Deutsche interdisziplinäre Gesellschaft für außerklinische Beatmung und Intensivversorgung (DIGAB) e.V.
Text
Deutsche interdisziplinäre Gesellschaft für außerklinische Beatmung und Intensivversorgung (DIGAB) e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
§ 2 Zweck und Aufgaben
1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der
Studierendenhilfe sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung.
2) Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) wissenschaftliche Kongresse, Symposien, Publikationen und Fortbildungen, wobei die
Haupttagung in der Regel jährlich stattfinden soll,
b) die Förderung der wissenschaftlichen Forschung insbesondere im Bereich der
Atmungsstörungen sowie der Außerklinischen Beatmung und Intensivversorgung,
c) das Aufstellen von Handlungsempfehlungen und Leitlinien zur Diagnostik, Therapie und
Überwachung, insbesondere im Bereich der außerklinischen Beatmung und
Intensivversorgung,
d) die Förderung der Aus- und Fortbildung von Ärzt*innen, Pflegenden, Assistenzpersonal,
Therapeut*innen, An- und Zugehörigen sowie anderen in der außerklinischen Beatmung
und Intensivversorgung tätigen Personen,
e) die Qualitätssicherung der Aus- und Fortbildung von Ärzt*innen, Pflegenden,
Assistenzpersonal, Therapeut*innen, An- und Zugehörigen sowie anderen in der
außerklinischen Beatmung und Intensivversorgung tätigen Personen durch Erstellen von
Curricula und durch Zertifizierung von Veranstaltungen,
f) die Unterstützung und Förderung der Versorgung und der Versorgungsstrukturen von
außerklinisch beatmeten und intensivversorgten Menschen,
g) die Interessenvertretung der „außerklinischen Beatmung und Intensivversorgung“ und
der betroffenen Menschen in der Öffentlichkeit,
h) die länderübergreifende Zusammenarbeit mit Schwerpunkt im deutschsprachigen Raum.
3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4) Der Verein kann Beteiligungen halten, wenn Einsatz und Tätigkeit der Institutionen/Firmen
dem Zweck des e.V. sowie der Gemeinnützigkeit entsprechen. Eine entsprechende Abklärung
und Einbindung des Finanzamtes sind im Voraus vorzunehmen.
5) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Interessenbereiche: Pflege; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Berufliche Bildung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Gesundheitsförderung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gesundheitsversorgung
Relationen
Keine Relationen.