Schriftliche Frage 7 von Uwe Feiler (CDU/CSU): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass das Bundeszentralamt für Steuern, wie mir berichtet wurde, seit einigen Monaten ke…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 7 von Uwe Feiler (CDU/CSU): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass das Bundeszentralamt für Steuern, wie mir berichtet wurde, seit einigen Monaten ke…
Frage 7 (Uwe Feiler, CDU/CSU):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass das Bundeszentralamt für Steuern, wie mir berichtet wurde, seit einigen Monaten keine Bescheinigungen nach § 4 Nummer 11b Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes für Briefdienstleister mehr ausstellt, und falls zutreffend, ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um eine zeitnahe Ausstellung dieser Bescheinigungen sicherzustellen, und falls zutreffend, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 23. Juli 2025:
Eine Bescheinigung nach § 4 Nummer 11b Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes wird auf Antrag eines Unternehmens ausgestellt, wenn das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), als die hierfür zuständige Behörde, festgestellt hat, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vorliegen. Der Prüfungsumfang richtet sich dabei nach den Umständen des Einzelfalls und liegt im pflichtgemäßen Ermessen des BZSt. Das Bundesministerium der Finanzen wird im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht über den Geschäftsbereich zu den laufenden Verwaltungsprozessen regelmäßig informiert. Die Rechtmäßigkeit und die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns werden sichergestellt.
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