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Schriftliche Frage 45 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 die Anteile ausländischer Staatsangehöriger unter den polizeilich erfass…

dip / schriftliche_frage 08.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 45 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 die Anteile ausländischer Staatsangehöriger unter den polizeilich erfass… Frage 45 (Jan Wenzel Schmidt, AfD): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 die Anteile ausländischer Staatsangehöriger unter den polizeilich erfassten Tatverdächtigen sowie unter den Opfern im Bereich häuslicher Gewalt entwickelt (bitte jeweils nach Jahr und in Prozent angeben), und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich möglicher Über- oder Unterrepräsentation dieser Gruppen im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Bevölkerungsanteil vor? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 8. August 2025: Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik. Hierbei ist zu beachten, dass bei den Tatverdächtigen kein Verhältnis zum Opfer angegeben wird. Erfasst wird nur die aus Sicht des Opfers – bei mehreren Tatverdächtigen engste – Beziehung zum/zu den Tatverdächtigen. Relevant für das Opfer-Tatverdächtigen-Verhältnis ist somit alleinig die Angabe des Opfers. Die Daten und Anteile nichtdeutscher Opfer und nichtdeutscher Tatverdächtiger zu Fällen der häuslichen Gewalt für die Berichtsjahre 2015 bis 2023 sind in nachstehender Tabelle aufgeführt. Für das Jahr 2024 kann die Bundesregierung noch keine Daten zu den nichtdeuschen Opfern von häuslicher Gewalt mitteilen, da die Auswertungen für das Bundeslagebild „Häusliche Gewalt“ noch nicht abgeschlossen sind. Die Summe der Opfer häuslicher Gewalt setzt sich aus den Opfern der Partnerschaftsgewalt und den Opfern der innerfamiliären Gewalt zusammen. Die Gesamtzahl der Opfer häuslicher Gewalt 2024 beträgt 265.942 Opfer. Jahr Opfer von häuslicher Gewalt Nichtdeutsche Opfer von häuslicher Gewalt Prozentualer Anteil 2015 193.499 46.121 23,8 2016 202.585 54.151 26,7 2017 207.148 55.982 27,0 2018 211.895 59.141 27,9 2019 214.481 59.400 27,7 2020 224.634 63.678 28,3 2021 221.615 62.486 28,2 2022 240.547 71.688 29,8 2023 256.276 79.305 30,9 Jahr TV bei häuslicher Gewalt Nichtdeutsche TV bei häuslicher Gewalt Prozentualer Anteil 2015 165.167 44.934 27,2 2016 172.865 52.903 30,6 2017 174.576 53.747 30,8 2018 178.455 56.511 31,7 2019 179.293 57.824 32,3 2020 186.767 61.029 32,7 2021 181.931 59.426 32,7 2022 197.348 67.560 34,2 2023 208.810 73.724 35,3 In Bezug auf die Teilfrage hinsichtlich einer möglichen Über- oder Unterrepräsentation dieser Gruppen im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Bevölkerungsanteil, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

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