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Stand und Zukunft der Bundesförderung für die Sireneninfrastruktur in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1229)

dip / drucksache 25.08.2025 · WP 21 · 21/1348 · Antwort · Original ↗

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Stand und Zukunft der Bundesförderung für die Sireneninfrastruktur in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1229) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1348 21. Wahlperiode 25.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bastian Treuheit, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1229 – Stand und Zukunft der Bundesförderung für die Sireneninfrastruktur in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Sirenen sind eines der zuverlässigsten Warnmittel im Katastrophenfall. Sie funktionieren unabhängig von Strom, Mobilfunk oder digitalen Medien und erreichen auch Menschen ohne Smartphone – dank ihres Weckeffekts besonders nachts. Seit den 1990er-Jahren wurde das einst flächendeckende Sirenennetz durch politische Entscheidungen stark abgebaut (www.mdr.de/geschicht e/zeitgeschichte-gegenwart/politik-gesellschaft/sirenenalarm-sirene-katastroph enalarm-zivilschutz-100.html). Viele Städte und Gemeinden verfügen heute über keine ausreichende Sirenenversorgung mehr. Erst nach der Flutkatastrophe im Ahrtal wurde der Wiederaufbau gefördert. Doch trotz neuer Programme (www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/ Sowerden-Sie-gewarnt/Sirenen/sirenen_node.html) fehlt es vielerorts weiterhin an moderner, flächendeckender und notstromfähiger Ausstattung (www.phoen ix.de/langjaehriger-feuerwehrverbandschef-kritisiert-fehlen-von-sirenen-zur-w arnung-der-bevoelkerung-a-2231970.html). Viele Kommunen sind mit den Kosten für die Anschaffung, Wartung und den Betrieb überfordert (www.sued deutsche.de/panorama/katastrophenschutz-geld-fuer-flaechendeckendes-netz- von-sirenen-fehlt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230526-99-832928). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Durchführung der Förderungen wird durch die Verwaltungsvereinbarung des Sirenenförderprogramms 2.0 an die Länder übertragen, welche regelmäßig an den Bund berichten. Im Gegensatz zu ausgezahlten Mitteln sind der Stand der Bewilligungen der Länder für einzelne Sirenenprojekte nicht Teil dieser Berichte an den Bund. Entsprechend liegt die Höhe der Bewilligungen in den Ländern gegenüber den Kommunen nicht vor. Die in der Tabelle aufgeführten Mittel stellen die durch den Bundeshaushalt bewilligten Fördermittel dar, die den Ländern in den Jahren 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt wurden. Auszahlungen sind über das „Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen“-(HKR-)Programm auf dem entsprechenden Titel direkt für den Bund ersichtlich. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 22. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie viele Mittel wurden im Rahmen des Sirenenförderprogramms 2.0 (2023/2024) bisher bewilligt und ausgezahlt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fördermittel eines Haushaltsjahres werden den Ländern durch den Bund gemäß modifiziertem Königsteiner Schlüssel zugewiesen; im Weiteren verfahren die Länder bei der Zuweisung an die Kommunen eigenständig. Insgesamt sind im Sirenenförderprogramm 2.0 bisher 11 975 957,45 Euro zugwiesen und 1 746 189,19 Euro ausgezahlt worden. Die Aufschlüsselung nach Ländern ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Bundesländer zugewiesen ausgezahlt Baden-Württemberg 1.561.738,45 € – € Bayern 1.863.545,80 € – € Berlin 621.546,85 € – € Brandenburg 362.855,25 € 46.900,00 € Bremen 114.225,20 € – € Hamburg 311.786,25 € 173.600,00 € Hessen 890.662,50 € – € Mecklenburg- Vorpommern 237.177,95 € 34.700,00 € Niedersachsen 1.125.181,15 € – € Nordrhein-Westfalen 2.524.042,55 € 567.340,00 € Rheinland-Pfalz 577.059,40 € – € Saarland 143.503,60 € 80.558,04 € Sachsen 596.651,80 € 325.621,99 € Sachsen-Anhalt 322.886,00 € 316.919,16 € Schleswig-Holstein 407.874,85 € 199.550,00 € Thüringen 315.219,85 € 1.000,00 € Gesamt 11.975.957,45 € 1.746.189,19 € 2. Welche Mittel des Sirenenförderprogramms 2.0 sind zum heutigen Stand noch verfügbar? Die Mittel des Sirenenförderprogramms 2.0 sind den Ländern gemäß modifiziertem Königsteiner Schlüssel in voller Höhe zugewiesen. 3. Plant die Bundesregierung, ein weiteres Sirenenförderprogramm nach Auslaufen von Programm 2.0 aufzulegen? Da das Sirenenförderprogramm keinerlei Laufzeitbegrenzung vorsieht, bedarf es keines neuen Förderprogramms. Sofern Anpassungen erforderlich werden, können diese in Abstimmung mit den Ländern im Rahmen einer Fortschreibung berücksichtigt werden. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die Zweckmäßigkeit einer langfristigen Bundesförderung für Sirenen zur Sicherstellung einer flächendeckenden Warninfrastruktur? Ziel der laufenden Sirenenförderung ist der flächendeckende Ausbau des Sirenennetzes für Aufgaben des Zivilschutzes. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aus Sicht des Bundes eine langfristige Bundesförderung unerlässlich. Die Umsetzung aus dem ersten, zeitlich begrenzten Sirenenförderprogramm 1.0 hat gezeigt, dass eine kurzfristige Förderung mangels Planbarkeit der Ressourcen auf Seite der für den Sirenenaufbau zuständigen Kommunen und Unternehmen nicht den gewünschten Effekt erzielt. Somit kann nur durch eine langfristige Förderung bei den zuständigen Akteuren eine bessere Planbarkeit ihrer für den Aufbau erforderlichen Ressourcen ermöglicht werden. 5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Umsetzungsstand der geförderten Sirenenprojekte vor? Das Sirenennetz wächst im Rahmen der verfügbaren Aufbauressourcen in den Ländern und hängt auch von Personalkapazitäten bei den Herstellern und Lieferkettenverfügbarkeiten ab. Der Umsetzungsstand der geförderten Sirenenprojekte ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Bundesländer Dachsirenen Mastsirenen Ansteuergeräte Baden-Württemberg 283 23 9 Bayern 484 175 24 Berlin 153 0 0 Brandenburg 50 54 4 Bremen 75 0 0 Hamburg 41 0 0 Hessen 151 263 42 Mecklenburg- Vorpommern 31 52 0 Niedersachsen 158 76 5 Nordrhein-Westfalen 696 363 252 Rheinland-Pfalz 418 68 211 Saarland 65 13 2 Sachsen 153 136 20 Sachsen-Anhalt 70 86 39 Schleswig-Holstein 56 129 13 Bundesländer Dachsirenen Mastsirenen Ansteuergeräte Thüringen 92 64 50 Gesamt 2976 1502 671 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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