Schriftliche Frage 111 von Thomas Dietz (AfD): Wie hoch ist der Gesamtbetrag in Euro, welcher für die Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdi…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 111 von Thomas Dietz (AfD): Wie hoch ist der Gesamtbetrag in Euro, welcher für die Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdi…
Frage 111 (Thomas Dietz, AfD):
Wie hoch ist der Gesamtbetrag in Euro, welcher für die Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler bis heute vom Bund bereitgestellt, aber nicht verwendet wurde, und über wie viele Anträge ostdeutscher Rentnerinnen und Rentner ist bis zum heutigen Tag entschieden worden (bitte gesamt, nach Positiv- und Negativbescheiden aufschlüsseln und für die „neuen Bundesländer“ angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 11. September 2025:
Bei der Geschäftsstelle der Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler (Stiftung Härtefallfonds) sind knapp 169.000 Anträge eingegangen. Die Geschäftsstelle hat die Bearbeitung der Anträge am 30. Juni 2025 weitgehend abgeschlossen. Auf die Gruppe der Ost-West- Rentenüberleitung entfallen 2.734 Bewilligungen und 18.058 Ablehnungen, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt worden sind. Die Aufschlüsselung dieser Entscheidungen bezogen auf die ostdeutschen Bundesländer einschließlich Berlin kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden, die übrigen Entscheidungen entfallen auf Anträge aus den alten Bundesländern und dem Ausland. Bundesland Bewilligungen Ablehnungen Berlin 127 1.171 Brandenburg 280 1.322 Mecklenburg-Vorpommern 464 1.955 Sachsen 728 3.476 Sachsen-Anhalt 436 1.700 Thüringen 474 2.169 insgesamt 2.509 11.793 Der Bund hat die Stiftung Härtefallfonds einmalig mit einem Vermögen von 500 Mio. Euro ausgestattet. Davon wurden 142.575.000 Euro bis zum 30. Juni 2025 ausgezahlt. Die nicht verbrauchten Mittel werden dem Bund nach Abzug der Aufwendungen für die Stiftung Härtefallfonds bei Beendigung der Stiftung Ende 2025 erstattet. Der Betrag kann erst dann beziffert werden.
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