Schriftliche Frage 40 von Stefan Keuter (AfD): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob politische Parteien in Deutschland durch ausländische Staaten finanziert werden oder wurden…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern sowie in verschiedenen Organisationseinheiten der Zollverwaltung, für denkbar. Hierbei wird ausgehend von dem fachlichen Bedarf die Geeignetheit eines Produkts und seiner Anwendung unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte geprüft und bewertet, wie zum Beispiel der Aspekt des Geheim- und Datenschutzes, des Ziels der digitalen Souveränität und der verfassungsrechtlichen Vorgaben..
Text
Schriftliche Frage 40 von Stefan Keuter (AfD): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob politische Parteien in Deutschland durch ausländische Staaten finanziert werden oder wurden…
Frage 40 (Stefan Keuter, AfD):
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob politische Parteien in Deutschland durch ausländische Staaten finanziert werden oder wurden, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. Juli 2025:
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit für die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften über die Parteienfinanzierung liegt gemäß den §§ 23 ff. des Parteiengesetzes (PartG) bei der Präsidentin des Deutschen Bundestages. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das Parteiengesetz in § 25 Absatz 2 Nummer 3 PartG die Voraussetzungen regelt, unter denen Parteien Spenden aus dem Ausland annehmen dürfen. Spenden, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 Euro übersteigt, sind gemäß § 25 Absatz 3 Satz 1 PartG unter Angabe des Namens und der Anschrift des Zuwenders oder anderer Angaben, die eine Identifikation der Person vergleichbar ermöglichen, sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen. Dieser ist gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 PartG öffentlich. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen, sind der Präsidentin des Deutschen Bundestages zudem gemäß § 25 Absatz 3 Satz 2 PartG unverzüglich anzuzeigen. Diese veröffentlicht die Zuwendung unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache, siehe § 25 Absatz 3 Satz 3 PartG.
Relationen
- asked ← Stefan Keuter (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung