Schriftliche Frage 35 von Martin Sichert (AfD): Hat Bundesregierung ihre Hilfsleistungen und Hilfsflüge für den Gazastreifen (www.tagesscha u.de/ausland/asien/gaza-bundeswehr-hilfsfluege-1…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 35 von Martin Sichert (AfD): Hat Bundesregierung ihre Hilfsleistungen und Hilfsflüge für den Gazastreifen (www.tagesscha u.de/ausland/asien/gaza-bundeswehr-hilfsfluege-1…
Frage 35 (Martin Sichert, AfD):
Hat Bundesregierung ihre Hilfsleistungen und Hilfsflüge für den Gazastreifen (www.tagesscha u.de/ausland/asien/gaza-bundeswehr-hilfsfluege-1 00.html) von der Freilassung der von der Hamas dorthin entführten deutschen Staatsbürger (www.t agesschau.de/ausland/asien/israel-gaza-deutschegeiseln-100.html) abhängig gemacht, und falls nicht, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 12. August 2025:
Die unverzügliche Freilassung der Geiseln, die weiterhin dem Terror der Hamas ausgesetzt sind, bleibt eine absolute Priorität der Bundesregierung, die sie mit größtem Engagement verfolgt. Die Bilder von Evyatar David und Rom Braslavski, die vergangene Woche verbreitet wurden, sind unerträglich. Die Bundesregierung steht im engen Austausch mit den Angehörigen der deutschen Geiseln sowie mit regionalen und internationalen Partnern. Der Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul ist vergangene Woche mit den klaren Botschaften nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete gereist, dass alles für die Befreiung der Geiseln getan werden muss und dass sich die humanitäre Lage im Gazastreifen unverzüglich und nachhaltig verbessern muss. Auf der Reise wurden durch den Bundesaußenminister zusätzliche Mittel für lebensrettende Maßnahmen der Vereinten Nationen angekündigt. Zudem beteiligt sich Deutschland seit vergangener Woche in enger Abstimmung mit seinen Partnern an sogenannten „Air drops“, dem Abwurf humanitärer Hilfsgüter aus der Luft. Die Versorgung hungernder Menschen in einem Konflikt steht als humanitärer Imperativ für sich und erfolgt im Einklang mit allgemein gültigen humanitären Prinzipien.
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