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Schriftliche Frage 152 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Schiene beabsichtigt die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2025 bzw. bis Ende 2026 die sogenannte pa…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 152 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Schiene beabsichtigt die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2025 bzw. bis Ende 2026 die sogenannte pa… Frage 152 (Dr. Paula Piechotta, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Schiene beabsichtigt die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2025 bzw. bis Ende 2026 die sogenannte parlamentarische Befassung (Unterrichtung der Bundesregierung über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung) anzustoßen, und welche dieser Vorhaben des Bedarfsplans Schiene sind bereits in der Finanzierungslinie des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2026 enthalten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 4. September 2025: Nach aktuellem Planungsstand soll die parlamentarische Befassung für folgende Vorhaben noch im Jahr 2025 angestoßen werden: • ABS Landshut–Plattling • ABS Niebüll–Klanxbüll–Westerland • ABS/NBS München–Rosenheim–Kiefersfelden–Grenze D/A • NBS Dresden–Grenze D/CZ • Projektbündel 2: ABS/NBS Hannover–Hamburg • Projektbündel 3: ABS Bremerhaven–Bremen–Langwedel–Uelzen • Projektbündel 6: ABS/NBS Augsburg–Ulm • Projektbündel 6: ABS/NBS Frankfurt am Main–Mannheim • Projektbündel 9: ABS Mühldorf–Landshut Für das Jahr 2026 reichen die Planungen für weitere parlamentarische Befassungen bislang bis zum Ende des ersten Halbjahrs. Nach aktuellem Planungsstand sollen bis Ende Juni 2026 voraussichtlich zwei weitere Vorhaben die Vorplanung abschließen, für die eine parlamentarische Befassung anschließend vorgesehen ist. Bei diesen Vorhaben handelt es sich um • die ABS Stade–Cuxhaven sowie • die NBS Gelnhausen–Fulda, Abschnitt 1 und 3 (Projektbündel 5). Die zu erwartenden Kosten für die Realisierung der Vorhaben sind nach Abschluss der Vorplanungen noch nicht bekannt.

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