Umgang der Bundesregierung mit gefährdeten afghanischen Staatsangehörien aus deutschen humanitären Aufnahmeprogrammen
Text
Umgang der Bundesregierung mit gefährdeten afghanischen Staatsangehörien aus deutschen humanitären Aufnahmeprogrammen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5207
21. Wahlperiode 07.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Schahina Gambir, Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz,
Lukas Benner, Dr. Lena Gumnior, Lamya Kaddor, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat,
Marlene Schönberger, Luise Amtsberg, Deborah Düring, Sara Nanni, Max Lucks,
Boris Mijatović, Claudia Roth und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umgang der Bundesregierung mit gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen
aus deutschen humanitären Aufnahmeprogrammen
Weiterhin befinden sich nach Einschätzung der Fragestellenden aufgrund von
früheren Angaben und Berichten rund 1 100 afghanische Staatsangehörige aus
deutschen Aufnahmeprogrammen in Pakistan und Afghanistan. Ihre
Aufnahmezusagen wurden über das Ortskräfteverfahren, die Menschenrechtsliste, das
Überbrückungsprogramm oder das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
(BAP) ausgesprochen. Sie haben ihr Vertrauen in Deutschland gesetzt, sich für
unsere Soldatinnen und Soldaten, Demokratie, Menschenrechte und den
Rechtsstaat eingesetzt und sitzen seit langem in Pakistan und Afghanistan fest.
Vielen von ihnen hat die aktuelle Bundesregierung ihre Aufnahmezusagen
wieder entzogen. Den afghanischen Schutzsuchenden in Pakistan droht die
Abschiebung zu den radikal-islamistischen Taliban nach Afghanistan. Gleichzeitig
herrscht zwischen Pakistan und Afghanistan seit dem 27. Februar 2025 offiziell
Krieg, die Landesgrenze zwischen den beiden Ländern ist geschlossen. Beide
Länder greifen sich gegenseitig an. Bis zum 15. März 2025 wurden laut der
Unterstützungsmission der Vereinten Nationen (United Nations – UN) für
Afghanistan (UNAMA) 76 Zivilistinnen und Zivilisten durch pakistanische
Angriffe getötet und 213 weitere verletzt (https://unama.unmissions.org/en/pres
s-releases/unama-statement-airstrike-medical-facility-kabul). Die
Schutzsuchenden, die bereits durch pakistanische Behörden nach Afghanistan
abgeschoben wurden, sind in einem sogenannten Schutzhaus der Deutschen Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) untergebracht.
Dort hat im Januar 2026 jedoch eine Razzia der radikal-islamistischen Taliban
stattgefunden. Die Bewohnenden, unter denen sich auch Angehörige besonders
vulnerabler Gruppen wie alleinlebende Frauen mit ihren Kindern befinden, sind
seitdem unter Beobachtung und Kontrolle der Taliban und somit weiterhin
gefährdet. Nach Ansicht der fragestellenden Fraktion steht die Bundesregierung
in der Verantwortung, gemachte Aufnahmezusagen einzuhalten, die
Verantwortung für das deutsche Engagement in Afghanistan zu übernehmen und
diejenigen zu schützen, denen Schutz zugesagt wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele afghanische Staatsangehörige, die eine deutsche
Aufnahmezusage nach § 22 oder § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
erhalten hatten, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage in Pakistan und Afghanistan
(bitte nach Land, Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach
Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?
a) Wie viele der Personen verfügen weiterhin über eine Aufnahmezusage
(bitte nach Verfahren – Ortskräfteverfahren und
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan – aufschlüsseln)?
b) Wie viele Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für
Afghanistan befinden sich zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen
Anfrage in einem Widerrufsverfahren?
c) Wie viele Personen aus dem Ortskräfteverfahren und aus dem
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan befinden sich jeweils für die
Bearbeitung des Ausreiseverfahrens in Pakistan?
d) Wie viele dieser Personen sind jeweils volljährige Männer, volljährige
Frauen und Minderjährige, also unter 18‑Jährige (bitte nach genauem
Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
2. Wie viele der afghanischen Staatsangehörigen, die eine deutsche
Aufnahmezusage nach § 22 oder § 23 Absatz 2 AufenthG erhalten hatten,
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Einreichung der Kleinen Anfrage in Klageverfahren vor dem
a) Verwaltungsgericht Berlin,
b) Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg,
c) Verwaltungsgericht Ansbach,
d) Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und
e) Bundesverfassungsgericht?
3. Wie viele afghanische Staatsangehörige aus deutschen humanitären
Aufnahmeprogrammen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung
zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage jeweils in
Schutzhäusern in Pakistan und Afghanistan, die durch die Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH finanziert werden (bitte nach
Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Aufnahmeverfahren, also
Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, auflisten), und wie viele dieser
Personen sind jeweils volljährige Männer, volljährige Frauen und
Minderjährige, also unter 18‑Jährige (bitte nach genauem Alter und Geschlecht
aufschlüsseln)?
4. Wie viele der nach Berechnung der Fragestellenden aufgrund
entsprechender Angaben und Berichte 973 Personen, die seit dieser Legislatur
aus den verschiedenen deutschen Aufnahmeprogrammen aus Afghanistan
nach Deutschland eingereist sind, sind jeweils volljährige Männer,
volljährige Frauen und Minderjährige, also unter 18‑Jährige (bitte nach
genauem Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
5. Bis wann werden alle afghanischen Staatsangehörigen, die über
Aufnahmezusagen über das Ortskräfteverfahren und das
Bundesaufnahmeprogramm verfügen und denen sich die Bundesregierung, wie sie es
versichert hat (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afghanistan-aufnahme-i
nnenministerium-100.html), verpflichtet fühlt, nach Deutschland
ausgeflogen sein?
6. Ist die Unterbringung von Afghaninnen und Afghanen mit deutscher
Aufnahmezusage in sogenannten Schutzhäusern der GIZ GmbH in Pakistan
sichergestellt und finanziert, bis diese nach Deutschland ausgereist sind,
um sie vor Abschiebungen durch die pakistanischen Behörden nach
Afghanistan zu schützen, und wenn nein, warum nicht?
7. Verhindert die Bundesregierung, dass die Betroffenen mit
Aufnahmezusage bis zu ihrer Ausreise nach Deutschland nicht von Pakistan nach
Afghanistan abgeschoben werden, wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht, und
finden dazu weitere Verhandlungen der Bundesregierung mit der
pakistanischen Regierung über eine Verlängerung der Bearbeitungs- und
Ausreisefrist statt?
8. Wie vielen Personen, die ursprünglich über das Ortskräfteverfahren eine
deutsche Aufnahmezusage erhalten hatten, hat die Bundesregierung seit
Amtsantritt im Mai 2025 die Aufnahmezusage entzogen, obwohl sie für
Deutschland oder deutsche Organisationen gearbeitet haben und deswegen
höchst gefährdet sind und obwohl der Bundesminister des Innern
Alexander Dobrindt Ende 2025 noch von „nachlaufender Verantwortung“
Deutschlands für die ehemaligen Ortskräfte sprach (https://taz.de/Afghani
stan-Politik-der-Bundesregierung/!6135271/; bitte nach Hauptpersonen
und Familienangehörigen sowie nach den jeweils zuständigen Ressorts
Auswärtiges Amt [AA], Bundesministerium des Innern [BMI],
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [BMZ],
Bundesministerium der Verteidigung [BMVg] aufschlüsseln)?
a) Bei wie vielen dieser Personen hat die Bundesregierung die
Aufnahmezusage mit fehlendem „politischen Interesse“ begründet (bitte nach
den zuständigen Ressorts AA, BMI, BMZ, BMVg aufschlüsseln)?
b) Wann erfolgten die Rücknahmen der Aufnahmezusagen jeweils (bitte
nach Datum bzw. Monat und Aufnahmeprogrammen, also
Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, aufschlüsseln)?
c) Unterstützt die Bundesregierung diese Personen weiter – gerade auch
vor dem Hintergrund des Krieges zwischen Pakistan und Afghanistan,
und wenn ja, wie?
9. Aus welchen Gründen, außer gemeldeten Sicherheitsbedenken, die laut
dem Bundesministerium des Innern nach allen durchgeführten
Sicherheitsinterviews im Rahmen der vier humanitären Aufnahmeprogramme
für Afghaninnen und Afghanen bei einem Anteil von nur ca. 3 Prozent
lagen (Ausschussdrucksache 21(4)119 des Innenausschusses vom 12.
Januar 2026), haben die Ressorts AA, BMI, BMZ und BMVg, in deren
Verantwortungsbereich die Sicherheit der Ortskräfte jeweils liegen und die
die Entscheidungen über die Aufhebung von Aufnahmeerklärungen im
Ortskräfteverfahren und die Beendigung der freiwilligen Unterstützung
für Ortskräfte, bei denen die Aufnahmeerklärung erloschen ist, laut der
Antwort der Bundesregierung zu der Schriftlichen Frage 29 der
Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 21/4657 selbst treffen,
jeweils Aufnahmezusagen für afghanische Ortskräfte ihres Ressorts nach
Jahren wieder entzogen (bitte nach Fällen und Ressorts aufschlüsseln)?
10. Wie vielen Personen aus der Menschenrechtsliste, dem
Überbrückungsprogramm, dem Ortskräfteverfahren und dem Bundesaufnahmeprogramm
Afghanistan hat die Bundesregierung seit dem Regierungswechsel 2025
die Aufnahmezusage entzogen (bitte nach Aufnahmeprogrammen
aufschlüsseln), vor dem Hintergrund, dass laut Bundesregierung
ausschließlich Personen aufgenommen werden, die über eine rechtsverbindliche
Aufnahmezusage verfügen und deren Sicherheitsüberprüfung positiv
abgeschlossen wurde und wenn keine rechtsverbindliche Zusage vorliegt
oder die Sicherheitsüberprüfung negativ verläuft, keine Aufnahme
stattfindet, und bei wie vielen der betroffenen Personen wurden die
Sicherheitsüberprüfungen vor der Aufhebung der Aufnahmezusage
abgeschlossen (bitte ebenfalls nach Aufnahmeprogrammen aufschlüsseln)?
11. Bei wie vielen Afghaninnen und Afghanen mit deutscher
Aufnahmezusage hat die Bundesregierung seit Mai 2025 bis zum jetzigen Zeitpunkt
Sicherheitsinterviews durchgeführt, und bei wie vielen Personen stehen die
Sicherheitsinterviews noch aus (bitte nach den einzelnen
Aufnahmeprogrammen sowie nach Hauptpersonen und Angehörigen über 16 Jahre
auflisten)?
12. Wann fanden die letzten Sicherheitsinterviews im Rahmen der
Aufnahmeverfahren an der deutschen Botschaft in Islamabad statt, und wann sind
die nächsten Sicherheitsinterviews geplant?
13. Wie viele Beschäftigte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF), der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und des
Bundesamtes für Verfassungsschutz befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage in
Islamabad?
a) Wie viele dieser Personen sind mit der Durchführung der
Sicherheitsbefragungen (sogenannte Sicherheitsinterviews) betraut?
b) Wie viele dieser Personen sind mit der Durchführung der GÜ-
Interviews (sogenannte Befragung zur erneuten Überprüfung der
Gefährdung) des BAMF betraut?
14. Wie viele Personen befanden sich seit der 21. Wahlperiode zur
Durchführung von Sicherheitsbefragungen in Islamabad (bitte nach Monaten und
Behörden aufschlüsseln)?
15. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die erneuten Abfragen der
Gefährdung (sogenannte GÜ-Interviews) durchgeführt, und sind sie
verpflichtend für die Betroffenen?
16. Bei wie vielen Hauptpersonen und Angehörigen über 16 Jahre aus dem
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und aus dem Ortskräfteverfahren
sind die Sicherheitsüberprüfungen bisher noch nicht abgeschlossen, weil
noch kein Sicherheitsinterview geführt wurde?
17. Wie viele der Aufnahmezusagen gemäß § 22 AufenthG von afghanischen
Staatsangehörigen, die noch nicht nach Deutschland ausgeflogen wurden,
wurden noch in der 19. Legislaturperiode ausgesprochen?
18. Wie vielen afghanischen Staatsangehörigen mit deutscher
Aufnahmezusage über die vier Programme wurden die Aufnahmezusagen seit Mai 2025
wieder entzogen, wann wurden diese Aufnahmezusagen jeweils entzogen,
und was waren jeweils die Gründe dafür (bitte nach den vier
Aufnahmeprogrammen differenzieren)?
19. Bei wie vielen Personen, denen zunächst eine Aufnahmezusage nach dem
Bundesaufnahmeprogramm erteilt wurde, die aber inzwischen vom
BAMF widerrufen wurde, handelt es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung um besonders vulnerable Personen (LGBTIQ*, alleinstehende
Frauen) im Sinne der Aufnahmeanordnung für das
Bundesaufnahmeprogramm (bitte nach vulnerablen Gruppen auflisten)?
20. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation in Pakistan und
Afghanistan für die Personen, die Aufnahmezusagen über § 22 AufenthG
erhalten hatten und denen diese wieder entzogen wurden, aber auch für
Fälle aus dem Bundesaufnahmeprogramm und dem Ortskräfteverfahren,
die sich noch im Gerichtsverfahren befinden (bitte nach Programmen
aufschlüsseln), werden diese Personen weiter durch die Bundesregierung
unterstützt und untergebracht, wenn ja, wie lange, und wenn nein, warum
nicht?
21. Wie viele Personen mit einer Aufnahmezusage über das
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in einem Widerrufsverfahren?
22. Wie viele Klagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt
vor dem Verwaltungsgericht Ansbach gegen das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge wegen zurückgenommener Aufnahmezusagen anhängig
gemacht, wie viele von ihnen wurden schon entschieden, und wenn schon
entschieden, wie fielen die Entscheidungen jeweils aus?
23. Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund allgemeiner
Vertrauensschutzgesichtspunkte und der nach Ansicht der Fragestellenden
bestehenden Verantwortung, die Deutschland für Personen hat, die gemäß
§ 22 AufenthG schon seit bis zu drei Jahren über eine deutsche
Aufnahmezusage verfügten, dass Deutschland für ihre Aufnahme nun „kein
politisches Interesse“ mehr sieht (www.sueddeutsche.de/politik/asylpolitik-de
utschland-afghanen-aufnahme-dobrindt-li.3352455)?
24. Wie viele afghanische Staatsangehörige mit deutscher Aufnahmezusage
haben zum jetzigen Stand auf das Angebot der Bundesregierung, gegen
eine Zahlung von Geld und bzw. oder Sachleistungen aus den
Aufnahmeprogrammen auszusteigen (www.tagesschau.de/investigativ/hsb/aufnahme
zusagen-afghanistan-100.html), reagiert, und wann müssen diese Personen
die Schutzhäuser in Pakistan verlassen (bitte nach Zusage, Absage,
Nachfrage, Hauptpersonen und Angehörigen sowie Aufnahmeprogrammen
aufschlüsseln)?
a) Wie viele der Hauptantragsteller, die das Angebot angenommen
haben, sind Männer, wie viele Frauen, und wie viele minderjährige
Familienangehörige betrifft die Rückkehr nach Afghanistan?
b) Wie wird die Höhe des ausgezahlten Betrags berechnet, und ist der
Betrag gedeckelt?
c) Welchen Anteil erhalten die Menschen bereits in Pakistan, und
welchen Anteil nach der Rückkehr in Afghanistan?
d) Wie erfolgt die Auszahlung der zweiten Summe nach der Rückkehr
nach Afghanistan?
25. Was geschieht mit den Personen, die das Angebot der Bundesregierung,
gegen eine Zahlung von Geld und bzw. oder Sachleistungen aus den
Aufnahmeprogrammen auszusteigen, nicht angenommen haben, wie viele von
ihnen werden im Rahmen der Rückkehrhilfe weiterhin in Afghanistan
bzw. Pakistan (bitte nach Hauptpersonen und Angehörigen sowie nach
Aufnahmeprogrammen aufschlüsseln) untergebracht, und müssen sie aus
den Schutzhäusern in Pakistan ausziehen, wenn ja, wann?
26. Wie können nach Kenntnis der Bundesregierung afghanische
Staatsangehörige, deren Aufnahmezusage gemäß § 22 AufenthG zurückgenommen
wurde und denen ein finanzielles Angebot nach dem Ausscheiden aus
dem Aufnahmeprozess gemacht wurde, die pakistanisch-afghanische
Grenze angesichts des aktuell eskalierenden Konfliktes zwischen Pakistan
und Afghanistan (www.zeit.de/politik/ausland/2026-03/afghanistan-pakist
an-kabul-angriff-klinik-tote) überqueren, und welche konkrete logistische
Unterstützung gewährt die Bundesregierung hierbei (z. B. durch einen
Dienstleister)?
27. Wie viele Afghaninnen und Afghanen, die über § 22 AufenthG
Aufnahmezusagen erhalten hatten und denen diese Aufnahmezusagen wieder
entzogen wurden, hat die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung
der Kleinen Anfrage bezüglich der Aufnahme in Drittstaaten unterstützt,
was die Bundesregierung in Einzelfällen gemeinsam mit dem Angebot
von Geld- und Sachleistungen angeboten hatte?
a) In wie vielen Fällen ist die Aufnahme in Drittstaaten gelungen?
b) Über welche Verfahren war dies jeweils möglich (z. B.
Familiennachzug, humanitäre Visa etc.)?
c) Welche Drittstaaten sind dies jeweils?
d) Wie sieht diese Unterstützung konkret aus?
28. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Sicherheit der
ca. 70 besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen aus deutschen
Aufnahmeprogrammen zu gewährleisten, die nach der Abschiebung von
Pakistan nach Afghanistan in einem sogenannten Schutzhaus in Kabul
untergebracht werden, in dem es am 18. Januar 2026 eine Razzia durch
Talibanvertreter gab (www.tagesschau.de/ausland/asien/razzia-safehouse-afgh
anistan-100.html)?
a) Wie viele der Personen befinden sich weiterhin in dem sogenannten
Schutzhaus in Kabul (bitte nach Aufnahmeprogrammen
aufschlüsseln)?
b) Wurden alle anderen Schutzsuchenden zurück nach Pakistan gebracht,
wenn nein, was ist mit den anderen Personen geschehen, und um wie
viele Personen handelt es sich dabei?
c) Ist eine Evakuierung der Betroffenen und der Betreiber des
sogenannten Schutzhauses, für die seit der Razzia auch eine Gefährdung
besteht, nach Pakistan geplant und wurden inzwischen für alle Personen
pakistanische Visa beantragt?
d) Wie lange dauert die Ausstellung pakistanischer Visa derzeit im
Schnitt für Personen aus den Aufnahmeverfahren?
29. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen sich Personen mit
gültiger Aufnahmezusage bzw. gültigem Aufnahmebescheid weiterhin in
Afghanistan befinden und aufgrund finanzieller oder logistischer
Probleme nicht nach Pakistan ausreisen können, um dort (fristgerecht) das
Visaverfahren für Deutschland aufzunehmen, und plant die Bundesregierung
für diese Personen eine Unterstützung bei der Ausreise nach Pakistan bzw.
bietet sie den Menschen alternative Möglichkeiten der Antragstellung an?
30. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Beendigung der Unterbringung
von Betroffenen in Schutzhäusern in Kabul und Peschawar, deren
Aufnahmezusagen entzogen wurden, während noch laufender Gerichtsverfahren
angesichts des verfassungsmäßig garantierten Anspruchs auf effektiven
Rechtsschutz und vor dem Hintergrund drohender Abschiebungen nach
und verschärfter Repression in Afghanistan (www.tagesschau.de/ausland/
asien/afghanistan-schutzraeume-ende-unterstuetzung-100.html)?
31. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den neuesten
Verschärfungen des afghanischen Strafprozessrechtes für Frauen und
Mädchen, welches häusliche Gewalt gegen Frauen legitimiert und wonach
Frauen für viele Handlungen die Erlaubnis ihres Ehemanns benötigen
(www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-taliban-strafrecht-10
0.html), im Lichte der vielen deutschen Rücknahmen von
Aufnahmezusagen für Frauen und Mädchen und der Tatsache, dass ca. 74 Prozent der
Afghaninnen und Afghanen aus deutschen Aufnahmeprogrammen Frauen
und Kinder sind (Plenarprotokoll 21/46, Antwort der Bundesregierung auf
die Mündliche Frage 63 der Abgeordneten Deborah Düring) und der
Aufforderung der deutschen Behörden, dass diese ihre Schutzhäuser verlassen
müssen (www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-schutzraeume-end
e-unterstuetzung-100.html)?
32. Wie viele afghanische Staatsangehörige aus deutschen humanitären
Aufnahmeprogrammen für Afghanistan hat die Bundesregierung seit 2023
noch in Pakistan von geplanten Flügen ausgeschlossen, nachdem sie
schon für einen Flug eingeplant waren und auf einer Flugliste standen,
aber noch nicht am Flughafen Islamabad waren (bitte, wenn möglich,
nach einzelnen Flügen aufschlüsseln, wenn nicht möglich, nach den
Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 aufschlüsseln), und welche Rolle spielte
die Bundespolizei dabei (www.spiegel.de/politik/deutschland/
afghanistanwie-die-bundespolizei-die-zugesagte-aufnahme-der-ortskraefte-
unterliefa-cacdb811-96be-4f7f-aa09-54cdd31f92a8)?
33. Wie viele afghanische Staatsangehörige aus deutschen humanitären
Aufnahmeprogrammen für Afghanistan hat die Bundespolizei seit 2023 bei
Kontrollen am Flughafen Islamabad kurz vor dem geplanten Flug
ausgeschlossen (www.spiegel.de/politik/deutschland/afghanistan-wie-die-bunde
spolizei-die-zugesagte-aufnahme-der-ortskraefte-unterlief-a-cacdb811-96
be-4f7f-aa09-54cdd31f92a8; bitte, wenn möglich, nach einzelnen Flügen
aufschlüsseln, wenn nicht möglich, nach den Jahren 2023, 2024, 2025 und
2026 aufschlüsseln)?
34. Inwiefern stellt die Bundesregierung durch Absprache mit den
aufnehmenden Bundesländern sicher, dass Schutzsuchende nach ihrer Ankunft in
Deutschland und ihrem Aufenthalt im Grenzdurchgangslager Friedland
eine Grundversorgung erhalten?
35. Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung der Konflikt
zwischen den USA und Israel mit dem Iran und Libanon auf die
Sicherheits- und Versorgungslage der Zivilbevölkerung in Afghanistan,
und welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung zur
Linderung der Not ergreifen?
36. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine Befriedung in dem
Konflikt zwischen Pakistan und Afghanistan ein?
37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu dem pakistanischen
Luftangriff, bei dem die Omid Entzugsklinik in Kabul am 16. März 2026
getroffen worden ist (www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-angrif
f-108.html)?
38. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entscheidung des UN-Sicherheitsrats, das Mandat für die Unterstützungsmission
der Vereinten Nationen für Afghanistan nur für drei Monate, statt wie
zuvor für ein Jahr zu verlängern (https://unama.unmissions.org/en/news/un-s
ecurity-council-extends-unama-mandate-three-months)?
39. Welche eigenen oder fremden Bewertungen liegen der Bundesregierung
vor zur Rechtsverbindlichkeit des afghanischen Dekrets Nr. 12 zum
Strafprozessrecht (in englischer Übersetzung rglm. „Enactment of the Criminal
Rules of Courts“), und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die
Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich rechtsstaatlicher Standards
in Afghanistan (www.zeit.de/politik/ausland/2026-02/afghanistan-
talibanfrauenrechte-gefaengnis-gxe)?
40. Sind die §§ 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes vollumfänglich für das
Ortskräfteverfahren geeignet, und wenn nein, prüft die Bundesregierung,
ob eine eigene Rechtsgrundlage für das Ortskräfteverfahren geschaffen
werden kann?
41. Welche Folgen hat die Übernahme der afghanischen Botschaft in Berlin
durch die Taliban für die Sicherheitslage von Exil-Afghaninnen und Exil-
Afghanen in Deutschland, ihrer Angehörigen in Afghanistan und für die
Verlautbarungen der Bundesregierung, die De-facto-Regierung der
Taliban nicht anzuerkennen (www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-b
otschaft-berlin-taliban-100.html)?
42. Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die afghanischen
Vertretungen in Deutschland, inklusive der afghanischen Botschaft in Berlin, auch
weiterhin von Personen geleitet werden, die bereits vor der
Machtübernahme durch die Taliban akkreditiert wurden, wenn ja, wie, und wenn
nein, warum nicht?
43. Stellt die Bundesregierung sicher, dass Bundesministerien und die ihnen
nachgeordneten Behörden im Umgang mit den Taliban einer
abgestimmten und regelbasierten Linie folgen, die weiterhin sicherstellt, dass die
Taliban auch weiterhin nicht als legitime Regierung Afghanistans anerkannt
werden, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
44. Wie schätzt die Bundesregierung die Folgen der Übernahme der
Deutschen Botschaft durch die Taliban für die Beziehungen zu anderen EU-
Staaten ein (www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-botschaft-berli
n-taliban-100.html)?
Berlin, den 25. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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