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Schriftliche Frage 89 von Stefan Seidler (fraktionslos): Hält die Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell (Stand: Juni 2025) die gemäß Verordnung (EU) 2019/943 ab…

dip / schriftliche_frage 08.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 89 von Stefan Seidler (fraktionslos): Hält die Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell (Stand: Juni 2025) die gemäß Verordnung (EU) 2019/943 ab… Frage 89 (Stefan Seidler, fraktionslos): Hält die Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell (Stand: Juni 2025) die gemäß Verordnung (EU) 2019/943 ab dem 31. Dezember 2025 vorgeschriebenen Mindestkapazitäten für den grenzüberschreitenden Stromhandel im Übertragungsnetz an den sogenannten Interkonnektoren zu unseren Nachbarländern zur Durchleitung an allen Übertragungspunkten bereits ein, und falls nicht, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Mindestkapazitäten bis zum Stichtag am 31. Dezember 2025 zu erreichen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 8. August 2025: Die EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/ 943 – EltVO) gibt vor, dass 70 Prozent der Kapazität auf Netzelementen, die für den grenzübergreifenden Stromhandel relevant sind (insbesondere Interkonnektoren), für den grenzüberschreitenden Stromhandel freizugeben sind. Die Bundesrepublik Deutschland nutzt eine Übergangslösung nach Artikel 14 Absatz 7 EltVO und hat einen linearen Anstiegspfad der Mindesthandelsvorgaben festgelegt. Dieser sieht vor, dass die 70-Prozent-Vorgabe erst ab dem 31. Dezember 2025 erreicht werden muss. Nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung halten die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die europäischen Stromhandelsvorgaben entlang des linearen Anstiegspfads ein. Die ab dem 31. Dezember 2025 vorgeschriebene Mindesthandelskapazität von 70 Prozent wird nach aktuellem Kenntnisstand derzeit bereits häufig erreicht. Zum 31. Dezember 2025 werden die ÜNB die Mindesthandelskapazität in der Kapazitätsberechnung als verbindliche Vorgabe auf 70 Prozent anheben und deren Einhaltung sicherstellen.

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