Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Welche konkreten Arbeitsaufträge hat die am 17. Dezember 2025 eingesetzte Alterssicherungskommission seitens der Bundesregierung zum Themenbereich der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge erhalten, und wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die dort erarbeiteten Vorschläge im Rahmen der Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge berücksichtigt werden, angesichts dessen, dass der entsprechende Gesetzentwurf bereits am 17. Dezember 2025 im Kabinett beschlossen worden ist und die Kommission ihre Empfehlungen erst bis Mitte 2026 vorlegen wird?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese:
Die Bundesregierung hat eine Rentenreform bestehend aus mehreren Bausteinen verabredet. Vier Bausteine wurden bereits beschlossen: das Rentenpaket 2025 mit der Verlängerung der Haltelinie bis 2031 und der Vollendung der Mütterrente, das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz sowie die Aktivrente. Dazu kommen eine Reform der privaten Altersvorsorge, die dem Parlament als Gesetzentwurf vorliegt, sowie die Einführung der Frühstartrente, zu der im Kabinett bereits Eckpunkte beschlossen wurden. Dies ist der erste Schritt zur Weiterentwicklung der Alterssicherung.
Daran knüpft die Alterssicherungskommission an. Auf Grundlage der Kommissionsempfehlungen soll in dieser Legislaturperiode weitere Gesetzgebung erfolgen. Nach dem auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlichten Einsetzungsbeschluss vom 17. Dezember 2025 umfasst der Kommissionsauftrag hinsichtlich der privaten Altersvorsorge die Prüfung folgender Punkte:
„• die bessere Nutzung der Vorteile des Kapitalmarktes für die Altersvorsorge; für alle Menschen, unabhängig von ihrer finanziellen Bildung und Situation;
• Verbesserung der Verbreitung der privaten Altersvorsorge;
• Einführung eines Standardprodukts mit geringen Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten ohne zwingende Beitragsgarantie;
• Vor- und Nachteile kapitalmarktbasierter Ansätze der Alterssicherung sowie der Vergleich der Renditen der verschiedenen Sicherungssysteme;“
Relationen
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