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Die Ostsee schützen

dip / drucksache 19.05.2026 · WP 21 · 21/6014 · Antrag · Original ↗

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Die Ostsee schützen Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Zoe Mayer, Linda Heitmann, Claudia Müller, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Lisa Badum, Harald Ebner, Julia Schneider, Stefan Schmidt, Dr. Alaa Alhamwi und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die Ostsee schützen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Übernutzung unserer Meere und der Rückgang von Biodiversität stellen ökologische Krisen globalen Ausmaßes dar. Sie bedrohen die grundlegende Funktionsweise der marinen Ökosysteme, insbesondere auch unserer heimischen Ostsee. Die Ostsee ist ein einzigartiger und ökologisch äußerst sensibler Lebensraum. Durch die Erhitzung infolge der Klimakrise gerät sie, vor allem als halbumschlossenes Meeresgebiet, zunehmend unter Druck; sie erwärmt sich doppelt so schnell wie der globale Ozeandurchschnitt. Gleichzeitig zählt sie bedingt durch Überfischung, zunehmende Vermüllung, Lärmbelastungen durch Schifffahrt, militärische Nutzung, fossile Ausbeutung, den Abbau von Sand und Kies, fortlaufende Schadstoffexpositionen aus Munitionsaltlasten sowie steigende Nähr- und Schadstoffeinträge aus Agrarwirtschaft und Industrie zu den am stärksten überlasteten Meeren weltweit. Die riesige Anteilnahme am Schicksal nur eines gestrandeten Buckelwals im März 2026 ist ein Symbol dafür, dass die Menschen dem Schutz unserer Natur enorme Wichtigkeit beimessen. Die Gewässer der Ostsee sind zu 100 Prozent eutrophiert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Schadstoffbelastungen in Wasser und Umwelt – Risiken, Folgen und Handlungsmöglichkeiten“ auf Drs. 21/5463. Bei der Belastung durch Gesamtstickstoff- und Gesamtphosphorfrachten zeigten sich im letztmaligen Zehn-Jahres-Bewertungszeitraum (2011– 2020) weiterhin keinerlei abnehmende Trends (ebd.) und damit kein Grund zur Entwarnung. Die Folgen zeigen sich bereits deutlich: Sauerstoffarme Gebiete und sogenannte Todeszonen breiten sich weiter aus und zerstören wertvolle Lebensräume am Meeresboden – mit fataler Wirkung für Biodiversität und Nahrungsketten. Die Belastungsgrenzen des Meeresökosystems sind mindestens erreicht, eher bereits überschritten und ein rasches Umsteuern ist für die Zukunft des Lebensraums Ostsee dringend nötig. All dies, während durch die Ziele der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) seit 2020 eigentlich ein guter Umweltzustand hätte erreicht werden sollen, der unter anderem die Zerstörung von Ökosystemen verhindern und Biodiversität, Nahrungsnetze und Fischbestandsstruktur hätte schützen sollen. Lebensräume von sensiblen Meeressäugern wie Schweinswalen oder Robben werden durch die multiple Übernutzung fragmentiert, und auch heimische Fischbestände gehen zunehmend zurück. Vor allem Stellnetze und so genannte Geisternetze, in denen Deutscher Bundestag Drucksache 21/6014 21. Wahlperiode 19.05.2026 Schweinswale als Beifang ertrinken, stellen eine Gefahr für die einzige heimische Walart dar, die vom Aussterben bedroht ist. Aber nicht nur Schweinswale verfangen sich in diesen Netzen, auch Tauchvögel, Fische und viele andere Lebewesen verenden qualvoll als Beifang. Auch der Eintrag von Pestiziden und Dünger schwächt das Immunsystem der Tiere. Besorgniserregend erhöhte Wassertemperaturen infolge der Klimakrise verändern Habitate und Nahrungsreviere und setzen Meeressäuger und Fische zusätzlich unter Druck. Die Herausforderungen für dieses einzigartige und ökologisch hoch sensible Meeresökosystem Ostsee sind komplex, grenzüberschreitend und wissenschaftlich eindeutig belegt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. den Schutz der Ostsee, ihrer Lebensräume und deren Meeresbewohner in enger Zusammenarbeit mit den europäischen Anrainerstaaten und den Küstenbundesländern zu stärken; 2. sich auf EU-Ebene für einen ambitionierten Ocean Act einzusetzen, der die meeresbezogenen Ziele des Kunming-Montreal-Naturschutzabkommens und der EU- Biodiversitätsstrategie rechtsverbindlich umsetzt; 3. sich bei den Verhandlungen zum zukünftigen EU-Haushalt für die Jahre 2028– 2034 für ein eigenes Mindestbudget zur Umsetzung des Europäischen Pakt für die Meere einzusetzen; 4. zusammen mit den Küstenbundesländern einen gemeinsamen Aktionsplan Meeresschutz für die Ostsee aufzulegen; 5. die Meeresschutzgebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wirksam zu schützen und auf mindestens 10 Prozent der AWZ Nullnutzungszonen auszuweisen; 6. die Verpflichtungen aus der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ((EU) 2024/1991) für die Meeresökosysteme ambitioniert und fristgerecht umzusetzen; 7. im Entwurf für den nationalen Wiederherstellungsplan verbindliche Zwischenziele für marine Ökosysteme vorzulegen, die u. a. konkrete Maßnahmen zur Renaturierung von Seegraswiesen, Sandbänken und Schlickgründen sowie biogenen und geogenen Riffen in unseren Meeren enthalten; 8. auf der Grundlage eines klaren Zeitplans ein vollständiges Verbot der Fischerei mit Stellnetzen in Meeresschutzgebieten sowie einen ganzjährigen Ausschluss in ökologisch besonders sensiblen Bereichen umzusetzen; 9. stoffliche Belastungen der Meeresökosysteme massiv zu reduzieren, Nährstoffeinträge aus der Agrarwirtschaft durch eine ambitionierte Düngepolitik deutlich zu verringern, insbesondere durch eine vollständige und zügige Umsetzung der EU-Umweltgesetzgebung, wie der Nitratrichtlinie, und Maßnahmen zur Reduktion von Vermüllung und Plastikeinträgen, insbesondere in Küsten- und Tourismusregionen, zu verstärken; 10. durch eine Änderung des Bundesbergrechts ein wirksames Verbot der Öl- und Gasförderung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und dem Küstenmeer umzusetzen; 11. zum Schutz von gehörsensiblen Meerestieren, insbesondere der vom Aussterben bedrohten Schweinswale, Unterwasserlärm stärker zu begrenzen und insbesondere den Unterwasserlärm durch Schifffahrt konsequent und umfassend zu minimieren, indem der Umstieg auf alternative umweltschonende und lärmreduzierende Antriebe gefördert wird und geltende Geschwindigkeitsbegrenzungen für Wasserfahrzeuge konsequent durchgesetzt werden; 12. die Forschung zu den Auswirkungen von Lichtverschmutzung auf marine Ökosysteme auszubauen und auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse Lösungen zur Reduzierung künstlicher Beleuchtung in Küstenregionen zu entwickeln; 13. wirksame Maßnahmen gegen die fortschreitende Klimakrise und zur Anpassung an sie umzusetzen, um die eskalierenden Risiken und Kosten eines verzögerten Handelns in der Ostseeregion zu vermeiden; 14. den Ausbau klimafreundlicher Offshore-Windenergie naturverträglich umzusetzen und die Fortschreibung der Ausbauziele an den Belastungsgrenzen der Ökosysteme und den Anforderungen der Energiewende entlang auszurichten; 15. zur Steuerung maritimer Aktivitäten eine ökosystembasierte Meeresraumplanung zu verankern und für eine Landschaftsplanung im Meer den Ausnahmetatbestand im § 56 BNatSchG zu streichen; 16. sicherzustellen, dass die Mittel aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz (Wind- SeeG), insbesondere aus § 58 WindSeeG, ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke des Meeresschutzes und der nachhaltigen Transformation der Küstenfischerei verwendet werden; 17. Forschungsprojekte über die Entwicklung der Biodiversität und der Artenzusammensetzung in Windparks zu unterstützen; 18. auch nach Abschluss des Sofortprogramms die Lokalisierung, Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten aus der Nord- und Ostsee voranzutreiben und die Munitionsbergung und -entsorgung auf See auch gemeinsam mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten zu skalieren und hierbei deutsche Technologieführerschaft abzusichern; 19. die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen für eine systematische Lokalisierung und Bergung von Geisternetzen in Zusammenarbeit mit den Ländern zu schaffen, dazu eine Pflicht zur Meldung verlorener Fanggeräte und schrittweise eine Pflicht zur Ausrüstung sämtlicher Fischernetze mit Sendern (Trackern) bei gleichzeitiger Prüfung von Finanzierungsmöglichkeiten einzuführen; 20. den deutschen Fahrplan zum EU-Aktionsplan „Schutz und Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei“ ambitioniert und fristgerecht umzusetzen; 21. die Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei (ZKF) vollständig umzusetzen, insbesondere den Ökosystemansatz im Fischereimanagement konsequent zu verankern, die nationale Verteilung von Fangquoten an ökologischen und sozialen Kriterien entlang orientiert auszurichten und die Unterstützung der Fischerei bei der Umsetzung europäischer und nationaler Naturschutzgesetze, einschließlich des strengen Schutzes von mindestens 10 Prozent der deutschen Meeresfläche bis zum Jahr 2030, sicherzustellen; 22. im Rahmen der Umsetzung der ZKF-Empfehlungen Einkommensalternativen für die Küstenfischerei zu schaffen, wirtschaftliche Stabilität zu sichern und dabei innovative Ansätze wie die Diversifizierung des Berufsbildes – etwa durch Ausbildung bzw. Zusatzqualifikation Fachwirt „Fischerei und Meeresumwelt“ – zu fördern und bundesweit zugänglich zu machen; 23. die Weiterentwicklung und Forschung alternativer, umweltschonender und tierschutzgerechter Fangmethoden zu fördern, um zukünftig den Beifang, z. B. durch selektive Netze und Fangmethoden, deutlich zu reduzieren und negative ökologische Folgen abzumildern; 24. ein effektives Beifangmonitoring zu etablieren und detaillierte Fischereiaufwandsdaten zu erfassen; 25. gemeinsam mit anderen Ostsee-Anrainerstaaten und der Europäischen Kommission sicherzustellen, dass die Bewirtschaftung der Fischbestände der Ostsee die Ziele für die Wiederherstellung der natürlichen Größen- und Altersverteilung innerhalb der Populationen gemäß Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe j der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) enthält, der auf Artikel 1 Absatz 1 der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) verweist. Dabei wird darauf hingewiesen, dass gesunde Populationsstrukturen zur Reproduktionsfähigkeit, zur Widerstandsfähigkeit der Bestände und zur Stabilität des Ökosystems beitragen; 26. im Rahmen der Diskussion zur Evaluierung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) aktiv darauf hinzuwirken, dass ein strikter Ökosystemansatz verbindlich verankert wird, Fangquoten konsequent an wissenschaftlichen Bestandsbewertungen ausgerichtet werden und jegliche Ausnahmen von der Anlandepflicht abgeschafft werden; 27. sich nach Inkrafttreten des WTO-Übereinkommens über Fischereisubventionen am 15. September 2025 nun dafür einzusetzen, dass die Transparenz bei den Fischereisubventionen sowie die Datenlage verbessert und das globale Regelwerk für eine gerechtere Bewirtschaftung von Fischpopulationen gestärkt wird, um auf diesem Weg auch heimische Fischgemeinschaften und Nahrungsbeziehungen zu stabilisieren, die Resilienz der Meeressökosysteme zu verbessern und einen Beitrag zur Ernährungssicherheit zu leisten und zu verhindern, dass der erste Teil des WTO-Abkommens 2029 erlischt; 28. sich innerhalb der Verhandlungen bei der WTO für ein ergänzendes, zweites Abkommen einzusetzen, um alle noch bestehenden Wirkungslücken bei den Fischereisubventionen zu schließen; 29. dem Beschluss der Umweltministerkonferenz (UMK) in Leipzig folgend, gemeinsam mit den Bundesländern verbindliche, tierschutzfachlich fundierte Leitlinien für den Umgang mit gestrandeten Großmeeressäugern bis Herbst 2026 zu entwickeln, die klare Entscheidungsstrukturen, Zuständigkeiten, Transparenz und ethische Abwägungen sicherstellen; 30. die wissenschaftliche Forschung zu Strandungsursachen, Rettungsmethoden und veterinärmedizinischer Fachkompetenz im Bereich von Meeressäugern zu stärken; 31. die Abschaffung der Position des Meeresbeauftragten der Bundesregierung auch angesichts der sich verschärfenden Lage für die Meeresmegafauna in der Ostsee zurückzunehmen. Berlin, den 19. Mai 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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