Die Ostsee schützen
Text
Die Ostsee schützen
Antrag
der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Zoe Mayer, Linda Heitmann, Claudia
Müller, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Lisa Badum, Harald Ebner, Julia Schneider,
Stefan Schmidt, Dr. Alaa Alhamwi und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Ostsee schützen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Übernutzung unserer Meere und der Rückgang von Biodiversität stellen
ökologische Krisen globalen Ausmaßes dar. Sie bedrohen die grundlegende Funktionsweise
der marinen Ökosysteme, insbesondere auch unserer heimischen Ostsee. Die Ostsee
ist ein einzigartiger und ökologisch äußerst sensibler Lebensraum. Durch die Erhitzung
infolge der Klimakrise gerät sie, vor allem als halbumschlossenes Meeresgebiet,
zunehmend unter Druck; sie erwärmt sich doppelt so schnell wie der globale
Ozeandurchschnitt. Gleichzeitig zählt sie bedingt durch Überfischung, zunehmende
Vermüllung, Lärmbelastungen durch Schifffahrt, militärische Nutzung, fossile Ausbeutung,
den Abbau von Sand und Kies, fortlaufende Schadstoffexpositionen aus
Munitionsaltlasten sowie steigende Nähr- und Schadstoffeinträge aus Agrarwirtschaft und Industrie
zu den am stärksten überlasteten Meeren weltweit. Die riesige Anteilnahme am
Schicksal nur eines gestrandeten Buckelwals im März 2026 ist ein Symbol dafür, dass
die Menschen dem Schutz unserer Natur enorme Wichtigkeit beimessen.
Die Gewässer der Ostsee sind zu 100 Prozent eutrophiert (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Schadstoffbelastungen in Wasser und Umwelt – Risiken, Folgen und
Handlungsmöglichkeiten“ auf Drs. 21/5463. Bei der Belastung durch Gesamtstickstoff- und
Gesamtphosphorfrachten zeigten sich im letztmaligen Zehn-Jahres-Bewertungszeitraum (2011–
2020) weiterhin keinerlei abnehmende Trends (ebd.) und damit kein Grund zur
Entwarnung.
Die Folgen zeigen sich bereits deutlich: Sauerstoffarme Gebiete und sogenannte
Todeszonen breiten sich weiter aus und zerstören wertvolle Lebensräume am
Meeresboden – mit fataler Wirkung für Biodiversität und Nahrungsketten. Die
Belastungsgrenzen des Meeresökosystems sind mindestens erreicht, eher bereits überschritten und ein
rasches Umsteuern ist für die Zukunft des Lebensraums Ostsee dringend nötig. All
dies, während durch die Ziele der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) seit 2020
eigentlich ein guter Umweltzustand hätte erreicht werden sollen, der unter anderem
die Zerstörung von Ökosystemen verhindern und Biodiversität, Nahrungsnetze und
Fischbestandsstruktur hätte schützen sollen.
Lebensräume von sensiblen Meeressäugern wie Schweinswalen oder Robben werden
durch die multiple Übernutzung fragmentiert, und auch heimische Fischbestände
gehen zunehmend zurück. Vor allem Stellnetze und so genannte Geisternetze, in denen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6014
21. Wahlperiode 19.05.2026
Schweinswale als Beifang ertrinken, stellen eine Gefahr für die einzige heimische
Walart dar, die vom Aussterben bedroht ist. Aber nicht nur Schweinswale verfangen
sich in diesen Netzen, auch Tauchvögel, Fische und viele andere Lebewesen verenden
qualvoll als Beifang.
Auch der Eintrag von Pestiziden und Dünger schwächt das Immunsystem der Tiere.
Besorgniserregend erhöhte Wassertemperaturen infolge der Klimakrise verändern
Habitate und Nahrungsreviere und setzen Meeressäuger und Fische zusätzlich unter
Druck.
Die Herausforderungen für dieses einzigartige und ökologisch hoch sensible
Meeresökosystem Ostsee sind komplex, grenzüberschreitend und wissenschaftlich eindeutig
belegt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den Schutz der Ostsee, ihrer Lebensräume und deren Meeresbewohner in enger
Zusammenarbeit mit den europäischen Anrainerstaaten und den
Küstenbundesländern zu stärken;
2. sich auf EU-Ebene für einen ambitionierten Ocean Act einzusetzen, der die
meeresbezogenen Ziele des Kunming-Montreal-Naturschutzabkommens und der EU-
Biodiversitätsstrategie rechtsverbindlich umsetzt;
3. sich bei den Verhandlungen zum zukünftigen EU-Haushalt für die Jahre 2028–
2034 für ein eigenes Mindestbudget zur Umsetzung des Europäischen Pakt für
die Meere einzusetzen;
4. zusammen mit den Küstenbundesländern einen gemeinsamen Aktionsplan
Meeresschutz für die Ostsee aufzulegen;
5. die Meeresschutzgebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone
(AWZ) wirksam zu schützen und auf mindestens 10 Prozent der AWZ
Nullnutzungszonen auszuweisen;
6. die Verpflichtungen aus der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
((EU) 2024/1991) für die Meeresökosysteme ambitioniert und fristgerecht
umzusetzen;
7. im Entwurf für den nationalen Wiederherstellungsplan verbindliche
Zwischenziele für marine Ökosysteme vorzulegen, die u. a. konkrete Maßnahmen zur
Renaturierung von Seegraswiesen, Sandbänken und Schlickgründen sowie biogenen
und geogenen Riffen in unseren Meeren enthalten;
8. auf der Grundlage eines klaren Zeitplans ein vollständiges Verbot der Fischerei
mit Stellnetzen in Meeresschutzgebieten sowie einen ganzjährigen Ausschluss in
ökologisch besonders sensiblen Bereichen umzusetzen;
9. stoffliche Belastungen der Meeresökosysteme massiv zu reduzieren,
Nährstoffeinträge aus der Agrarwirtschaft durch eine ambitionierte Düngepolitik deutlich
zu verringern, insbesondere durch eine vollständige und zügige Umsetzung der
EU-Umweltgesetzgebung, wie der Nitratrichtlinie, und Maßnahmen zur
Reduktion von Vermüllung und Plastikeinträgen, insbesondere in Küsten- und
Tourismusregionen, zu verstärken;
10. durch eine Änderung des Bundesbergrechts ein wirksames Verbot der Öl- und
Gasförderung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und dem
Küstenmeer umzusetzen;
11. zum Schutz von gehörsensiblen Meerestieren, insbesondere der vom Aussterben
bedrohten Schweinswale, Unterwasserlärm stärker zu begrenzen und
insbesondere den Unterwasserlärm durch Schifffahrt konsequent und umfassend zu
minimieren, indem der Umstieg auf alternative umweltschonende und
lärmreduzierende Antriebe gefördert wird und geltende Geschwindigkeitsbegrenzungen für
Wasserfahrzeuge konsequent durchgesetzt werden;
12. die Forschung zu den Auswirkungen von Lichtverschmutzung auf marine
Ökosysteme auszubauen und auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse
Lösungen zur Reduzierung künstlicher Beleuchtung in Küstenregionen zu
entwickeln;
13. wirksame Maßnahmen gegen die fortschreitende Klimakrise und zur Anpassung
an sie umzusetzen, um die eskalierenden Risiken und Kosten eines verzögerten
Handelns in der Ostseeregion zu vermeiden;
14. den Ausbau klimafreundlicher Offshore-Windenergie naturverträglich
umzusetzen und die Fortschreibung der Ausbauziele an den Belastungsgrenzen der
Ökosysteme und den Anforderungen der Energiewende entlang auszurichten;
15. zur Steuerung maritimer Aktivitäten eine ökosystembasierte Meeresraumplanung
zu verankern und für eine Landschaftsplanung im Meer den Ausnahmetatbestand
im § 56 BNatSchG zu streichen;
16. sicherzustellen, dass die Mittel aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz (Wind-
SeeG), insbesondere aus § 58 WindSeeG, ausschließlich für die gesetzlich
vorgesehenen Zwecke des Meeresschutzes und der nachhaltigen Transformation der
Küstenfischerei verwendet werden;
17. Forschungsprojekte über die Entwicklung der Biodiversität und der
Artenzusammensetzung in Windparks zu unterstützen;
18. auch nach Abschluss des Sofortprogramms die Lokalisierung, Bergung und
Entsorgung von Munitionsaltlasten aus der Nord- und Ostsee voranzutreiben und die
Munitionsbergung und -entsorgung auf See auch gemeinsam mit der
Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten zu skalieren und hierbei deutsche
Technologieführerschaft abzusichern;
19. die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen für eine systematische
Lokalisierung und Bergung von Geisternetzen in Zusammenarbeit mit den Ländern zu
schaffen, dazu eine Pflicht zur Meldung verlorener Fanggeräte und schrittweise
eine Pflicht zur Ausrüstung sämtlicher Fischernetze mit Sendern (Trackern) bei
gleichzeitiger Prüfung von Finanzierungsmöglichkeiten einzuführen;
20. den deutschen Fahrplan zum EU-Aktionsplan „Schutz und Wiederherstellung
von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei“
ambitioniert und fristgerecht umzusetzen;
21. die Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei (ZKF) vollständig
umzusetzen, insbesondere den Ökosystemansatz im Fischereimanagement konsequent
zu verankern, die nationale Verteilung von Fangquoten an ökologischen und
sozialen Kriterien entlang orientiert auszurichten und die Unterstützung der
Fischerei bei der Umsetzung europäischer und nationaler Naturschutzgesetze,
einschließlich des strengen Schutzes von mindestens 10 Prozent der deutschen
Meeresfläche bis zum Jahr 2030, sicherzustellen;
22. im Rahmen der Umsetzung der ZKF-Empfehlungen Einkommensalternativen für
die Küstenfischerei zu schaffen, wirtschaftliche Stabilität zu sichern und dabei
innovative Ansätze wie die Diversifizierung des Berufsbildes – etwa durch
Ausbildung bzw. Zusatzqualifikation Fachwirt „Fischerei und Meeresumwelt“ – zu
fördern und bundesweit zugänglich zu machen;
23. die Weiterentwicklung und Forschung alternativer, umweltschonender und
tierschutzgerechter Fangmethoden zu fördern, um zukünftig den Beifang, z. B. durch
selektive Netze und Fangmethoden, deutlich zu reduzieren und negative
ökologische Folgen abzumildern;
24. ein effektives Beifangmonitoring zu etablieren und detaillierte
Fischereiaufwandsdaten zu erfassen;
25. gemeinsam mit anderen Ostsee-Anrainerstaaten und der Europäischen
Kommission sicherzustellen, dass die Bewirtschaftung der Fischbestände der Ostsee die
Ziele für die Wiederherstellung der natürlichen Größen- und Altersverteilung
innerhalb der Populationen gemäß Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe j der
Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) enthält, der auf Artikel 1 Absatz 1 der
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) verweist. Dabei wird darauf hingewiesen, dass
gesunde Populationsstrukturen zur Reproduktionsfähigkeit, zur
Widerstandsfähigkeit der Bestände und zur Stabilität des Ökosystems beitragen;
26. im Rahmen der Diskussion zur Evaluierung der Gemeinsamen Fischereipolitik
(GFP) aktiv darauf hinzuwirken, dass ein strikter Ökosystemansatz verbindlich
verankert wird, Fangquoten konsequent an wissenschaftlichen
Bestandsbewertungen ausgerichtet werden und jegliche Ausnahmen von der Anlandepflicht
abgeschafft werden;
27. sich nach Inkrafttreten des WTO-Übereinkommens über Fischereisubventionen
am 15. September 2025 nun dafür einzusetzen, dass die Transparenz bei den
Fischereisubventionen sowie die Datenlage verbessert und das globale Regelwerk
für eine gerechtere Bewirtschaftung von Fischpopulationen gestärkt wird, um auf
diesem Weg auch heimische Fischgemeinschaften und Nahrungsbeziehungen zu
stabilisieren, die Resilienz der Meeressökosysteme zu verbessern und einen
Beitrag zur Ernährungssicherheit zu leisten und zu verhindern, dass der erste Teil des
WTO-Abkommens 2029 erlischt;
28. sich innerhalb der Verhandlungen bei der WTO für ein ergänzendes, zweites
Abkommen einzusetzen, um alle noch bestehenden Wirkungslücken bei den
Fischereisubventionen zu schließen;
29. dem Beschluss der Umweltministerkonferenz (UMK) in Leipzig folgend,
gemeinsam mit den Bundesländern verbindliche, tierschutzfachlich fundierte
Leitlinien für den Umgang mit gestrandeten Großmeeressäugern bis Herbst 2026 zu
entwickeln, die klare Entscheidungsstrukturen, Zuständigkeiten, Transparenz und
ethische Abwägungen sicherstellen;
30. die wissenschaftliche Forschung zu Strandungsursachen, Rettungsmethoden und
veterinärmedizinischer Fachkompetenz im Bereich von Meeressäugern zu
stärken;
31. die Abschaffung der Position des Meeresbeauftragten der Bundesregierung auch
angesichts der sich verschärfenden Lage für die Meeresmegafauna in der Ostsee
zurückzunehmen.
Berlin, den 19. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Alaa Alhamwi (Antrag)
- authored ← Claudia Müller (Antrag)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Harald Ebner (Antrag)
- authored ← Jan-Niclas Gesenhues (Antrag)
- authored ← Julia Schneider (Antrag)
- authored ← Linda Heitmann (Antrag)
- authored ← Lisa Badum (Antrag)
- authored ← Stefan Schmidt (Antrag)
- authored ← Steffi Lemke (Antrag)
- authored ← Zoe Mayer (Antrag)
- part_of_vorgang → Die Ostsee schützen (Antrag)