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Umgang der Bundesregierung mit gefährdeten afghanischen Staatsangehörien aus deutschen humanitären Aufnahmeprogrammen

dip / drucksache 07.04.2026 · WP 21 · 21/5207 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Umgang der Bundesregierung mit gefährdeten afghanischen Staatsangehörien aus deutschen humanitären Aufnahmeprogrammen Deutscher Bundestag Drucksache 21/5207 21. Wahlperiode 07.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Schahina Gambir, Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, Lukas Benner, Dr. Lena Gumnior, Lamya Kaddor, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Marlene Schönberger, Luise Amtsberg, Deborah Düring, Sara Nanni, Max Lucks, Boris Mijatović, Claudia Roth und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umgang der Bundesregierung mit gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen aus deutschen humanitären Aufnahmeprogrammen Weiterhin befinden sich nach Einschätzung der Fragestellenden aufgrund von früheren Angaben und Berichten rund 1 100 afghanische Staatsangehörige aus deutschen Aufnahmeprogrammen in Pakistan und Afghanistan. Ihre Aufnahmezusagen wurden über das Ortskräfteverfahren, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm oder das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) ausgesprochen. Sie haben ihr Vertrauen in Deutschland gesetzt, sich für unsere Soldatinnen und Soldaten, Demokratie, Menschenrechte und den Rechtsstaat eingesetzt und sitzen seit langem in Pakistan und Afghanistan fest. Vielen von ihnen hat die aktuelle Bundesregierung ihre Aufnahmezusagen wieder entzogen. Den afghanischen Schutzsuchenden in Pakistan droht die Abschiebung zu den radikal-islamistischen Taliban nach Afghanistan. Gleichzeitig herrscht zwischen Pakistan und Afghanistan seit dem 27. Februar 2025 offiziell Krieg, die Landesgrenze zwischen den beiden Ländern ist geschlossen. Beide Länder greifen sich gegenseitig an. Bis zum 15. März 2025 wurden laut der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen (United Nations – UN) für Afghanistan (UNAMA) 76 Zivilistinnen und Zivilisten durch pakistanische Angriffe getötet und 213 weitere verletzt (https://unama.unmissions.org/en/pres s-releases/unama-statement-airstrike-medical-facility-kabul). Die Schutzsuchenden, die bereits durch pakistanische Behörden nach Afghanistan abgeschoben wurden, sind in einem sogenannten Schutzhaus der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) untergebracht. Dort hat im Januar 2026 jedoch eine Razzia der radikal-islamistischen Taliban stattgefunden. Die Bewohnenden, unter denen sich auch Angehörige besonders vulnerabler Gruppen wie alleinlebende Frauen mit ihren Kindern befinden, sind seitdem unter Beobachtung und Kontrolle der Taliban und somit weiterhin gefährdet. Nach Ansicht der fragestellenden Fraktion steht die Bundesregierung in der Verantwortung, gemachte Aufnahmezusagen einzuhalten, die Verantwortung für das deutsche Engagement in Afghanistan zu übernehmen und diejenigen zu schützen, denen Schutz zugesagt wurde. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele afghanische Staatsangehörige, die eine deutsche Aufnahmezusage nach § 22 oder § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten hatten, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage in Pakistan und Afghanistan (bitte nach Land, Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)? a) Wie viele der Personen verfügen weiterhin über eine Aufnahmezusage (bitte nach Verfahren – Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan – aufschlüsseln)? b) Wie viele Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan befinden sich zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage in einem Widerrufsverfahren? c) Wie viele Personen aus dem Ortskräfteverfahren und aus dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan befinden sich jeweils für die Bearbeitung des Ausreiseverfahrens in Pakistan? d) Wie viele dieser Personen sind jeweils volljährige Männer, volljährige Frauen und Minderjährige, also unter 18‑Jährige (bitte nach genauem Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?  2. Wie viele der afghanischen Staatsangehörigen, die eine deutsche Aufnahmezusage nach § 22 oder § 23 Absatz 2 AufenthG erhalten hatten, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage in Klageverfahren vor dem a) Verwaltungsgericht Berlin, b) Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, c) Verwaltungsgericht Ansbach, d) Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und e) Bundesverfassungsgericht?  3. Wie viele afghanische Staatsangehörige aus deutschen humanitären Aufnahmeprogrammen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage jeweils in Schutzhäusern in Pakistan und Afghanistan, die durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH finanziert werden (bitte nach Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Aufnahmeverfahren, also Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, auflisten), und wie viele dieser Personen sind jeweils volljährige Männer, volljährige Frauen und Minderjährige, also unter 18‑Jährige (bitte nach genauem Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?  4. Wie viele der nach Berechnung der Fragestellenden aufgrund entsprechender Angaben und Berichte 973 Personen, die seit dieser Legislatur aus den verschiedenen deutschen Aufnahmeprogrammen aus Afghanistan nach Deutschland eingereist sind, sind jeweils volljährige Männer, volljährige Frauen und Minderjährige, also unter 18‑Jährige (bitte nach genauem Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?  5. Bis wann werden alle afghanischen Staatsangehörigen, die über Aufnahmezusagen über das Ortskräfteverfahren und das Bundesaufnahmeprogramm verfügen und denen sich die Bundesregierung, wie sie es versichert hat (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afghanistan-aufnahme-i nnenministerium-100.html), verpflichtet fühlt, nach Deutschland ausgeflogen sein?  6. Ist die Unterbringung von Afghaninnen und Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage in sogenannten Schutzhäusern der GIZ GmbH in Pakistan sichergestellt und finanziert, bis diese nach Deutschland ausgereist sind, um sie vor Abschiebungen durch die pakistanischen Behörden nach Afghanistan zu schützen, und wenn nein, warum nicht?  7. Verhindert die Bundesregierung, dass die Betroffenen mit Aufnahmezusage bis zu ihrer Ausreise nach Deutschland nicht von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben werden, wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht, und finden dazu weitere Verhandlungen der Bundesregierung mit der pakistanischen Regierung über eine Verlängerung der Bearbeitungs- und Ausreisefrist statt?  8. Wie vielen Personen, die ursprünglich über das Ortskräfteverfahren eine deutsche Aufnahmezusage erhalten hatten, hat die Bundesregierung seit Amtsantritt im Mai 2025 die Aufnahmezusage entzogen, obwohl sie für Deutschland oder deutsche Organisationen gearbeitet haben und deswegen höchst gefährdet sind und obwohl der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt Ende 2025 noch von „nachlaufender Verantwortung“ Deutschlands für die ehemaligen Ortskräfte sprach (https://taz.de/Afghani stan-Politik-der-Bundesregierung/!6135271/; bitte nach Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach den jeweils zuständigen Ressorts Auswärtiges Amt [AA], Bundesministerium des Innern [BMI], Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [BMZ], Bundesministerium der Verteidigung [BMVg] aufschlüsseln)? a) Bei wie vielen dieser Personen hat die Bundesregierung die Aufnahmezusage mit fehlendem „politischen Interesse“ begründet (bitte nach den zuständigen Ressorts AA, BMI, BMZ, BMVg aufschlüsseln)? b) Wann erfolgten die Rücknahmen der Aufnahmezusagen jeweils (bitte nach Datum bzw. Monat und Aufnahmeprogrammen, also Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, aufschlüsseln)? c) Unterstützt die Bundesregierung diese Personen weiter – gerade auch vor dem Hintergrund des Krieges zwischen Pakistan und Afghanistan, und wenn ja, wie?  9. Aus welchen Gründen, außer gemeldeten Sicherheitsbedenken, die laut dem Bundesministerium des Innern nach allen durchgeführten Sicherheitsinterviews im Rahmen der vier humanitären Aufnahmeprogramme für Afghaninnen und Afghanen bei einem Anteil von nur ca. 3 Prozent lagen (Ausschussdrucksache 21(4)119 des Innenausschusses vom 12. Januar 2026), haben die Ressorts AA, BMI, BMZ und BMVg, in deren Verantwortungsbereich die Sicherheit der Ortskräfte jeweils liegen und die die Entscheidungen über die Aufhebung von Aufnahmeerklärungen im Ortskräfteverfahren und die Beendigung der freiwilligen Unterstützung für Ortskräfte, bei denen die Aufnahmeerklärung erloschen ist, laut der Antwort der Bundesregierung zu der Schriftlichen Frage 29 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 21/4657 selbst treffen, jeweils Aufnahmezusagen für afghanische Ortskräfte ihres Ressorts nach Jahren wieder entzogen (bitte nach Fällen und Ressorts aufschlüsseln)? 10. Wie vielen Personen aus der Menschenrechtsliste, dem Überbrückungsprogramm, dem Ortskräfteverfahren und dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan hat die Bundesregierung seit dem Regierungswechsel 2025 die Aufnahmezusage entzogen (bitte nach Aufnahmeprogrammen aufschlüsseln), vor dem Hintergrund, dass laut Bundesregierung ausschließlich Personen aufgenommen werden, die über eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage verfügen und deren Sicherheitsüberprüfung positiv abgeschlossen wurde und wenn keine rechtsverbindliche Zusage vorliegt oder die Sicherheitsüberprüfung negativ verläuft, keine Aufnahme stattfindet, und bei wie vielen der betroffenen Personen wurden die Sicherheitsüberprüfungen vor der Aufhebung der Aufnahmezusage abgeschlossen (bitte ebenfalls nach Aufnahmeprogrammen aufschlüsseln)? 11. Bei wie vielen Afghaninnen und Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage hat die Bundesregierung seit Mai 2025 bis zum jetzigen Zeitpunkt Sicherheitsinterviews durchgeführt, und bei wie vielen Personen stehen die Sicherheitsinterviews noch aus (bitte nach den einzelnen Aufnahmeprogrammen sowie nach Hauptpersonen und Angehörigen über 16 Jahre auflisten)? 12. Wann fanden die letzten Sicherheitsinterviews im Rahmen der Aufnahmeverfahren an der deutschen Botschaft in Islamabad statt, und wann sind die nächsten Sicherheitsinterviews geplant? 13. Wie viele Beschäftigte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage in Islamabad? a) Wie viele dieser Personen sind mit der Durchführung der Sicherheitsbefragungen (sogenannte Sicherheitsinterviews) betraut? b) Wie viele dieser Personen sind mit der Durchführung der GÜ- Interviews (sogenannte Befragung zur erneuten Überprüfung der Gefährdung) des BAMF betraut? 14. Wie viele Personen befanden sich seit der 21. Wahlperiode zur Durchführung von Sicherheitsbefragungen in Islamabad (bitte nach Monaten und Behörden aufschlüsseln)? 15. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die erneuten Abfragen der Gefährdung (sogenannte GÜ-Interviews) durchgeführt, und sind sie verpflichtend für die Betroffenen? 16. Bei wie vielen Hauptpersonen und Angehörigen über 16 Jahre aus dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und aus dem Ortskräfteverfahren sind die Sicherheitsüberprüfungen bisher noch nicht abgeschlossen, weil noch kein Sicherheitsinterview geführt wurde? 17. Wie viele der Aufnahmezusagen gemäß § 22 AufenthG von afghanischen Staatsangehörigen, die noch nicht nach Deutschland ausgeflogen wurden, wurden noch in der 19. Legislaturperiode ausgesprochen? 18. Wie vielen afghanischen Staatsangehörigen mit deutscher Aufnahmezusage über die vier Programme wurden die Aufnahmezusagen seit Mai 2025 wieder entzogen, wann wurden diese Aufnahmezusagen jeweils entzogen, und was waren jeweils die Gründe dafür (bitte nach den vier Aufnahmeprogrammen differenzieren)? 19. Bei wie vielen Personen, denen zunächst eine Aufnahmezusage nach dem Bundesaufnahmeprogramm erteilt wurde, die aber inzwischen vom BAMF widerrufen wurde, handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um besonders vulnerable Personen (LGBTIQ*, alleinstehende Frauen) im Sinne der Aufnahmeanordnung für das Bundesaufnahmeprogramm (bitte nach vulnerablen Gruppen auflisten)? 20. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation in Pakistan und Afghanistan für die Personen, die Aufnahmezusagen über § 22 AufenthG erhalten hatten und denen diese wieder entzogen wurden, aber auch für Fälle aus dem Bundesaufnahmeprogramm und dem Ortskräfteverfahren, die sich noch im Gerichtsverfahren befinden (bitte nach Programmen aufschlüsseln), werden diese Personen weiter durch die Bundesregierung unterstützt und untergebracht, wenn ja, wie lange, und wenn nein, warum nicht? 21. Wie viele Personen mit einer Aufnahmezusage über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in einem Widerrufsverfahren? 22. Wie viele Klagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt vor dem Verwaltungsgericht Ansbach gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wegen zurückgenommener Aufnahmezusagen anhängig gemacht, wie viele von ihnen wurden schon entschieden, und wenn schon entschieden, wie fielen die Entscheidungen jeweils aus? 23. Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund allgemeiner Vertrauensschutzgesichtspunkte und der nach Ansicht der Fragestellenden bestehenden Verantwortung, die Deutschland für Personen hat, die gemäß § 22 AufenthG schon seit bis zu drei Jahren über eine deutsche Aufnahmezusage verfügten, dass Deutschland für ihre Aufnahme nun „kein politisches Interesse“ mehr sieht (www.sueddeutsche.de/politik/asylpolitik-de utschland-afghanen-aufnahme-dobrindt-li.3352455)? 24. Wie viele afghanische Staatsangehörige mit deutscher Aufnahmezusage haben zum jetzigen Stand auf das Angebot der Bundesregierung, gegen eine Zahlung von Geld und bzw. oder Sachleistungen aus den Aufnahmeprogrammen auszusteigen (www.tagesschau.de/investigativ/hsb/aufnahme zusagen-afghanistan-100.html), reagiert, und wann müssen diese Personen die Schutzhäuser in Pakistan verlassen (bitte nach Zusage, Absage, Nachfrage, Hauptpersonen und Angehörigen sowie Aufnahmeprogrammen aufschlüsseln)? a) Wie viele der Hauptantragsteller, die das Angebot angenommen haben, sind Männer, wie viele Frauen, und wie viele minderjährige Familienangehörige betrifft die Rückkehr nach Afghanistan? b) Wie wird die Höhe des ausgezahlten Betrags berechnet, und ist der Betrag gedeckelt? c) Welchen Anteil erhalten die Menschen bereits in Pakistan, und welchen Anteil nach der Rückkehr in Afghanistan? d) Wie erfolgt die Auszahlung der zweiten Summe nach der Rückkehr nach Afghanistan? 25. Was geschieht mit den Personen, die das Angebot der Bundesregierung, gegen eine Zahlung von Geld und bzw. oder Sachleistungen aus den Aufnahmeprogrammen auszusteigen, nicht angenommen haben, wie viele von ihnen werden im Rahmen der Rückkehrhilfe weiterhin in Afghanistan bzw. Pakistan (bitte nach Hauptpersonen und Angehörigen sowie nach Aufnahmeprogrammen aufschlüsseln) untergebracht, und müssen sie aus den Schutzhäusern in Pakistan ausziehen, wenn ja, wann? 26. Wie können nach Kenntnis der Bundesregierung afghanische Staatsangehörige, deren Aufnahmezusage gemäß § 22 AufenthG zurückgenommen wurde und denen ein finanzielles Angebot nach dem Ausscheiden aus dem Aufnahmeprozess gemacht wurde, die pakistanisch-afghanische Grenze angesichts des aktuell eskalierenden Konfliktes zwischen Pakistan und Afghanistan (www.zeit.de/politik/ausland/2026-03/afghanistan-pakist an-kabul-angriff-klinik-tote) überqueren, und welche konkrete logistische Unterstützung gewährt die Bundesregierung hierbei (z. B. durch einen Dienstleister)? 27. Wie viele Afghaninnen und Afghanen, die über § 22 AufenthG Aufnahmezusagen erhalten hatten und denen diese Aufnahmezusagen wieder entzogen wurden, hat die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage bezüglich der Aufnahme in Drittstaaten unterstützt, was die Bundesregierung in Einzelfällen gemeinsam mit dem Angebot von Geld- und Sachleistungen angeboten hatte? a) In wie vielen Fällen ist die Aufnahme in Drittstaaten gelungen? b) Über welche Verfahren war dies jeweils möglich (z. B. Familiennachzug, humanitäre Visa etc.)? c) Welche Drittstaaten sind dies jeweils? d) Wie sieht diese Unterstützung konkret aus? 28. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Sicherheit der ca. 70 besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen aus deutschen Aufnahmeprogrammen zu gewährleisten, die nach der Abschiebung von Pakistan nach Afghanistan in einem sogenannten Schutzhaus in Kabul untergebracht werden, in dem es am 18. Januar 2026 eine Razzia durch Talibanvertreter gab (www.tagesschau.de/ausland/asien/razzia-safehouse-afgh anistan-100.html)? a) Wie viele der Personen befinden sich weiterhin in dem sogenannten Schutzhaus in Kabul (bitte nach Aufnahmeprogrammen aufschlüsseln)? b) Wurden alle anderen Schutzsuchenden zurück nach Pakistan gebracht, wenn nein, was ist mit den anderen Personen geschehen, und um wie viele Personen handelt es sich dabei? c) Ist eine Evakuierung der Betroffenen und der Betreiber des sogenannten Schutzhauses, für die seit der Razzia auch eine Gefährdung besteht, nach Pakistan geplant und wurden inzwischen für alle Personen pakistanische Visa beantragt? d) Wie lange dauert die Ausstellung pakistanischer Visa derzeit im Schnitt für Personen aus den Aufnahmeverfahren? 29. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen sich Personen mit gültiger Aufnahmezusage bzw. gültigem Aufnahmebescheid weiterhin in Afghanistan befinden und aufgrund finanzieller oder logistischer Probleme nicht nach Pakistan ausreisen können, um dort (fristgerecht) das Visaverfahren für Deutschland aufzunehmen, und plant die Bundesregierung für diese Personen eine Unterstützung bei der Ausreise nach Pakistan bzw. bietet sie den Menschen alternative Möglichkeiten der Antragstellung an? 30. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Beendigung der Unterbringung von Betroffenen in Schutzhäusern in Kabul und Peschawar, deren Aufnahmezusagen entzogen wurden, während noch laufender Gerichtsverfahren angesichts des verfassungsmäßig garantierten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und vor dem Hintergrund drohender Abschiebungen nach und verschärfter Repression in Afghanistan (www.tagesschau.de/ausland/ asien/afghanistan-schutzraeume-ende-unterstuetzung-100.html)? 31. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den neuesten Verschärfungen des afghanischen Strafprozessrechtes für Frauen und Mädchen, welches häusliche Gewalt gegen Frauen legitimiert und wonach Frauen für viele Handlungen die Erlaubnis ihres Ehemanns benötigen (www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-taliban-strafrecht-10 0.html), im Lichte der vielen deutschen Rücknahmen von Aufnahmezusagen für Frauen und Mädchen und der Tatsache, dass ca. 74 Prozent der Afghaninnen und Afghanen aus deutschen Aufnahmeprogrammen Frauen und Kinder sind (Plenarprotokoll 21/46, Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 63 der Abgeordneten Deborah Düring) und der Aufforderung der deutschen Behörden, dass diese ihre Schutzhäuser verlassen müssen (www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-schutzraeume-end e-unterstuetzung-100.html)? 32. Wie viele afghanische Staatsangehörige aus deutschen humanitären Aufnahmeprogrammen für Afghanistan hat die Bundesregierung seit 2023 noch in Pakistan von geplanten Flügen ausgeschlossen, nachdem sie schon für einen Flug eingeplant waren und auf einer Flugliste standen, aber noch nicht am Flughafen Islamabad waren (bitte, wenn möglich, nach einzelnen Flügen aufschlüsseln, wenn nicht möglich, nach den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 aufschlüsseln), und welche Rolle spielte die Bundespolizei dabei (www.spiegel.de/politik/deutschland/ afghanistanwie-die-bundespolizei-die-zugesagte-aufnahme-der-ortskraefte- unterliefa-cacdb811-96be-4f7f-aa09-54cdd31f92a8)? 33. Wie viele afghanische Staatsangehörige aus deutschen humanitären Aufnahmeprogrammen für Afghanistan hat die Bundespolizei seit 2023 bei Kontrollen am Flughafen Islamabad kurz vor dem geplanten Flug ausgeschlossen (www.spiegel.de/politik/deutschland/afghanistan-wie-die-bunde spolizei-die-zugesagte-aufnahme-der-ortskraefte-unterlief-a-cacdb811-96 be-4f7f-aa09-54cdd31f92a8; bitte, wenn möglich, nach einzelnen Flügen aufschlüsseln, wenn nicht möglich, nach den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 aufschlüsseln)? 34. Inwiefern stellt die Bundesregierung durch Absprache mit den aufnehmenden Bundesländern sicher, dass Schutzsuchende nach ihrer Ankunft in Deutschland und ihrem Aufenthalt im Grenzdurchgangslager Friedland eine Grundversorgung erhalten? 35. Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung der Konflikt zwischen den USA und Israel mit dem Iran und Libanon auf die Sicherheits- und Versorgungslage der Zivilbevölkerung in Afghanistan, und welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Linderung der Not ergreifen? 36. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine Befriedung in dem Konflikt zwischen Pakistan und Afghanistan ein? 37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu dem pakistanischen Luftangriff, bei dem die Omid Entzugsklinik in Kabul am 16. März 2026 getroffen worden ist (www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-angrif f-108.html)? 38. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des UN-Sicherheitsrats, das Mandat für die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen für Afghanistan nur für drei Monate, statt wie zuvor für ein Jahr zu verlängern (https://unama.unmissions.org/en/news/un-s ecurity-council-extends-unama-mandate-three-months)? 39. Welche eigenen oder fremden Bewertungen liegen der Bundesregierung vor zur Rechtsverbindlichkeit des afghanischen Dekrets Nr. 12 zum Strafprozessrecht (in englischer Übersetzung rglm. „Enactment of the Criminal Rules of Courts“), und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich rechtsstaatlicher Standards in Afghanistan (www.zeit.de/politik/ausland/2026-02/afghanistan- talibanfrauenrechte-gefaengnis-gxe)? 40. Sind die §§ 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes vollumfänglich für das Ortskräfteverfahren geeignet, und wenn nein, prüft die Bundesregierung, ob eine eigene Rechtsgrundlage für das Ortskräfteverfahren geschaffen werden kann? 41. Welche Folgen hat die Übernahme der afghanischen Botschaft in Berlin durch die Taliban für die Sicherheitslage von Exil-Afghaninnen und Exil- Afghanen in Deutschland, ihrer Angehörigen in Afghanistan und für die Verlautbarungen der Bundesregierung, die De-facto-Regierung der Taliban nicht anzuerkennen (www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-b otschaft-berlin-taliban-100.html)? 42. Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die afghanischen Vertretungen in Deutschland, inklusive der afghanischen Botschaft in Berlin, auch weiterhin von Personen geleitet werden, die bereits vor der Machtübernahme durch die Taliban akkreditiert wurden, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 43. Stellt die Bundesregierung sicher, dass Bundesministerien und die ihnen nachgeordneten Behörden im Umgang mit den Taliban einer abgestimmten und regelbasierten Linie folgen, die weiterhin sicherstellt, dass die Taliban auch weiterhin nicht als legitime Regierung Afghanistans anerkannt werden, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 44. Wie schätzt die Bundesregierung die Folgen der Übernahme der Deutschen Botschaft durch die Taliban für die Beziehungen zu anderen EU- Staaten ein (www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-botschaft-berli n-taliban-100.html)? Berlin, den 25. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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