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Deutsche Schmerzgesellschaft e.V.

lobbyregister / register_entry 18.03.2022 · Original ↗

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Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Verein Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. ist tätig im Bereich Forschung, Wissenschaft, Gesundheit und hat gemäß seiner Satzung folgenden Zweck (Zitat nachfolgend) § 2 Zweck des Vereins (1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Verein för- dert die interdisziplinäre wissenschaftliche Kooperation auf dem Gebiet der Erforschung der Ursachen, der Feststellung der Symptome und der Therapie des Schmerzes und erfüllt dabei insbesondere folgende Zwecke: a) die Unterstützung schmerzrelevanter Forschung (Grundlagen-, Therapie- und Versor- gungsforschung), b) die Zusammenführung von Wissenschaftlern, Ärzten, Psychologen und Angehörigen anderer an der Schmerzmedizin (Schmerzforschung, -diagnostik und -therapie) beteiligter Berufe, c) die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen medizinischen und psychologischen wissenschaftlichen Fachgesellschaften, fachärztlichen und fachpsychologischen Vereini- gungen und anderen wissenschaftlichen Vertretungen eines Heilberufes, welche sich in Wissenschaft oder Praxis mit der Schmerzmedizin befassen, d) die Entwicklung einer einheitlichen Begriffsbestimmung, Nomenklatur und Klassifikation für schmerzrelevante Phänomene und Symptome sowie einer schmerzrelevanten Daten- bank im deutschen Sprachgebiet, e) die Erarbeitung und Aktualisierung von Lehrzielen, Lernkatalogen und Leitlinien zur Schmerzdiagnostik, Behandlung und Therapiekontrolle (Qualitätssicherung), f) die Erarbeitung und Bereitstellung von Lehrmitteln, g) die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärzten, Psychologen und Angehörigen anderer an der Schmerzmedizin beteiligter Berufe, h) die Veranstaltung von wissenschaftlichen Tagungen, insbesondere einer wissenschaft- lichen Jahrestagung sowie Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen, i) die Vermittlung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Informationen an die Öffentlichkeit, j) die Beratung anderer wissenschaftlicher Fachgesellschaften, von Gesundheitsbehör- den, berufsständischen Vertretungen und anderen Einrichtungen bei schmerzrelevanten Themen, k) die Durchführung jeglicher anderer Maßnahmen, die der schmerzrelevanten Lehre, Forschung und Behandlung förderlich sind. (2) Der Verein ist eine juristisch selbständige Sektion der „International Association for the Study of Pain“ (IASP) in Seattle/USA und verfolgt die Durchsetzung der von dieser Vereini- gung propagierten Ziele in Deutschland. (3) Der Verein selbst verfolgt mit der Förderung von Wissenschaft und Forschung ausschließ- lich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwe- cke“ der Abgabenordnung... Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder sozialpolitische get-together wird unmittelbar der Kontakt zu Politiker-/innen, insbesondere zu Mitgliedern des Deutschen Bundestages gesucht. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um die Versorgung und Qualität der Leistungserbringung für Menschen mit Schmerzen im Deutschen Gesundheitssystem zu verbessern dabei auch nachhaltig Rahmenbedingungen und Strukturen des Deutschen Gesundheitswesens anzupassen. Zudem werden Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert, zu denen regelmäßig auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Parlamentarisches Verfahren; Politisches Leben, Parteien; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Kultur; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Krankenversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Hochschulbildung; Arzneimittel; Sonstiges im Bereich "Recht"; Berufliche Bildung; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege Regelungsvorhaben: - Nachbesserung und Aufnahme geeigneter Leistungsgruppen für die Schmerzmedizin: Grundsätzlich begrüßen wir diesen Gesetzentwurf mit verbesserten und verpflichtenden Vorgaben zur Transparenz über das Leistungsgeschehen für Bürgerinnen und Bürger, insbesondere hinsichtlich der Bereiche zukünftiger Leistungsgruppen und deren Versorgungsstufen. Leider wird die Schmerzmedizin zu großen Teilen von den verbesserten Transparenzvorgaben mangels Aufnahme in die entsprechende Anlage nicht erfasst, so dass jenseits der bestehenden Filtermöglichkeiten der Routinedaten, wie beispielsweise schon in der Weissen Liste genutzt, keine Transparenzverbesserungen erfolgen. Eine entsprechende Nachbesserung und Aufnahme geeigneter Leistungsgruppen für die Schmerzmedizin wäre wünschenswert. - Schmerz muss eigene Leistungsgruppe werden und die Strukturen müssen gestärkt werden: Wir fordern die Bundesregierung, die Fraktionen des Deutschen Bundestags und alle an der Krankenhausreform beteiligten Akteure auf Bundes- und Landesebene dazu auf, die Strukturen der Schmerzmedizin zu stärken, statt zu schwächen! Dazu bedarf es unter anderem die Einführung einer eigenen Leistungsgruppe der "Interdisziplinären multimodalen Schmerzmedizin" mit entsprechenden Qualitätsvorgaben und Vorhaltepauschalen bei der Krankenhausreform! - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform Krankenhausreformanpassungsgesetz. KHAG: Krankenhausreform: Schmerztherapie vor dem Kollaps! Einführung einer Leistungsgruppe „Spezielle Schmerztherapie“ nötig, konkrete Gesetzes-Änderungsformulierungen gemäß dieser Stellungnahme wären Lösung. Anderenfalls Kollaps der stationären multimodalen Schmerzversorgung: 22 % der Standorte, die bundesweit für 44 % der Fälle der in interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie (OPS-Klasse 8-918) stehen, sind bedroht. https://www.bundestag.de/resource/blob/1132422/21-14-0049-10-Deutsche-Schmerzgesellschaft-KHAG-nicht-barriefrei.pdf - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal- Cannabisgesetzes: Neujustierung der Qualität der Indikationsstellung und qualitative Stärkung der Patienten-Verordnerbeziehung bei Cannabis(blueten)Präparaten Stärkung der Therapiebegleitung sowie der Therapie- bzw. Versorgungsforschung Beseitigung von Fehlentwicklungen, beispielsweise im Bereich der Bewerbung etc.

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