Methodische Änderungen der Armutsstatistiken durch das Statistische Bundesamt
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Methodische Änderungen der Armutsstatistiken durch das Statistische Bundesamt
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1632
21. Wahlperiode 15.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Timon Dzienus, Sylvia Rietenberg, Andreas Audretsch,
Lisa Paus, Dr. Armin Grau, Ricarda Lang, Corinna Rüffer und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Methodische Änderungen der Armutsstatistiken durch das Statistische
Bundesamt
Das Statistische Bundesamt erhebt jährlich Daten zur Einkommensverteilung
und Armut in Deutschland über zwei unterschiedliche Wege: den
Mikrozensus(MZ)-Kern (eine große, repräsentative Stichprobe von fast 1
Prozent der Bevölkerung) sowie die Unterstichprobe MZ-SILC (SILC = Statistics
on Income and Living Conditions; EU-SILC), die auch für die
Armutsberichterstattung auf EU-Ebene verwendet wird. Der Mikrozensus-Kern ermöglicht
als 1-Prozent--Stichprobe der Bevölkerung aufgrund der deutlich höheren
Fallzahlen differenziertere regionale Analysen zur Armutsentwicklung und
Einkommensverteilung sowie zu soziodemografischen Gruppen. Die Ergebnisse
basieren auf dem Netto-Gesamteinkommen des Haushalts im Vormonat,
während auf Basis des MZ-SILC das Jahreseinkommen des Vorjahres differenziert
nach Einkommensarten berechnet wird. Die Einkommensmessung ist beim
MZ-SILC also genauer, das Jahreseinkommen ist aber für die Armutsmessung
als Datengrundlage weniger geeignet als das Monatseinkommen. Die beiden
Datensätze haben also unterschiedliche Vorteile, weswegen es aus Sicht der
Fragestellenden auch Sinn gemacht hat, dass das Statistische Bundesamt bisher
die Ergebnisse für beide Datensätze veröffentlicht hat.
Nun hat das Statistische Bundesamt entschieden, die Ergebnisse aus dem
Mikrozensus-Kern künftig nicht mehr auf Bundesebene zur Armutsquote
auszuweisen. Armutsquoten für Bundesländer werden nur noch auf Basis des
Landesmedians und nicht mehr auf Basis des Bundesmedians veröffentlicht. Das
entspricht nicht dem Standard in der Armutsforschung. Außerdem wird mit
dieser Änderung ein bundesweiter Armutsvergleich unmöglich gemacht. Die
Verwendung des jeweilige Landesmedianeinkommens als Referenz hat erhebliche
Folgen: So betrug die Armutsquote in Bremen 2023 gemessen am
Bundesmedian 28,8 Prozent, gemessen am Landesmedian hingegen nur 19,7 Prozent.
Auch die Verwendung des Jahreseinkommens statt des Monatseinkommens hat
Folgen: Die bundesweite Armutsquote lag 2023 im Mikrozensus-Kern bei
16,6 Prozent, nach MZ-SILC jedoch nur bei 15,5 Prozent – das entspricht rund
1 Million Menschen weniger, die damit offiziell als arm gelten.
Aus Sicht der Fragestellenden hat diese Änderung erhebliche Folgen für die
Bewertung von Armut in Deutschland und für die Gestaltung sozialpolitischer
Maßnahmen. Eine evidenzbasierte Sozialpolitik braucht verlässliche,
vergleichbare und möglichst differenzierte Datengrundlagen. Die geplante
Einschränkung erschwert dies erheblich und birgt das Risiko einer verzerrten Darstellung
sozialer Realität.
Eine Gruppe von über 30 Armutsforscherinnen und Armutsforschern hat in
einem Brief an die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes darauf
aufmerksam gemacht (siehe https://gks-consult.de/armutsdaten-mikrozensus-brief-st
abu/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Gründen hat das Statistische Bundesamt entschieden, die
Armutsquoten auf Basis des Mikrozensus-Kerns künftig nicht mehr auf
Bundesebene auszuweisen?
2. Welche Rolle spielten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und
das Bundesministerium des Innern bei dieser Entscheidung, und haben
diese die Entscheidung angeregt oder dem Vorgehen aktiv zugestimmt?
3. Gab es eine Anweisung aus der Bundesregierung an das Statistische
Bundesamt, die zu der Entscheidung geführt hat?
4. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass künftig kein
bundesweit einheitlicher Referenzwert (Median) mehr verwendet wird und
dadurch die Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern entfällt?
5. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, dass bundesweit vergleichbare
Armutsquoten für die Bundesländer veröffentlicht werden, wenn ja, wie
soll künftig die Entwicklung der Armutsquote bundesweit einheitlich und
differenziert ausgewiesen werden, und wenn nein, warum nicht?
6. Hält die Bundesregierung es für vereinbar mit den Anforderungen an
evidenzbasierte Politikgestaltung, auf die bundesweite Auswertung einer
besonders großen und differenzierten Stichprobe zu verzichten?
7. Welche Auswirkung hat diese Umstellung aus Sicht der Bundesregierung
auf die Betrachtung von Zeitverläufen bzw. Längsschnittstudien?
8. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass nach Angaben der 30 Armutsforscherinnen und Armutsforscher laut
Mikrozensus-Kern 2023 rund 1 Million Menschen mehr als arm gelten als
nach MZ-SILC?
9. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von dieser
statistischen Umstellung auf die politische und mediale Wahrnehmung von
Armut in Deutschland?
10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass bei Betrachtung von
Jahreseinkommen Armut in Deutschland unterschätzt wird, weil dann ein
geringes Einkommen unter der Armutsgrenze in manchen Monaten durch
ein höheres Einkommen in anderen ausgeglichen wird, und wenn nein,
warum nicht?
11. Liegt aus Sicht der Bundesregierung Armut erst dann vor, wenn das
Jahreseinkommen unter einer bestimmten Schwelle liegt?
12. Wird die Bundesregierung auf das Statistische Bundesamt einwirken,
damit Ergebnisse zur Einkommensverteilung und Armut in Deutschland
auch auf Basis des Mikrozensus-Kerns weiterhin veröffentlicht werden?
13. Wird die Bundesregierung selbst Zeitreihen auf Basis beider Datensätze
veröffentlichen, zum Beispiel auf der Seite zum Armuts- und
Reichtumsbericht?
14. Inwiefern bezieht die Bundesregierung künftig weiterhin die Ergebnisse
beider Erhebungsmethoden in sozialpolitische Analysen und
Förderentscheidungen ein?
15. Wie sind auf der Basis von MZ-Kern (Endergebnisse 2020, 2021,2022,
2023 sowie Erstergebnisse 2024 bzw., wenn bereits vorhanden,
Endergebnisse 2024) für:
a) die Armutsgefährdungsquote Deutschland, gemessen am
Bundesmedian,
b) die Armutsgefährdungsquoten der Bundesländer, gemessen am
Bundesmedian,
c) die Armutsgefährdungsquoten Deutschland und Bundesländer nach
soziodemografischen Merkmalen, gemessen am Bundesmedian,
d) die Armutsgefährdungsquoten der Raumordnungsregionen, gemessen
am Bundesmedian,
e) die Mediane und Armutsgefährdungsschwellen nach Haushaltstypen
für Deutschland, gemessen am Bundesmedian,
f) die Struktur der einkommensarmen Bevölkerung nach
soziodemografischen Merkmalen, gemessen am Bundesmedian,
g) den Gini-Koeffizienten der Nettoäquivalenzeinkommen in
Deutschland?
Berlin, den 4. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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