Schriftliche Frage 100 von Stefan Seidler (fraktionslos): Zu welchem Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung die Vorlage des jährlichen Berichts der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulier…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 100 von Stefan Seidler (fraktionslos): Zu welchem Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung die Vorlage des jährlichen Berichts der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulier…
Frage 100 (Stefan Seidler, fraktionslos):
Zu welchem Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung die Vorlage des jährlichen Berichts der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zur Überprüfung der Einhaltung der Mindestvorgaben des nationalen Aktionsplans Gebotszone gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2019/943, und welche Verzögerungen sowie Mehrkosten kalkuliert die Bundesregierung vor dem Hintergrund des geplanten Vorrangs von Freileitungen beim Stromnetzausbau (www.bundesregierung.de/breg-de/bundesreg ierung/bundeskanzleramt/ausbau-stromnetze-242 6546) und der in Studien prognostizierten Auswirkungen (www.handelsblatt.com/politik/deutsc hland/stromnetz-sind-erdkabel-besser-als-ihr-ruf-s tudie-kritisiert-gesetzentwurf/100219835.html) für den weiteren Ausbau der Stromnetze sowie für die Umsetzung des Aktionsplans zur Gebotszone?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 8. Juni 2026:
Der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E fertigt den gemeinsamen Bericht der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) im Sinne von Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/943 an, mit dessen Erscheinen noch im Juni 2026 gerechnet wird. Die Bundesnetzagentur plant, ebenfalls noch im Juni 2026 die Beiträge der ÜNB zu dem Bericht mit allen maßgeblichen Daten zu genehmigen. Der „Market Monitoring Report“ der EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden ACER wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) auf den Weg gebracht, um den Bedarf für weitere Vorhaben des Übertragungsnetzausbaus gesetzlich zu verankern und die Kosteneffizienz im gesamten Energiesystem zu verbessern. Durch die Realisierung der beiden neuen Höchstspannungs- Gleichstrom-Übertragungsleitungs-(HGÜ)-Projekte DC42 und DC42plus als Freileitungen wird mit einer erheblichen Kostensenkung gegenüber der Umsetzung als Erdkabel gerechnet. Diese Reduktion der Kosten des Netzausbaus wirkt sich unmittelbar auf die Investitionskosten für den Netzausbau und mittelfristig auf die Netzentgelte aus. Die Aufhebung des gesetzlichen Erdkabelvorrangs bezieht sich nur auf neue HGÜ- Leitungen, bereits begonnene Vorhaben bleiben hiervon unberührt. Verzögerungen sind nicht zu erwarten. Eine möglicherweise etwas längere Planungs- und Genehmigungsphase für Freileitungsvorhaben kann durch eine schnellere Umsetzung der Bauphase ausgeglichen werden.
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