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Bericht des Statistischen Bundesamtes gemäß § 18 Absatz 2 Satz 4 des Parteiengesetzes über die Entwicklung des Preisindexes der für eine Partei typischen Ausgaben (Parteien-Index) für das Jahr 2025 Veröffentlichung der sich aus der mitgeteilten Steigerung ergebenden Summe der absoluten Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung politischer Parteien für das Jahr 2026 (§ 18 Absatz 2 Satz 5 des Parteiengesetzes)

dip / drucksache 18.05.2026 · WP 21 · 21/5980 · Unterrichtung · Original ↗

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Bericht des Statistischen Bundesamtes gemäß § 18 Absatz 2 Satz 4 des Parteiengesetzes über die Entwicklung des Preisindexes der für eine Partei typischen Ausgaben (Parteien-Index) für das Jahr 2025 Veröffentlichung der sich aus der mitgeteilten Steigerung ergebenden Summe der absoluten Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung politischer Parteien für das Jahr 2026 (§ 18 Absatz 2 Satz 5 des Parteiengesetzes) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5980 21. Wahlperiode 18.05.2026 Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages Bericht des Statistischen Bundesamtes gemäß § 18 Absatz 2 Satz 4 des Parteiengesetzes über die Entwicklung des Preisindexes der für eine Partei typischen Ausgaben (Parteien-Index) für das Jahr 2025 Veröffentlichung der sich aus der mitgeteilten Steigerung ergebenden Summe der absoluten Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung politischer Parteien für das Jahr 2026 (§ 18 Absatz 2 Satz 5 des Parteiengesetzes) Die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes hat mir mit Schreiben vom 23. April 2026 ihren Bericht über die Entwicklung des Preisindexes der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr (Parteien-Index) gemäß § 18 Absatz 2 Satz 4 des Parteiengesetzes (PartG) vorgelegt. Der Bericht vom 23. April 2026 ist auf Seite 2 abgedruckt. Gemäß § 18 Absatz 2 Satz 2 PartG erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf (absolute Obergrenze), um den Prozentsatz, um den sich der Parteien-Index im vorangegangenen Jahr erhöht hat, abgerundet auf ein Zehntel Prozent. Da sich der Parteien-Index nach der Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom Jahr 2024 auf das Jahr 2025 um 3,10 Prozent erhöht hat, ergibt sich eine Erhöhung der absoluten Obergrenze um 3,1 Prozent. Für das Jahr 2025 betrug die absolute Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung 225.383.763 Euro. Bei einer Erhöhung um 3,1 Prozent beträgt die absolute Obergrenze für das Jahr 2026, abgerundet auf volle Eurobeträge, somit 232.370.659 Euro. Die gemäß § 18 Absatz 3 Satz 3 PartG auch für die wählerstimmenbezogenen Förderbeträge (zuletzt: 1,21 Euro für die ersten vier Millionen Wählerstimmen; 0,99 Euro für weitere Wählerstimmen) vorgesehene Anhebung um denselben Prozentsatz führt für das Anspruchsjahr 2026 zu einer Anhebung auf 1,24 Euro für die ersten vier Millionen Wählerstimmen und 1,02 Euro für weitere Wählerstimmen. Berlin, den 7. Mai 2026 Julia Klöckner Wiesbaden, den 28. April 2026 Bericht des Statistischen Bundesamtes gemäß § 18 Abs. 2 Satz 4 Parteiengesetz über die Entwicklung des Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben für das Jahr 2025 Hiermit lege ich gemäß § 18 Absatz 2 Satz 4 Parteiengesetz (PartG) dem Deutschen Bundestag den Bericht über die Entwicklung des Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben (Parteien-Index) für das Jahr 2025 vor: 1. § 18 Absatz 2 Satz 3 des Parteiengesetzes sieht als Grundlage des Parteien-Index zu einem Wägungsanteil von 70 % den allgemeinen Verbraucherpreisindex und zu einem Anteil von 30 % den Index der tariflichen Monatsgehälter der Arbeiter und Angestellten bei Gebietskörperschaften vor. 2. Der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben hat sich vom Jahr 2024 auf das Jahr 2025 um 3,10 % erhöht. Weitere Informationen sind aus der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle 1: Wägungsanteil am Parteien-Index (2020 = 100) Jahr Verbraucherpreisindex 70 % Index der tariflichen Monatsverdienste in der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 30 % 2021 103,1 101,4 2022 110,2 102,4 2023 116,7 104,0 2024 119,3 108,6 2025 121,9 114,5 Tabelle 2: Parteienindex Jahr Parteien- Index Veränderungsrate des Parteien-Index im Vergleich zum Vorjahr 2021 102,6 2022 107,9 5,17 % 2023 112,9 4,63 % 2024 116,1 2,83 % 2025 119,7 3,10 % Dr. Ruth Brand (Präsidentin) Seite 1 / 1 Drucksache 21/5980 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 – Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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