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Schriftliche Frage 121 von Robin Jünger (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken einer zentralen digitalen Identität (BundID) als Vertrauensanker für Verwaltungsleistungen ange…

dip / schriftliche_frage 12.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 121 von Robin Jünger (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken einer zentralen digitalen Identität (BundID) als Vertrauensanker für Verwaltungsleistungen ange… Frage 121 (Robin Jünger, AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken einer zentralen digitalen Identität (BundID) als Vertrauensanker für Verwaltungsleistungen angesichts der von IT-Sicherheitsforschenden aufgezeigten Schwachstellen, und zieht die Bundesregierung Alternativen aufgrund der Sicherheitslücken in Betracht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 8. September 2025: Die BundID beinhaltet nicht nur die Komponente zur Identifizierung bzw. Authentifizierung, sondern auch das zentrale Bürgerpostfach. Die BundID nutzt zur Identifizierung/Authentifizierung u. a. die eID als digitale Identität. Diese ist durch die aufgezeigten Schwachstellen (vgl. Antwort zu Frage 120) nicht beeinträchtigt gewesen. Die Einschränkung der Verfügbarkeit der BundID mit Ihren Komponenten wurde nur für die von der Schwachstelle betroffenen Systeme (OpenR@thaus) bis zur Fehlerbehebung wirksam. Durch die Architektur innerhalb der BundID ist es möglich, bei Vorfällen gezielt betroffene Onlinedienste von den Schnittstellen der BundID zu trennen und den Betrieb für nicht betroffene Onlinedienste aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus wird die BundID fortwährend einer sowohl konzeptionellen als auch praktischen Sicherheitsüberprüfung unterzogen und hierbei auch gegen mögliche zukünftige Angriffe bestmöglich abgesichert. Die BundID beinhaltet neben der Authentifizierungskomponente das Zentrale Bürgerpostfach, das für die digitale Zustellung von Bescheiden aus der Verwaltung unerlässlich ist. Mit der Aktualisierung des Onlinezugangsänderungsgesetz im Jahr 2024 wurde durch den Gesetzgeber beschlossen auf weitere Nutzerkonten zu verzichten, so dass bei weiterer Aufrechterhaltung der hohen Sicherheitsstandards keine Alternativen zur BundID geplant sind.

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