Umsetzung, Finanzierung und Bundeszuständigkeit des Pakts für den Bevölkerungsschutz
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Umsetzung, Finanzierung und Bundeszuständigkeit des Pakts für den Bevölkerungsschutz
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6717
21. Wahlperiode 25.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bastian Treuheit, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Olaf
Hilmer, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Strauß, Dr. Paul Schmidt
und der Fraktion der AfD
Umsetzung, Finanzierung und Bundeszuständigkeit des Pakts für den
Bevölkerungsschutz
Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 die Eckpunkte für einen Pakt für den
Bevölkerungsschutz beschlossen. Das Bundesministerium des Innern (BMI)
will danach bis zum Jahr 2029 10 Mrd. Euro in den Bevölkerungsschutz
investieren (BMI, Eckpunkte Pakt für den Bevölkerungsschutz, Mai 2026,
Artikelnummer BMI26017). Zu den Vorhaben zählen ein Bauprogramm des
Technischen Hilfswerks (THW) von rund 3 Mrd. Euro, mehr als 1 000
Spezialfahrzeuge, zehntausende Schutzanzüge gegen chemische, biologische und
radiologische Gefahren, der Aufbau einer Medizinischen Task Force des Bundes an
61 Standorten, der Ausbau von Warnsystem und Digitalfunk, 150 Mio. Euro für
die Wasserversorgung sowie eine erste Stufe einer Nationalen Reserve
Notstrom.
Die Eckpunkte stellen die Umsetzung ausdrücklich unter den Vorbehalt der
konsentierten Haushalts- und mittelfristigen Finanzplanung sowie der
finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz und Zuständigkeit des Bundes (ebd., S. 3).
Aus Sicht der Fragesteller bleibt damit offen, ob die genannten 10 Mrd. Euro
zusätzliche Mittel sind oder bereits in der bestehenden Finanzplanung enthalten
sind.
Der Bund hat nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes die
ausschließliche Gesetzgebungskompetenz allein für den Zivilschutz. Für den
Katastrophenschutz sind die Länder zuständig (Antwort der Bundesregierung zu
den Fragen 1 bis 11 auf Bundestagsdrucksache 21/5832, S. 3). Der Begriff
Bevölkerungsschutz umfasst beide Bereiche. Eine Aufgliederung der 10 Mrd.
Euro nach Zivilschutz und Katastrophenschutz liegt bislang nicht öffentlich
vor.
Mehrere Antworten der Bundesregierung werfen aus Sicht der Fragesteller
Fragen zur Belastbarkeit der angekündigten Vorhaben auf. Beim THW haben
1 530 von 7 833 Fahrzeugen die vorgesehene Nutzungsdauer überschritten,
rund 70 Prozent der etwa 750 Standorte haben Bedarf an Neuunterbringung,
Umbau oder Erweiterung und rund 30 Prozent der Standorte verfügen über
keine unabhängige Notstromversorgung (Bundestagsdrucksache 21/3244,
S. 1 f.). Der Haushaltsausschuss stellte dem THW am 13. November 2025 ab
2027 zusätzliche 2,7 Mrd. Euro an Verpflichtungsermächtigungen für
Baumaßnahmen in den kommenden drei Jahrzehnten bereit (ebd., S. 3).
Von einst 1 967 öffentlichen Schutzräumen im Jahr 2008 sind 579 verblieben;
diese sind nach Angaben der Bundesregierung weder funktions- noch
einsatzbereit (Bundestagsdrucksache 20/14631, S. 2 und 5). Ein nationales
Schutzraumkonzept liegt trotz der konstituierenden Sitzung der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe im November 2024 weiterhin nicht vor (ebd., S. 5). Der
Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
bezifferte den Aufwand allein für Schutzräume gegenüber der Presse auf rund
10 Mrd. Euro (www.stern.de/news/chef-fuer-bevoelkerungsschutz-will-rasch-n
eue-schutzraeume-schaffen-35787988.html). Die Eckpunkte erwähnen
Schutzräume nur als Empfehlungen für öffentliche Zufluchtsorte in der Warn-App
NINA.
Im Sirenenförderprogramm 2.0 waren bis August 2025 von 11 975 957,45 Euro
zugewiesener Mittel lediglich 1 746 189,19 Euro ausgezahlt, also rund 15
Prozent (Bundestagsdrucksache 21/1348, S. 2). Die Eckpunkte kündigen an, die
zentrale Ansteuerung der Sirenen bis 2027 zu ermöglichen (ebd., S. 4).
In der Antwort vom 16. April 2026 stellte die Bundesregierung fest, der
Operationsplan Deutschland sehe keine Rolle für ehrenamtliche Kräfte des
Katastrophenschutzes vor; das THW werde während einer Krise oder eines Krieges
planerisch keine Aufgaben zur militärischen Unterstützung wahrnehmen
(Bundestagsdrucksache 21/5453, S. 2 f.). Die Eckpunkte betonen demgegenüber eine
stärkere Verzahnung von ziviler und militärischer Planung und verweisen auf
die Bedarfe aus dem Operationsplan Deutschland.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe handelt es sich bei den angekündigten 10 Mrd. Euro bis
2029 um zusätzliche Mittel, und in welcher Höhe sind diese bereits in der
geltenden mittelfristigen Finanzplanung enthalten (bitte nach
Haushaltsjahren von 2026 bis 2029 aufschlüsseln)?
2. Wie verteilen sich die 10 Mrd. Euro auf die einzelnen Vorhaben des Pakts
(bitte tabellarisch nach Maßnahme, Einzelplan, Kapitel und Titel sowie
nach Haushaltsjahren von 2026 bis 2029 aufschlüsseln)?
3. Wie verteilen sich die 10 Mrd. Euro auf Bund, Länder, Landkreise und
Kommunen, welcher Anteil entfällt nach der Abgrenzung des Bundes auf
den Zivilschutz im Sinne des Artikels 73 Absatz 1 Nummer 1 des
Grundgesetzes, welcher Anteil kommt über ergänzende Ausstattung nach § 13
des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes den Ländern und
Kommunen zugute, und welcher Anteil ist unmittelbar für die kommunale
Infrastruktur des Brand- und Katastrophenschutzes vorgesehen (bitte nach
Maßnahmen und Empfängerebene aufschlüsseln)?
4. In welcher Höhe sind die im Pakt genannten Beträge bereits durch
Verpflichtungsermächtigungen oder Barmittel im Bundeshaushalt 2026
unterlegt, und welche Beträge stehen noch unter Finanzierungsvorbehalt?
5. Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass den
Ländern, Landkreisen und Kommunen aus dem Pakt für den
Bevölkerungsschutz keine zusätzlichen Aufgaben des Zivilschutzes übertragen werden,
ohne dass der Bund die dadurch entstehenden Kosten vollständig trägt?
6. Aus welchen Haushaltstiteln und Verpflichtungsermächtigungen wird das
THW-Bauprogramm von rund 3 Mrd. Euro finanziert, und sind diese
Mittel identisch mit den vom Haushaltsausschuss am 13. November 2025
beschlossenen 2,7 Mrd. Euro an Verpflichtungsermächtigungen (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/3244, S. 3)?
7. Wie ist die Ankündigung einer dreistelligen Zahl von Neubauten bis 2030
mit dem Umstand vereinbar, dass die zusätzlichen
Verpflichtungsermächtigungen für THW-Baumaßnahmen auf die kommenden drei Jahrzehnte
angelegt sind (bitte die für von 2026 bis 2030 vorgesehenen Neubauten
nach Zahl, Standort und Mittelvolumen angeben)?
8. Wie viele der rund 750 THW-Standorte mit Bedarf an Neuunterbringung,
Umbau oder Erweiterung werden durch das Bauprogramm bis 2030
tatsächlich ertüchtigt oder neu errichtet (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
9. Wie viele der bis 2029 vorgesehenen mehr als 1 000 Fahrzeuge sind
Ersatzbeschaffungen für die 1 530 Fahrzeuge des THW, die die vorgesehene
Nutzungsdauer überschritten haben (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3244,
S. 2), und wie viele sind ein Zuwachs gegenüber dem heutigen Bestand?
10. Bis wann und mit welchem Mittelvolumen wird die unabhängige
Notstromversorgung an allen THW-Standorten nachgerüstet, nachdem rund
30 Prozent der Standorte bislang nicht darüber verfügen (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/3244, S. 1)?
11. In welchem Verhältnis steht die im Pakt angekündigte Nationale Reserve
Notstrom zu der noch ausstehenden Nachrüstung der THW-Standorte
(bitte Zahl und Leistung der vorgesehenen Notstromaggregate sowie das
Mittelvolumen der ersten Stufe angeben)?
12. Sieht der Pakt für den Bevölkerungsschutz eigene Haushaltsmittel für
Schutzräume oder öffentliche Zufluchtsorte vor, wenn ja, in welcher Höhe
und unter welchem Titel, und wenn nein, warum nicht?
13. Wie verhält sich das Mittelvolumen des Pakts zu der vom Präsidenten des
BBK öffentlich genannten Größenordnung von rund 10 Mrd. Euro allein
für Schutzräume?
14. Wann wird das nationale Schutzraumkonzept vorgelegt, das seit der
konstituierenden Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im November 2024
erarbeitet wird (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14631, S. 5), und welche
quantitativen Ziele für Schutzplätze verfolgt der Bund dabei?
15. Welche Ausstattung der im Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen
Pilotförderung öffentlicher Zufluchtsorte trägt der Bund, und welche Kosten für
Herrichtung, Lagerung und Wartung sollen Länder, Kommunen oder
private Eigentümer tragen?
16. Welche öffentlichen Zufluchtsorte sollen über die Warn-App NINA
empfohlen werden, solange die 579 verbliebenen öffentlichen Schutzräume
nach Angaben der Bundesregierung weder funktions- noch einsatzbereit
sind (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14631, S. 5)?
17. Wie will der Bund die im Pakt angekündigte zentrale Ansteuerung der
Sirenen bis 2027 erreichen, obwohl aus dem Sirenenförderprogramm 2.0 bis
August 2025 nur rund 15 Prozent der zugewiesenen Mittel ausgezahlt
waren (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1348, S. 2)?
18. Wie viele Sirenen und Ansteuergeräte fehlen nach Einschätzung des
Bundes noch für eine flächendeckende, zentral ansteuerbare Warnung, und
welcher Mittelbedarf ergibt sich daraus?
19. Sind im Pakt zusätzliche Bundesmittel für die Sirenenförderung über die
bereits zugewiesenen Mittel hinaus vorgesehen, wenn ja, in welcher Höhe,
und für welche Jahre?
20. Wie sind die in den Eckpunkten genannten Bedarfe aus dem
Operationsplan Deutschland mit der Feststellung der Bundesregierung vereinbar,
dass der Operationsplan Deutschland keine Rolle für ehrenamtliche Kräfte
des Katastrophenschutzes vorsieht (vgl. Bundestagsdrucksache 21/5453,
S. 2)?
21. Welche konkreten Aufgaben übernimmt der im BMI bzw. BBK
einzurichtende Steuerungsstab Kommando Zivile Verteidigung, mit welchem
Personalansatz und welchen Haushaltsmitteln wird er ausgestattet, und wie
grenzt er sich von bestehenden Strukturen des BBK ab?
22. Bleibt es bei der Feststellung der Bundesregierung, dass das THW
während einer Krise oder eines Krieges planerisch keine Aufgaben zur
militärischen Unterstützung wahrnimmt (vgl. Bundestagsdrucksache 21/5453,
S. 3), und wenn nein, welche Aufgaben sind nunmehr vorgesehen?
23. Welche Inhalte und welchen Umfang hat der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Zukunftspakt Ehrenamt, und mit
welchen Bundesmitteln ist er bis 2029 hinterlegt?
24. Wann legt das BMI den angekündigten Entwurf für einen neuen
Rechtsrahmen vor, welche Gesetze, insbesondere das Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetz, sollen geändert werden, welche verbindlichen
Anforderungen an Notstromversorgung, Bevorratung und weitere kritische
Infrastruktur auf kommunaler Ebene sieht der Rechtsrahmen vor, auf welche
Gesetzgebungskompetenz des Bundes stützt er sich, wer trägt die dadurch
entstehenden Kosten, und ist eine Anhörung der Länder und der
betroffenen Verbände vorgesehen (bitte vorgesehene Fristen angeben)?
25. Auf welche Gesetzgebungs- oder Verwaltungskompetenz des Bundes
stützt sich das Vorhaben, bundesweit einheitliche Ausbildungsstandards
für Einsatzkräfte der Länder, Kommunen und Hilfsorganisationen zu
entwickeln, angesichts der Zuständigkeit der Länder für den
Katastrophenschutz?
26. Auf welche Kompetenz stützt sich das im Pakt genannte Ziel, auf die
Verankerung von Zivilschutz im Schulunterricht hinzuwirken, da die
Schulbildung in der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder liegt?
27. Ist der im Frühjahr 2026 angekündigte Wegweiser für Kommunen des
BBK bereits veröffentlicht; wenn ja, wann und mit welchem Inhalt,
welche zusätzlichen Aufgaben weist der Wegweiser den Kommunen zu,
und wenn nein, wann ist die Veröffentlichung vorgesehen?
28. Bis wann soll das gemeinsame digitale Lagebild Inland verfügbar sein,
welche Bundesbehörde betreibt es, und mit welchen Haushaltsmitteln ist
es hinterlegt?
29. An wie vielen der 61 vorgesehenen Standorte ist die Medizinische Task
Force des Bundes bereits einsatzbereit, bis wann sollen alle Standorte
aufgestellt sein, und mit welchen Haushaltsmitteln (bitte nach Ländern und
Jahren aufschlüsseln)?
30. Wie viele Schutzanzüge gegen chemische, biologische und radiologische
Gefahren beschafft der Bund bis 2029, zu welchen Kosten, und nach
welchem Schlüssel werden sie auf die Länder und das THW verteilt?
Berlin, den 23. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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