBK hat zum Ziel, die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Lebenswelt mit Angeboten zu erreichen, die ihnen bei der Umsetzung ihrer persönlichen Notfallvorsorge helfen. Dafür werden zielgruppenorientierte Formate für den Bildungsbereich und Angebote wie der Gemeinsame Bevölkerungsschutztag von Bund und Ländern ausgeweitet und gestärkt. Weiterhin in Planung: • Zur Kompetenzentwicklung in den Fähigkeiten, die Kinder und Jugendliche für eine ausreichende Resilienz in den Bereichen des Zivilschutzes erwerben sollten, ist die Entwicklung eines Konzeptes zu einem mehrstufigen, fachdidaktisch und lernpsychologisch fundierten Stufenmodell zum Einsatz in allen Schulformen erstrebenswert. Ein solches Gesamtkonzept ist derzeit in Planung. • Derzeit entwickelt das BBK Bildungsmaterial zum Thema Zivilschutz für die Sekundarstufe II. • Das aufgebaute Fachwissen des BBK und seiner Partnerinnen und Partnern bei der Erstellung von Bildungsmaterialien kann für weitere Erarbeitungen oder Kooperationen zur Verfügung gestellt werden. Eine besondere Form der Selbstwirksamkeit der Bevölkerung ist die spontane Unterstützung durch Freiwillige in der Krisenbewältigung. Um Spontanhilfe möglichst wirksam zu gestalten, unterstützt das BBK sowohl Kommunen wie auch Hilfsorganisationen in der Vorbereitung auf Krisen und Katastrophen durch Beratung und Leitfäden zur Koordinierung von und Kooperation mit Spontanhelfenden (siehe z. B. Spontanhilfe im Einsatz: www.bbk.bund.de/Shar edDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/Fachinformationen/Spontanh ilfe/spontanhilfe-im-einsatz_download.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Ab dem kommenden Jahr wird es hierzu auch ein Seminarangebot an der BABZ geben. Als assoziierter Partner wirkt das BBK zudem an Forschungsprojekten mit, die technische und organisatorische Instrumente zur besseren Koordinierung von Spontanhelfenden entwickeln. Ein aktueller Schwerpunkt liegt auf der Analyse und darauf aufbauend auf Empfehlungen für die besonderen Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen von Spontanhilfe im Zivilschutz. Um die Bevölkerung in ihrer Selbstwirksamkeit bestmöglich zu unterstützen, ist es darüber hinaus essenziell, dass die Verantwortlichen im Krisenmanagement und in der Vorbereitung auf Krisen und Katastrophen die Bedarfe und Sorgen, aber auch die Fähigkeiten der Bevölkerung in all ihrer Vielfalt besser kennen und Wirkzusammenhänge verstehen. Dafür stellt das BBK ab dem Spätsommer 2026 Behörden auf Bundes- und Landesebene in regelmäßigen Abständen ein Nationales Lagebild Bevölkerungsverhalten in Krisen zur Verfügung, das im Ereignisfall um ereignisbezogene Lagebilder ergänzt werden wird. Das Nationale Lagebild Bevölkerungsverhalten in Krisen basiert auf umfangreichen Erhebungen und Datenauswertungen. In Verbindung mit einer kontinuierlich wachsenden Wissensbasis über das Verhalten von Menschen in Krisen stellt das Lagebild Wissen über die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung und mögliche Maßnahme zu deren Stärkung sowohl im Vorfeld als auch während und nach Katastrophen zur Verfügung. Es trägt zu einer bedarfsgerechten Risiko- und Krisenkommunikation und zu effektiveren Maßnahmen des Krisenvorbereitung und des Krisenmanagements im Zusammenwirken mit der Bevölkerung bei. 67. Wie stellt die Bundesregierung eine zeitgemäße Krisenkommunikation auf Augenhöhe mit den Bürgerinnen und Bürgern sicher, die einerseits über die Ressourcen und Grenzen des staatlichen Krisenmanagements informiert und andererseits den eigenen Verantwortungsbereich der Bürgerinnen und Bürger benennt? Krisenkommunikation hat zum Ziel, Auswirkungen von Gefahren so transparent wie möglich zu vermitteln sowie Handlungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern aufzuzeigen. Alle relevanten Zielgruppen sollen dabei frühzeitig, verständlich und über verschiedene Kommunikationskanäle hinweg adressiert werden. Das schließt neben Informationen zur persönlichen Notfallvorsorge und zu Warnkanälen auch die Kommunikation zu Möglichkeiten und Grenzen staatlichen Handelns mit ein. Mit der Veröffentlichung des neuen Ratgebers „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ des BBK wurde dem folgend ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Selbstwirksamkeit der Bevölkerung durch vorbereitende Risikokommunikation unternommen. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, die Eigenverantwortung der Bevölkerung als wesentlichen Bestandteil der gesamtgesellschaftlichen Krisenvorsorge zu stärken. Krisenkommunikation wird im Ereignisfall auf dieser leitliniengestützten Risikokommunikation aufbauen. 68. Beabsichtigt die Bundesregierung, Unternehmen stärker in die Krisenvorsorge einzubinden, und wenn ja, welche Verpflichtungen für Unternehmen sollen insbesondere im Hinblick auf die Aus- und Fortbildung im Zivilschutz und in Erster Hilfe eingeführt werden? Eine stärkere Einbindung von Unternehmen in die Krisenvorsorge wird noch geprüft. Eine Auskunft zu gesetzlichen Verpflichtungen für Unternehmen, die die Aus- und Fortbildung im Zivilschutz betreffen, kann daher derzeit noch nicht getroffen werden 69. Beabsichtigt die Bundesregierung, bundesweit einheitliche Standards für den Einsatz von spontanen und ungebundenen Helferinnen und Helfern festzulegen, und wenn ja, welche Regelungsbereiche (z. B. Führung, Kompetenzen, Registrierung, Alarmierung und Schutz) sollen dabei umfasst werden? Mit der BBK-Publikation „Spontanhilfe im Einsatz“ liegen bundesweit einheitliche Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Einsatzkräften und Spontanhelfenden vor. Darüber hinaus pflegen Bund und Länder nach Abschluss der Bund-Länder-offenen Arbeitsgruppe „Einbindung von Spontanhelfenden in den Zivil- und Katastrophenschutz“ einen regelmäßigen informellen fachlichen Austausch zu diesem Themenfeld. Die Einbindung ungebundener Helferinnen und Helfer erfolgt grundsätzlich über die Leitstellen der Kommunen. Das BBK fördert seit 2021 das Projekt „Mobile Helfer“, das von der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) getragen wird. Ziel des Projekts ist der Aufbau eines Ehrenamtsmanagements für ungebundene Helferinnen und Helfer. Das Projekt trägt dazu bei, möglichst einheitliche Verfahren für die Einbindung ungebundener Helferinnen und Helfer innerhalb der (Hilfs-) Organisationen weiterzuentwickeln. 70. Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche, bundesweit einheitliche Verfahrenswege für die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) einschließlich eines entsprechenden Rahmens für den Zivilschutz festzulegen, und wenn ja, bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? 71. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Forderungsnummer 2e aus dem Antrag „Suizidprävention stärken“ (Bundestagsdrucksache 20/7630) umzusetzen, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen? Die Fragen 70 und 71 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung misst der psychosozialen Notfallversorgung im Zivilschutz hohe Bedeutung bei. Dazu werden fachliche Grundlagen für eine Weiterentwicklung der PSNV sowie zur Vereinheitlichung von Qualitätsstandards und Verfahren erarbeitet. Ziel ist es, die Resilienz der Bevölkerung sowie die psychosoziale Unterstützung von Betroffenen und Einsatzkräften im Krisen- und Zivilschutzfall weiter zu stärken. Fragen einer rechtsverbindlichen Verankerung werden im Rahmen laufender Prüfungen erörtert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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