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Schriftliche Frage 80 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung den im Entwurf eines „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzuba…

dip / schriftliche_frage 07.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 80 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung den im Entwurf eines „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzuba… Frage 80 (Jörg Cezanne, Die Linke): Wie bewertet die Bundesregierung den im Entwurf eines „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ („Netzanschlusspaket“) vom 29. Juli 2026 nach meiner Auffassung grundlegend vollzogenen Paradigmenwechsel im deutschen Energierecht, zukünftig statt eines verlässlichen Netzanschlussanspruchs für Erneuerbare Energien und eines Netzausbaus, der sich an den politisch gesetzten Ausbauzielen orientiert, die Logik umzukehren und den Verteilernetzbetreiber die Befugnis zu erteilen Netzbereiche für bis zu 6 Jahre als kapazitätslimitiert ausweisen, wobei dann in diesen Gebieten für neue Anlagen der Anspruch auf Entschädigung im Falle von Redispatch-Maßnahmen für 10 bis 20 Prozent der jährlichen Stromproduktion entfallen würde, und wieso verknüpft die Bundesregierung nicht die Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzgebieten durch die Verteilernetzbetreiber mit verbindlichen öffentlich zugänglichen Ausbau- und und Abhilfefahrplänen inklusive von Überprüfungsmeilensteinen sowie Sanktionen bei vermeidbaren Verzögerungen für Verteilnetzbetreiber, könnte doch, wie von mir befürwortet, ein verbindlicher Abhilfefahrplan für kapazitätslimitierte Gebiete den Druck auf die Verteilernetzbetreiber erhöhen das Stromnetz in ihrer Zuständigkeit auszubauen und zu ertüchtigen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. August 2026: Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf des „Netzanschlusspakets“ lässt die Pflicht der Netzbetreiber zum bedarfsgerechten Netzausbau unberührt. Im Hinblick auf kapazitätslimitierte Umspannwerke und Leitungsabschnitte fordert er sogar einen prioritären Ausbau, um Kapazitätslimitierungen möglichst schnell zu beseitigen. Der im Gesetzentwurf verankerte modifizierte Netzanschlussanspruch dient der räumlichen Steuerung von neuen Erneuerbare-Energien- Anlagen, weg von kapazitätslimitierten Umspannwerken und Leitungsabschnitten, hin zu solchen, die noch über Kapazitäten verfügen. Dadurch soll der netzseitige Abregelungsbedarf reduziert werden, dessen Kosten von den Stromkundinnen und Stromkunden in Deutschland zu tragen sind.

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