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Schriftliche Frage 95/96/97/98 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Empfehlungen seitens des Thünen- Instituts für Ostseefischerei im Vorfeld bzw. zur Vorbereitung der Beratungen im EU-Fischereirat übe…

dip / schriftliche_frage 29.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 95/96/97/98 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Empfehlungen seitens des Thünen- Instituts für Ostseefischerei im Vorfeld bzw. zur Vorbereitung der Beratungen im EU-Fischereirat übe… Frage 95 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Empfehlungen seitens des Thünen- Instituts für Ostseefischerei im Vorfeld bzw. zur Vorbereitung der Beratungen im EU-Fischereirat über die Festlegung der jährlichen Fischereiquoten für die westliche Ostsee für den Dorsch (TAC, Total Allowable Catch) haben der Bundesregierung in den vergangenen Jahren seit 2015 jeweils vorgelegen (bitte die jährlich empfohlenen Fischereiquoten für die Jahre 2015 bis einschließlich 2024 zum Datum der jeweiligen Entscheidung im EU- Fischereirat aufschlüsseln)? Frage 96 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Empfehlungen lagen der Bundesregierung jeweils vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) über die Festlegung der jährlichen Fischereiquoten für die westliche Ostsee für den Dorsch (TAC, Total Allowable Catch) für die Jahre 2015 bis 2024 vor (bitte die jährlich empfohlenen Fischereiquoten für die Jahre 2015 bis einschließlich 2024 aufschlüsseln)? Frage 97 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch waren die tatsächlich festgelegten jährlichen Fischereiquoten für die westliche Ostsee für den Dorsch (TAC, Total Allowable Catch) für die Jahre 2015 bis 2024 (bitte die jährlich beschlossenen Fangquoten für die Jahre 2015 bis einschließlich 2024 zum Datum der jeweiligen Entscheidung im EU-Fischereirat aufschlüsseln)? Frage 98 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung im Nachgang die Empfehlungen zu Fangquoten für den Dorsch in der westlichen Ostsee hinsichtlich dessen, ob die Empfehlungen geeignet waren, eine Überfischung der Bestände zu verhindern, bzw. diese Bestände wirksam zu managen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für den Prozess der Quotenfestlegung für die Zukunft? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 29. August 2025: Die Fragen 95 bis 98 werden zusammen beantwortet. Das Thünen-Institut ist in die Erarbeitung der Empfehlungen des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) eingebunden, unter anderem in der Ostseearbeitsgruppe, die die wissenschaftlichen Grundlagen für die Empfehlungen legt, und im Advisory Committee, indem die Empfehlungen selbst erarbeitet werden. Gegenüber dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) spricht das Thünen-Institut hingegen keine eigenen Empfehlungen für Gesamtfangmengen bzw. Fangquoten aus. Der nachfolgenden Tabelle können die Informationen zu den jährlichen Gesamtfangmengen (TAC) und den jeweiligen Empfehlungen des ICES für Dorsch in der westlichen Ostsee für die Jahre 2015 bis 2024 entnommen werden. TAC final (in Tonnen) für Dorsch in den Untergebieten 22–24 ICES-Empfehlung (in Tonnen) für den Bestand des Dorsches in der westlichen Ostsee 2015 15.900 MSY-Ansatz: 8.793 2016 12.720 MSY-Ansatz: ≤ 7.797 2017 5.597 MSY-Ansatz: ≤ 3.475 2018 5.597 Managementplan: 3.130–5.295 2019 9.515 Managementplan: 9.094–23.992 2020 3.806 Managementplan: 5.205–11.006 2021 4.000 Managementplan: 5.950 2022 489 (reine Beifangquote) MSY-Ansatz: ≤ 698 2023 340 (reine Beifangquote) MSY-Ansatz: ≤ 943 2024 340 (reine Beifangquote + Verbot Freizeitfischerei) Vorsorgeansatz: ≤ 24 Bei den in der Tabelle dargestellten Fangquoten ab dem Jahr 2022 handelt es sich lediglich um Beifangmengen, da die gezielte Fischerei seit diesem Zeitpunkt geschlossen ist. Seit dem Jahr 2024 gilt dieses Verbot zudem auch für die Freizeitfischerei. Daneben gilt es zu beachten, dass sich die ICES-Fangempfehlungen seit dem Jahr 2016 nur auf den Bestand des Dorsches der westlichen Ostsee beziehen. Der TAC ist hingegen gebietsbezogen und berücksichtigt zusätzliche Fänge von Dorsch der östlichen Ostsee im westlichen Managementgebiet (Untergebiet 24), wo sich beide Bestände vermischen. Demzufolge greift der TAC in den Untergebieten 22–24 sowohl die ICES- Empfehlung für den Westdorsch als auch einen Teil der TAC- Empfehlung für den Ostdorsch auf. Ein Vergleich beider Werte ist daher nur bedingt geeignet. Letztlich handelt es sich bei den TAC um Fangobergrenzen, die nicht grundsätzlich ausgeschöpft werden. Dies traf in den letzten Jahren insbesondere auf den Dorsch in der westlichen Ostsee zu. So betrug die Gesamtentnahme im Jahr 2024 beispielsweise laut ICES nur 186 Tonnen inklusive Beifanganlandungen, Rückwürfe und Anglerfänge. Die ICES-Empfehlungen bilden die Grundlage für die Festlegung der Gesamtfangmengen im Rat der Europäischen Union. Die Festlegung erfolgt jährlich im Oktober beim Rat für Landwirtschaft und Fischerei in Luxemburg nach Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, insbesondere mit den Ostseeanrainermitgliedstaaten. In der Vergangenheit wurden die Höchstfangmengen häufig weit über den wissenschaftlichen Empfehlungen festgelegt und waren damit ein Faktor für den starken Rückgang der Bestände in der Ostsee. Seit dem Jahr 2018 lag der TAC jedoch teilweise deutlich unter den Empfehlungen. Dadurch konnte die fischereiliche Sterblichkeit stark gesenkt werden, so dass ihr Anteil an der Gesamtmortalität mittlerweile eher gering ist. Für die Entwicklung des Bestandes, insbesondere die ausbleibende Erholung, spielen andere Aspekte als die fischereiliche Entnahme eine zunehmend wichtigere Rolle, insbesondere Umweltveränderungen durch Klimawandel und Eutrophierung. Die Fischerei hat derzeit zumindest in der westlichen Ostsee keinen bedeutenden Einfluss mehr auf die Entwicklung der Bestände. Die wissenschaftlichen Empfehlungen, der Vorsorgeansatz und die Betrachtung der komplexen ökosystemaren Zusammenhänge sind mit Blick auf die zukünftigen Quotenfestlegungen auch in Zukunft entscheidend. Nach Ansicht der Bundesregierung bedeutet dies, dass an den aktuellen Reglungen – dem Verbot der gezielten kommerziellen als auch Freizeitfischerei – festgehalten werden sollte, bis eine Bestandserholung eingetreten ist.

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