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Schriftliche Frage 81 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über aktuelle Logistikunternehmen und Reedereien, die im Auftrag von und für die SEFE GmbH Transpo…

dip / schriftliche_frage 08.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 81 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über aktuelle Logistikunternehmen und Reedereien, die im Auftrag von und für die SEFE GmbH Transpo… Frage 81 (Dr. Anton Hofreiter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über aktuelle Logistikunternehmen und Reedereien, die im Auftrag von und für die SEFE GmbH Transporte von Flüssigerdgas durchführen, und welche Informationen liegen der Bundesregierung in diesem Zusammenhang über etwaige Eigentümer-, Betreiber- oder Flaggenwechsel dieser Unternehmen bei den eingesetzten LNG-Tankern im Zeitraum seit Januar 2023 vor? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. August 2025: Kein Unternehmen transportiert Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) „im Auftrag von oder für“ die SEFE-Gruppe (SEFE). Im Rahmen von FOB-Verträgen (Free on Board) übernimmt SEFE das Eigentum am LNG am jeweiligen Verladehafen und organisiert den weiteren Transport eigenverantwortlich. Hierzu chartert SEFE LNG-Tanker in eigenem Namen unter Einhaltung der geltenden Vorgaben. Jeder Chartervorgang unterliegt einem strukturierten Überprüfungsprozess. einschließlich einer umfassenden Prüfung im Hinblick auf etwaige Sanktionsbetroffenheit. Bei der Übernahme am Verladehafen sowie bei der Lieferung an Kunden am Bestimmungsort nutzt SEFE Hafendienstleistungen (z. B. Schlepper) im Einklang mit den jeweiligen Verfahren der Terminalbetreiber. Alle Terminals, an denen LNG übernommen oder entladen wird, durchlaufen ein internes Freigabeverfahren. Die jeweiligen Vertragspartner werden im Rahmen der regulären Geschäftspraxis einer KYC- und Bonitätsprüfung unterzogen.

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