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Schriftliche Frage 167 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Aus welchen Gründen wurde für das Projekt der EUDI-Wallet von der Bundesregierung die Grundentscheidung getroffen, die Identifizierung techn…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 167 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Aus welchen Gründen wurde für das Projekt der EUDI-Wallet von der Bundesregierung die Grundentscheidung getroffen, die Identifizierung techn… Frage 167 (Sonja Lemke, Die Linke): Aus welchen Gründen wurde für das Projekt der EUDI-Wallet von der Bundesregierung die Grundentscheidung getroffen, die Identifizierung technisch durch die Übermittlung von signierten Daten zu realisieren und nicht über eine Verifizierung der Verbindung bei der Übermittlung der Informationen, wie es das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und zivilgesellschaftliche Akteure im Sinne der Risikominimierung vorgeschlagen haben (https:// paymentandbanking.com/warum-die-neue-eudi-w allet-menschenleben-gefaehrdet/), und hält die neue Bundesregierung an dieser Architekturentscheidung fest (Entscheidung bitte begründen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 8. Oktober 2025: Die Bundesregierung hat sich für eine Architektur entschieden, die auf einen Hardware-Sicherheitsanker in der Cloud und die Übermittlung signierter Identitätsdaten setzt. Damit verfolgt sie einen europäischen, interoperablen Ansatz und vermeidet einen Sonderweg. Die gewählte Lösung erfüllt hohe Sicherheitsanforderungen und ist breit auf gängigen Smartphones verfügbar. Sie stärkt Datenschutz und Unbeobachtbarkeit, weil die Verifikation der Nachweise und der Befugnisse der anfragenden Stelle lokal in der Wallet erfolgt und keine Rückrufe an Aussteller oder Register stattfinden. Zugleich ist der Ansatz wirtschaftlich, da er auf etablierten, standardisierten Technologien beruht und ist für weitere Nachweise und qualifizierte elektronische Signaturen nutzbar – im Sinne von Open Source. Die Entscheidung wurde nach intensiver Abwägung im Architektur- und Konsultationsprozess getroffen – unter Einbindung von Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft; insbesondere in enger Zusammenarbeit mit SPRIND und unter ständiger Beteiligung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des/der Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit.

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