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Schriftliche Frage 16 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die soziale Spaltung in Bayern in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte jeweils die aktuell…

dip / schriftliche_frage 31.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 16 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die soziale Spaltung in Bayern in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte jeweils die aktuell… Frage 16 (Nicole Gohlke, Die Linke): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die soziale Spaltung in Bayern in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte jeweils die aktuellsten Zahlen und für die Jahre 2014 und 2004 angeben: die Anzahl der Einkommensmillionäre, Anzahl der Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen über 100.000 Euro, Anzahl der Personen, die über 500.000 Euro geerbt oder geschenkt bekommen haben, die Anzahl der Minderjährigen in Bedarfsgemeinschaften im Bereich des Zweiten Bundessozialgesetzbuchs (SGB II), Anzahl Personen unter der Armutsrisikoquote; Anteil der Menschen, bei denen die Wohnkostenquote über 30 Prozent liegt; falls Werte für die angefragten Jahre nicht zur Verfügung stehen, bitte nächst verfügbare Werte angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 27. Oktober 2025: Die erfragten Daten zur Anzahl der Einkommensmillionäre, der Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen über 100.000 Euro sowie der Personen, die über 500.000 Euro geerbt oder geschenkt bekommen haben, liegen der Bunderegierung nicht vor. Für Sonderauswertungen der Steuerstatistiken, die nur ein Bundesland betreffen, ist das jeweilige statistische Landesamt zuständig. Die dezentralisierte Auswertung erfolgt zur Sicherstellung des Steuergeheimnisses wie auch des Statistikgeheimnisses, in dem die Möglichkeiten zur Re- Identifikation von Einzelfällen wirksam ausgeschlossen werden (durch ggf. notwendige Sperrung von Einzelfällen). Darüber hinaus wird auf die Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Statistik (www.statist ik.bayern.de/) verwiesen, die insbesondere mit den Statistischen Berichten „Erben und Schenken in Bayern“ umfangreiche Fallzahlen veröffentlicht. Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrunde liegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens sowie regionaler Bezug) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Einer Konvention folgend werden 60 Prozent des mittleren mit der neuen OECD-Skala gewichteten Einkommens verwendet. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen volatil und kann je nach Datenquelle sehr unterschiedlich ausfallen. Die amtliche Statistik liefert Informationen zur Armutsrisikoquote in Bayern auf Basis des Mikrozensus und von EU-SILC. Informationen zur Anzahl der betroffenen Personen liegen nicht vor. Die entsprechenden Angaben können auf folgenden Seiten der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik abgerufen werden: Mikrozensus: www.statistikporta l.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebe nsbedingungen/armutsgefaehrdung-und-0; EU-SILC (ab 2020): www.st atistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-s oziale-lebensbedingungen/gefaehrdung-durch-armut. Im Erhebungsjahr 2020 wurde die bis dahin separat durchgeführte Erhebung EU-SILC in den Mikrozensus integriert. Damit verbunden ist ein deutlicher Zeitreihenbruch bei beiden Datenquellen. Die Ergebnisse ab dem Erhebungsjahres 2020 sind daher nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Zudem sind die Ergebnisse des Erhebungsjahres 2020 nicht in der gewohnten fachlichen und regionalen Auswertungstiefe belastbar. Auswertungen zur Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) in der Grundsicherung SGB II sind ab 2005 in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit dargestellt und im Standardprodukt https://statistik.arbeitsage ntur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1 524052&topic_f=zeitreihekreise-zr-gruarb verfügbar. Im Jahresdurchschnitt 2005 waren in Bayern im Bestand 50.572 BG mit einem Kind unter 18 Jahre, 29.711 mit zwei Kindern unter 18 Jahre und 14.024 BG mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren. Im Jahr 2014 lag die Anzahl der BG mit einem Kind unter 18 Jahre durchschnittlich bei 43.044, BG mit zwei Kindern bei 25.676 und BG mit drei und mehr Kindern bei 13.016. Im Jahr 2024 lag die Anzahl der BG mit einem Kind unter 18 Jahre durchschnittlich bei 39.497, BG mit zwei Kindern bei 26.266 und BG mit drei und mehr Kindern bei 18.755. Die Wohnkostenbelastungen werden über die Befragung EU-SILC nur auf Bundesebene erhoben und berechnet. Das alle vier Jahre umgesetzte Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus bietet die Möglichkeit, Mietbelastungsquoten auf der räumlichen Ebene der Bundesländer zu ermitteln, zuletzt für das Jahr 2022. Demnach lag die durchschnittliche monatliche Mietbelastungsquote der Hauptmieterhaushalte im Jahr 2022 in Bayern, bezogen auf den Anteil der Bruttokaltmiete am Haushaltsnettoeinkommen, bei 28 Prozent. 903.000 Mieterhaushalte (33 Prozent der Hauptmieterhaushalte) in Bayern hatten im Jahr 2022 eine monatliche Mietbelastungsquote von mindestens 30 Prozent. Im Berichtsjahr 2022 wurde das Zusatzprogramm Wohnen erstmals im Rahmen des seit 2020 neu geregelten und integrierten Mikrozensus erhoben. Aufgrund von methodischen Änderungen ergeben sich speziell für das Zusatzprogramm Wohnen Unterschiede im Vergleich zu den Vorjahren, wodurch die Ergebnisse der früheren Mikrozensuserhebungen Zusatzprogramm Wohnen nicht zeitreihenfähig sind. Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistisches Bundesamt und statistische Ämter der Länder: Mikrozensus 2022 – Wohnsituation, Standardtabellen Endergebnisse.

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