Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden (Antwort zu Drs. 21/2483)
Text
Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden (Antwort zu Drs. 21/2483)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7744
21. Wahlperiode 26.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Große Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2483 –
Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Frage nach dem politischen Einfluss von Unternehmen und
Wirtschaftsverbänden sorgt aktuell zunehmend für Debatten. Hintergrund sind Berichte
über Verflechtungen zwischen der amtierenden Bundesregierung und der sie
tragenden Parteien sowie Unternehmen bzw. Wirtschaftsverbänden. Beispiele
hierfür sind das Sponsoring des 37. Bundesparteitags der CDU vom 3. Februar
2025 durch McDonald’s und Großspenden von Gastro-Unternehmern an die
CDU (Gastro-Steuer: Zahlt der Steuerzahler die McDonald’s-Gewinne? |
Telepolis (www.telepolis.de/features/Gastro-Steuer-Zahlt-der-Steuerzahler-die-Mc
Donald-s-Gewinne-10336804.html), aufgerufen am 29. Juli 2025) oder auch
die Benennung von nicht für den 21. Deutschen Bundestag gewählten
Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertretern als Bundesministerinnen und
Bundesminister (Überblick: Das ist das neue schwarz-rote Kabinett | tages-
schau.de (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kabinett-cdu-csu-spd-10
0.html), aufgerufen am 29. Juli 2025).
Auch Kontakte und Beratungsbeziehungen mit Bundesministerien,
privatwirtschaftliche Parteispenden sowie staatliche Förderungen von Unternehmen und
Wirtschaftsverbänden werfen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
die Frage auf, inwiefern diese Verflechtung die Initiativen für die
Gesetzgebung und die parlamentarische Diskussion selbst berührt und ggf. das
Neutralitätsprinzip der politischen Willensbildung unterläuft.
Diese Verflechtungen können zu einem starken Einfluss von Unternehmen auf
politische Entscheidungen führen. Ein Beispiel ist die mutmaßliche
Beratertätigkeit eines US-Pharmaunternehmens bei der Gesetzgebungsgrundlegung des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zugunsten von Geheimpreisen
von Medikamenten (Gesetzesänderung zu Geheimpreisen zugunsten von US-
Pharmaunternehmen?, www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/gesundheitssy
stem-medikamente-pharmaunternehmen-104.html, aufgerufen am 29. Juli
2025).
Daneben stellt aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine direkte
oder indirekte Einflussnahme auf die Wahlkampfunterstützung durch
Unternehmensspenden an Parteien ein Problem für die Chancengleichheit bei
Wahlkämpfen dar. Ein Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden auf
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. August 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die Gesetzgebungskompetenz des Deutschen Bundestages muss
ausgeschlossen sein.
Die Kritik an der Einflussnahme geht jedoch über einzelne Kontakte und
Beratungsbeziehungen hinaus. Manche Stimmen sehen in Unternehmen und
Wirtschaftsverbänden eine Schattenstruktur, die mit privaten und teilweise
staatlichen Geldern indirekt Politik betreibt. Laut einem Bericht der „taz“
erhalten zahlreiche Unternehmen und Wirtschaftsverbände, die sich öffentlich
politisch wirtschaftsliberal positionieren, finanzielle Mittel aus
Bundesministerien (Kritik an Staatszuschüssen für Verbände: CDU und CSU –
Meister der Doppelmoral, https://taz.de/Kritik-an-Staatszuschuessen-fuer-Ver
baende/!6068854/, aufgerufen am 29. Juli 2025). Dies stellt aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller ein Spannungsverhältnis dar, wenn diese
Organisationen aktiv in die politische Meinungsbildung eingreifen.
Insgesamt zeigt sich ein Spannungsfeld: Einerseits haben Unternehmen und
Wirtschaftsverbände das Recht, sich politisch zu äußern, anderseits gefährdet
eine Verflochtenheit mit der Bundesregierung, dass zivilgesellschaftliche
Interessen – wie beispielsweise Verbraucherschutz, Klima-, Natur- und Tierschutz
sowie gute Arbeit und Frieden – missachtet werden, da deren Vertretung
finanziell schwächer ausgestattet ist.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Achtung der Anforderungen an Integrität und die Vermeidung von
Interessenkonflikten sind grundlegend, um das Vertrauen in demokratische
Willensbildungsprozesse auf Bundesebene zu bewahren. Zugleich gehört der Austausch
mit Vertretern gesellschaftlicher Interessen zu den Wesensmerkmalen eines
demokratischen Staatswesens. Oft fließen erst durch die Partizipation von
Verbänden, Vereinen, Unternehmen, Organisationen und weiteren Akteuren der
Interessenvertretung wichtige Belange, Erkenntnisse und Expertisen in den
politischen Entscheidungsprozess ein.
Zur Vermeidung von und zum Umgang mit Interessenkonflikten finden daher
zahlreiche Vorgaben Anwendung.
Mitglieder der Bundesregierung müssen stets kritisch prüfen, ob es durch ihre
Handlungen zu Kollisionen mit öffentlichen Interessen kommen kann. Ist dies
zu befürchten, sind diese zu vermeiden. Dieser Grundsatz leitet sich aus
Artikel 66 des Grundgesetzes (GG) ab.
Nach Artikel 66 GG und § 5 des Bundesministergesetzes (BMinG) dürfen der
Bundeskanzler und die Bundesminister keinen anderen besoldeten Ämtern,
keinem Gewerbe und keinem Beruf nachgehen. Sie dürfen auch keinem Vorstand
eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Die Tätigkeit in einem
Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens
kann ebenso wie ein öffentliches Ehrenamt ausnahmsweise genehmigt werden.
Dies gilt nach § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der
Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) auch für Parlamentarische Staatssekretärinnen
und Parlamentarische Staatssekretäre.
Beamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unterliegen als Beamtinnen
und Beamte den allgemeinen Regelungen zu Interessenkonflikten, welche sich
unter anderem aus dem Bundesbeamtengesetz, der Richtlinie der
Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung und deren Anlagen
sowie vergabe- und verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen ergeben.
Schließlich hat der Gesetzgeber 2022 das beim Deutschen Bundestag
betriebene Lobbyregister geschaffen. Dies schafft umfangreiche Transparenz über die
Akteure der Interessenvertretung im Bund, deren konkrete Regelungsanliegen
und dafür eingesetzte Mittel. Denn entscheidend für die Legitimität dieser
Einflussnahmen ist, inwieweit diese im Einklang mit den Grundsätzen von
Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität vorgebracht werden. Dies wird
durch die umfangreichen Offenlegungspflichten im Lobbyregister
gewährleistet.
Aus diesem Regelwerk folgt jedoch kein Anspruch der Interessenvertretungen
auf gleichmäßiges Gehör bei und persönlichen Zugang zu
Regierungsvertretern. Die Bundesregierung muss zwar ein breites Spektrum von
gesellschaftlichen Interessen in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen, sie darf aber –
ebenso wie der parlamentarische Gesetzgeber – nach eigenen politischen
Schwerpunkten entscheiden, welchen Meinungen sie mehr Gewicht beimisst und
welche Gruppierungen sie persönlich anhören möchte.
1. Welche Mitglieder der amtierenden Bundesregierung haben vor ihrer
Amtsausübung Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates,
Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums eines
Unternehmens oder Wirtschaftsverbandes ausgeübt (bitte nach einzelnen
Mitgliedern der Bundesregierung, Funktion, Zeitpunkt und Unternehmen
bzw. Wirtschaftsverband aufschlüsseln)?
Die Frage bezieht sich auf Sachverhalte, die zeitlich vor dem Beginn der
Amtsausübung der Bundesregierung liegen. Das parlamentarische Fragerecht erfasst
nur Tätigkeiten im Rahmen der Amtsausübung der aktuellen Bunderegierung.
2. Welche Mitglieder der amtierenden Bundesregierung sind momentan
Mitglieder in einem Wirtschaftsverband (bitte nach Mitgliedern,
Wirtschaftsverbänden und Funktion aufschlüsseln)?
Es bestehen für die Mitglieder der amtierenden Bundesregierung keine
ministerrechtlichen Anzeigepflichten zu aktuellen Mitgliedschaften in
Wirtschaftsverbänden. Die gesetzlichen Regelungen zu Anzeigepflichten sind
abschließend. Der Bundesregierung liegen folglich keine zentralen Erhebungen im
Sinne der Fragestellung vor.
Unabhängig davon sei darauf verwiesen, dass Mitglieder der Bundesregierung,
sofern sie Abgeordnete sind, Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes oder
eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Verbandes nach § 45
Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) dem
Bundestagspräsidenten anzeigen müssen. Diese Informationen sind auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages unter den Abgeordnetenbiografien abrufbar.
3. Stellt es nach Ansicht der Bundesregierung einen Konflikt dar, wenn
Mitglieder der Bundesregierung unmittelbar vor dem Amtsantritt
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates,
Beirates oder eines sonstigen Gremiums eines Unternehmens oder
Wirtschaftsverbandes ausgeübt haben?
Nein, die bestehenden Regelungen stellen die Vermeidung von
Interessenkonflikten sicher.
4. Plant die Bundesregierung Gesetzesvorhaben, die Unternehmen
begünstigen würden, in denen Mitglieder der Bundesregierung vor ihrer
Amtszeit Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates,
Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums eines Unternehmens
oder Wirtschaftsverbandes ausgeübt haben, oder hat sie etwaige
Gesetzesvorhaben bereits in den Deutschen Bundestag eingebracht, und falls
ja, bitte jeweils mit Angaben zum Gesetzesvorhaben, dem Zeitpunkt der
Umsetzung und den begünstigten Unternehmen?
Nein.
5. Sind der Bundesregierung Beispiele für Unternehmen oder
Wirtschaftsverbände, die sich bewusst aus politischen Debatten heraushalten,
bekannt, und falls ja, welche?
Die Bundesregierung erhebt keine entsprechenden Informationen. Sich an
politischen Debatten zu beteiligen, ist ein Grundrecht, das jeder in Anspruch
nehmen kann, aber niemand muss.
6. Plant die Bundesregierung die Einführung einer verpflichtenden
Interessenserklärung für Mitglieder der Bundesregierung und hochranginge
Bundesministeriumsmitarbeitende, in welcher diese ihre finanziellen
Interessen und Beteiligungen an Unternehmen darlegen müssen. falls ja, zu
welchem Zeitpunkt und falls nein, warum nicht?
Nein. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt und sind ausreichend.
Es wird auf Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung und der
Antwort zu den Fragen 18 und 19 verwiesen.
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rechtsprechung in
Deutschland zur politischen Betätigung von Unternehmen und
Wirtschaftsverbänden in den letzten Jahren entwickelt?
Das parlamentarische Fragerecht vermittelt keinen Anspruch auf Abgabe einer
rechtlichen Bewertung. Eine Verpflichtung der Bundesregierung zur
Beantwortung parlamentarischer Fragen besteht grundsätzlich nur dann, wenn durch die
begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber
dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und
seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer
Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen. In diesem Sinne kann
das parlamentarische Fragerecht zwar als Grundlage nachfolgender
Bewertungen und darauf aufbauender politischer Auseinandersetzungen fungieren. Es
dient aber nicht dazu, eine in Bundestagsdrucksachen zu veröffentlichende
nachvollziehbare juristische Debatte zwischen Parlament und Regierung zu
erzwingen. Daher ist die Erörterung abstrakter Rechtsfragen aus Sicht der
Bundesregierung vom parlamentarischen Fragerecht ausgenommen. Wenn die
Bundesregierung in Einzelfällen gleichwohl rechtliche Einschätzungen abgibt, dient
dies regelmäßig dazu, bereits getroffene Einschätzungen und Entscheidungen
gegenüber Parlament und Öffentlichkeit zu erläutern. Ein Anspruch lässt sich
daraus nicht ableiten.
8. Plant die Bundesregierung eine Reform, um eine Ausrichtung
parteipolitischer Zwecke anhand der Interessen von Unternehmen und
Wirtschaftsverbänden zu verhindern, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Nein, die Bundesregierung plant eine solche Reform nicht. Das Parteienrecht
ist nach der Staatspraxis Sache des Deutschen Bundestages. Die
Bundesregierung bringt hierzu üblicherweise keine eigenen Gesetzentwürfe ein. Im Übrigen
sind politische Parteien gemäß Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 GG frei, ihr
politisches Programm nach ihren Vorstellungen zu bestimmen.
9. Wie viele und welche Mitglieder einer Bundesregierung der vergangenen
drei Legislaturperioden haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach
dem Ende ihrer Amtszeit Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes,
Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums
eines Unternehmens oder Wirtschaftsverbandes ausgeübt (bitte mit
Angabe des Unternehmens bzw. des Wirtschaftsverbandes sowie mit der
Angabe, ob die Tätigkeit während der Karenzzeit ausgeübt wurde)?
10. Welche der ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung der 20.
Legislaturperiode haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 23.
Februar 2025 eine nachamtliche Beschäftigung außerhalb des öffentlichen
Dienstes aufgenommen (bitte tabellarisch für alle Personen mit Karenz-
und ohne Karenzzeit aufschlüsseln, den Bezug zur früheren Tätigkeit
und ggf. den Arbeitgeber angeben)?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
Sämtliche bisher ergangenen Entscheidungen der Bundesregierung über
Anzeigen von Mitgliedern der Bundesregierung nach § 6a BMinG wurden im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Insofern weist die Bundesregierung darauf hin, dass
im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts kein Anspruch auf anschauliche
Aufbereitung öffentlich zugänglicher Informationen besteht. Ob und wann eine
Tätigkeit tatsächlich aufgenommen wurde bzw. ob und welche Tätigkeiten nach
Ablauf der Anzeigepflicht aufgenommen wurden, ist der Bundesregierung
regelmäßig nicht bekannt.
11. Plant die Bundesregierung die Erschwerung der Ausübung von
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates,
Beirates oder eines sonstigen Gremiums eines Unternehmens oder
Wirtschaftsverbandes von Mitgliedern der Bundesregierung nach dem Ende
ihrer Amtszeit, beispielsweise durch eine Verlängerung und Erweiterung
der Karenzzeit, falls ja, zu welchem Zeitpunkt, und falls nein, warum
nicht?
Nein. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt.
12. Plant die Bundesregierung die Einführung von Sanktionen für ehemalige
Mitglieder der Bundesregierung, die gegen die Regelungen der
Karenzzeit verstoßen, falls ja, zu welchem Zeitpunkt, und falls nein, warum
nicht?
Nein. Die bestehenden Regelungen zur Inkompatibilität und zu Karenzzeiten
haben sich bewährt.
13. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Verhandlungen für
den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung Teilnehmende, die
keine Mitglieder des Deutschen Bundestages waren (bitte mit Liste der
Teilnehmenden und deren Funktion bei den Verhandlungen sowie deren
Funktion in der jeweiligen Organisation)?
14. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Verhandlungen für
den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung Teilnehmende, die
Mitglieder des Deutschen Bundestages waren und zu der Zeit der
Verhandlungen Mitglied eines Wirtschaftsverbandes oder Beteiligte eines
Unternehmens waren (bitte mit Liste der Mitglieder des Deutschen
Bundestages und deren Funktion bei den Verhandlungen sowie deren
Funktion in ihrem jeweiligen Wirtschaftsverband oder Unternehmen)?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
Die Frage bezieht sich auf Koalitionsverhandlungen. Dabei handelt es sich um
politische Gespräche zwischen Parteien oder Fraktionen, die noch nicht die
Bundesregierung betreffen und nicht in amtlicher Eigenschaft geführt werden.
Das parlamentarische Fragerecht dient der Kontrolle der Regierung durch das
Parlament. Es richtet sich an die Bundesregierung und ihre Mitglieder, nicht an
Parteien oder Fraktionen. Solange keine Regierung gebildet ist oder
Regierungsmitglieder nicht in amtlicher Funktion handeln, unterfallen diese
Gespräche nicht der parlamentarischen Kontrolle.
15. Plant die Bundesregierung eine Veröffentlichungspflicht von Treffen von
Mitgliedern der Bundesregierung sowie der Leitungsebene von
Bundesministerien mit Lobbyistinnen und Lobbyisten, falls ja, zu welchem
Zeitpunkt, und falls nein, warum nicht?
Nein. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das beim Deutschen
Bundestag geführte Lobbyregister in Verbindung mit dem exekutiven Fußabdruck
nach § 43 Absatz 1 Nummer 13 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien ausreichend Transparenz zu Interessenvertretung, deren
Zielsetzung und Wirksamkeit bietet. So wird aus dem öffentlichen Lobbyregister
ersichtlich, wer mit welchen finanziellen Mitteln, mit welcher Zielsetzung und zu
welchen konkreten Regelungsvorhaben im Bund Interessenvertretung betreibt.
Die Bundesregierung hat sich zudem verpflichtet, in jedem Regelungsvorhaben
darzulegen, wer dazu wesentlichen Einfluss auf die Exekutive genommen hat,
also wessen Interessenvertretung zum Inhalt des Gesetzesentwurfs wesentlich
beigetragen hat (exekutiver Fußabdruck). Das hierdurch bewirkte
Transparenzniveau ist in seiner Breite und Tiefe nicht nur ausreichend, sondern zudem einer
Veröffentlichungspflicht von Treffen vorzuziehen, denn mit der Erfassung von
Treffen wären allein quantitative, aber keine qualitativen Aussagen zur
Wirksamkeit von Interessenvertretung möglich.
16. Sind der Bundesregierung Mitglieder der aktuellen Bundesregierung
oder hochrangige Bundesministeriumsmitarbeitende, die an
Unternehmen, z. B. in Form von Aktien, beteiligt sind, bekannt (bitte nach
einzelnen Personen, Unternehmen und Wert der Unternehmensbeteiligungen
aufschlüsseln)?
Für den in der Frage genannten Personenkreis bestehen keine minister- bzw.
beamtenrechtlichen Anzeigepflichten zu Unternehmensbeteiligungen, so dass
die erfragten Informationen nicht zentral in den Ressorts erhoben werden und
mithin der Bundesregierung nicht vorliegen. Die gesetzlichen Regelungen zu
Anzeigepflichten sind abschließend.
Unabhängig davon sei darauf verwiesen, dass Mitglieder der Bundesregierung,
sofern sie Abgeordnete sind, nach § 45 Absatz 2 Nummer 6 AbgG bestimmte
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften dem
Bundestagspräsidenten anzeigen müssen. Diese Informationen sind auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages unter den Abgeordnetenbiografien abrufbar.
17. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Interessenkonflikt darin,
wenn Mitglieder der Bundesregierung über Beteiligungen an
Unternehmen verfügen, deren Gewinne abhängig von politischen Entscheidungen
der Bundesregierung sind (bitte begründen)?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Fragestellungen.
18. Plant die Bundesregierung Gesetzesvorhaben oder hat sie diese bereits
verabschiedet, durch welche Unternehmen begünstigt würden, an denen
Mitglieder der Bundesregierung oder hochrangige
Bundesministeriumsmitarbeitende beteiligt sind, oder hat sie etwaige bereits in den
Deutschen Bundestag eingebracht (bitte mit Angaben der
Gesetzesänderungsvorhaben)?
19. Ist nach Auffassung der Bundesregierung ausgeschlossen, dass
Unternehmen, an denen Mitglieder der Bundesregierung oder hochrangige
Bundesministeriumsmitarbeitende beteiligt sind, aufgrund dieser
Beteiligungen begünstigt werden (bitte begründen)?
Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet.
Zu den Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Ergänzend gilt:
Der für sämtliche Beschäftigte der Bundesverwaltung, darunter die beamteten
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, geltende Verhaltenskodex gegen
Korruption fordert eine strikte Trennung zwischen Dienst- und Privatleben ein, vgl.
Ziffer 5 des Verhaltenskodex gegen Korruption, Anlage 1 zur Richtlinie der
Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung. Der
Verhaltenskodex wird auch auf die Mitglieder der Bundesregierung angewandt.
Beamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unterliegen als Beamtinnen
und Beamte darüber hinaus besonderen Treue- und Wohlverhaltenspflichten.
Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch, gerecht, zum Wohle der Allgemeinheit
und uneigennützig wahrzunehmen (§ 60 Absatz 1 Satz 2, § 61 Absatz 1 Satz 2
des Bundesbeamtengesetzes – BBG). Über dienstliche Angelegenheiten sind
sie zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 67 Absatz 1 BBG).
In jedem Bundesministerium ist eine Ansprechperson für
Korruptionsprävention gemäß Nummer 5 der Richtlinie der Bundesregierung zur
Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung bestellt. Die Ansprechpersonen stehen
beratend zur Verfügung, sofern sich Interessenkonflikte abzeichnen sollten.
Die Regelungen zum Zuwendungsrecht und zur Auftragsvergabe sehen
geregelte Prüfverfahren vor, welche zweckfremde Auswahlkriterien ausschließen.
Nach § 6 der Vergabeverordnung und § 4 der Unterschwellenvergabeordnung
wird in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich die Vermeidung von
Interessenkonflikten geregelt durch ausdrückliche Mitwirkungsverbote für Personen, die
z. B. ein direktes oder indirektes persönliches Interesse haben, das ihre
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte. Auch Verstöße hiergegen können nach den disziplinarrechtlichen
Regelungen geahndet werden. Im Übrigen sei auf die Mitwirkungsverbote in
Verwaltungsverfahren nach den §§ 20, 21 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
verwiesen.
Bezüglich möglichen Insiderwissens gelten für alle Beteiligten im
Zusammenhang mit privaten Finanzgeschäften die allgemeinen Vorschriften der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung – Market Abuse
Regulation – MAR) und der Verordnung (EU) Nr. 2023/1114 (Verordnung über
Märkte für Kryptowerte – Markets in CryptoAssets Regulation – MiCAR).
Verstöße gegen die Vorschriften der MAR und der MiCAR sind straf- und
bußgeldbewehrt (§§ 119, 120 des Wertpapierhandelsgesetzes).
20. Plant die Bundesregierung die Offenlegungspflicht von
Unternehmensbeteiligungen für Mitglieder der Bundesregierung, falls ja, zu welchem
Zeitpunkt, und falls nein, warum nicht?
Nein. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt und als ausreichend
erwiesen.
21. Plant die Bundesregierung Gesetzesvorhaben, um dem möglichen
Konflikt zwischen Unternehmensbeteiligungen und demokratisch
legitimierten politischen Entscheidungen entgegenzuwirken, falls ja, welche, und
falls sie keine plant, warum nicht?
Nein, die Bundesregierung plant keine Gesetzesvorhaben im Sinne der
Fragestellung. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt und sind
ausreichend. Wegen der Einzelheiten wird auf die Antwort zu den Fragen 18 und 19
verwiesen.
Soweit die Frage auf Änderungen des Abgeordnetenrechts abzielt, ist dies nach
der Staatspraxis Sache des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung
bringt hierzu üblicherweise keine eigenen Gesetzentwürfe ein. Im Übrigen sind
seitens der Bundesregierung aktuell keine entsprechenden Konflikte erkennbar.
22. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu
vor, welchen Einfluss Parteispenden von Unternehmen auf die
Ergebnisse von Wahlen, die politische Willensbildung und politische
Entscheidungen haben, und wenn ja, welche?
Die grundsätzliche Freiheit, an Parteien zu spenden bzw. Parteispenden
anzunehmen, ist verfassungsrechtlich unterlegt.
23. Welche konzeptionellen Überlegungen gibt es von Seiten der
Bundesregierung, die Spendentätigkeit von Unternehmen bevorzugt an
gesamtstaatliche Aufgaben und an das Allgemeinwohl zu binden?
Es gibt keine diesbezüglichen konzeptionellen Überlegungen.
24. Plant die Bundesregierung ein Verbot von Parteispenden von
Unternehmen, und falls ja, zu welchem Zeitpunkt, und falls nein, plant die
Bundesregierung die Einführung einer Obergrenze der Höhe von Spenden
einzelner Unternehmen an einzelne Parteien (falls ja, in welcher Höhe,
falls nein, warum nicht)?
Nein. Das Parteienrecht ist nach der Staatspraxis Sache des Deutschen
Bundestages. Die Bundesregierung bringt hierzu üblicherweise keine eigenen
Gesetzentwürfe ein. Im Übrigen bestehen bereits nach geltendem Recht in bestimmten
Fällen Annahmeverbote für Spenden von Unternehmen. Dies betrifft
insbesondere Spenden von Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum der
öffentlichen Hand stehen oder die von ihr verwaltet oder betrieben werden, sofern
die direkte Beteiligung der öffentlichen Hand 25 vom Hundert übersteigt (§ 25
Absatz 2 Nummer 5 des Parteiengesetzes). Abseits der bestehenden
Spendenannahmeverbote setzt das deutsche Parteienrecht grundsätzlich auf
Transparenzregelungen, um einer Beeinflussung der Politik durch Parteispenden
entgegenzuwirken. Gemäß § 25 Absatz 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, deren
Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 Euro übersteigt, unter Angabe des
Namens und der Anschrift des Zuwendenden oder anderer Angaben, die eine
Identifikation der Person vergleichbar ermöglichen, sowie der Gesamthöhe der
Zuwendung im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen. Spenden, die im
Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen, sind der Präsidentin des Deutschen
Bundestages unverzüglich anzuzeigen. Diese veröffentlicht die Zuwendung
unter Angabe des Zuwendenden zeitnah als Bundestagsdrucksache.
25. Plant die Bundesregierung eine Herabsetzung der
Veröffentlichungsschwellen für Parteispenden, falls ja, auf welche Höhe, und falls nein,
warum nicht?
Nein. Das Parteienrecht ist nach der Staatspraxis Sache des Deutschen
Bundestages. Die Bundesregierung bringt hierzu üblicherweise keine eigenen
Gesetzentwürfe ein. Im Übrigen wurden die Veröffentlichungsschwellen für
Parteispenden bereits im Jahr 2024 mit dem Elften Gesetz zur Änderung des
Parteiengesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 70) angepasst. Für Großspenden besteht seitdem
gemäß § 25 Absatz 3 Satz 2 des Parteiengesetzes eine Pflicht zur Ad-hoc-
Meldung an die Präsidentin des Deutschen Bundestages bereits ab einem Betrag
von 35.000 Euro anstelle von zuvor 50.000 Euro (siehe hierzu auch die
Antwort zu Frage 24).
26. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu
vor, ob es eine Gefahr für Gewährleistungen demokratischer politischer
Entscheidungsprozesse darstellt, wenn einzelne Parteien ihre Parteitage
durch Unternehmen oder Wirtschaftsverbände sponsern lassen, und wenn
ja, welche?
Es ist seitens der Bundesregierung nicht erkennbar, dass Sponsoring von
Parteitagen durch Unternehmen oder Wirtschaftsverbände eine Gefahr für
demokratische Entscheidungsprozesse darstellt. Das Sponsoring zugunsten politischer
Parteien wurde im Jahr 2024 mit dem Elften Gesetz zur Änderung des
Parteiengesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 70) eigenen Transparenzpflichten gemäß § 24
Absatz 8a Satz 1 des Parteiengesetzes unterworfen. Einnahmen aus Sponsoring
sind seitdem neben der Berücksichtigung als Einnahme in einem gesonderten
Teil im Rechenschaftsbericht aufzuführen. Die Präsidentin des Deutschen
Bundestages prüft den Rechenschaftsbericht einschließlich der Angaben zum
Sponsoring gemäß § 23a Absatz 1 Satz 1 des Parteiengesetzes auf formale und
inhaltliche Richtigkeit.
27. Plant die Bundesregierung ein Verbot des Sponsorings von
Parteiveranstaltungen, wie z. B. Parteitagen, durch Unternehmen oder
Wirtschaftsverbände, falls ja, zu welchem Zeitpunkt, und falls nein, warum nicht?
Nein. Das Parteienrecht ist nach der Staatspraxis Sache des Deutschen
Bundestages. Die Bundesregierung bringt hierzu üblicherweise keine eigenen
Gesetzentwürfe ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
28. Welche waren die ersten zehn Lobbykontakte jeglicher Art (externe
Dritte wie Privatunternehmen, Verbände und Stiftungen) von Mitgliedern der
Bundesregierung seit der Wahl des Bundeskanzlers Friedrich Merz am
6. Mai 2025 (bitte tabellarisch für alle Termine angeben, an welchem
Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art
[Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf
wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)?
Es wird auf die Anlage 1 zu Frage 28 verwiesen.*
29. Wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern
der Immobilienlobby (gemeint sind große Wohnungsunternehmen und
Verbände der Wohnungswirtschaft, aber auch Immobilieninvestoren)
sowie der Bauwirtschaft, und wie viele Gespräche führten Vertreterinnen
und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen
und Interessenvertretern von Mieterinnen und Mietern und
Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern von Umweltschutzanliegen in der
Bauwirtschaft (bitte tabellarisch für alle Termine angeben, an welchem
Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art
[Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf
wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)?
30. Wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern
der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, und wie viele Gespräche führten
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit
Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften (bitte tabellarisch für alle
Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen
Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten
o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)?
31. Wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern
der Rüstungsindustrie, und wie viele Gespräche führten Vertreterinnen
und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Vertreterinnen und
Vertretern von friedenspolitischen zivilgesellschaftlichen Organisationen (bitte
tabellarisch für alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem
Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail,
Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin
stattgefunden hat)?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7744 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
32. Wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern
von Unternehmen, die fossile Infrastruktur betreiben sowie mit
Energieversorgern mit fossilem Anteil und ihren Dachverbänden, und wie viele
Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung
bisher mit klimapolitischen zivilgesellschaftlichen Organisationen (bitte
tabellarisch für alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem
Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail,
Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin
stattgefunden hat)?
33. Wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern
der Lebensmittelindustrie oder des Lebensmitteleinzelhandels, und wie
viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern von
Verbraucherinnen und Verbrauchern (bitte tabellarisch für alle Termine
angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen
Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten
o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)?
34. Wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern
des Straßen- und Flugverkehrs, und wie viele Gespräche führten
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit
Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern des Schienen- und Fahrradverkehrs (bitte
tabellarisch für alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem
Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail,
Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin
stattgefunden hat)?
35. Wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern
von Leistungserbringenden in der Gesundheitsbranche, und wie viele
Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung
bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern von
Kostenträgern in der Gesundheitsbranche (bitte tabellarisch für alle Termine
angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern,
in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo,
und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)?
36. Wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern
der Agrarindustrie und wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und
Vertreter der Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und
Interessenvertretern von Tier- und Umweltschutzorganisationen sowie
der IG Bau (bitte tabellarisch für alle Termine angeben, an welchem
Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art
[Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf
wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)?
37. Wie viele Gespräche mit dem Zweck der Umsetzung
entwicklungspolitischer Ziele führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung
bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern von
Unternehmen und Wirtschaftsverbänden, und wie viele Gespräche führten
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung hierfür bisher mit
Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern von zivilgesellschaftlichen
Organisationen und Hilfswerken (bitte tabellarisch für alle Termine angeben,
an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in
welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo,
und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)?
38. Wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern
der Tourismuswirtschaft, und wie viele Gespräche führten Vertreterinnen
und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen
und Interessenvertretern der in der Tourismusbranche Beschäftigten oder
mit Bürgerinitiativen in Tourismusgebieten (bitte tabellarisch für alle
Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen
Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat,
Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)?
Die Fragen 29 bis 38 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Ansicht der Bundesregierung können diese Fragen ausnahmsweise nicht
beantwortet werden, da der Arbeitsaufwand zur Recherche der erfragten
Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Recherche befassten
Arbeitseinheiten die funktionsadäquate Erledigung der Fachaufgaben gefährdet
wäre.
Zur Beantwortung der Fragen wären Recherchearbeiten in den
Leitungsbereichen von Bundeskanzleramt sowie allen Bundesministerien zu dienstlichen
Kontakten und Gesprächen erforderlich. Die Mitglieder der Bundesregierung,
Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre
bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der
Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen
Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch
Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch).
Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und
Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen, Gespräche und Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Protokolle der Inhalte und auf
wessen Wunsch der Termin zustande kam) vollständig zu erfassen oder
entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen.
Zur Beantwortung müsste daher in allen betroffenen Bundesministerien und
dem Bundeskanzleramt jeder in den Kalendern der Mitglieder der
Bundesregierung, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen
Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vorhandene Termineintrag seit dem 6. Mai 2025
einzeln betrachtet, auf seine Relevanz für eine oder mehrere der Fragen 29 bis 38
geprüft und entsprechend aufgeschlüsselt und zugeordnet werden.
Eine Gesamtübersicht kann nicht durch eine einfache technische Auswertung
zusammengestellt werden. Auch eine Schlagwortsuche ist nicht hinreichend
zielsicher, da Termineinträge zu Kontakten mit Vertreterinnen und Vertretern
von Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und sonstigen
Interessenvertretungen regelmäßig personen- oder organisationsbezogen in den
Kalendern hinterlegt sind.
Der Umfang und der erbetene Detaillierungsgrad der Fragen im Hinblick auf
Anlass, Teilnehmer und Inhalte der Treffen würde im konkreten Fall eine
aufwendige Durchsicht aller Kalender der Leitungsebenen der betroffenen
Bundesministerien und des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum seit dem 6. Mai
2025 erforderlich machen. Die Ergebnisse der Suche müssten händisch in für
die Zwecke der Großen Anfrage erstellte unterschiedliche Listen übertragen
werden.
Diese Suchtreffer wären insbesondere daraufhin zu prüfen, ob tatsächlich ein
relevanter dienstlicher Kontakt ermittelt wurde. Neben der Einarbeitung in die
Fragestellung wären je nach Tiefe und Breite der Kalendereintragung ggf.
zusätzliche Recherchen erforderlich, um etwa die Zuordnung zur jeweiligen Frage
zu validieren oder auch zur Klärung der Frage, ob im Rahmen einer
Sitzungsoder Veranstaltungsteilnahme am Rande Gespräche geführt wurden, die von der
Fragestellung erfasst sind. Bei Parlamentarischen Staatssekretärinnen und
Parlamentarischen Staatssekretären wäre regelmäßig eine vertieftere Prüfung
erforderlich, ob der dienstliche Kontakt im Rahmen der Mandatstätigkeit erfolgt
und infolgedessen nicht aufzuführen wäre.
Bei der Zusammenstellung der Treffer wäre zudem eine besondere Sorgfalt
erforderlich, damit die ermittelten Treffer auch der jeweils richtigen
Fragestellung zugeordnet werden.
Wenn derartige Listen anhand der in den Dienstkalendern festgehaltenen
Termine erstellt würden, müsste regelmäßig eine Qualitätssicherung erfolgen. Über
Art und Ausmaß dieser Qualitätssicherung entscheidet jedes der betroffenen
Häuser eigenständig. Es ist dabei aber durchaus üblich, dass die in den
Leitungsbereichen erstellten Terminübersichten in die jeweils betroffenen
Organisationseinheiten der Häuser zur Überprüfung gegeben werden.
Nach Schätzungen nur für das Bundesministerium des Innern (BMI) müssten
für den Zeitraum der Fragestellungen ca. 3.900 Kalendereinträge durchsucht
und geprüft werden. Die betroffenen Bundesministerien und das
Bundeskanzleramt sind z. T. zu Schätzungen ähnlicher, aber auch höherer Größenordnung
gelangt. Gefolgt würde dies von einer inhaltlichen Prüfung aller in der
Durchsicht identifizierten Termine und Aufbereitung zum Zwecke der Antwort. Für
die Sichtung und Auswertung der Termine wird pro zu sichtendem Termin ein
durchschnittlicher Zeitaufwand von 20 Minuten zugrunde gelegt. Dies ist ein
geschätzter Durchschnittswert und berücksichtigt, dass einige der zu sichtenden
Termine erkennbar nicht von den Fragestellungen erfasst sein würden, andere
hingegen unter Umständen unter Einbeziehung der Fachebene auf ihre
Relevanz hin geprüft und entsprechend aufbereitet werden müssten.
Daraus ergibt sich nach einer ersten Schätzung ein Arbeitsaufwand von
mindestens rund 1.300 Arbeitsstunden oder rund 160 Personentagen allein für das
BMI. Hinzu kämen nach Schätzungen in mindestens ähnlicher, wenn nicht z. T.
höherer Größenordnung die Personentage von den anderen betroffenen
Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt.
Nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts (vgl. u. a. BVerfGE 124, 161, 197) ist der Aufwand zur Beantwortung
dieser Frage – auch unter Berücksichtigung der längeren Fristen einer Großen
Anfrage – unzumutbar. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass
parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung den Grundsatz der
Gewaltenteilung verwirklicht. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern
auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische
Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67,
100, 140). Parlamentarische Kontrolle bedarf der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199, 219).
Die erfragten Kontakte betreffen alle Bundesministerien, alle wesentlichen
Politikbereiche und wesentliche Teile aus dem Spektrum gesellschaftlicher
Interessenvertretung. Spezifische Themen oder konkrete aktuelle Bezüge werden in
den Fragestellungen nicht erkennbar, vielmehr soll im Wege dieser Abfrage
eine Art umfassende Gesamtschau jedweder Kontakte zu
Interessenvertretungen der Bundesregierung angelegt werden. Aus Sicht der Bundesregierung ist
daher die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts der Pauschalität
der gestellten Frage und deren Detailtiefe erreicht.
39. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antworten
zu den Fragen 28 bis 38 die Ausgewogenheit der Artikulierung
gesamtgesellschaftlicher Interessen in ihrer bisherigen Wahl der
Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner?
In Bezug auf die Fragen 29 bis 38 wird auf die Antwort zu diesen Fragen
verwiesen.
In Bezug auf die Antwort zu Frage 28 wird darauf hingewiesen, dass die
Mitglieder der Bundesregierung in jeder Wahlperiode im Rahmen der
Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller
gesellschaftlichen Gruppen pflegen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter
Gespräche bzw. deren Ergebnisse besteht nicht; sie werden mithin nicht
umfassend protokolliert oder dokumentiert. Die Wahl der Gesprächspartner ist
Ausdruck der politischen Schwerpunktsetzung und Priorisierung der
Bundesregierung.
Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass allein die ersten zehn Kontakte zudem
keine Rückschlüsse im Sinne der Fragestellung zulassen.
40. Hat die Bundesregierung eigene oder über frei verfügbare Quellen
erlangte Kenntnisse, in welchem Verhältnis die finanziellen
Aufwendungen im Bereich der politischen Interessenvertretung von Unternehmen
und Wirtschaftsverbänden auf der einen und von zivilgesellschaftlichen
Organisationen auf der anderen Seite stehen, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung betreibt keine eigenen Erhebungen im Sinne der
Fragestellung. Der Gesetzgeber hat für diese Zwecke das beim Deutschen Bundestag
betriebene Lobbyregister geschaffen. Die Interessenvertreterinnen und
Interessenvertreter müssen darin umfangreiche inhaltliche Angaben machen, die
entsprechend der gesetzlichen Vorgabe aus § 4 Absatz 2 Satz 5 des
Lobbyregistergesetzes mit einer Suchfunktion und maschinenlesbar zur Verfügung gestellt
werden. Die registerführende Stelle hat die Möglichkeiten der Datennutzung
detailliert in ihrem ersten Bericht nach § 9 Absatz 1 des Lobbyregistergesetzes
dargestellt und dabei auch die stets aktuellen Statistiken und umfangreiche
Suchmechanismen erläutert (siehe Bundestagsdrucksache 20/15100, S. 18 f.).
Es ist nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen
Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung
zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.
41. Welche Unternehmen und Wirtschaftsverbände erhalten 2025 bisher
Mittel des Bundes (bitte mit Angabe der Höhe sowie des Zwecks)?
Da sich die Große Anfrage insgesamt im Kontext möglicher politischer
Einflussnahme von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden bewegt, versteht die
Bundesregierung die Frage dahingehend, dass es primär um die finanziellen
Zuwendungen an solche Unternehmen und Wirtschaftsverbände geht, die
politische Einflussnahme im Sinne des Lobbyregistergesetzes betreiben.
Die Bundesregierung betreibt dazu keine eigenen Erhebungen im Sinne dieser
Fragestellung. Wie bereits zu Frage 40 ausgeführt, hat der Gesetzgeber auch für
diese Zwecke das beim Deutschen Bundestag betriebene Lobbyregister
geschaffen.
Dort müssen alle Unternehmen und Wirtschaftsverbände, soweit sie auch
Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes betreiben, umfangreiche
Finanzangaben offenlegen. Bezogen auf die Fragestellung hervorzuheben ist
die Verpflichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe c des
Lobbyregistergesetzes. Danach müssen Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter die
im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr erhaltenen einzelnen Zuwendungen und
Zuschüsse der öffentlichen Hand, die den primären Unternehmens- und
Organisationszweck betreffen, angeben. Von der Abgabepflicht erfasst sind
Zuwendungen und Zuschüsse der deutschen öffentlichen Hand (Bund und Länder)
und darüber hinaus der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten oder von
Drittstaaten, die den primären Unternehmens- und Organisationszweck
betreffen, sofern der Gesamtwert von 10.000 Euro bezogen auf eine
Zuwendungsgeberin oder einen Zuwendungsgeber im jeweiligen – letzten abgelaufenen –
Geschäftsjahr überschritten wird.
Die Registeranwendung stellt diese Angaben nicht nur öffentlich zur
Verfügung, sondern bietet dazu umfangreiche Such-, Filter- und Sortierfunktionen
für Recherchen und Datenauswertungen an. So kann jeder unter Nutzung der
Suchkriterien „Unternehmen“ und „Wirtschaftsverband“ sowie „Zuwendungen
aus öffentlicher Hand (Bund)“ eine Aufstellung aller in das Lobbyregister
eingetragenen Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter erhalten, die
öffentliche Zuwendungen im Sinne der Fragestellung erhalten.
Förderangebote des Bundes, der Länder und der EU sind zudem über die
Förderdatenbank des Bundes recherchierbar: www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/
Home/home.html. Diese Webseite ist öffentlich zugänglich. Auf dieser
Internetseite gibt es Such- und Filterfunktionen nach Förderberechtigten sowie
weiterführende Informationen und eine Verlinkung auf die Fördergrundlage bzw.
die Webseite der administrierenden Stelle. In den jeweiligen Fördergrundlagen
der einzelnen Förderprogramme sind spezifische Informationen zu den
jeweiligen Zielgruppen und potenziellen Fördermittelempfängern enthalten.
Auch die jährlichen Beteiligungsberichte des Bundes enthalten Informationen
zur Entwicklung der Bundesbeteiligungen im Berichtszeitraum und über die
Höhe der Finanzierung mit Mitteln des Bundes. Die Berichte sind zu finden
unter folgendem Link: www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Bu
ndesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungspolitik/B
eteiligungsberichte/beteiligungsberichte.html.
Nach Sinn und Zweck des parlamentarischen Fragerechts besteht eine
Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen
grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein
Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen
werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage
versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen
Sachinformationen zu verfügen. Keine Antwortpflicht der Bundesregierung besteht
damit insbesondere dann, wenn sich die erbetene Information unproblematisch
aus öffentlich zugänglichen Quellen beschaffen lässt. Es ist nicht Bestandteil
der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages, frei
verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und
anschaulich aufbereiten zu lassen. Hier genügt es zur Erfüllung der
Antwortpflicht, den Fragesteller auf die Quellen zu verweisen, aus denen er die
erfragten Informationen entnehmen kann.
42. Liegen der Bundesregierung, zum Beispiel im Zusammenhang mit
erfolgten Förderungen 2025, Kenntnisse dazu vor, welche Unternehmen
und Wirtschaftsverbände Mitglied im Wirtschaftsrat der CDU e. V. sind?
Die Frage bezieht sich nicht auf die Tätigkeit der Bundesregierung und ist
mithin vom parlamentarischen Fragerecht nicht erfasst. Im Übrigen sei darauf
verwiesen, dass diverse Informationen über den Wirtschaftsrat der CDU e. V.
seinem Registereintrag im Lobbyregister des Deutschen Bundestages sowie
dessen Webseite (https://wirtschaftsrat.de/de/, zuletzt abgerufen am 27.07.2026)
entnommen werden können.
43. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse dazu vor, welche durch Mittel
des Bundes mitgeförderten Unternehmen und Wirtschaftsverbände im
Bereich der politischen Interessenvertretung aktiv sind?
Die Bundesregierung führt keine eigenen systematischen Erhebungen im Sinne
der Fragestellung durch. Soweit durch Mittel des Bundes mitgeförderte
Unternehmen und Wirtschaftsverbände Interessenvertretung im Sinne des § 1
Absatz 3 des Lobbyregistergesetzes betreiben, können die erfragten Angaben dem
vom Deutschen Bundestag geführten öffentlichen Lobbyregister entnommen
werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen.
44. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung die Gefahr, dass die
Bundesregierung indirekt Lobbyismus von Unternehmen und
Wirtschaftsverbänden finanziert, wenn diese staatliche Gelder erhalten, obwohl sie
diese Gelder für die politische Interessenvertretung ausgibt?
Förderungen im Rahmen des Zuwendungsrechtes erfolgen zweckgebunden und
sind gemäß den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung an ein erhebliches
Bundesinteresse gebunden. Die Förderung einer politischen Interessenvertretung
von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden begründet kein erhebliches
Bundesinteresse. Im Übrigen können Unternehmen und Wirtschaftsverbände
grundsätzlich zum Zwecke der Umsetzung von sonstigen Vorhaben mittels
Zuwendungen gefördert werden, wenn an den Vorhaben ein erhebliches
Bundesinteresse besteht. Die zweckentsprechende Verwendung hat der
Zuwendungsempfänger nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis ist durch die
Bewilligungsbehörde zu prüfen. Soweit die im Zuwendungsbescheid vorgesehenen
Zweckbestimmungen und Nebenbestimmungen nicht eingehalten werden, ist
der Bescheid regelmäßig (ggf. anteilig) zu widerrufen und die Zuwendung
entsprechend zurückzufordern (vgl. die §§ 49, 49a des
Verwaltungsverfahrensgesetzes i. V. m. der Verwaltungsvorschrift Nr. 8.2 zu § 44 der
Bundeshaushaltsordnung). Einer zweckwidrigen Verwendung wird damit entgegengetreten.
45. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse dazu vor, welcher Anteil der
durch Mittel des Bundes mitgeförderten Unternehmen und
Wirtschaftsverbände sich für erhöhte gesetzliche Sozial- und
Umweltmindeststandards einsetzt?
46. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse dazu vor, welcher Anteil der
durch Mittel des Bundes mitgeförderten Unternehmen und
Wirtschaftsverbände sich für Deregulierungen bzw. für Positionen einsetzte, die als
wirtschaftsliberal bezeichnet werden könnten?
Die Fragen 45 und 46 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung nimmt keine systematischen Erhebungen in diesem Sinne
vor. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen können jedoch dem vom
Deutschen Bundestag betriebenen Lobbyregister entnommen werden. Die dort
registrierten Interessenvertretungen haben vielfältige Offenlegungspflichten, etwa
hinsichtlich der von diesen eingesetzten finanziellen Mitteln, einschließlich
Zuwendungen der öffentlichen Hand, sowie der Ziele dieser
Interessenvertretungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen.
47. Sind der Bundesregierung Unternehmen und Wirtschaftsverbände, die
Mittel des Bundes erhalten und sich im Wahlkampf für oder gegen eine
oder mehrere Parteien eingesetzt haben, bekannt?
Mit Rücksicht auf die Meinungsäußerungsfreiheit nimmt die Bundesregierung
weder eine Beobachtung noch eine Auswertung vor, ob und ggf. welche
zivilgesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Interessengruppen, darunter
Unternehmen und Wirtschaftsverbände, sich in einem Wahlkampf für oder gegen eine
oder mehrere Parteien einsetzen.
48. Plant die Bundesregierung eine Erhöhung des im Lobbyregistergesetz
(LobbyRG) festgelegten Bußgeldes bei Verletzungen der
Registrierungspflicht, falls ja, zu welchem Zeitpunkt, und falls nein, warum nicht?
Nein. Dies wäre aus Sicht der Bundesregierung verfrüht, da erste Erfahrungen
mit dem Sanktionsregime erst seit 2024 gewonnen werden (vergleiche
Darstellung im Bericht der registerführenden Stelle, Bundestagsdrucksache 20/15100,
S. 45 f.). Eine Evaluierung der Wirkungen des Lobbyregistergesetzes ist für
2027 vorgesehen.
49. Plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine starke
Antikorruptionsrichtlinie einzusetzen, falls ja, inwiefern, und falls nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung unterstützt den Kampf gegen Korruption nachdrücklich.
Sie hat daher das Tätigwerden der Europäischen Kommission begrüßt und sich
bei den inzwischen abgeschlossenen Beratungen in Brüssel für wirksame
Korruptionsbekämpfungsregelungen eingesetzt, die zugleich ausgewogen und
angemessen sind, eine systematisch stimmige Umsetzung in das nationale Recht
erlauben sowie die Rechtsgrundlage wahren.
50. Plant die Bundesregierung, bei der nationalen Umsetzung der EU-Anti-
SLAPP-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1069) die Aufnahme fester
Fristen für das beschleunigte Verfahren, einer Sicherheitspflicht, die
sämtliche Prozesskosten abdeckt, sowie einer Erhöhung der
erstattungsfähigen Gebühr bis zum 20-fachen unter Einbeziehung der
Verteidigungskosten, falls ja, inwiefern, und falls nein, warum nicht?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor
offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren
(Anti-SLAPP-Richtlinie) sieht keine festen Fristen für ein „beschleunigtes
Verfahren“ vor, sondern ein allgemeines Vorrang- und Beschleunigungsgebot bei
der Verhandlung und Entscheidung über SLAPP-Klagen (§ 616 der
Zivilprozessordnung in der Fassung des Regierungsentwurfs). So ist gewährleistet, dass
eine SLAPP-Klage im frühestmöglichen Zeitpunkt abgewiesen werden kann,
ohne dass von der Richtlinie nicht geforderte Abstriche beim Maßstab der
materiellrechtlichen Prüfung der Begründetheit einer solchen Klage gemacht
werden müssten.
Die Vorgaben der Richtlinie zur Prozesskostensicherheit, zu Sanktionen und
zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten werden durch die §§ 617 und 618 der
Zivilprozessordnung in der Fassung des Regierungsentwurfs umgesetzt. Der
Regierungsentwurf ist hier abrufbar: www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungs
verfahren/DE/2025_Anti-SLAPP.html. Auf die darin enthaltene Begründung
wird verwiesen. Mit dem Gesetzentwurf werden die Richtlinienvorgaben 1:1
umgesetzt.
51. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Artikulierung und
Umsetzung zivilgesellschaftlicher Interessen zu stärken und einer
Verflechtung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden mit der
Bundesregierung entgegenzuwirken, wenn ja, welche, und falls sie keine plant,
warum?
Aus Sicht der Bundesregierung sind die bestehenden Beteiligungsformate
ausreichend, um die Vielfalt aller Interessen zu berücksichtigen und allen Akteuren
insoweit einen gleichberechtigten Zugang zu politischen
Entscheidungsprozessen zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat daher keine Pläne im Sinne der
Fragestellung und sieht auch keine Veranlassung, bestimmte Formen oder
Anliegen der Interessenvertretung zu privilegieren oder zu erschweren.
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483)
Anlage 1 Antwort zur Frage 28
Vorbemerkung:
Die Mitglieder der Bundesregierung pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw.
aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage vorliegender Erkenntnisse. Die folgenden Angaben sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Beschäftigte von Unternehmen, Organisationen und Wirtschaftsverbänden die nicht eine besondere herausgehobene Stellung innehaben, werden aus Datenschutzgründen nicht namentlich benannt. Der Benennung kommt im vorliegenden Zusammenhang
keine gesteigerte Aussagekraft zu. Sie sind Vertreter des Unternehmens, der Organisation oder des Wirtschaftsverbandes.
Nr. MBreg Treffen mit Datum Inhalt Teilnehmer Art des Kontakts
(Treffen. Mailkontakt,
Telefonat,
Direktnachricht,)
Auf wessen Wunsch
erfolgte das Treffen
1 BK Merz Ökumenischer Gottesdienst anlässlich des
Gedenkens an 80 Jahre Ende des Zweiten
Weltkriegs in Europa und die Befreiung
Deutschlands von der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft
08.05.2025 Teilnahme Gottesdienstbesucher Teilnahme am Ökumenischen
Gottesdienst
2 BK Merz Initiative „Youth for
Peace“
08.05.2025 Austausch etwa 100 Jugendliche und junge Erwachsene
der Initiative
Treffen
3 BK Merz Wirtschaftsrat der CDU e.V. 13.05.2025 Rede Teilnehmer des Wirtschaftstags des
Wirtschaftsrats der CDU
Rede und Teilnahme am
Wirtschaftstag des Wirtschaftsrats
der CDU
4 BK Merz DGB 13.05.2025 Austausch Teilnehmer des DGB Mai-Empfangs Teilnahme am DGB Mai-Empfang
5 BK Merz DOW 20.05.2025 Austausch CEO Jim Fitterling Treffen
6 BK Merz Sachverständigenrat zur gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung
21.05.2025 Austausch Mitglieder des Sachverständigenrats zur
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Treffen
7 BK Merz Bauindustrie 21.05.2025 Rede Teilnehmer des Tags der Bauindustrie Rede anlässlich des Tages der
Bauindustrie
8 BK Merz Deutsche Bank 23.05.2025 Austausch CEO Christian Sewing Treffen
9 BK Merz BMW 01.06.2025 Austausch CEO Oliver Zipse Telefonat
10 BK Merz Deutscher Städte- und Gemeindebund 03.06.2025 Austausch Teilnehmer des Deutschen
Kommunalkongresses
Teilnahme am Deutschen
Kommunalkongress
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483)
1 BM
Klingbeil
(BMF)
Konzernbetriebsrat der Commerzbank 09.05.2025 Allgemeiner Austausch Sascha Uebel, Vorsitzender Telefonat Commerzbank
2 BM
Klingbeil
ver.di 09.05.2025 Allgemeiner Austausch Frank Werneke, Vorsitzender Telefonat Ver.di
3 BM
Klingbeil
BMW 10.05.2025 Allgemeiner Austausch Walter Mertl, Mitglied des Vorstands Telefonat BMW
4 BM
Klingbeil
Ostdeutsches Wirtschaftsforum (Land der Ideen) 20.05.2025 Allgemeines Bühnenauftritt Land der Ideen
5 BM
Klingbeil
Sparkassentag 2025 (Deutscher Sparkassen- und
Giroverband)
21.05.2025 Allgemeines Digitales Grußwort DSGV
6 BM
Klingbeil
Deutscher Gewerkschaftsbund 27.05.2025 Allgemeiner Austausch Stefan Körzell, Mitglied des Vorstands Telefonat DGB
7 BM
Klingbeil
Wirtschaftsforum der SPD 31.05.2025 Allgemeiner Austausch Ines Zenke, Präsidentin Telefonat Wirtschaftsforum
8 BM
Klingbeil
Google 02.06.2025 Allgemeiner Austausch Karan Bhatia, Global Head of Government
Affairs & Public Policy
Gespräch Google
9 BM
Klingbeil
The One Campaign 03.06.2025 Allgemeiner Austausch ONE-Jugendbotschafter:innen Kurzes Gespräch One-Campaign
10 BM
Klingbeil
Plenary Meeting of the Group of Thirty (Group of
Thirty)
06.06.2025 Allgemeines Bühnenauftritt Group of Thirty
1 BM
Dobrindt
(BMI)
YPO Germany Gold/Tengelmann Twenty-One KG 10.05.2025 Impulsreferat „Zur aktuellen Lage in
Deutschland, die neue Bundesregierung
und ihr Koalitionsvertrag“
CEO Fa. Tengelmann Christian Wilhelm Erich
Haub und Externe (eine Gästeliste liegt BMI
nicht vor)
Konferenz Fa. Tengelmann
2 BM
Dobrindt
Friedrich Ebert Stiftung e. V. (FES) 02.06.2025 Gespräch über die Finanzierung
politischer Stiftungen im Bundeshaushalt
Martin Schulz, Vorsitzender der FES Telefonat FES
3 BM
Dobrindt
Sudetendeutsche Landsmannschaft –
Bundesverband – e. V.
07.06.2025 Bedeutung von Minderheiten in der
Bundesrepublik Deutschland. Festrede
zum 75. Sudetendeutschen Tag
u. a. Dr. h. c. Bernd Posselt, MdEP a. D.
(Sprecher) und weitere externe Gäste (eine
abschließende Teilnehmerliste liegt BMI nicht
vor)
Treffen Dr. h. c. Bernd Posselt
4 BM
Dobrindt
Deutscher Beamtenbund und Tarifunion (dbb) 23.06.2025 u. a. Amtsangemessene Alimentation,
Tarifverhandlungen 2027 und Sicherheit
von Beschäftigten bei Ausübung ihres
Dienstes
Bundeshauptvorstand des dbb, u. a.
Bundesvorsitzender Volker Geyer
Treffen dbb
5 BM
Dobrindt
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) 26.06.2025 Kennenlerngespräch und Situation der
Einsatzkräfte aufgrund aktueller
Herausforderungen der inneren und
äußeren Sicherheit der Bundesrepublik
Rainer Wendt, Vorsitzender,
Heiko Teggatz, stellv. Vorsitzender
Treffen DPolG
6 BM
Dobrindt
Gewerkschaft der Polizei (GdP) 02.07.2025 Kennenlerngespräch und Situation der
Einsatzkräfte aufgrund aktueller
Herausforderungen der inneren und
äußeren Sicherheit der Bundesrepublik
Andreas Roßkopf, Vorsitzender
Sven Hüber, stellv. Vorsitzender
Treffen GdP
7 BM
Dobrindt
Deutsches Rotes Kreuz (DRK e. V.) 02.09.2025 Aktuelle Themen im Bereich des
Bevölkerungsschutzes
Gerda Hasselfeldt, Präsidentin Treffen DRK
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483)
8 BM
Dobrindt
Deutscher Richterbund e. V. (DRB) 02.09.2025 Innenpolitischen Vorhaben der Koalition
i. S. d. geltenden Rechtsprechung
Andrea Titz, Vorsitzende
Dr. Achim Scholz, Vorsitzender
Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer
Treffen DRB
9 BM
Dobrindt
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
(DLR)
10.09.2025 Kennenlerngespräch und innenpolitische
Sicherheit
Prof. Dr. Anke Kaysser-Pyzalla, Vorsitzende Treffen DLR e. V.
10 BM
Dobrindt
Nokia Solutions and Networks GmbH & Co.KG 16.09.2025 Cybersicherheit Justin Hotard, CEO/Präsident Treffen Nokia Solutions and Networks
GmbH & Co.KG
1 BM
Wadephul
(AA)
MSC (gemeinnützige) GmbH 27.05.2025 Austausch zu politischen Themen Prof. Wolfgang Ischinger Bürotermin, Auswärtiges Amt
2 BM
Wadephul
Bundesvereinigung der Deutschen
Ernährungsindustrie
03.06.2025 Gemeinsame Eröffnung des 11.
Außenwirtschaftstages
Dr. Christian von Boetticher, Vorsitzender
BM Alois Rainer
Veranstaltungspublikum
Eröffnung des 11.
Außenwirtschaftstages
3 BM
Wadephul
Deutsche Bank AG und IJP-Kuratorium 03.06.2025 Begrüßung beim Arthur F. Burns-Dinner Alexander von zur Mühlen, Vorstand und IJP-
Kuratoriumsvorsitzender
Veranstaltungspublikum
Begrüßung bei einer Veranstaltung
4 BM
Wadephul Quantum Systems GmbH 30.06.2025 Gespräch mit deutscher
Rüstungsindustrie
Sven Kruck Co-CEO Begleitung Reise in die Ukraine
5 BM
Wadephul MBDA Deutschland GmbH 30.06.2025 Gespräch mit deutscher
Rüstungsindustrie
Thomas Gottschild, Geschäftsführer Begleitung Reise in die Ukraine
6 BM
Wadephul Diehl Defence GmbH & Co. KG 30.06.2025 Gespräch mit deutscher
Rüstungsindustrie
Oliver Schmelzer, Leiter Außenbeziehungen Begleitung Reise in die Ukraine
7 BM
Wadephul FFG (Flensburger Fahrzeugbau GmbH) 30.06.2025 Gespräch mit deutscher
Rüstungsindustrie
Dr. Dennis Bürjes, Geschäftsführer Begleitung Reise in die Ukraine
8 BM
Wadephul Quantum Systems GmbH 30.06.2025 Gespräch mit deutscher
Rüstungsindustrie
Matthias Lehna, Leiter
Regierungsangelegenheiten
Begleitung Reise in die Ukraine
9 BM
Wadephul MBDA Deutschland GmbH 30.06.2025 Gespräch mit deutscher
Rüstungsindustrie
Dr. Patrick Fitschen, Leiter Public Affairs Begleitung Reise in die Ukraine
10 BM
Wadephul Landsysteme Helsing GmbH 30.06.2025 Gespräch mit deutscher
Rüstungsindustrie
Simon Brünjes, Managing Director Begleitung Reise in die Ukraine
1 BM
Pistorius
(BMVg)
Thyssen Krupp 12.05.2025 Hr. López, CEO
Hr. Dinstuhl, Vorstand
Gespräch Thyssen Krupp
2 BM
Pistorius
Dr. Vitali Klitschko 01.06.2025 Laudatio im Rahmen Verleihung des
Franz-Werfel-Menschenrechtspreis
Dr. Vitali Klitschko
Rede
3 BM
Pistorius
MBDA 03.06.2025 Herr Thomas Gottschild, Geschäftsführer
Herr Guido Brendler, Geschäftsleitung (Sales
and Business Development Director)
Dr. Patrick Fitschen, Geschäftsleitung, (Public
Affairs Director)
Gespräch MBDA
4 BM
Pistorius
Stiftungsrates der MSC, 06.06.2025 Wolfgang Ischinger, Präsident Telefonkonferenz MSC
5 BM
Pistorius
Armin Papperger 03.07.2025 Armin Papperger Telefonkonferenz Rheinmetall
6 BM
Pistorius
Projekt "Osnabrück Magazin" 16.07.2025 Karen Wortmann VTC
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483)
7 BM
Pistorius
SVI 23.07.2025 Roundtable Vertreterinnen und Vertreter der Sicherheits-
und Verteidigungsindustrie, der Verbände und
Gewerkschaften
Round Table BMVg, BMWE, BDI
8 BM
Pistorius
Rheinmetall 24.07.2025 Armin Pappberger, CEO
FRA Verteidigungsminister
Gespräch Rheinmetall
9 BM
Pistorius
TKMS 26.08.2025 Besuch bei TKMS Kiel Oliver Burkhard, CEO
CAN Premierminister und Verteidigungsminister
Gespräch
10 BM
Pistorius
dynITEC in Troisdorf 01.09.2025 Besuch der Firma dynITEC in Troisdorf Gespräch
1 BM`in
Reiche
(BMWE)
Ludwig-Erhard-Gipfel 08.05.2025 Thema: Neue Weltwirtschaftsordnung Teilnehmer des LEG Teilnahme Einladung LEG
2 BM`in
Reiche
Wirtschaftstag 2025 12.05.2025 Impulsbeitrag Teilnehmer des Wirtschaftstags Impulsbeitrag Einladung
3 BM`in
Reiche
Tag des Familienunternehmens 16.05.2025 Rede zu „Neustart in der
Wirtschaftspolitik – was die
Bundesregierung plant“
Teilnehmer des Tags des
Familienunternehmens
Rede und Talk (Q&A) Einladung der Stiftung
4 BM`in
Reiche
Ostdeutsches Wirtschaftsforum 19.05.2025 Gespräche zu energiepolitischen Themen
und Startupthemen insb. aus EE-Bereich,
Halbleiter, Robotics
Teilnehmer des Ostdeutschen
Wirtschaftsforums
Impuls und Austausch Einladung OWF
5 BM`in
Reiche
BDI 19.05.2025 Kennenlernen, Prioritäten der Legislatur Peter Leibinger, Präsident BDI
Tanja Gönner, HGF´in
Gespräch BMWE
6 BM`in
Reiche
BDA 19.05.2025 Kennenlernen, Prioritäten der Legislatur Dr. Rainer Dulger, Präsident BDA
Steffen Kampeter, HGF
Gespräch BMWE
7 BM`in
Reiche
Mercedes-Benz Group 19.05.2025 Kennenlernen, Prioritäten der Legislatur Ola Källenius, VVS der Mercedes-Benz Group
AG
Gespräch BMWE
8 BM`in
Reiche
28. Deutsch-Arabisches Wirtschaftsforum der
Ghorfa
20.05.2025 Wirtschaftsbeziehungen zwischen
Deutschland und den Staaten
Nordafrikas und dem Nahen Osten,
sowie deren Ausblick
Teilnehmer des Deutsch-Arabischen
Wirtschaftsforums
Rede Einladung Ghorfa
9 BM`in
Reiche
BMW 20.05.2025 Kennenlernen Oliver Zipse, CEO BMW Gespräch BMWE
10 BM`in
Reiche
DGB 20.05.2025 Kennenlernen Yasmin Fahimi, Vorsitzende DGB Gespräch BMWE
1 BM’in Bär
(BMFTR)
Wissenschaftsrat 08.05.2025 Austausch mit den Bundesländern zu
Wissenschaft / Forschung
Wissenschaftsminister der Länder Kaminabend Wissenschaftsrat
2 BM’in Bär Game-Verband 12.05.2025 Games Geschäftsführung des Gameverband Treffen Game Verband
3 BM’in Bär Hochschulrektorenkonferenz (HRK) 13.05.2025 Jahresversammlung der HRK Hochschulrektoren sowie Vertreter der
Wissenschaftsorganisationen
Teilnahme Veranstaltung HRK
4 BM’in Bär Wirtschaftsrat der CDU 13.05.2025 Impuls Vertreter aus Politik und Wirtschaft Teilnahme Veranstaltung Wirtschaftsrat der CDU
5 BM’in Bär Pakt für Forschung und Innovation 13.05.2025 Grußwort anlässlich
Jubiläumsveranstaltung „Impakt – 20
Jahre Pakt für Forschung und Innovation
2025"
Vertreter von Bundes- und Landesministerien,
Bundestagsabgeordnete,
Wissenschaftsorganisationen
Teilnahme Veranstaltung Pakt für Forschung und Innovation
6 BM’in Bär Deutscher Modellflieger Verband e.V. 13.05.2025 Parlamentarischer Abend Bundestagsabgeordnete und Vertreter
Bundesministerien
Teilnahme Veranstaltung Deutscher Modellflieger Verband
e.V.
7 BM’in Bär Greentechfestival 20.05.2025 Rede Green Awards mit Laudatio Gäste aus den Bereichen Wirtschaft,
Wissenschaft und Kultur
Teilnahme Veranstaltung Greentechfestival
8 BM’in Bär Präsident European Space Agency 23.05.2025 Raumfahrt Präsident der European Space Agency,
Staatssekretär aus dem BMFTR
Treffen BM`n Bär
9 BM’in Bär Frauen100 04.06.2025 Podcast Moderatorin des Podcasts Podcast Frauen100
10 BM’in Bär Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz 04.06.2025 MSC Präsident des Stiftungsrats der Stiftung
Münchner Sicherheitskonferenz
Treffen Präsident des Stiftungsrats Prof.
Ischinger
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483)
1 BM’in
Hubig
(BMJV)
Vzbv 15.05.2025 Parl. Abend /Grußwort Min u.a. Vertreter aus Politik und Wirtschaft,
Vertreter des vzbv, Medienvertreter
Treffen Einladung vzbv
2 BM’in
Hubig
BRAK 15.05.2025 Journalistenseminar/ Grußwort Min Vertreter aus Print-, Funk- und TV-Medien,
Vertreter des Bundestags-Rechtsausschusses,
Vertreter des Präsidiums und der
Geschäftsführung der BRAK
Treffen Einladung BRAK
3 BM’in
Hubig
Friedrich-Ebert-Stiftung 16.05.2025 15. Rechtspolitische Fachtagung der
Friedrich-Ebert-Stiftung / Grußwort Min
53 Richter*innen, 8 Staatsanwälte, ‚Richterin
BVerfG, 5 Anwälte, Juristen*innen und Bund
und Land
Treffen Einladung FES
4 BM’in
Hubig
BRAK 27.05.2025 Antrittsbesuch Themen: Digitalisierung
der Justiz, Kindschaftsrecht, ÜGR,
Resilienz, ZPO-Modernisierung,
Convention, Fremdbesitz,
Sammelanderkonten, DokHV
Herr Dr. Wessels, Präsident Treffen BRAK
5 BM’in
Hubig
DAV 27.05.2025 Antrittsbesuch Themen:
Adressdatenspeicherung,
Missbräuchliche
Vaterschaftsanerkennung, Resilienz,
StPO, ÜGR
Herr v. Raumer, Präsident
Frau Dr. Ruge, Hauptgeschäftsführerin
Treffen DAV
6 BM’in
Hubig
djb 28.06.2025 Antrittsbesuch Themen: § 218 StGB,
Abstammungsrecht, AfD-Verbot, Art. 72,
Entgelttransparenzrichtlinie,
Gewaltschutz, Gewalt gegen Frauen
Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des
djb
Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der
Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht
Dilken Celebi, LLM, Vorsitzende der Kommission
Strafrecht
Valentina Chiofalo, Vorsitzende der Kommission
Europa- und Völkerrecht
Treffen Djb
7 BM’in
Hubig
DRB/ Vorsitzende 03.06.2025 Antrittsbesuch Themen: Pakt für den
Rechtsstaat, Aktuelle
Gesetzgebungsvorhaben
Frau Titz, Vorsitzende Präsidium
Herr Dr. Scholz, Vorsitzender Präsidium
Treffen DRB
8 BM’in
Hubig
DAV 03.06.2025 Empfang anlässlich des Wechsels des
Präsidenten des Deutschen
Anwaltvereins / Grußwort Min
ca. 160 Gäste, Vertreter aus Politik,
Anwaltschaft, Presse
Treffen/Empfang DAV
9 BM’in
Hubig
Stiftung Warentest 04.06.2025 Antrittsbesuch Themen:
verbraucherpolitische Themen
Frau Julia Bönisch, Vorstand Treffen Stiftung Warentest
10 BM’in
Hubig
Bundesvorstand Neuer Richter*innenvereinigung 11.06.2025 Antrittsbesuch Themen:
Aufgabenstruktur, Rechtspflegergesetz,
GVG
Herr Blödtner, Vorsitzender
Herr Benkhoff, Stv. Vorsitzender
Herr Müller, Stv. Vorsitzender
Treffen Bundesvorstand Neuer
Richter*innenvereinigung
1 BM’in Prien
(BMBFSFJ)
18. Dt. Kinder- und Jugendhilfetag 13.05.2025 Austausch Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und
Jugendhilfe, Jugendmigrationsdienste,
Bundesjugendring, BAG Offene Kinder- und
Jugendarbeit
Besuche im Rahmen des
Messerundgangs
Dt. Kinder- und Jugendhilfetag
2 BM’in Prien Fachtagung zur Demokratiebildung 20.05.2025 Grußwort und Austausch Fachpublikum (Expertinnen und Experten aus
Wissenschaft, Politik und Praxis)
Besuch vor Ort Einladung der Hertie-Stiftung und
der Ständigen Wissenschaftlichen
Kommission (SWK)
3 BM’in Prien Gewerkschaftstag der GEW 20.05.2025 Grußwort und Austausch Delegierte GEW Besuch vor Ort Einladung GEW
4 BM’in Prien re:publica 28.05.2025 Austausch Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Freien Wohlfahrtspflege, Bündnis F5!, Google
Besuche im Rahmen des
Messerundgang
BMBFSFJ
5 BM’in Prien Zentralrat der Juden in Deutschland 06.06.2025 Austausch Dr. Josef Schuster, Präsident Treffen Zentralrat der Juden in
Deutschland
6 BM’in Prien Wübben-Stiftung Bildung 10.06.2025 Austausch Dr. Markus Warnke, Geschäftsführer Treffen Wübben-Stiftung Bildung
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483)
7 BM’in Prien Konferenz Deutscher Frauenrat 20.06.2025 Grußwort und Austausch Delegierte der Verbände Besuch vor Ort Einladung Konferenz Deutscher
Frauenrat
8 BM’in Prien Deutsche Sportjugend 25.06.2025 Austausch Teilnehmende aus den Jugendverbänden Sport Besuch vor Ort Einladung Deutsche Sportjugend
9 BM’in Prien Bundesstiftung Gleichstellung 02.07.2025 Austausch Dr. Lisi Maier und Dr. Arn Sauer, Direktorium Besuch vor Ort Bundesstiftung Gleichstellung
10 BM’in Prien Institut zur Qualitätsentwicklung im
Bildungswesen
03.07.2025 Austausch Prof. Dr. Petra Stanat, Direktorin Treffen Institut zur Qualitätsentwicklung
im Bildungswesen
1 BM’in Bas
(BMAS)
BDA 15.05.2025 Antrittsgespräch Rainer Dulger, Präsident Telefonat BDA
2 BM’in Bas IG Metall 15.05.2025 Antrittsgespräch Christiane Benner, Vorsitzender Telefonat IGM
3 BM’in Bas DGB 15.05.2025 Antrittsgespräch Yasmin Fahimi, Vorsitzende Telefonat DGB
4 BM’in Bas IGBCE 15.05.2025 Antrittsgespräch Michael Vassiliadis, Vorsitzender Telefonat IGBCE
5 BM’in Bas DGB 21.05.2025 Antrittsgespräch Stefan Körzell, Vorstand Telefonat DGB
6 BM’in Bas Sozialverband VdK 23.05.2025 Antrittsgespräch Verena Bentele, Präsidentin Telefonat VdK
7 BM’in Bas IG Metall 27.05.2025 Lage bei thyssenkrupp Knut Giesler, Bezirksleiter NRW Telefonat IGM
8 BM’in Bas KBR-Vors. thyssenkrupp AG 27.05.2025 Lage bei thyssenkrupp Knut Giesler, Bezirksleiter IG Metall NRW
Tekin Nasikkoll, Aufsichtsrat
Telefonat KBR
9 BM’in Bas Paritätischer Wohlfahrtsverband 03.06.2025 Antrittsgespräch Achim Meyer von der Heyde (Vorsitzender)
+Joachim Rock (HG)
Gespräch im BMAS Paritätischer Wohlfahrtsverband
10 BM’in Bas SoVD 16.06.2025 Antrittsgespräch Michaela Engelmeier (Vorstandsvorsitzende) +
Fabian Müller-Zetzsche (AL)
Gespräch im BMAS SoVD
1 BM Dr.
Wildberger
(BMDS)
Honeywell 13.05.25 Kennenlerngespräch und Austausch (im
Rahmen des Wirtschaftstages 2025)
Vimal Kapur, CEO Treffen Honeywell
2 BM Dr.
Wildberger
Wirtschaftsrat der CDU 13.05.25 CDU Wirtschaftstag Astrid Hamker, Präsidentin
+ Teilnehmer der Tagung
Rede + Abendveranstaltung CDU
3 BM Dr.
Wildberger
Deutscher Sparkassen- und Giro-Verband 22.05.25 Sparkassentag Prof. Dr. Ulrich Reuter, Präsident
Dr. Joachim Schmalzl, Vorstand
+ Teilnehmer der Tagung
Rede & Bühneninterview DSGV
4 BM Dr.
Wildberger
Handelsblatt 26.05.25 Tech-Tagung Gerd Chrzanowski, Vorstandsvorsitzender
Schwarz Gruppe
Rolf Schumann, Chief Digital Officer Schwarz
Gruppe
Christian Müller, Co-CEO Schwarz Digits
+ Teilnehmer der Tagung
Keynote & Panel & Treffen Handelsblatt
5 BM Dr.
Wildberger
beBETA 02.06.25 Digitalkongress Andreas Schmitterer, Vorsitzender der
Digitalarbeitsgruppe des Verbandes
+ Teilnehmer des Kongress
Eröffnungskeynote beBETA
6 BM Dr.
Wildberger
Plug & Play Tech Center 03.06.25 Kennenlerngespräch und Austausch Saeed Amidi, CEO
Carolin Wais, Partnerin
Treffen Plug & Play Tech Center
7 BM Dr.
Wildberger
Microsoft 04.06.25 Kennenlerngespräch und Austausch Brad Smith, President & Vice Chair
Carol Ann Browne, Vice President & Chief of
Staff
Agnes Heftberger, CVP & CEO Microsoft
Germany
Guido Brinkel, Head of Government Affairs
Microsoft Germany
Treffen Microsoft
8 BM Dr.
Wildberger
KI Bundesverband 10.06.25 Kennenlerngespräch und Austausch Jörg Bienert, Vorstand
Annika von Mutius, Vorstand
Daniel Abbou, Geschäftsführer des Vorstands
Treffen KI Bundesverband
9 BM Dr.
Wildberger
Qualcomm 10.06.25 Kennenlerngespräch und Austausch Christiano Amon, CEO Qualcomm
Benjamin Sokolowski, Geschäftsführer,
Deutschland und Leiter Government Affairs
Treffen Qualcomm
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483)
Wassim Chourbaji, Senior Vice President
Government Affairs Europa
Aleeza Lawson, Chief of Staff
10 BM Dr.
Wildberger
Bitkom 11.06.25 Kennenlerngespräch und Austausch Dr. Ralf Wintergerst, Präsident
Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer
Treffen Bitkom
1 BM
Schnieder
(BMV)
DB AG 15.05.2025 Kennenlernen /Antrittsbesuch Dr. Richard Lutz, Vorstandsvorsitzender
Dr. Markus Pennekamp, Leiter
Konzernvorstandsbüro, Corporate Secretary
Dr. Sebastian Stern, Konzernbeauftragter
Steuerung Finanzen Systemverbund
Gespräch BMV
2 BM
Schnieder
Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) 15.05.2025 Veranstaltung "So machen wir
Deutschland fit für die Zukunft /
Wirtschaftsfaktor Wasserstraße"
Jens Müller-Belau, Geschäftsführer Energy
Transition - Shell Deutschland
Marcus Bangen, Geschäftsführer Duisport
Steffen Bauer, Geschäftsführer HGK Shipping
GmbH
Daniel Brünink, Member of the Management
Board Business Life Infrastructure Marl – Evonik
Teilnahme an Veranstaltung GDWS
3 BM
Schnieder
Autobahn GmbH des Bundes 20.05.2025 Kennenlernen /Antrittsbesuch Dr. Michael Güntner, Vorsitzender der
Geschäftsführung
Gespräch BMV
4 BM
Schnieder
DHL Group 22.05.2025 Pressetermin Dr. Tobias Meyer, Vorstandsvorsitzender Pressetermin
5 BM
Schnieder
Autobahn GmbH des Bundes 22.05.2025 Parlamentarischer Abend Teilnahme an Veranstaltung Autobahn GmbH des Bundes
6 BM
Schnieder
Messe München GmbH 02.06.2025 Eröffnung der Messe transport logistic
2025
Teilnahme und Rede Messe München
7 BM
Schnieder
Lufthansa Group 03.06.2025 Kennenlernen /Antrittsbesuch Carsten Spohr, Vorstandsvorsitzender Gespräch Carsten Spohr
8 BM
Schnieder
BGL 06.06.2025 Kennenlernen /Antrittsbesuch Jens Pawlowski, Leiter der BGL
Hauptstadtrepräsentanz
Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher
BGL
Gespräch BGL
9 BM
Schnieder
Bitkom 11.06.2025 Kennenlernen /Antrittsbesuch Dr. Ralf Wintergerst, Präsident Gespräch Bitkom
10 BM
Schnieder
VDV 11.06.2025 Kennenlernen /Antrittsbesuch Ingo Wortmann, Präsident Telefonat VDV
1 BM
Schneider
(BMUKN)
DBU 13.05.25 Antrittsgespräch Alexander Bonde Telefonat Interessenvertreterin /
Interessenvertreter
2 BM
Schneider
Treffen mit POL NGO 22.05.25 Antrittsgespräch/Kennenlernen Joanna Maćkowiak-Pandera (Energy Forum,
PhD, President)
Anna Sands (Head of Policy, WWF Poland)
Wojciech Kukuła (Client Earth, Member of the
Executive Board, Senior Lawyer)
Wojciech Szymalski (PhD, The Institute for
Sustainable Development (ISD))
Treffen BMUKN
3 BM
Schneider
Hitachi Energy 04.06.25 Kennenlerngespräch, Netzausbau,
Energiewende
Andreas Schierenbeck (CEO Hitachi Energy)
Nils Frohloff (Government & Institutional
Relations Lead Germany, Hitachi Energy)
Pascal Daleiden (Vorstandsvorsitzender CEO)
Bernd Westphal MdB
Treffen Interessenvertreterin /
Interessenvertreter
4 BM
Schneider
DB 19.06.25 Familienreservierung Dr. Richard Lutz, Vorstand Telefonat BMUKN
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483)
5 BM
Schneider
IG Metall 19.06.25 Kennenlernen, Zusammenarbeit, Stahl,
Erneuerbare Energien,
Automobilwirtschaft
Gespräch mit Jürgen Kerner (2. Vorsitzender IG
Metall)
Heiko Reese (IG Metall Bereichsleiter Industrie-
und Branchenpolitik)
Treffen Interessenvertreterin /
Interessenvertreter
6 BM
Schneider
Prof. D. Michael Otto 19.06.25 Kennenlernen, HSC (Hamburg
Sustainabilitiy Conference), Stiftung
Klimawirtschaft (Treffen mit CEOs),
F.R.A.N.Z. Projekt
Prof.Dr. Michael Otto Telefonat Interessenvertreterin /
Interessenvertreter
7 BM
Schneider
Präsident Deutscher Bauernverband 23.06.25 Kennenlernen, EU-
WiederherstellungsVO,
Sonderrahmenplan Naturschutz &
Klimaanpassung, Aktionsprogramm
natürlicher Klimaschutz, Gemeinsame
Agrarpolitik (GAP) &
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung
der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes (GAK, Kooperation &
Zukunftskommission Landwirtschaft/
Tierhaltung
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen
Bauernverbandes (DBV)
Steffen Pingen, Fachbereichsleiter
Umweltpolitik/Nachhaltigkeit (DBV)
Treffen BMUKN
8 BM
Schneider
Luisa Neubauer 23.06.25 Thema Gasbohrungen/Borkum Luisa Neubauer Telefonat BMUKN
9 BM
Schneider
DNR 25.06.25 Kennenlernen, Zusammenarbeit,
Naturflächenbedarfsgesetz
Prof. Dr. Kai Niebert, Präsident DNR
Florian Schöne, Geschäftsführer DNR
Treffen BMUKN
10 BM
Schneider
Große Umweltverbände 01.07.25 Kennenlernen, Zusammenarbeit,
Vorstellung und Austausch über die
wichtigsten Themen der Verbände
Martin Kaiser (Greenpeace –
Geschäftsführender Vorstand)
Jörg Andreas Krüger (NABU- Präsident)
Heike Vesper (WWF-Vorständin)
Prof. Dr. Kai Niebert (DNR-Präsident)
Sascha Müller-Kraenner (DUH)
Olaf Bandt (BUND-Bundesvorsitzender)
Treffen BMUKN
1 BM’in
Warken
(BMG)
129. Deutscher Ärztetag 27.05.2025 Rede Bundesärztekammer usw. Öffentliche Veranstaltung Bundesärztekammer
2 BM’in
Warken
Bundesärztekammer 19.06.2025 Gespräch Dr. Reinhardt, Präsident
Langenberg, Geschäftsführung
Gespräch Bundesärztekammer
3 BM’in
Warken
Gates Foundation 23.06.2025 Gespräch Bill Gates,
Tobias Kahler, Deutschlandchef
Johann Voss, Program Officer im Europabüro
Gespräch Gates Foundation
4 BM’in
Warken
Sommerfest GKV-Spitzenverband 24.06.2025 Rede GKV-Spitzenverband, usw. Öffentliche Veranstaltung GKV-Spitzenverband
5 BM’in
Warken
Deutsche Krankenhausgesellschaft 02.07.2025 Gespräch Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender
Prof. Dr. Henriette Neumeyer, stellv.
Vorsitzende
Gespräch Deutsche Krankenhausgesellschaft
6 BM’in
Warken
Sommerempfang der Deutschen
Krankenhausgesellschaft
07.07.2025 Rede Deutsche Krankenhausgesellschaft, usw. Öffentliche Veranstaltung Deutsche Krankenhausgesellschaft
7 BM’in
Warken
Kongress für Prävention und Langlebigkeit 10.07.2025 Rede Gesundheitsstadt Berlin GmbH, usw. Öffentliche Veranstaltung Gesundheitsstadt Berlin GmbH
8 BM’in
Warken
GKV-Spitzenverband 14.07.2025 Gespräch Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand
Dr. Martin Krasney, Vorstand
Dr. Markus Grunenberg, Leiter des
Stabsbereichs Politik
Gespräch GKV-Spitzenverband
9 BM’in
Warken
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
(ABDA)
15.07.2025 Gespräch Thomas Preis, Präsident
Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer
Gespräch Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände (ABDA)
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483)
10 BM’in
Warken
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste
(bpa)
22.07.2025 Gespräch Bernd Meurer, Präsident
Norbert Grote, Hauptgeschäftsführer
Axel Schnell, Leiter Bundesgeschäftsstelle
Gespräch Bundesverband privater Anbieter
sozialer Dienste (bpa)
1 BM Rainer
(BMLEH)
Bayerischer Bauernverband (BBV) 10.05.
2025
Der BBV in Kooperation mit dem
Bayerischen Staatsministerium für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und
Tourismus präsentierte am 10. Mai 2025
in Bad Füssing die „Bayerische
Grillsaisoneröffnung 2025“
Grußwort BM
Siegfried Jäger, BBV-Bezirkspräsident
Claudia Erndl, BBV-Bezirksbäuerin, BBV
Direktorin Bezirksverbände Niederbayern/Oberpfalz
Stefan Hageneder, BBV-Geschäftsführer Passau
(Freyung-Grafenau)
Veranstaltung BBV
2 BM Rainer Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. (DLG)
Bundesverbandes der obst-, gemüse- und
kartoffelverarbeitenden Industrie e. V. (BOGK)
19.05.2025 Verleihung der Bundesehrenpreise in der
Kategorie „Obst-, Gemüse- und
Kartoffelerzeugnisse" im Rahmen der
Jahrestagung des BOGK
Rede BM
Herr Michael Mayntz, Vorsitzender BOGK
Herr Dr. Diedrich Harms, Vizepräsident DLG
Christoph Freitag, Geschäftsführer BOGK
Horst-Peter Karos, Geschäftsführer BOGK
Veranstaltung
BMLEH zeichnet jährlich Betriebe
und Unternehmen der deutschen
Agrar- und Ernährungswirtschaft
für ihre Leistungen mit
Bundesehrenpreisen aus
3 BM Rainer Bauernverband e.V. (DBV) 21.05.2025 Landwirtschaftliche Rentenbank
(Projekte), Wettbewerbsfähigkeit der
landwirtschaftlichen Unternehmen,
Bürokratieabbau im Sektor, Mindestlohn,
Zukunft der Nutztierhaltung in
Deutschland, Verhältnis BMLEH und
BMUKN
Joachim Rukwied, Präsident DBV Veranstaltung DBV
4 BM Rainer German Export Association for Food and
Agriproducts GE-FA e.V. (GEFA)
21.05.2025 Internationaler Austausch von
Agrargütern
Keynote BM
Holger Hübner, Geschäftsführer GEFA
Hartmut Kretschmer, Sprecher GEFA und
Manager Deutsches Milchkontor eG
Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V.
Veranstaltung
GEFA
5 BM Rainer Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FABLF) 22.05.2025 Ackerbau/Pflanzenschutz,
Naturflächenbedarfsgesetz,
Eigentumseingriffe,
Forstwirtschaft/Kalamitäten
Grußwort BM
Max Freiherr von Elverfeldt, Vorsitzender FABLF
Andreas K. Stärker, stellv. Vorsitzender FABLF
Hubertus Paetow, stellv. Vorsitzender FABLF
Veranstaltung FABLF
6 BM Rainer Landwirtschaftsverlag GmbH, Redaktion top agrar 02.06.2025 Agrarpolitik der Bundesregierung
Grußwort BM
Guido Höner, Chefredakteur top agrar
Joerg Hilbers, Geschäftsführer des
Berufsverbandes der deutschen
Erwerbsobstbaubetriebe
Dorothee Berger, Vorstandsvorsitzende des
brandenburgischen Agrarmarketingverbandes
pro agro e.V
Veranstaltung Landwirtschaftsverlag GmbH
7 BM Rainer Deutscher Raiffeisenverband e.V. 04.06.2025 Begrüßung im Vorweg der Teilnahme an
der 258. Sitzung des
Wirtschaftsausschusses für
Außenhandelsfragen (WAA)
Rede BM
Franz-Josef Holzenkamp, Präsident DRV
Veranstaltung DRV
8 BM Rainer Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV) 04.06.2025 Rede BM Franz-Josef Holzenkamp, Präsident DRV
Jörg Migende, Hauptgeschäftsführer DRV
Björn Fromm, Präsident Bundesverband des
Deutschen Lebensmittelhandels e.V.
Hans Joachim Reinke, Vorstandsvorsitzender
Union Asset Management Holding AG
Joachim Rukwied, Präsident DBV
Veranstaltung DRV
9 BM Rainer Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V.
(BÖLW)
04.06.2025 Grußwort BM Tina Andres, Vorstandsvorsitzende BÖLW
Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand
BÖLW
Veranstaltung BÖLW
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483)
10 BM Rainer Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW)
05.06.2025 Ausrichtung der Forstpolitik
Rede BM
Prof. Dr. Andreas Bitter, Präsident AGDW
Irene Seling, Geschäftsführerin AGDW
Veranstaltung und Gespräch AGDW
1 BM’in
Alabali
Radovan
(BMZ)
DGB Mai Empfang 13.05.25 Empfang Gewerkschaftsfunktionär*innen und weitere
Gewerkschaftsvertreter*innen
Treffen DGB
2 BM’in
Alabali
Radovan
Friedrich-Ebert-Stiftung 21.05.25 Kennenlerngespräch, Austausch Martin Schulz, Vorsitzender Treffen BM
3 BM’in
Alabali
Radovan
Afrika Tag der KfW 22.05.25 Veranstaltung Dr. Stefan Preiß, Member of executive Board of
KfW Und andere Botschafter‘innen
Treffen Einladung durch die marokkanische
Botschafterin
4 BM’in
Alabali
Radovan
Festveranstaltung „Kräfte bündeln – Zukunft
schaffen“
31.05.25 Festveranstaltung anlässlich des
10jährigen Bestehens des Vereins
Freunde und Weggefährten des Vereins sowie
Vereinsmitglieder,
u. a. Herr Tchakpedeou, Vorsitzender
Annelies Höchel, Stv Vorstandsvorsitzende
Couleurs Afrik
Festveranstaltung anlässlich des
10jährigen Bestehens des Vereins
Couleurs Afrik
5 BM’in
Alabali
Radovan
KfW-Vorsitzende Christiane Laibach 05.06.25 Kennenlerngespräch Christiane Laibach, VV KfW
Herr Krämer, Leiter des Länderbereiches
Grundsätze/Lateinamerika der KfW
Entwicklungsbank
Kennenlerngespräch KfW
6 BM’in
Alabali
Radovan
Thorsten Schäfer-Gümbel, Vorstandssprecher
Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit
10.06.25 Kennenlerngespräch Thorsten Schäfer-Gümbel, Vorstand
Ingrid-Gabriela Hoven, Vorständin
Anna Sophie Herken, Vorständin
Dr. David Nguyen-Thanh, Stabstellenleiter
Unternehmensentwicklung GIZ
Kennenlerngespräch GIZ
7 BM’in
Alabali
Radovan
Zivilgesellschaft 13.06.25 gegenseitiges Kennenlernen und
Austausch
Asja Hanano, Welthungerhilfe
Joshua Hofer, terres des hommes
Dr. Rolf Sukowski, SODI
Dr. Thorsten Zuber-Klose. HELP e.V.
Leon Schettler, Brot für die Welt/
Irene Mukasa-Erben, Agiamondo e.V.
Uwe Gartenschläger, Deutscher
Volkshochschulverband
Jonas Wipfler, Misereor
Åsa Månsson und Michael Herbst, VENRO
Lisa Ditlman, ONE
Dr. Elizabeth Beloe, BV-Nemo
Dr. Kambiz Ghawami, World University Service
Katja Hintze, Bundesnetzwerk
Bürgerschaftliches Engagement
Dr. Simon Ramirez-Voltaire,
Arbeitsgemeinschaft der Eine-Welt-
Landesnetzwerke
Treffen BMZ
8 BM’in
Alabali
Radovan
VENRO, Verbands Entwicklungspolitik und
Humanitäre Hilfe deutscher
Nichtregierungsorganisationen
13.06.25 Kennenlerngespräch und Austausch Michael Herbst, Vorstandsvorsitzender
Angela Bähr, Stv Vorstandsvorsitzende
Carsten Montag, Stv Vorstandsvorsitzender
Kayu Orellana Mardones, Vorstandsmitglied
Anica Heinlein, Vorstandsmitglied
Martina Schaub, Vorstandsmitglied
Mareike Haase, Vorstandsmitglied
Christian Griebenow, Schatzmeister
Åsa Månsson, Geschäftsführerin
Hauke Wemheuer, Mitarbeiter politische
Kommunikation
Treffen BMZ
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483)
9 BM’in
Alabali
Radovan
IDOS 17.06.25 Kennenlerngespräch, Austausch Prof. Dr. Anna-Katharina Hornidge, Direktorin
Axel Berger, Stv. Direktor
Gesprächsangebot von IDOS per
Mail mit Glückwunschschreiben
IDOS
10 BM’in
Alabali
Radovan
Vertreter*innen entwicklungspolitischer
Organisationen, Kommunen,
Durchführungsorganisationen
18.06.25 Preisverleihung BMZ Engagementpreis ca. 100 Vertreter*innen entwicklungspolitischer
Organisationen, Kommunen,
Durchführungsorganisationen sowie den
Vorjahres- und den diesjährigen
Preisträger*innen
Treffen BM
1 BM’in
Hubertz
(BMWSB)
Deutscher Mieterbund e.V. 19.05.2025 Antrittsgespräch Herrn Siebenkotten, Präsident
Frau Dr. Weber-Moritz, Bundesdirektorin
Treffen BMWSB
2 BM’in
Hubertz
Holzbau Deutschland
Bund Deutscher Zimmermeister
im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
27.05.2025 Grußwort Dipl.-Ing. Volker Baumgarten, stellv.
Vorsitzender
Rolf Rombach, stellv. Vorsitzender
Grußwort auf dem Deutschen
Holzbaupreis 2025
Holzbau Deutschland
Bund Deutscher Zimmermeister
im Zentralverband des Deutschen
Baugewerbes
3 BM’in
Hubertz
DGB-Bundesvorstand 27.05.2025 Telefonat Stefan Körzell, Mitglied des geschäftsführenden
DGB-Bundesvorstand
Telefonat BM
4 BM’in
Hubertz
Deutscher Städte- und Gemeindebund -
Deutschen Städtetag Deutscher Landkreistag -
28.05.2025 Antrittsgespräch Dr. Brandl, Präsident DStGB
Dr. Berghegger, Hauptgeschäftsführer DStGB
Uwe Conradt, Vizepräsident DST und
Oberbürgermeister
Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer DST
Ambrosy, Vizepräsident Deutscher Landkreistag
und Landrat Landkreis Friesland
Webkonferenz BM
5 BM’in
Hubertz
Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. 04.06.2025 Keynote + Bühnentalk Frau Schöberl, Präsidentin Keynote + Bühnentalk auf dem Tag
der Immobilienwirtschaft ZIA
Zentraler Immobilien Ausschuss
(ZIA) e.V.
6 BM’in
Hubertz
Bundesvereinigung Bauwirtschaft 05.06.2025 Grußwort Herr Nachbauer, Vorsitzender Grußwort Parlamentarischer
Jahresempfang der
Bundesvereinigung Bauwirtschaft
Bundesvereinigung Bauwirtschaft
7 BM’in
Hubertz
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen e.V.
11.06.2025 Antrittsgespräch Herr Gedaschko,
Frau Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin
Herr Dr. Christian Lieberknecht, Geschäftsführer
Treffen GdW Bundesverband deutscher
Wohnungs- und
Immobilienunternehmen e.V
8 BM’in
Hubertz
KfW Bankengruppe 11.06.2025 Antrittsgespräch Stefan Wintels, Vorsitzender
Melanie Kehr, Vorsitzende
Treffen KfW Bankengruppe
9 BM’in
Hubertz
Bundesarchitektenkammer e.V. 12.06.2025 Antrittsgespräch Andrea Gebhard, Präsidentin
Dr. Tillman Prinz, Bundesgeschäftsführer
Treffen Bundesarchitektenkammer e.V.
10 BM’in
Hubertz
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. 17.06.2025 Antrittsgespräch Peter Hübner, Präsident HDB
Herr Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer
HDB
Treffen Hauptverband der Deutschen
Bauindustrie e.V.
1 ChefBK Frei SANOFI Deutschland 08.05.2025 Pharmastandort Deutschland DEU-Geschäftsführerin Irschik-Hadjieff Treffen
2 ChefBK Frei Bankenverband 12.05.2025 Stärkung Wirtschaft und
Herausforderungen Kreditwirtschaft
Gesamter Vorstand des Bankenverbands Treffen
3 ChefBK Frei Wirtschaftsrat der CDU e.V. 13.05.2025 Wirtschaftspolitische Agenda der BReg Astrid Hamker (Präsidentin des Wirtschaftsrates
der CDU e.V.) und Wolfgang Steiger
(Generalsekretär des Wirtschaftsrats) sowie
3.750 geladene Gäste
Teilnahme und Rede beim
Wirtschaftstag des Wirtschaftsrats
4 ChefBK Frei Bundesbank 13.05.2025 Allgemeiner Austausch Vorstand Burkhard Balz Treffen
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483)
5 ChefBK Frei Global Perspectives Initiative 21.05.2025 Übergabe eines Abschlussberichts zum
Umgang Deutschlands mit dem Globalen
Süden
CEO und Mitarbeiter von Global Perspectives
sowie Mitglieder der Expertenkommission
Treffen
6 ChefBK Frei Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) 28.05.2025 Organisation MSC Stiftungsratspräsident Botschafter Wolfgang
Ischinger
Treffen
7 ChefBK Frei Lufthansa 03.06.2025 Allgemeiner Austausch zu
Luftverkehrsthemen
Carsten Spohr (Vorstandsvorsitzender der
Deutschen Lufthansa AG) sowie Kay Lindemann,
Leiter Konzernpolitik und Bevollmächtigter des
Vorstands)
Treffen
8 ChefBK Frei BlackRock Asset Management Deutschland AG 04.06.2025 Allgemeiner Austausch zu PPP und
privater Altersvorsorge
Dirk Schmitz, Vorstandsvorsitzender Treffen
9 ChefBK Frei Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) 04.06.2025 Austausch zur Wohnungs- und
Immobiliensituation
Frau Schöberl (Präsidentin ZIA) Teilnahme und Rede beim Tag der
Immobilienwirtschaft
10 ChefBK Frei BDI 05.06.2025 Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands Präsident Peter Leibinger,
Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner
Treffen
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ISSN 0722-8333
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