Schriftliche Frage 80 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Berichterstattung des Magazins „Der Spiegel“, laut der Eisbrecher des Unternehmens Atomflot, einer…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 80 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Berichterstattung des Magazins „Der Spiegel“, laut der Eisbrecher des Unternehmens Atomflot, einer…
Frage 80 (Dr. Anton Hofreiter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Berichterstattung des Magazins „Der Spiegel“, laut der Eisbrecher des Unternehmens Atomflot, einer Tochtergesellschaft der Rosatom, an LNG- Transporten aus Russland für die im Besitz des Bundes befindliche SEFE Securing Energy for Europe GmbH beteiligt sind, und wenn ja, wie bewertet sie dies, insbesondere im Hinblick auf die Rolle von Rosatom als EU-sanktioniertes Mutterunternehmen, und welche Maßnahmen wurden oder werden in diesem Zusammenhang geprüft oder ergriffen („Millionen für Putin – Die sibirischen Gas-Deals eines deutschen Unternehmens“ vom 18. April 2025: www.spiegel.de/wissenschaft/sef e-warum-macht-eine-deutsche-firma-gasgeschaeft e-mit-russland-a-a17f23dd-f5ae-4db1-a79d-b0b22 309f0bf)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. August 2025:
Der Bundesregierung ist die genannte Berichterstattung bekannt. Die SEFE-Gruppe (SEFE) steht in keinerlei Geschäftsbeziehung zu Rosatom oder Atomflot. Sie beabsichtigt auch nicht, eine solche einzugehen. Dementsprechend wurden auch keine Dienstleistungen in Auftrag gegeben oder Geschäfte mit dem Unternehmen getätigt. Die LNG- Lieferungen von Yamal LNG an SEFE erfolgen in Europa. SEFE ist verpflichtet, die Lieferungen in Europa gemäß den Bedingungen des Liefervertrages mit Yamal LNG anzunehmen. Vor der Lieferung hat SEFE keinen Einfluss darauf, wie das Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) an sie geliefert wird. Yamal LNG hat sich hierbei an die Vertragsbedingungen und die geltenden Sanktionen zu halten. Diesbezügliche Maßnahmen sind daher aus Sicht der Bundesregierung weder möglich noch erforderlich.
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