Bericht des Statistischen Bundesamtes gemäß § 18 Absatz 2 Satz 4 des Parteiengesetzes über die Entwicklung des Preisindexes der für eine Partei typischen Ausgaben (Parteien-Index) für das Jahr 2025 Veröffentlichung der sich aus der mitgeteilten Steigerung ergebenden Summe der absoluten Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung politischer Parteien für das Jahr 2026 (§ 18 Absatz 2 Satz 5 des Parteiengesetzes)
Text
Bericht des Statistischen Bundesamtes gemäß § 18 Absatz 2 Satz 4 des Parteiengesetzes über die Entwicklung des Preisindexes der für eine Partei typischen Ausgaben (Parteien-Index) für das Jahr 2025 Veröffentlichung der sich aus der mitgeteilten Steigerung ergebenden Summe der absoluten Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung politischer Parteien für das Jahr 2026 (§ 18 Absatz 2 Satz 5 des Parteiengesetzes)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5980
21. Wahlperiode 18.05.2026
Unterrichtung
durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages
Bericht des Statistischen Bundesamtes gemäß § 18 Absatz 2 Satz 4 des
Parteiengesetzes über die Entwicklung des Preisindexes der für eine
Partei typischen Ausgaben (Parteien-Index) für das Jahr 2025
Veröffentlichung der sich aus der mitgeteilten Steigerung ergebenden
Summe der absoluten Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung
politischer Parteien für das Jahr 2026 (§ 18 Absatz 2 Satz 5 des
Parteiengesetzes)
Die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes hat mir mit Schreiben vom 23. April 2026 ihren Bericht über die
Entwicklung des Preisindexes der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr (Parteien-Index)
gemäß § 18 Absatz 2 Satz 4 des Parteiengesetzes (PartG) vorgelegt. Der Bericht vom 23. April 2026 ist auf Seite 2
abgedruckt.
Gemäß § 18 Absatz 2 Satz 2 PartG erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien
höchstens ausgezahlt werden darf (absolute Obergrenze), um den Prozentsatz, um den sich der Parteien-Index im
vorangegangenen Jahr erhöht hat, abgerundet auf ein Zehntel Prozent. Da sich der Parteien-Index nach der
Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom Jahr 2024 auf das Jahr 2025 um 3,10 Prozent erhöht hat, ergibt
sich eine Erhöhung der absoluten Obergrenze um 3,1 Prozent. Für das Jahr 2025 betrug die absolute Obergrenze
der staatlichen Parteienfinanzierung 225.383.763 Euro. Bei einer Erhöhung um 3,1 Prozent beträgt die absolute
Obergrenze für das Jahr 2026, abgerundet auf volle Eurobeträge, somit
232.370.659 Euro.
Die gemäß § 18 Absatz 3 Satz 3 PartG auch für die wählerstimmenbezogenen Förderbeträge (zuletzt: 1,21 Euro
für die ersten vier Millionen Wählerstimmen; 0,99 Euro für weitere Wählerstimmen) vorgesehene Anhebung um
denselben Prozentsatz führt für das Anspruchsjahr 2026 zu einer Anhebung auf 1,24 Euro für die ersten vier
Millionen Wählerstimmen und 1,02 Euro für weitere Wählerstimmen.
Berlin, den 7. Mai 2026
Julia Klöckner
Wiesbaden, den 28. April 2026
Bericht des Statistischen Bundesamtes gemäß § 18 Abs. 2 Satz 4
Parteiengesetz über die Entwicklung des Preisindex der für eine Partei
typischen Ausgaben für das Jahr 2025
Hiermit lege ich gemäß § 18 Absatz 2 Satz 4 Parteiengesetz (PartG) dem Deutschen
Bundestag den Bericht über die Entwicklung des Preisindex der für eine Partei typischen
Ausgaben (Parteien-Index) für das Jahr 2025 vor:
1. § 18 Absatz 2 Satz 3 des Parteiengesetzes sieht als Grundlage des Parteien-Index zu
einem Wägungsanteil von 70 % den allgemeinen Verbraucherpreisindex und zu einem
Anteil von 30 % den Index der tariflichen Monatsgehälter der Arbeiter
und Angestellten bei Gebietskörperschaften vor.
2. Der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben hat sich vom Jahr 2024 auf das
Jahr 2025 um 3,10 % erhöht. Weitere Informationen sind aus der untenstehenden
Tabelle zu entnehmen.
Tabelle 1: Wägungsanteil am Parteien-Index (2020 = 100)
Jahr
Verbraucherpreisindex
70 %
Index der tariflichen Monatsverdienste in der
öffentlichen Verwaltung, Verteidigung,
Sozialversicherung
30 %
2021 103,1 101,4
2022 110,2 102,4
2023 116,7 104,0
2024 119,3 108,6
2025 121,9 114,5
Tabelle 2: Parteienindex
Jahr
Parteien-
Index
Veränderungsrate des Parteien-Index im Vergleich
zum Vorjahr
2021 102,6
2022 107,9 5,17 %
2023 112,9 4,63 %
2024 116,1 2,83 %
2025 119,7 3,10 %
Dr. Ruth Brand
(Präsidentin)
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Drucksache 21/5980 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 –
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