Schriftliche Frage 43 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Inwieweit teilt die Bundesregierung die von Armutsforschern geäußerte Kritik (vgl. „Junge Welt“ vom 15. August 2025, S. 8: www.jungewel t.de…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des BMI sowie die Teilnehmer des Bundes im Programm P20 standen und stehen häufig in Kontakt mit zahlreichen Unternehmen, die für den jeweiligen Aufgabenbereich potenziell interessante IT- Produkte wie Softwarelösungen anbieten. Diese Kontakte fanden seit März.
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Schriftliche Frage 43 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Inwieweit teilt die Bundesregierung die von Armutsforschern geäußerte Kritik (vgl. „Junge Welt“ vom 15. August 2025, S. 8: www.jungewel t.de…
Frage 43 (Sören Pellmann, Die Linke):
Inwieweit teilt die Bundesregierung die von Armutsforschern geäußerte Kritik (vgl. „Junge Welt“ vom 15. August 2025, S. 8: www.jungewel t.de/artikel/506207.statistisches-bundesamt-armut sforscher-erheben-manipulationsvorwurf.html), die Entscheidung des Statistischen Bundesamtes, die Armutsgefährdungsquote auf Basis des Mikrozensus nicht mehr zu veröffentlichen und rückwirkend zu löschen, stelle einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit dar, und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass diese für Analysen nach Bundesländern und soziodemografischen Merkmalen relevante Datenreihe der Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht und künftig fortgeführt wird?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. September 2025:
Mit der Entscheidung, einkommensbasierte Indikatoren für den Bund zukünftig ausschließlich aus der amtlichen Hauptdatenquelle für Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) zu veröffentlichen, erfüllt die amtliche Statistik die in § 3 des Bundesstatistikgesetzes geregelte Aufgabe, für die Qualität der Bundesergebnisse sowie für ein konsistentes statistisches Gesamtbild Sorge zu tragen. Um die Qualität der Statistiken sicherzustellen, sind sachgerechte Konzepte, Methoden und technische Verfahren einzusetzen, die dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung entsprechen. Das Statistische Bundesamt ist dabei den Grundsätzen der Neutralität, Objektivität und fachlichen Unabhängigkeit verpflichtet. Die Entscheidung, die Armutsgefährdungsquote auf Basis des Mikrozensus-Kernprogramms nicht mehr zu veröffentlichen und im Datenangebot der amtlichen Statistik nicht mehr zur Verfügung zu stellen, stellt keinen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit dar, weil Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin die Mikrodaten des gesamten Mikrozensus über die Forschungsdatenzentren der statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung gestellt werden und sie somit die Einkommensdaten aus dem MZ-Kernprogramm für wissenschaftliche Zwecke weiterhin auswerten können.
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