Russische Kriegsfinanzierung durch fossile Energie-Exporte in die EU
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Russische Kriegsfinanzierung durch fossile Energie-Exporte in die EU
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1994
21. Wahlperiode 07.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Michael Kellner, Robin Wagener, Dr. Julia
Verlinden, Chantal Kopf, Ayse Asar, Julian Joswig, Katrin Göring-Eckardt und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Russische Kriegsfinanzierung durch fossile Energie-Exporte in die EU
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt eine schwerwiegende
Verletzung des Völkerrechts dar und gefährdet die europäische Friedensordnung.
Nach Ansicht der Fragesteller ist das Ziel Russlands nicht nur die territoriale
Kontrolle, sondern auch die Zerstörung der kulturellen und nationalen Identität
der Ukraine. Zur Finanzierung seiner militärischen Aktivitäten ist Russland
weiterhin stark auf Einnahmen aus dem Export fossiler Energieträger
angewiesen – insbesondere Gas und Öl. Allein im Jahr 2024 erzielte Russland durch
diese Exporte nach Berechnungen des KSE Institute rund 239 Mrd. US-Dollar
(Chartbook_December2024.pdf). Die resultierenden Steuereinnahmen (ebd.,
S. 16) decken etwa 80 Prozent der russischen Militärausgaben, die je nach
Schätzung bei ca. 145 Mrd. bis 149 Mrd. US-Dollar lagen. Die anhaltenden
Gasimporte europäischer Staaten aus Russland leisten damit einen direkten
Beitrag zur Kriegsfinanzierung.
Trotz EU-Sanktionen gegen russische Energieträger seit Kriegsbeginn sind
Gasimporte bislang nicht vollständig untersagt. Im Gegenteil: Im Jahr 2024
stiegen die russischen Gaslieferungen in die EU um fast 20 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr. Besonders problematisch ist dabei nach Ansicht der
Fragestellenden das Verhalten des deutschen Staatsunternehmens Securing Energy
for Europe (SEFE), ehemals Gazprom Germania. Das Unternehmen importierte
nach Medienberichten deutlich mehr russisches Flüssigerdgas (LNG) nach
Europa als ursprünglich vertraglich vereinbart – etwa 5 Milliarden statt 3,7
Milliarden Kubikmeter. Diese zusätzlichen Mengen verschafften dem russischen
Staat rund 300 Mio. Euro an Mehreinnahmen (www.zeit.de/wirtschaft/unterneh
men/2025-04/sefe-importiert-mutmasslich-mehr-russisches-gas-als-vereinbart).
Die SEFE GmbH, die nach der Energiekrise und dem russischen Angriffskrieg
verstaatlicht wurde, sollte eigentlich zur Versorgungssicherheit und zur
energiepolitischen Unabhängigkeit beitragen. Stattdessen zeigt der Fall SEFE nach
Ansicht der Fragestellenden exemplarisch, wie wirtschaftliche Interessen gegen
sicherheits- und geopolitische Ziele ausgespielt werden.
Auch der russische Ölexport über die sogenannte Schattenflotte untergräbt
gezielt westliche Sanktionen und stellt ein ernstzunehmendes Schlupfloch in der
internationalen Sanktionspolitik dar. In den Monaten des zweiten Quartals des
Jahres 2024 wurden nach Angaben des KSE Institute nahezu 70 Prozent der
russischen Ölexporte auf dem Seeweg von Schiffen dieser Schattenflotte
transportiert (Shadow_Free_Zones_September2024). Mithilfe alter, oft nicht
versicherter Tanker und undurchsichtiger Eigentümerstrukturen transportiert
Russland weiterhin große Mengen Öl über internationale Gewässer – oft unter
wechselnden Flaggen und unter Umgehung von Preisobergrenzen. Diese Praxis
sichert dem Kreml erhebliche Einnahmen, die wiederum zur Finanzierung des
Angriffskriegs gegen die Ukraine beitragen. Gleichzeitig erhöht die
Schattenflotte das Risiko von Umweltkatastrophen, weil Sicherheitsstandards bewusst
ignoriert werden. Die Duldung oder unzureichende Kontrolle dieser
Umgehungsstrategie wirft die Frage auf, wie entschlossen Deutschland und die
internationale Gemeinschaft tatsächlich gegen die wirtschaftliche Kriegsführung
Moskaus vorgehen.
Zwar hat die EU mit dem REPowerEU-Plan ein langfristiges Konzept zur
Reduzierung fossiler Abhängigkeiten und zur Förderung erneuerbarer Energien
vorgelegt, doch die Umsetzung greift erst langfristig. SEFE und der Umgang
mit der russischen Schattenflotte verdeutlichen aus Sicht der Fragestellenden,
dass kurzfristige wirtschaftliche Entscheidungen nach wie vor Vorrang vor
langfristiger sicherheits- und klimapolitischer Verantwortung haben. Dies wirft
kritische Fragen zur Glaubwürdigkeit der europäischen Energie-, Außen- und
Sicherheitspolitik auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Mechanismen und Verfahren nutzt die Bundesregierung zur
Wahrnehmung ihrer Eigentümerfunktion bei der SEFE GmbH, insbesondere im
Hinblick auf die Kontrolle der Geschäftstätigkeiten (bitte zuständige
Stellen, Berichtswege, Berichtsfrequenz sowie den inhaltlichen Umfang der
Berichtspflichten angeben)?
a) Wie viele Führungskräfte, die zuvor bei der Gazprom Germania
GmbH beschäftigt waren, sind seit der Übernahme durch den Bund
weiterhin bei der SEFE GmbH tätig?
b) Wurden im Zuge der Übernahme personelle Veränderungen in der
Geschäftsleitung oder im Führungspersonal vorgenommen (bitte Anzahl
und Funktion der betroffenen Personen angeben)?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der
langfristigen Abnahmeverträge der SEFE GmbH mit OAO Yamal LNG
(bitte Laufzeit, vertraglich vereinbarte Mengen, Flexibilitätsklauseln
einschließlich Mengenverschiebung sowie Kündigungsoptionen angeben)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung diesen Vertrag im Hinblick auf
mögliche künftige EU-Sanktionsmaßnahmen gegen russisches
Flüssigerdgas?
b) Liegen der Bundesregierung rechtliche Bewertungen oder
Prüfaufträge vor, ob eine Berufung auf höhere Gewalt („force majeure“) bei
einem künftigen Importverbot zulässig wäre?
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die SEFE GmbH
zusätzlich zu den im Vertrag festgelegten Mengen LNG aus Russland über
den Spotmarkt bezieht, und gibt es seitens der Bundesregierung Vorgaben
oder Empfehlungen an die SEFE GmbH zur Beschränkung oder zum
Verzicht auf russisches LNG im Spotmarkt?
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die monatlichen
Importmengen von LNG aus Russland durch die SEFE GmbH im Zeitraum von
Januar 2023 bis Juli 2025 (bitte monatlich und nach Einfuhrhafen
aufschlüsseln)?
a) Welchen prozentualen Anteil hatten Importe aus russischer Herkunft
an der gesamten LNG-Versorgung der SEFE GmbH im Zeitraum von
Januar 2023 bis Mai 2025 (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
b) Welchen prozentualen Anteil hatten Importe aus anderen
Herkunftsländern als Russland an der gesamten LNG-Versorgung der SEFE
GmbH im Zeitraum von Januar 2023 bis Mai 2025 (bitte nach EU-
Ländern aufschlüsseln)?
5. Sind der Bundesregierung LNG-Lieferungen an die SEFE GmbH im
genannten Zeitraum bekannt, die nicht über den Hafen Dünkirchen erfolgten
(bitte gegebenenfalls andere Einfuhrhäfen mit Mengenangaben
benennen)?
6. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine
Wiederaufnahme der Gaslieferungen über die Pipelines Nord Stream 1
und 2 wirksam und dauerhaft auch außerhalb des aktuellen
Sanktionsregimes zu verhindern, entsprechend der Absage von Bundeskanzler Friedrich
Merz an eine solche Wiederaufnahme?
7. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, das
derzeit bis Ende 2027 vorgesehene Ausstiegsdatum für russisches Pipeline-
und Flüssigerdgas zu beschleunigen, und wenn ja, welche konkreten
Initiativen oder Maßnahmen wurden oder werden hierzu auf EU-Ratsebene
oder in der EU-Kommission eingebracht oder unterstützt?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Herkunft und
Transportwege der LNG-Lieferungen an die SEFE GmbH nach
Eintritt in den EU-Markt, und in welcher Form findet die Dokumentation
und Veröffentlichung dieser Informationen statt?
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welcher
Form sich die SEFE GmbH an der von der EU-Kommission
veröffentlichten Roadmap zum Ausstieg aus russischem LNG bis Ende 2027 orientiert
(bitte mit Zeitplan und Maßnahmen angeben)?
a) Welchen Zeitplan verfolgt die SEFE GmbH, um sowohl kurzfristige
als auch langfristige russische LNG-Importe vollständig zu beenden?
b) Welche Schritte hat die SEFE GmbH nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2022 unternommen, um Vertragsbeziehungen mit russischen
Unternehmen – insbesondere OAO Yamal LNG und ggf. Novatek – zu
beenden oder zu reduzieren?
9. Hat die Bundesregierung der SEFE GmbH konkrete Vorgaben bezüglich
eines beschleunigten Ausstiegs aus russischem Gas gemacht, wenn ja,
wann, und in welcher Form?
10. Welche Maßnahmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die SEFE
GmbH seit 2022 implementiert, um die Einhaltung europäischer und
nationaler Sanktionen gegenüber russischen Akteuren sicherzustellen?
11. Beabsichtigt die SEFE GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung,
bestehende Verträge mit russischen LNG-Lieferanten zu verlängern oder zu
erneuern?
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die SEFE GmbH
seit 2022 über die im langfristigen Abnahmevertrag mit OAO Yamal LNG
vertraglich festgelegten Mengen hinaus zusätzlich Flüssigerdgas
russischer Herkunft bezogen hat (bitte nach Mengen und Zeiträumen
aufschlüsseln), und welche Gründe sind der Bundesregierung für einen
etwaigen solchen Mehrbezug bekannt?
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welcher
Form sich die SEFE GmbH an der von der EU-Kommission
veröffentlichten Roadmap zum Ausstieg aus russischem LNG bis Ende 2027 orientiert
(bitte mit Zeitplan und Maßnahmen angeben) und welchen Zeitplan die
SEFE GmbH verfolgt, um sowohl kurzfristige als auch langfristige
russische LNG-Importe vollständig zu beenden?
14. Hat die Bundesregierung die SEFE GmbH zur Mitwirkung an einem
nationalen Plan zum Ausstieg aus russischem Gas verpflichtet, und wenn
ja, wie gestaltet sich diese Mitwirkung?
15. Hat es im Zeitraum von 2023 bis 2024 Gespräche auf Bundes- oder EU-
Ebene mit Beteiligung der SEFE GmbH gegeben, in denen es um das
Lieferkettengesetz, die EU-Methanverordnung oder um Sanktionen gegen
russische Personen oder Unternehmen ging (bitte nach Datum,
Gesprächspartnern, Themenschwerpunkten und gegebenenfalls Ergebnissen
aufschlüsseln)?
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl und Art der
LNG-Tanker, die die SEFE GmbH seit Januar 2023 im Rahmen von FOB-
Verträgen (FOB = Free On Board) gechartert hat (bitte Zeitraum,
Schiffstyp und – soweit bekannt – Flaggenstaat angeben)?
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Hafendienstleistungen (z. B. Schlepper, Lotsen, Terminaldienste), die die SEFE GmbH seit
2023 im Zusammenhang mit LNG-Importen in Anspruch genommen hat
(bitte Art der Dienstleistung, Häfen und – soweit bekannt – beteiligte
Unternehmen angeben)?
18. Welche Anforderungen umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung das
interne Freigabeverfahren, das die SEFE GmbH für Terminals anwendet,
an denen LNG übernommen oder entladen wird (bitte Kriterien und
Prüfbereiche angeben)?
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Prüfinhalte und den
zeitlichen Ablauf der von der SEFE GmbH angewandten KYC- (Know
your customer-) und Bonitätsprüfungen bei Vertragspartnern im LNG-
Transport- und LNG-Importbereich?
20. Welche konkreten Prüfkriterien und Datenquellen werden nach Kenntnis
der Bundesregierung bei den von der SEFE GmbH durchgeführten
strukturierten Überprüfungsprozessen zur Feststellung einer möglichen
Sanktionsbetroffenheit angewendet?
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob seit Januar 2023
LNG-Transporte vor der Übergabe an die SEFE GmbH von Eisbrechern
des russischen Unternehmens Atomflot begleitet wurden und
anschließend von der SEFE GmbH übernommen wurden, wenn ja, in wie vielen
Fällen (bitte Anzahl, Zeiträume und – soweit bekannt – beteiligte Schiffe
angeben), und aus welchen Informationsquellen bezieht die
Bundesregierung Kenntnisse darüber?
22. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche sanktions- oder
sicherheitsrelevante Risiken im Zusammenhang mit LNG-Transporten, die
gegebenenfalls vor der Übergabe an die SEFE GmbH von Atomflot-Eisbrechern
begleitet wurden?
23. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Fall von
LNG-Transporten mit etwaiger vorheriger Begleitung durch Atomflot-
Eisbrecher auf die Transportkette Einfluss zu nehmen, bevor die
Lieferung an die SEFE GmbH erfolgt?
24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche
menschenrechtliche und sanktionsbezogene Due-Diligence-Prüfungen der SEFE
GmbH im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zu russischen
Unternehmen (bitte eitpunkte, Prüfbereiche und Ergebnisse angeben)?
25. Hat die Bundesregierung Kenntnis von möglichen Due-Diligence-
Prüfungen seitens der SEFE GmbH oder ihrer Vertragspartner in Bezug
auf mögliche Zahlungen oder indirekte Unterstützungsleistungen über
Dritte an sanktionierte russische juristische oder natürliche Personen,
insbesondere im Zusammenhang mit der Beschaffung, dem Transport oder
der Lieferung von Erdgas (bitte mögliche Empfänger, Prüfungszeitpunkt
und Ergebnisse benennen)?
26. Welche Maßnahmen zur Stärkung von Transparenz und Compliance hat
die SEFE GmbH seit 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung
implementiert, insbesondere im Zusammenhang mit Investitionen oder
Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Unternehmen oder staatlichen Stellen (bitte
nach Jahr, Maßnahme und Anwendungsbereich aufschlüsseln)?
27. Welche Investitionen tätigt die SEFE GmbH im Zeitraum von 2023 bis
2025 in Infrastruktur, Speicher, Terminals oder sonstige Energieprojekte,
und welche dieser Investitionen werden vollständig oder teilweise durch
Bundesmittel oder EU-Förderprogramme finanziert (bitte nach
Projektbezeichnung, Standort, Förderquelle und Fördersumme aufschlüsseln)?
28. In welcher Form ist die SEFE GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung
im Zeitraum von 2023 bis 2025 an der Sicherstellung der Gasversorgung
in EU-Mitgliedstaaten außerhalb Deutschlands beteiligt (z. B. durch
Weiterverkäufe, Transit, Infrastruktur; bitte nach Art der Tätigkeit,
betroffenen Ländern und Volumen aufschlüsseln)?
29. Welche langfristigen Lieferverträge für LNG oder Pipelinegas bestehen
derzeit bei der SEFE GmbH, und für welchen Zeitraum, welches
Herkunftsland und welche Vertragsmengen gelten diese Verträge (bitte nach
Vertragspartner, Laufzeit, Herkunftsland und jährlichem Volumen
angeben)?
30. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Umgehung von EU-Sanktionen durch die russische Schattenflotte effektiv zu
unterbinden?
Berlin, den 25. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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