Mögliche Auswirkungen von EU-Sanktionen gegen Russland bei Importen von Alaska-Seelachs auf die deutsche Wirtschaft und Verbraucherpreise
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Mögliche Auswirkungen von EU-Sanktionen gegen Russland bei Importen von Alaska-Seelachs auf die deutsche Wirtschaft und Verbraucherpreise
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7206
21. Wahlperiode 17.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dario Seifert, Stephan Protschka, Bernd Schattner, Peter
Felser, Julian Schmidt, Danny Meiners, Bernd Schuhmann, Christian Reck,
Stefan Schröder, Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dr. Michael
Blos und der Fraktion der AfD
Mögliche Auswirkungen von EU-Sanktionen gegen Russland bei Importen von
Alaska-Seelachs auf die deutsche Wirtschaft und Verbraucherpreise
Die EU-Kommission plant im Rahmen ihres 21. Sanktionspakets gegen
Russland, laut Erklärung der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von
der Leyen, zum 21. Sanktionspaket gegen Russland, „erhebliche
Einfuhrbeschränkungen für einige Fischerzeugnisse und ein vollständiges Verbot für
andere, einschließlich Kabeljau“ im Fischereisektor (https://europa.eu/newsroom/
ecpc-failover/pdf/statement-26-1314_de.pdf). Medien zufolge solle die Einfuhr
von russischem Alaska-Seelachs innerhalb von zwei Jahren um die Hälfte
gekürzt werden (https://lebensmittelpraxis.de/handel-aktuell/48973-russland-sank
tionen-eu-will-importe-von-alaska-seelachs-aus-russland-halbieren.html).
Unmittelbar nach Inkrafttreten solle die Einfuhr auf den Durchschnittswert der
Jahre 2023 bis 2025 begrenzt werden (ebd., www.lebensmittelpraxis.de). Nach
einem Jahr dürften dann nur noch 75 Prozent dieser Menge importiert werden,
nach zwei Jahren nur noch 50 Prozent. Das vorgestellte Sanktionspaket soll laut
Diplomatenkreisen neben den Beschränkungen für Alaska-Seelachs auch ein
vollständiges Importverbot für russischen Kabeljau ab 2028 umfassen (ebd.,
www.lebensmittelpraxis.de). Das Thünen-Institut stellt fest, dass Deutschland
als größter Abnehmer für Alaska-Seelachs in der EU besonders betroffen wäre,
und warnt in einem Dossier mit dem Titel „Droht eine Fischstäbchenkrise?“ vor
steigenden Preisen, Engpässen bei Fischstäbchen und Arbeitsplatzverlusten in
der deutschen fischverarbeitenden Industrie (www.thuenen.de/de/themenfelder/
maerkte-handel-zertifizierung/wie-sich-der-krieg-in-der-ukraine-auf-die-agrar-f
ischerei-und-holzmaerkte-auswirken-kann/standard-titel-1). Allein im
vergangenen Jahr importierte die Bundesrepublik Deutschland 93 500 Tonnen
gefrorene Filets im Wert von rund 228 Mio. Euro (https://oplan.de/2026/06/15/eu-sa
nktionen-koennten-deutsche-fischstaebchen-produktion-belasten/). Der Anteil
Russlands an den deutschen Alaska-Seelachsfiletimporten stieg dem Thünen-
Institut zufolge zwischen 2020 und 2024 von 15 auf 45 Prozent (ebd., www.thu
enen.de). In Deutschland stehen den Angaben zufolge die größten
Fischstäbchenfabriken der Welt (ebd., www.thuenen.de). Das Bundesministerium für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) prüfe derzeit nach Aussagen
eines Sprechers des Bundesministeriums gemeinsam mit Wirtschaftsbeteiligten
und der Wissenschaft die möglichen Auswirkungen des
Kommissionsvorschlags (ebd., www.lebensmittelpraxis.de). Die Fragesteller sind über mögliche
wirtschaftliche Konsequenzen des EU-Sanktionspakets für die heimischen
fischverarbeitenden Unternehmen besorgt und sie möchten in Erfahrung
bringen, welche Folgen für Beschäftigung, Endverbraucherpreise und
Verfügbarkeit in Deutschland anhand der Prüfung des BMLEH zu möglichen
Auswirkungen des Kommissionsvorschlags zu erwarten sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind der Bundesregierung die genauen Inhalte des von der EU-
Kommission vorgelegten 21. Sanktionspakets gegen Russland für den
Fischereisektor bekannt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche Pläne, die den Fischereisektor bzw. den
fischverarbeitenden Sektor betreffen, sind detailliert in der Vorlage vorgesehen
(bitte den jeweiligen Vorhaben auch immer einen Zeitstrahl mit
möglichen geplanten Präzisierungen von Sanktionen zuordnen)?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine näheren Kenntnisse
zum vorgelegten 21. Sanktionspaket der EU-Kommission gegen
Russland (bitte detailliert begründen)?
2. Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche genauen Importbeschränkungen für
Alaska-Seelachs wurden im vorgelegten 21. Sanktionspaket gegen
Russland festgelegt?
a) Ab wann gelten die Beschränkungen, und gibt es Übergangsfristen
oder Ausnahmeregelungen?
b) Kann die Bundesregierung das von Präsidentin Ursula von der Leyen
angekündigte vollständige Importverbot für russischen Kabeljau ab
2028 bestätigen, und wenn ja, wird es Übergangsfristen geben (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche weiteren Fischarten und
Fischereierzeugnisse sind von Einfuhrbeschränkungen betroffen?
4. Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche Fischarten und anderen
Fischereierzeugnisse dürfen mit Inkrafttreten des 21. Sanktionspakets gegen
Russland generell nicht mehr importiert werden?
5. Prüft die Bundesregierung mit Wirtschaftsbeteiligten und
wissenschaftlichen Institutionen die möglichen Auswirkungen des
Kommissionsvorschlags zum 21. Sanktionspaket (https://lebensmittelpraxis.de/handel-aktu
ell/48973-russland-sanktionen-eu-will-importe-von-alaska-seelachs-aus-ru
ssland-halbieren.html)?
a) Wenn ja, welche Vertreter der Wirtschaft und wissenschaftlichen
Institutionen sind daran beteiligt, und zu welchen Ergebnissen ist diese
Arbeitsgemeinschaft bisher gelangt?
b) Wenn nein, warum prüft die Bundesregierung nicht die Auswirkungen
des Kommissionsvorschlags?
6. Sind der Bundesregierung Pläne der deutschen Fischindustrie zu
möglichen Produktionsverlagerungen ins Ausland und den damit verbundenen
Jobverlusten hierzulande, als Reaktion auf Sanktionsvorhaben der EU-
Kommission, bekannt, wenn ja, welche Auswirkungen wird der
Kommissionsvorschlag in diesem Sektor mit sich bringen, und welche
Maßnahmen erwägt die Bundesregierung gegebenenfalls zur Abfederung der
Folgen?
7. Hat sich die Bundesregierung zu den möglichen sozialen Folgen für die
Beschäftigten des fischverarbeitenden Sektors in Deutschland mit
Inkrafttreten des 21. Sanktionspakets bereits einen Handlungskatalog erarbeitet?
a) Wenn ja, welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung, wie
sollen die sozialen Folgen für die Beschäftigten kompensiert werden,
und welche Maßnahmen sind allgemein geplant?
b) Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung mit den sozialen
Auswirkungen, die der Kommissionsvorschlag zur Folge haben
könnte, noch keine Arbeitsgrundlage geschaffen?
8. Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Inkrafttreten des 21.
Sanktionspakets der EU zu Versorgungsengpässen ganz speziell bei Alaska-
Seelachs führen wird, und wenn ja, welche Auswirkungen auf die
Versorgung sind zu erwarten?
9. Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Inkrafttreten des 21.
Sanktionspakets der EU zu Versorgungsengpässen bei anderen Fischarten und
Fischereierzeugnissen führen wird, und wenn ja, welche Auswirkungen
auf die Versorgung sind zu erwarten?
10. Sind der Bundesregierung Fischarten bekannt, die Fehlmengen von
russischem Alaska-Seelachs, sowohl in Menge als auch nach Darbietungsform
und Preis, ausgleichen können, und wenn ja, welche Fischarten sind von
besonderem Interesse, und woher stammen sie?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit alternative Lieferquellen für
Alaska-Seelachs oder auch alternative Fischarten die reduzierte russische
Importmenge mengen- und preismäßig ersetzen können, und wenn ja,
welche Importeure für Alaska-Seelachs und/oder welche alternativen
Fischarten kommen infrage, und ist damit zu rechnen, dass die Preise
stabil bleiben oder es zu Preissprüngen kommt (bitte ausführlich
begründen)?
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch der russische Anteil
am in Deutschland verarbeiteten Alaska-Seelachs seit dem Jahr 2020 bis
heute ist?
a) Wenn ja, wie hoch ist der russische Anteil an verarbeiteten Alaska-
Seelachs in Deutschland in den zurückliegenden Jahren (bitte die
Importmengen den jeweiligen Jahren 2020 bis 2026 zuordnen)?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon?
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch der russische Anteil
an anderen in Deutschland verarbeiteten Fischarten und
Fischereierzeugnissen seit dem Jahr 2020 bis heute ist?
a) Wenn ja, wie hoch ist der russische Anteil an anderen Fischarten und
Fischereierzeugnissen in Deutschland in den zurückliegenden Jahren
(bitte die Importmengen von Fischarten und Fischereierzeugnissen
den jeweiligen Jahren 2020 bis 2026 zuordnen)?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon?
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche weiteren, bereits
verzehrfähigen Fischereierzeugnisse von Russland nach Deutschland seit
dem Jahr 2020 bis heute importiert wurden?
a) Wenn ja, wie hoch ist der russische Anteil an bereits verzehrfähigen
Fischereierzeugnissen in Deutschland in den zurückliegenden Jahren,
und um welche fischereilichen Erzeugnisse handelt es sich (bitte die
Importmengen von verzehrfähigen fischereilichen Erzeugnissen den
jeweiligen Jahren 2020 bis 2026 zuordnen)?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon?
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche fischverarbeitenden
Betriebe aus Deutschland besonders durch das Sanktionspaket und die damit
einhergehende Fehlmenge bei Alaska-Seelachs betroffen wären, und wenn
ja, wo sind diese Unternehmen angesiedelt, wie viele Angestellte
beschäftigen sie jeweils, und wie hoch sind die Anteile bei russischem Alaska-
Seelachs im Vergleich zu anderen Importquellen von Alaska-Seelachs?
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Gefahr besteht, dass
nicht mehr nach Europa exportierter russischer Alaska-Seelachs dauerhaft
in andere Märkte abfließt und die europäische Versorgung langfristig
verschlechtert wird, wenn ja, welche weiteren Absatzmärkte sind im
Gespräch, und welche Auswirkungen ergeben sich daraus langfristig für die
europäische und explizit für die heimische Versorgung mit Alaska-
Seelachs?
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, mit welchen Preisanstiegen
bei Fischstäbchen, Schlemmerfilets und ähnlichen Produkten, die auf
Alaska-Seelachs als Hauptkomponente basieren, im Einzelhandel zu
rechnen ist, wenn ja, von welcher Verteuerungsrate geht die Bundesregierung
aus, und wie begründet sie das (bitte detailliert angeben, woher
beispielsweise die Preisprognosen oder Modellrechnungen stammen)?
18. Sind der Bundesregierung erste Reaktionen oder Stellungnahmen großer
Hersteller (z. B. Iglo, Frosta) oder des Bundesverbands der deutschen
Fischindustrie zu den Kommissionsvorschlägen bekannt, und wenn ja,
welche Rückmeldungen liegen von wem vor und wie sind diese
einzuordnen?
Berlin, den 3. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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