DGPTW e.V.
Text
DGPTW e.V.
Tätigkeit: Wissenschaft, Hochschule oder Forschungseinrichtung
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins - als unabhängige wissenschaftliche Fachgesellschaft - ist die Förderung von
Wissenschaft und Forschung in der Physiotherapie und deren Verknüpfung mit Lehre und Versorgung.
Dadurch soll sowohl die wissenschaftliche Entwicklung der Physiotherapie als auch eine
evidenzbasierte Handlungsweise in der Versorgung gestärkt werden. Weiterhin unterstützt die
Gesellschaft den intradisziplinären und interdisziplinären wissenschaftlichen Diskurs und den
wissenschaftstheoretischen und methodologischen Pluralismus.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- Die Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
- Die Förderung der Qualitätsentwicklung der physiotherapeutischen Forschung.
- Die Förderung des Transfers wissenschaftlicher Ergebnisse in die Praxis und die Lehre.
- Die Durchführung von wissenschaftlichen Tagungen.
- Die Funktion als Ansprechpartner zu wissenschaftlichen Fragestellungen in der Disziplin
Physiotherapie.
- Das Mitwirken an der Entwicklung/Erstellung von Leitlinien.
- Die Verbreitung physiotherapierelevante Forschungsergebnissen im In- und Ausland über
wissenschaftliche Zeitschriften und auf elektronischem Wege, ohne eine Verlagstätigkeit
auszuüben.
- Die Zusammenarbeit mit anderen, der Physiotherapiewissenschaft förderlichen Gruppen,
Organisationen und Institutionen im In- und Ausland.
Die DGPTW stellt die Inhalte ihrer Arbeit der Allgemeinheit zur Verfügung.
§3 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Interessenbereiche: Hochschulbildung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Berufliche Bildung; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Neugestaltung der Berufsgesetze in der Physiotherapie: Ziel: Berücksichtigung wissenschaftlicher Ausbildungsinhalte in den Berufsgesetzen in der Physiotherapie
Relationen
Keine Relationen.