Schriftliche Frage 6 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern sind das Bundeszentralamt für Steuern, das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Zollverwaltung von dem im Koalition…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 6 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern sind das Bundeszentralamt für Steuern, das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Zollverwaltung von dem im Koalition…
Frage 6 (Katharina Beck, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Inwiefern sind das Bundeszentralamt für Steuern, das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Zollverwaltung von dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegten Ziel, den Personalbestand in der Bundesverwaltung bis zum Jahr 2029 um 8 Prozent zu reduzieren (Koalitionsvertrag, Verantwortung für Deutschland, Zeile 1684 f.), betroffen, und sieht die Bundesregierung in dieser Zielsetzung einen Widerspruch dazu, Steuer- und Finanzkriminalität wie Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte wirksam zu bekämpfen (wenn nein, bitte begründen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 2. Juni 2026:
Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag (Zeile 1506 ff.), dass die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und ein wirksamer Steuervollzug für die Sicherung der Einnahmen und die Handlungsfähigkeit des Staates unerlässlich sind, ist fester Bestandteil der Arbeit der Bundesregierung. Das Bundesministerium der Finanzen setzt in dieser Legislaturperiode einen besonderen Schwerpunkt im Bereich Steuerkriminalitätsbekämpfung. Die vom Haushaltsgesetzgeber vorgegebenen Stelleneinsparungen gelten grundsätzlich für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wie für die übrige Bundesverwaltung. Gleichzeitig sind beim BZSt 280 Planstellen und Stellen zur Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung der Steuerkriminalität im Haushaltsjahr 2026 von der Einsparung ausgenommen. Der Koalitionsvertrag sieht einen Stellenabbau in der Bundesverwaltung um 8 Prozent mit Ausnahme für Sicherheitsbehörden vor. Da der Zoll eine Sicherheitsbehörde ist, ist er vom Stellenabbau nicht betroffen. Der Haushaltsgesetzgeber hat diese Ausnahme von der Stelleneinsparung in § 17 Absatz 2 Nummer 4 des Haushaltsgesetzes (HG) 2025 und HG 2026 normiert. Demzufolge wird im Bereich der Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität kein Personal abgebaut. Der Zoll stärkt im Gegenteil diese Einheiten mit den in den Haushalten 2025 und 2026 zur Verfügung gestellten Planstellen, um stärker gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgehen zu können. Von dem im Koalitionsvertrag festgelegten Ziel, den Personalbestand in der Bundesverwaltung bis zum Jahr 2029 um 8 Prozent zu reduzieren, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) technisch nicht betroffen, da der Stellenplan der Bafin nicht im Bundeshaushalt veranschlagt ist. Die Ausstattung des Personalhaushalts wird vom Verwaltungsrat der Bafin beschlossen.
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