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Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden (Antwort zu Drs. 21/2483)

dip / drucksache 26.08.2026 · WP 21 · 21/7744 · Antwort · Original ↗

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Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden (Antwort zu Drs. 21/2483) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7744 21. Wahlperiode 26.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2483 – Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Frage nach dem politischen Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden sorgt aktuell zunehmend für Debatten. Hintergrund sind Berichte über Verflechtungen zwischen der amtierenden Bundesregierung und der sie tragenden Parteien sowie Unternehmen bzw. Wirtschaftsverbänden. Beispiele hierfür sind das Sponsoring des 37. Bundesparteitags der CDU vom 3. Februar 2025 durch McDonald’s und Großspenden von Gastro-Unternehmern an die CDU (Gastro-Steuer: Zahlt der Steuerzahler die McDonald’s-Gewinne? | Telepolis (www.telepolis.de/features/Gastro-Steuer-Zahlt-der-Steuerzahler-die-Mc Donald-s-Gewinne-10336804.html), aufgerufen am 29. Juli 2025) oder auch die Benennung von nicht für den 21. Deutschen Bundestag gewählten Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertretern als Bundesministerinnen und Bundesminister (Überblick: Das ist das neue schwarz-rote Kabinett | tages- schau.de (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kabinett-cdu-csu-spd-10 0.html), aufgerufen am 29. Juli 2025). Auch Kontakte und Beratungsbeziehungen mit Bundesministerien, privatwirtschaftliche Parteispenden sowie staatliche Förderungen von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden werfen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Frage auf, inwiefern diese Verflechtung die Initiativen für die Gesetzgebung und die parlamentarische Diskussion selbst berührt und ggf. das Neutralitätsprinzip der politischen Willensbildung unterläuft. Diese Verflechtungen können zu einem starken Einfluss von Unternehmen auf politische Entscheidungen führen. Ein Beispiel ist die mutmaßliche Beratertätigkeit eines US-Pharmaunternehmens bei der Gesetzgebungsgrundlegung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zugunsten von Geheimpreisen von Medikamenten (Gesetzesänderung zu Geheimpreisen zugunsten von US- Pharmaunternehmen?, www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/gesundheitssy stem-medikamente-pharmaunternehmen-104.html, aufgerufen am 29. Juli 2025). Daneben stellt aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine direkte oder indirekte Einflussnahme auf die Wahlkampfunterstützung durch Unternehmensspenden an Parteien ein Problem für die Chancengleichheit bei Wahlkämpfen dar. Ein Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden auf Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. die Gesetzgebungskompetenz des Deutschen Bundestages muss ausgeschlossen sein. Die Kritik an der Einflussnahme geht jedoch über einzelne Kontakte und Beratungsbeziehungen hinaus. Manche Stimmen sehen in Unternehmen und Wirtschaftsverbänden eine Schattenstruktur, die mit privaten und teilweise staatlichen Geldern indirekt Politik betreibt. Laut einem Bericht der „taz“ erhalten zahlreiche Unternehmen und Wirtschaftsverbände, die sich öffentlich politisch wirtschaftsliberal positionieren, finanzielle Mittel aus Bundesministerien (Kritik an Staatszuschüssen für Verbände: CDU und CSU – Meister der Doppelmoral, https://taz.de/Kritik-an-Staatszuschuessen-fuer-Ver baende/!6068854/, aufgerufen am 29. Juli 2025). Dies stellt aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein Spannungsverhältnis dar, wenn diese Organisationen aktiv in die politische Meinungsbildung eingreifen. Insgesamt zeigt sich ein Spannungsfeld: Einerseits haben Unternehmen und Wirtschaftsverbände das Recht, sich politisch zu äußern, anderseits gefährdet eine Verflochtenheit mit der Bundesregierung, dass zivilgesellschaftliche Interessen – wie beispielsweise Verbraucherschutz, Klima-, Natur- und Tierschutz sowie gute Arbeit und Frieden – missachtet werden, da deren Vertretung finanziell schwächer ausgestattet ist. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Achtung der Anforderungen an Integrität und die Vermeidung von Interessenkonflikten sind grundlegend, um das Vertrauen in demokratische Willensbildungsprozesse auf Bundesebene zu bewahren. Zugleich gehört der Austausch mit Vertretern gesellschaftlicher Interessen zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Staatswesens. Oft fließen erst durch die Partizipation von Verbänden, Vereinen, Unternehmen, Organisationen und weiteren Akteuren der Interessenvertretung wichtige Belange, Erkenntnisse und Expertisen in den politischen Entscheidungsprozess ein. Zur Vermeidung von und zum Umgang mit Interessenkonflikten finden daher zahlreiche Vorgaben Anwendung. Mitglieder der Bundesregierung müssen stets kritisch prüfen, ob es durch ihre Handlungen zu Kollisionen mit öffentlichen Interessen kommen kann. Ist dies zu befürchten, sind diese zu vermeiden. Dieser Grundsatz leitet sich aus Artikel 66 des Grundgesetzes (GG) ab. Nach Artikel 66 GG und § 5 des Bundesministergesetzes (BMinG) dürfen der Bundeskanzler und die Bundesminister keinen anderen besoldeten Ämtern, keinem Gewerbe und keinem Beruf nachgehen. Sie dürfen auch keinem Vorstand eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Die Tätigkeit in einem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens kann ebenso wie ein öffentliches Ehrenamt ausnahmsweise genehmigt werden. Dies gilt nach § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) auch für Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre. Beamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unterliegen als Beamtinnen und Beamte den allgemeinen Regelungen zu Interessenkonflikten, welche sich unter anderem aus dem Bundesbeamtengesetz, der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung und deren Anlagen sowie vergabe- und verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen ergeben. Schließlich hat der Gesetzgeber 2022 das beim Deutschen Bundestag betriebene Lobbyregister geschaffen. Dies schafft umfangreiche Transparenz über die Akteure der Interessenvertretung im Bund, deren konkrete Regelungsanliegen und dafür eingesetzte Mittel. Denn entscheidend für die Legitimität dieser Einflussnahmen ist, inwieweit diese im Einklang mit den Grundsätzen von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität vorgebracht werden. Dies wird durch die umfangreichen Offenlegungspflichten im Lobbyregister gewährleistet. Aus diesem Regelwerk folgt jedoch kein Anspruch der Interessenvertretungen auf gleichmäßiges Gehör bei und persönlichen Zugang zu Regierungsvertretern. Die Bundesregierung muss zwar ein breites Spektrum von gesellschaftlichen Interessen in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen, sie darf aber – ebenso wie der parlamentarische Gesetzgeber – nach eigenen politischen Schwerpunkten entscheiden, welchen Meinungen sie mehr Gewicht beimisst und welche Gruppierungen sie persönlich anhören möchte.  1. Welche Mitglieder der amtierenden Bundesregierung haben vor ihrer Amtsausübung Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums eines Unternehmens oder Wirtschaftsverbandes ausgeübt (bitte nach einzelnen Mitgliedern der Bundesregierung, Funktion, Zeitpunkt und Unternehmen bzw. Wirtschaftsverband aufschlüsseln)? Die Frage bezieht sich auf Sachverhalte, die zeitlich vor dem Beginn der Amtsausübung der Bundesregierung liegen. Das parlamentarische Fragerecht erfasst nur Tätigkeiten im Rahmen der Amtsausübung der aktuellen Bunderegierung.  2. Welche Mitglieder der amtierenden Bundesregierung sind momentan Mitglieder in einem Wirtschaftsverband (bitte nach Mitgliedern, Wirtschaftsverbänden und Funktion aufschlüsseln)? Es bestehen für die Mitglieder der amtierenden Bundesregierung keine ministerrechtlichen Anzeigepflichten zu aktuellen Mitgliedschaften in Wirtschaftsverbänden. Die gesetzlichen Regelungen zu Anzeigepflichten sind abschließend. Der Bundesregierung liegen folglich keine zentralen Erhebungen im Sinne der Fragestellung vor. Unabhängig davon sei darauf verwiesen, dass Mitglieder der Bundesregierung, sofern sie Abgeordnete sind, Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Verbandes nach § 45 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) dem Bundestagspräsidenten anzeigen müssen. Diese Informationen sind auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter den Abgeordnetenbiografien abrufbar.  3. Stellt es nach Ansicht der Bundesregierung einen Konflikt dar, wenn Mitglieder der Bundesregierung unmittelbar vor dem Amtsantritt Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums eines Unternehmens oder Wirtschaftsverbandes ausgeübt haben? Nein, die bestehenden Regelungen stellen die Vermeidung von Interessenkonflikten sicher.  4. Plant die Bundesregierung Gesetzesvorhaben, die Unternehmen begünstigen würden, in denen Mitglieder der Bundesregierung vor ihrer Amtszeit Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums eines Unternehmens oder Wirtschaftsverbandes ausgeübt haben, oder hat sie etwaige Gesetzesvorhaben bereits in den Deutschen Bundestag eingebracht, und falls ja, bitte jeweils mit Angaben zum Gesetzesvorhaben, dem Zeitpunkt der Umsetzung und den begünstigten Unternehmen? Nein.  5. Sind der Bundesregierung Beispiele für Unternehmen oder Wirtschaftsverbände, die sich bewusst aus politischen Debatten heraushalten, bekannt, und falls ja, welche? Die Bundesregierung erhebt keine entsprechenden Informationen. Sich an politischen Debatten zu beteiligen, ist ein Grundrecht, das jeder in Anspruch nehmen kann, aber niemand muss.  6. Plant die Bundesregierung die Einführung einer verpflichtenden Interessenserklärung für Mitglieder der Bundesregierung und hochranginge Bundesministeriumsmitarbeitende, in welcher diese ihre finanziellen Interessen und Beteiligungen an Unternehmen darlegen müssen. falls ja, zu welchem Zeitpunkt und falls nein, warum nicht? Nein. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt und sind ausreichend. Es wird auf Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung und der Antwort zu den Fragen 18 und 19 verwiesen.  7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rechtsprechung in Deutschland zur politischen Betätigung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden in den letzten Jahren entwickelt? Das parlamentarische Fragerecht vermittelt keinen Anspruch auf Abgabe einer rechtlichen Bewertung. Eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen besteht grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen. In diesem Sinne kann das parlamentarische Fragerecht zwar als Grundlage nachfolgender Bewertungen und darauf aufbauender politischer Auseinandersetzungen fungieren. Es dient aber nicht dazu, eine in Bundestagsdrucksachen zu veröffentlichende nachvollziehbare juristische Debatte zwischen Parlament und Regierung zu erzwingen. Daher ist die Erörterung abstrakter Rechtsfragen aus Sicht der Bundesregierung vom parlamentarischen Fragerecht ausgenommen. Wenn die Bundesregierung in Einzelfällen gleichwohl rechtliche Einschätzungen abgibt, dient dies regelmäßig dazu, bereits getroffene Einschätzungen und Entscheidungen gegenüber Parlament und Öffentlichkeit zu erläutern. Ein Anspruch lässt sich daraus nicht ableiten.  8. Plant die Bundesregierung eine Reform, um eine Ausrichtung parteipolitischer Zwecke anhand der Interessen von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden zu verhindern, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Nein, die Bundesregierung plant eine solche Reform nicht. Das Parteienrecht ist nach der Staatspraxis Sache des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung bringt hierzu üblicherweise keine eigenen Gesetzentwürfe ein. Im Übrigen sind politische Parteien gemäß Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 GG frei, ihr politisches Programm nach ihren Vorstellungen zu bestimmen.  9. Wie viele und welche Mitglieder einer Bundesregierung der vergangenen drei Legislaturperioden haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Ende ihrer Amtszeit Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums eines Unternehmens oder Wirtschaftsverbandes ausgeübt (bitte mit Angabe des Unternehmens bzw. des Wirtschaftsverbandes sowie mit der Angabe, ob die Tätigkeit während der Karenzzeit ausgeübt wurde)? 10. Welche der ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 23. Februar 2025 eine nachamtliche Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufgenommen (bitte tabellarisch für alle Personen mit Karenz- und ohne Karenzzeit aufschlüsseln, den Bezug zur früheren Tätigkeit und ggf. den Arbeitgeber angeben)? Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. Sämtliche bisher ergangenen Entscheidungen der Bundesregierung über Anzeigen von Mitgliedern der Bundesregierung nach § 6a BMinG wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Insofern weist die Bundesregierung darauf hin, dass im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts kein Anspruch auf anschauliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Informationen besteht. Ob und wann eine Tätigkeit tatsächlich aufgenommen wurde bzw. ob und welche Tätigkeiten nach Ablauf der Anzeigepflicht aufgenommen wurden, ist der Bundesregierung regelmäßig nicht bekannt. 11. Plant die Bundesregierung die Erschwerung der Ausübung von Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums eines Unternehmens oder Wirtschaftsverbandes von Mitgliedern der Bundesregierung nach dem Ende ihrer Amtszeit, beispielsweise durch eine Verlängerung und Erweiterung der Karenzzeit, falls ja, zu welchem Zeitpunkt, und falls nein, warum nicht? Nein. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt. 12. Plant die Bundesregierung die Einführung von Sanktionen für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, die gegen die Regelungen der Karenzzeit verstoßen, falls ja, zu welchem Zeitpunkt, und falls nein, warum nicht? Nein. Die bestehenden Regelungen zur Inkompatibilität und zu Karenzzeiten haben sich bewährt. 13. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Verhandlungen für den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung Teilnehmende, die keine Mitglieder des Deutschen Bundestages waren (bitte mit Liste der Teilnehmenden und deren Funktion bei den Verhandlungen sowie deren Funktion in der jeweiligen Organisation)? 14. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Verhandlungen für den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung Teilnehmende, die Mitglieder des Deutschen Bundestages waren und zu der Zeit der Verhandlungen Mitglied eines Wirtschaftsverbandes oder Beteiligte eines Unternehmens waren (bitte mit Liste der Mitglieder des Deutschen Bundestages und deren Funktion bei den Verhandlungen sowie deren Funktion in ihrem jeweiligen Wirtschaftsverband oder Unternehmen)? Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet. Die Frage bezieht sich auf Koalitionsverhandlungen. Dabei handelt es sich um politische Gespräche zwischen Parteien oder Fraktionen, die noch nicht die Bundesregierung betreffen und nicht in amtlicher Eigenschaft geführt werden. Das parlamentarische Fragerecht dient der Kontrolle der Regierung durch das Parlament. Es richtet sich an die Bundesregierung und ihre Mitglieder, nicht an Parteien oder Fraktionen. Solange keine Regierung gebildet ist oder Regierungsmitglieder nicht in amtlicher Funktion handeln, unterfallen diese Gespräche nicht der parlamentarischen Kontrolle. 15. Plant die Bundesregierung eine Veröffentlichungspflicht von Treffen von Mitgliedern der Bundesregierung sowie der Leitungsebene von Bundesministerien mit Lobbyistinnen und Lobbyisten, falls ja, zu welchem Zeitpunkt, und falls nein, warum nicht? Nein. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das beim Deutschen Bundestag geführte Lobbyregister in Verbindung mit dem exekutiven Fußabdruck nach § 43 Absatz 1 Nummer 13 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien ausreichend Transparenz zu Interessenvertretung, deren Zielsetzung und Wirksamkeit bietet. So wird aus dem öffentlichen Lobbyregister ersichtlich, wer mit welchen finanziellen Mitteln, mit welcher Zielsetzung und zu welchen konkreten Regelungsvorhaben im Bund Interessenvertretung betreibt. Die Bundesregierung hat sich zudem verpflichtet, in jedem Regelungsvorhaben darzulegen, wer dazu wesentlichen Einfluss auf die Exekutive genommen hat, also wessen Interessenvertretung zum Inhalt des Gesetzesentwurfs wesentlich beigetragen hat (exekutiver Fußabdruck). Das hierdurch bewirkte Transparenzniveau ist in seiner Breite und Tiefe nicht nur ausreichend, sondern zudem einer Veröffentlichungspflicht von Treffen vorzuziehen, denn mit der Erfassung von Treffen wären allein quantitative, aber keine qualitativen Aussagen zur Wirksamkeit von Interessenvertretung möglich. 16. Sind der Bundesregierung Mitglieder der aktuellen Bundesregierung oder hochrangige Bundesministeriumsmitarbeitende, die an Unternehmen, z. B. in Form von Aktien, beteiligt sind, bekannt (bitte nach einzelnen Personen, Unternehmen und Wert der Unternehmensbeteiligungen aufschlüsseln)? Für den in der Frage genannten Personenkreis bestehen keine minister- bzw. beamtenrechtlichen Anzeigepflichten zu Unternehmensbeteiligungen, so dass die erfragten Informationen nicht zentral in den Ressorts erhoben werden und mithin der Bundesregierung nicht vorliegen. Die gesetzlichen Regelungen zu Anzeigepflichten sind abschließend. Unabhängig davon sei darauf verwiesen, dass Mitglieder der Bundesregierung, sofern sie Abgeordnete sind, nach § 45 Absatz 2 Nummer 6 AbgG bestimmte Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften dem Bundestagspräsidenten anzeigen müssen. Diese Informationen sind auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter den Abgeordnetenbiografien abrufbar. 17. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Interessenkonflikt darin, wenn Mitglieder der Bundesregierung über Beteiligungen an Unternehmen verfügen, deren Gewinne abhängig von politischen Entscheidungen der Bundesregierung sind (bitte begründen)? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Fragestellungen. 18. Plant die Bundesregierung Gesetzesvorhaben oder hat sie diese bereits verabschiedet, durch welche Unternehmen begünstigt würden, an denen Mitglieder der Bundesregierung oder hochrangige Bundesministeriumsmitarbeitende beteiligt sind, oder hat sie etwaige bereits in den Deutschen Bundestag eingebracht (bitte mit Angaben der Gesetzesänderungsvorhaben)? 19. Ist nach Auffassung der Bundesregierung ausgeschlossen, dass Unternehmen, an denen Mitglieder der Bundesregierung oder hochrangige Bundesministeriumsmitarbeitende beteiligt sind, aufgrund dieser Beteiligungen begünstigt werden (bitte begründen)? Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet. Zu den Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Ergänzend gilt: Der für sämtliche Beschäftigte der Bundesverwaltung, darunter die beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, geltende Verhaltenskodex gegen Korruption fordert eine strikte Trennung zwischen Dienst- und Privatleben ein, vgl. Ziffer 5 des Verhaltenskodex gegen Korruption, Anlage 1 zur Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung. Der Verhaltenskodex wird auch auf die Mitglieder der Bundesregierung angewandt. Beamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unterliegen als Beamtinnen und Beamte darüber hinaus besonderen Treue- und Wohlverhaltenspflichten. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch, gerecht, zum Wohle der Allgemeinheit und uneigennützig wahrzunehmen (§ 60 Absatz 1 Satz 2, § 61 Absatz 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes – BBG). Über dienstliche Angelegenheiten sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 67 Absatz 1 BBG). In jedem Bundesministerium ist eine Ansprechperson für Korruptionsprävention gemäß Nummer 5 der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung bestellt. Die Ansprechpersonen stehen beratend zur Verfügung, sofern sich Interessenkonflikte abzeichnen sollten. Die Regelungen zum Zuwendungsrecht und zur Auftragsvergabe sehen geregelte Prüfverfahren vor, welche zweckfremde Auswahlkriterien ausschließen. Nach § 6 der Vergabeverordnung und § 4 der Unterschwellenvergabeordnung wird in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich die Vermeidung von Interessenkonflikten geregelt durch ausdrückliche Mitwirkungsverbote für Personen, die z. B. ein direktes oder indirektes persönliches Interesse haben, das ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. Auch Verstöße hiergegen können nach den disziplinarrechtlichen Regelungen geahndet werden. Im Übrigen sei auf die Mitwirkungsverbote in Verwaltungsverfahren nach den §§ 20, 21 des Verwaltungsverfahrensgesetzes verwiesen. Bezüglich möglichen Insiderwissens gelten für alle Beteiligten im Zusammenhang mit privaten Finanzgeschäften die allgemeinen Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung – Market Abuse Regulation – MAR) und der Verordnung (EU) Nr. 2023/1114 (Verordnung über Märkte für Kryptowerte – Markets in CryptoAssets Regulation – MiCAR). Verstöße gegen die Vorschriften der MAR und der MiCAR sind straf- und bußgeldbewehrt (§§ 119, 120 des Wertpapierhandelsgesetzes). 20. Plant die Bundesregierung die Offenlegungspflicht von Unternehmensbeteiligungen für Mitglieder der Bundesregierung, falls ja, zu welchem Zeitpunkt, und falls nein, warum nicht? Nein. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt und als ausreichend erwiesen. 21. Plant die Bundesregierung Gesetzesvorhaben, um dem möglichen Konflikt zwischen Unternehmensbeteiligungen und demokratisch legitimierten politischen Entscheidungen entgegenzuwirken, falls ja, welche, und falls sie keine plant, warum nicht? Nein, die Bundesregierung plant keine Gesetzesvorhaben im Sinne der Fragestellung. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt und sind ausreichend. Wegen der Einzelheiten wird auf die Antwort zu den Fragen 18 und 19 verwiesen. Soweit die Frage auf Änderungen des Abgeordnetenrechts abzielt, ist dies nach der Staatspraxis Sache des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung bringt hierzu üblicherweise keine eigenen Gesetzentwürfe ein. Im Übrigen sind seitens der Bundesregierung aktuell keine entsprechenden Konflikte erkennbar. 22. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, welchen Einfluss Parteispenden von Unternehmen auf die Ergebnisse von Wahlen, die politische Willensbildung und politische Entscheidungen haben, und wenn ja, welche? Die grundsätzliche Freiheit, an Parteien zu spenden bzw. Parteispenden anzunehmen, ist verfassungsrechtlich unterlegt. 23. Welche konzeptionellen Überlegungen gibt es von Seiten der Bundesregierung, die Spendentätigkeit von Unternehmen bevorzugt an gesamtstaatliche Aufgaben und an das Allgemeinwohl zu binden? Es gibt keine diesbezüglichen konzeptionellen Überlegungen. 24. Plant die Bundesregierung ein Verbot von Parteispenden von Unternehmen, und falls ja, zu welchem Zeitpunkt, und falls nein, plant die Bundesregierung die Einführung einer Obergrenze der Höhe von Spenden einzelner Unternehmen an einzelne Parteien (falls ja, in welcher Höhe, falls nein, warum nicht)? Nein. Das Parteienrecht ist nach der Staatspraxis Sache des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung bringt hierzu üblicherweise keine eigenen Gesetzentwürfe ein. Im Übrigen bestehen bereits nach geltendem Recht in bestimmten Fällen Annahmeverbote für Spenden von Unternehmen. Dies betrifft insbesondere Spenden von Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand stehen oder die von ihr verwaltet oder betrieben werden, sofern die direkte Beteiligung der öffentlichen Hand 25 vom Hundert übersteigt (§ 25 Absatz 2 Nummer 5 des Parteiengesetzes). Abseits der bestehenden Spendenannahmeverbote setzt das deutsche Parteienrecht grundsätzlich auf Transparenzregelungen, um einer Beeinflussung der Politik durch Parteispenden entgegenzuwirken. Gemäß § 25 Absatz 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 Euro übersteigt, unter Angabe des Namens und der Anschrift des Zuwendenden oder anderer Angaben, die eine Identifikation der Person vergleichbar ermöglichen, sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen, sind der Präsidentin des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen. Diese veröffentlicht die Zuwendung unter Angabe des Zuwendenden zeitnah als Bundestagsdrucksache. 25. Plant die Bundesregierung eine Herabsetzung der Veröffentlichungsschwellen für Parteispenden, falls ja, auf welche Höhe, und falls nein, warum nicht? Nein. Das Parteienrecht ist nach der Staatspraxis Sache des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung bringt hierzu üblicherweise keine eigenen Gesetzentwürfe ein. Im Übrigen wurden die Veröffentlichungsschwellen für Parteispenden bereits im Jahr 2024 mit dem Elften Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 70) angepasst. Für Großspenden besteht seitdem gemäß § 25 Absatz 3 Satz 2 des Parteiengesetzes eine Pflicht zur Ad-hoc- Meldung an die Präsidentin des Deutschen Bundestages bereits ab einem Betrag von 35.000 Euro anstelle von zuvor 50.000 Euro (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 24). 26. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, ob es eine Gefahr für Gewährleistungen demokratischer politischer Entscheidungsprozesse darstellt, wenn einzelne Parteien ihre Parteitage durch Unternehmen oder Wirtschaftsverbände sponsern lassen, und wenn ja, welche? Es ist seitens der Bundesregierung nicht erkennbar, dass Sponsoring von Parteitagen durch Unternehmen oder Wirtschaftsverbände eine Gefahr für demokratische Entscheidungsprozesse darstellt. Das Sponsoring zugunsten politischer Parteien wurde im Jahr 2024 mit dem Elften Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 70) eigenen Transparenzpflichten gemäß § 24 Absatz 8a Satz 1 des Parteiengesetzes unterworfen. Einnahmen aus Sponsoring sind seitdem neben der Berücksichtigung als Einnahme in einem gesonderten Teil im Rechenschaftsbericht aufzuführen. Die Präsidentin des Deutschen Bundestages prüft den Rechenschaftsbericht einschließlich der Angaben zum Sponsoring gemäß § 23a Absatz 1 Satz 1 des Parteiengesetzes auf formale und inhaltliche Richtigkeit. 27. Plant die Bundesregierung ein Verbot des Sponsorings von Parteiveranstaltungen, wie z. B. Parteitagen, durch Unternehmen oder Wirtschaftsverbände, falls ja, zu welchem Zeitpunkt, und falls nein, warum nicht? Nein. Das Parteienrecht ist nach der Staatspraxis Sache des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung bringt hierzu üblicherweise keine eigenen Gesetzentwürfe ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 28. Welche waren die ersten zehn Lobbykontakte jeglicher Art (externe Dritte wie Privatunternehmen, Verbände und Stiftungen) von Mitgliedern der Bundesregierung seit der Wahl des Bundeskanzlers Friedrich Merz am 6. Mai 2025 (bitte tabellarisch für alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)? Es wird auf die Anlage 1 zu Frage 28 verwiesen.* 29. Wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern der Immobilienlobby (gemeint sind große Wohnungsunternehmen und Verbände der Wohnungswirtschaft, aber auch Immobilieninvestoren) sowie der Bauwirtschaft, und wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern von Mieterinnen und Mietern und Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern von Umweltschutzanliegen in der Bauwirtschaft (bitte tabellarisch für alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)? 30. Wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, und wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften (bitte tabellarisch für alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)? 31. Wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern der Rüstungsindustrie, und wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Vertreterinnen und Vertretern von friedenspolitischen zivilgesellschaftlichen Organisationen (bitte tabellarisch für alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)? * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7744 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 32. Wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern von Unternehmen, die fossile Infrastruktur betreiben sowie mit Energieversorgern mit fossilem Anteil und ihren Dachverbänden, und wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit klimapolitischen zivilgesellschaftlichen Organisationen (bitte tabellarisch für alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)? 33. Wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern der Lebensmittelindustrie oder des Lebensmitteleinzelhandels, und wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern von Verbraucherinnen und Verbrauchern (bitte tabellarisch für alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)? 34. Wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern des Straßen- und Flugverkehrs, und wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern des Schienen- und Fahrradverkehrs (bitte tabellarisch für alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)? 35. Wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern von Leistungserbringenden in der Gesundheitsbranche, und wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern von Kostenträgern in der Gesundheitsbranche (bitte tabellarisch für alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)? 36. Wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern der Agrarindustrie und wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern von Tier- und Umweltschutzorganisationen sowie der IG Bau (bitte tabellarisch für alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)? 37. Wie viele Gespräche mit dem Zweck der Umsetzung entwicklungspolitischer Ziele führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden, und wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung hierfür bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Hilfswerken (bitte tabellarisch für alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)? 38. Wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern der Tourismuswirtschaft, und wie viele Gespräche führten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern der in der Tourismusbranche Beschäftigten oder mit Bürgerinitiativen in Tourismusgebieten (bitte tabellarisch für alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)? Die Fragen 29 bis 38 werden gemeinsam beantwortet. Nach Ansicht der Bundesregierung können diese Fragen ausnahmsweise nicht beantwortet werden, da der Arbeitsaufwand zur Recherche der erfragten Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Recherche befassten Arbeitseinheiten die funktionsadäquate Erledigung der Fachaufgaben gefährdet wäre. Zur Beantwortung der Fragen wären Recherchearbeiten in den Leitungsbereichen von Bundeskanzleramt sowie allen Bundesministerien zu dienstlichen Kontakten und Gesprächen erforderlich. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen, Gespräche und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Protokolle der Inhalte und auf wessen Wunsch der Termin zustande kam) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Zur Beantwortung müsste daher in allen betroffenen Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt jeder in den Kalendern der Mitglieder der Bundesregierung, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vorhandene Termineintrag seit dem 6. Mai 2025 einzeln betrachtet, auf seine Relevanz für eine oder mehrere der Fragen 29 bis 38 geprüft und entsprechend aufgeschlüsselt und zugeordnet werden. Eine Gesamtübersicht kann nicht durch eine einfache technische Auswertung zusammengestellt werden. Auch eine Schlagwortsuche ist nicht hinreichend zielsicher, da Termineinträge zu Kontakten mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und sonstigen Interessenvertretungen regelmäßig personen- oder organisationsbezogen in den Kalendern hinterlegt sind. Der Umfang und der erbetene Detaillierungsgrad der Fragen im Hinblick auf Anlass, Teilnehmer und Inhalte der Treffen würde im konkreten Fall eine aufwendige Durchsicht aller Kalender der Leitungsebenen der betroffenen Bundesministerien und des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum seit dem 6. Mai 2025 erforderlich machen. Die Ergebnisse der Suche müssten händisch in für die Zwecke der Großen Anfrage erstellte unterschiedliche Listen übertragen werden. Diese Suchtreffer wären insbesondere daraufhin zu prüfen, ob tatsächlich ein relevanter dienstlicher Kontakt ermittelt wurde. Neben der Einarbeitung in die Fragestellung wären je nach Tiefe und Breite der Kalendereintragung ggf. zusätzliche Recherchen erforderlich, um etwa die Zuordnung zur jeweiligen Frage zu validieren oder auch zur Klärung der Frage, ob im Rahmen einer Sitzungsoder Veranstaltungsteilnahme am Rande Gespräche geführt wurden, die von der Fragestellung erfasst sind. Bei Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretären wäre regelmäßig eine vertieftere Prüfung erforderlich, ob der dienstliche Kontakt im Rahmen der Mandatstätigkeit erfolgt und infolgedessen nicht aufzuführen wäre. Bei der Zusammenstellung der Treffer wäre zudem eine besondere Sorgfalt erforderlich, damit die ermittelten Treffer auch der jeweils richtigen Fragestellung zugeordnet werden. Wenn derartige Listen anhand der in den Dienstkalendern festgehaltenen Termine erstellt würden, müsste regelmäßig eine Qualitätssicherung erfolgen. Über Art und Ausmaß dieser Qualitätssicherung entscheidet jedes der betroffenen Häuser eigenständig. Es ist dabei aber durchaus üblich, dass die in den Leitungsbereichen erstellten Terminübersichten in die jeweils betroffenen Organisationseinheiten der Häuser zur Überprüfung gegeben werden. Nach Schätzungen nur für das Bundesministerium des Innern (BMI) müssten für den Zeitraum der Fragestellungen ca. 3.900 Kalendereinträge durchsucht und geprüft werden. Die betroffenen Bundesministerien und das Bundeskanzleramt sind z. T. zu Schätzungen ähnlicher, aber auch höherer Größenordnung gelangt. Gefolgt würde dies von einer inhaltlichen Prüfung aller in der Durchsicht identifizierten Termine und Aufbereitung zum Zwecke der Antwort. Für die Sichtung und Auswertung der Termine wird pro zu sichtendem Termin ein durchschnittlicher Zeitaufwand von 20 Minuten zugrunde gelegt. Dies ist ein geschätzter Durchschnittswert und berücksichtigt, dass einige der zu sichtenden Termine erkennbar nicht von den Fragestellungen erfasst sein würden, andere hingegen unter Umständen unter Einbeziehung der Fachebene auf ihre Relevanz hin geprüft und entsprechend aufbereitet werden müssten. Daraus ergibt sich nach einer ersten Schätzung ein Arbeitsaufwand von mindestens rund 1.300 Arbeitsstunden oder rund 160 Personentagen allein für das BMI. Hinzu kämen nach Schätzungen in mindestens ähnlicher, wenn nicht z. T. höherer Größenordnung die Personentage von den anderen betroffenen Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt. Nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u. a. BVerfGE 124, 161, 197) ist der Aufwand zur Beantwortung dieser Frage – auch unter Berücksichtigung der längeren Fristen einer Großen Anfrage – unzumutbar. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung verwirklicht. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle bedarf der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199, 219). Die erfragten Kontakte betreffen alle Bundesministerien, alle wesentlichen Politikbereiche und wesentliche Teile aus dem Spektrum gesellschaftlicher Interessenvertretung. Spezifische Themen oder konkrete aktuelle Bezüge werden in den Fragestellungen nicht erkennbar, vielmehr soll im Wege dieser Abfrage eine Art umfassende Gesamtschau jedweder Kontakte zu Interessenvertretungen der Bundesregierung angelegt werden. Aus Sicht der Bundesregierung ist daher die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts der Pauschalität der gestellten Frage und deren Detailtiefe erreicht. 39. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antworten zu den Fragen 28 bis 38 die Ausgewogenheit der Artikulierung gesamtgesellschaftlicher Interessen in ihrer bisherigen Wahl der Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner? In Bezug auf die Fragen 29 bis 38 wird auf die Antwort zu diesen Fragen verwiesen. In Bezug auf die Antwort zu Frage 28 wird darauf hingewiesen, dass die Mitglieder der Bundesregierung in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen pflegen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse besteht nicht; sie werden mithin nicht umfassend protokolliert oder dokumentiert. Die Wahl der Gesprächspartner ist Ausdruck der politischen Schwerpunktsetzung und Priorisierung der Bundesregierung. Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass allein die ersten zehn Kontakte zudem keine Rückschlüsse im Sinne der Fragestellung zulassen. 40. Hat die Bundesregierung eigene oder über frei verfügbare Quellen erlangte Kenntnisse, in welchem Verhältnis die finanziellen Aufwendungen im Bereich der politischen Interessenvertretung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden auf der einen und von zivilgesellschaftlichen Organisationen auf der anderen Seite stehen, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung betreibt keine eigenen Erhebungen im Sinne der Fragestellung. Der Gesetzgeber hat für diese Zwecke das beim Deutschen Bundestag betriebene Lobbyregister geschaffen. Die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter müssen darin umfangreiche inhaltliche Angaben machen, die entsprechend der gesetzlichen Vorgabe aus § 4 Absatz 2 Satz 5 des Lobbyregistergesetzes mit einer Suchfunktion und maschinenlesbar zur Verfügung gestellt werden. Die registerführende Stelle hat die Möglichkeiten der Datennutzung detailliert in ihrem ersten Bericht nach § 9 Absatz 1 des Lobbyregistergesetzes dargestellt und dabei auch die stets aktuellen Statistiken und umfangreiche Suchmechanismen erläutert (siehe Bundestagsdrucksache 20/15100, S. 18 f.). Es ist nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. 41. Welche Unternehmen und Wirtschaftsverbände erhalten 2025 bisher Mittel des Bundes (bitte mit Angabe der Höhe sowie des Zwecks)? Da sich die Große Anfrage insgesamt im Kontext möglicher politischer Einflussnahme von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden bewegt, versteht die Bundesregierung die Frage dahingehend, dass es primär um die finanziellen Zuwendungen an solche Unternehmen und Wirtschaftsverbände geht, die politische Einflussnahme im Sinne des Lobbyregistergesetzes betreiben. Die Bundesregierung betreibt dazu keine eigenen Erhebungen im Sinne dieser Fragestellung. Wie bereits zu Frage 40 ausgeführt, hat der Gesetzgeber auch für diese Zwecke das beim Deutschen Bundestag betriebene Lobbyregister geschaffen. Dort müssen alle Unternehmen und Wirtschaftsverbände, soweit sie auch Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes betreiben, umfangreiche Finanzangaben offenlegen. Bezogen auf die Fragestellung hervorzuheben ist die Verpflichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe c des Lobbyregistergesetzes. Danach müssen Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter die im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr erhaltenen einzelnen Zuwendungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, die den primären Unternehmens- und Organisationszweck betreffen, angeben. Von der Abgabepflicht erfasst sind Zuwendungen und Zuschüsse der deutschen öffentlichen Hand (Bund und Länder) und darüber hinaus der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten oder von Drittstaaten, die den primären Unternehmens- und Organisationszweck betreffen, sofern der Gesamtwert von 10.000 Euro bezogen auf eine Zuwendungsgeberin oder einen Zuwendungsgeber im jeweiligen – letzten abgelaufenen – Geschäftsjahr überschritten wird. Die Registeranwendung stellt diese Angaben nicht nur öffentlich zur Verfügung, sondern bietet dazu umfangreiche Such-, Filter- und Sortierfunktionen für Recherchen und Datenauswertungen an. So kann jeder unter Nutzung der Suchkriterien „Unternehmen“ und „Wirtschaftsverband“ sowie „Zuwendungen aus öffentlicher Hand (Bund)“ eine Aufstellung aller in das Lobbyregister eingetragenen Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter erhalten, die öffentliche Zuwendungen im Sinne der Fragestellung erhalten. Förderangebote des Bundes, der Länder und der EU sind zudem über die Förderdatenbank des Bundes recherchierbar: www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/ Home/home.html. Diese Webseite ist öffentlich zugänglich. Auf dieser Internetseite gibt es Such- und Filterfunktionen nach Förderberechtigten sowie weiterführende Informationen und eine Verlinkung auf die Fördergrundlage bzw. die Webseite der administrierenden Stelle. In den jeweiligen Fördergrundlagen der einzelnen Förderprogramme sind spezifische Informationen zu den jeweiligen Zielgruppen und potenziellen Fördermittelempfängern enthalten. Auch die jährlichen Beteiligungsberichte des Bundes enthalten Informationen zur Entwicklung der Bundesbeteiligungen im Berichtszeitraum und über die Höhe der Finanzierung mit Mitteln des Bundes. Die Berichte sind zu finden unter folgendem Link: www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Bu ndesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungspolitik/B eteiligungsberichte/beteiligungsberichte.html. Nach Sinn und Zweck des parlamentarischen Fragerechts besteht eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen. Keine Antwortpflicht der Bundesregierung besteht damit insbesondere dann, wenn sich die erbetene Information unproblematisch aus öffentlich zugänglichen Quellen beschaffen lässt. Es ist nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Hier genügt es zur Erfüllung der Antwortpflicht, den Fragesteller auf die Quellen zu verweisen, aus denen er die erfragten Informationen entnehmen kann. 42. Liegen der Bundesregierung, zum Beispiel im Zusammenhang mit erfolgten Förderungen 2025, Kenntnisse dazu vor, welche Unternehmen und Wirtschaftsverbände Mitglied im Wirtschaftsrat der CDU e. V. sind? Die Frage bezieht sich nicht auf die Tätigkeit der Bundesregierung und ist mithin vom parlamentarischen Fragerecht nicht erfasst. Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass diverse Informationen über den Wirtschaftsrat der CDU e. V. seinem Registereintrag im Lobbyregister des Deutschen Bundestages sowie dessen Webseite (https://wirtschaftsrat.de/de/, zuletzt abgerufen am 27.07.2026) entnommen werden können. 43. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse dazu vor, welche durch Mittel des Bundes mitgeförderten Unternehmen und Wirtschaftsverbände im Bereich der politischen Interessenvertretung aktiv sind? Die Bundesregierung führt keine eigenen systematischen Erhebungen im Sinne der Fragestellung durch. Soweit durch Mittel des Bundes mitgeförderte Unternehmen und Wirtschaftsverbände Interessenvertretung im Sinne des § 1 Absatz 3 des Lobbyregistergesetzes betreiben, können die erfragten Angaben dem vom Deutschen Bundestag geführten öffentlichen Lobbyregister entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen. 44. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung die Gefahr, dass die Bundesregierung indirekt Lobbyismus von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden finanziert, wenn diese staatliche Gelder erhalten, obwohl sie diese Gelder für die politische Interessenvertretung ausgibt? Förderungen im Rahmen des Zuwendungsrechtes erfolgen zweckgebunden und sind gemäß den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung an ein erhebliches Bundesinteresse gebunden. Die Förderung einer politischen Interessenvertretung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden begründet kein erhebliches Bundesinteresse. Im Übrigen können Unternehmen und Wirtschaftsverbände grundsätzlich zum Zwecke der Umsetzung von sonstigen Vorhaben mittels Zuwendungen gefördert werden, wenn an den Vorhaben ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Die zweckentsprechende Verwendung hat der Zuwendungsempfänger nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis ist durch die Bewilligungsbehörde zu prüfen. Soweit die im Zuwendungsbescheid vorgesehenen Zweckbestimmungen und Nebenbestimmungen nicht eingehalten werden, ist der Bescheid regelmäßig (ggf. anteilig) zu widerrufen und die Zuwendung entsprechend zurückzufordern (vgl. die §§ 49, 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes i. V. m. der Verwaltungsvorschrift Nr. 8.2 zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung). Einer zweckwidrigen Verwendung wird damit entgegengetreten. 45. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse dazu vor, welcher Anteil der durch Mittel des Bundes mitgeförderten Unternehmen und Wirtschaftsverbände sich für erhöhte gesetzliche Sozial- und Umweltmindeststandards einsetzt? 46. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse dazu vor, welcher Anteil der durch Mittel des Bundes mitgeförderten Unternehmen und Wirtschaftsverbände sich für Deregulierungen bzw. für Positionen einsetzte, die als wirtschaftsliberal bezeichnet werden könnten? Die Fragen 45 und 46 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung nimmt keine systematischen Erhebungen in diesem Sinne vor. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen können jedoch dem vom Deutschen Bundestag betriebenen Lobbyregister entnommen werden. Die dort registrierten Interessenvertretungen haben vielfältige Offenlegungspflichten, etwa hinsichtlich der von diesen eingesetzten finanziellen Mitteln, einschließlich Zuwendungen der öffentlichen Hand, sowie der Ziele dieser Interessenvertretungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen. 47. Sind der Bundesregierung Unternehmen und Wirtschaftsverbände, die Mittel des Bundes erhalten und sich im Wahlkampf für oder gegen eine oder mehrere Parteien eingesetzt haben, bekannt? Mit Rücksicht auf die Meinungsäußerungsfreiheit nimmt die Bundesregierung weder eine Beobachtung noch eine Auswertung vor, ob und ggf. welche zivilgesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Interessengruppen, darunter Unternehmen und Wirtschaftsverbände, sich in einem Wahlkampf für oder gegen eine oder mehrere Parteien einsetzen. 48. Plant die Bundesregierung eine Erhöhung des im Lobbyregistergesetz (LobbyRG) festgelegten Bußgeldes bei Verletzungen der Registrierungspflicht, falls ja, zu welchem Zeitpunkt, und falls nein, warum nicht? Nein. Dies wäre aus Sicht der Bundesregierung verfrüht, da erste Erfahrungen mit dem Sanktionsregime erst seit 2024 gewonnen werden (vergleiche Darstellung im Bericht der registerführenden Stelle, Bundestagsdrucksache 20/15100, S. 45 f.). Eine Evaluierung der Wirkungen des Lobbyregistergesetzes ist für 2027 vorgesehen. 49. Plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine starke Antikorruptionsrichtlinie einzusetzen, falls ja, inwiefern, und falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung unterstützt den Kampf gegen Korruption nachdrücklich. Sie hat daher das Tätigwerden der Europäischen Kommission begrüßt und sich bei den inzwischen abgeschlossenen Beratungen in Brüssel für wirksame Korruptionsbekämpfungsregelungen eingesetzt, die zugleich ausgewogen und angemessen sind, eine systematisch stimmige Umsetzung in das nationale Recht erlauben sowie die Rechtsgrundlage wahren. 50. Plant die Bundesregierung, bei der nationalen Umsetzung der EU-Anti- SLAPP-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1069) die Aufnahme fester Fristen für das beschleunigte Verfahren, einer Sicherheitspflicht, die sämtliche Prozesskosten abdeckt, sowie einer Erhöhung der erstattungsfähigen Gebühr bis zum 20-fachen unter Einbeziehung der Verteidigungskosten, falls ja, inwiefern, und falls nein, warum nicht? Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (Anti-SLAPP-Richtlinie) sieht keine festen Fristen für ein „beschleunigtes Verfahren“ vor, sondern ein allgemeines Vorrang- und Beschleunigungsgebot bei der Verhandlung und Entscheidung über SLAPP-Klagen (§ 616 der Zivilprozessordnung in der Fassung des Regierungsentwurfs). So ist gewährleistet, dass eine SLAPP-Klage im frühestmöglichen Zeitpunkt abgewiesen werden kann, ohne dass von der Richtlinie nicht geforderte Abstriche beim Maßstab der materiellrechtlichen Prüfung der Begründetheit einer solchen Klage gemacht werden müssten. Die Vorgaben der Richtlinie zur Prozesskostensicherheit, zu Sanktionen und zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten werden durch die §§ 617 und 618 der Zivilprozessordnung in der Fassung des Regierungsentwurfs umgesetzt. Der Regierungsentwurf ist hier abrufbar: www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungs verfahren/DE/2025_Anti-SLAPP.html. Auf die darin enthaltene Begründung wird verwiesen. Mit dem Gesetzentwurf werden die Richtlinienvorgaben 1:1 umgesetzt. 51. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Artikulierung und Umsetzung zivilgesellschaftlicher Interessen zu stärken und einer Verflechtung von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden mit der Bundesregierung entgegenzuwirken, wenn ja, welche, und falls sie keine plant, warum? Aus Sicht der Bundesregierung sind die bestehenden Beteiligungsformate ausreichend, um die Vielfalt aller Interessen zu berücksichtigen und allen Akteuren insoweit einen gleichberechtigten Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat daher keine Pläne im Sinne der Fragestellung und sieht auch keine Veranlassung, bestimmte Formen oder Anliegen der Interessenvertretung zu privilegieren oder zu erschweren. Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483) Anlage 1 Antwort zur Frage 28 Vorbemerkung: Die Mitglieder der Bundesregierung pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage vorliegender Erkenntnisse. Die folgenden Angaben sind somit möglicherweise nicht vollständig. Beschäftigte von Unternehmen, Organisationen und Wirtschaftsverbänden die nicht eine besondere herausgehobene Stellung innehaben, werden aus Datenschutzgründen nicht namentlich benannt. Der Benennung kommt im vorliegenden Zusammenhang keine gesteigerte Aussagekraft zu. Sie sind Vertreter des Unternehmens, der Organisation oder des Wirtschaftsverbandes. Nr. MBreg Treffen mit Datum Inhalt Teilnehmer Art des Kontakts (Treffen. Mailkontakt, Telefonat, Direktnachricht,) Auf wessen Wunsch erfolgte das Treffen 1 BK Merz Ökumenischer Gottesdienst anlässlich des Gedenkens an 80 Jahre Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa und die Befreiung Deutschlands von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft 08.05.2025 Teilnahme Gottesdienstbesucher Teilnahme am Ökumenischen Gottesdienst 2 BK Merz Initiative „Youth for Peace“ 08.05.2025 Austausch etwa 100 Jugendliche und junge Erwachsene der Initiative Treffen 3 BK Merz Wirtschaftsrat der CDU e.V. 13.05.2025 Rede Teilnehmer des Wirtschaftstags des Wirtschaftsrats der CDU Rede und Teilnahme am Wirtschaftstag des Wirtschaftsrats der CDU 4 BK Merz DGB 13.05.2025 Austausch Teilnehmer des DGB Mai-Empfangs Teilnahme am DGB Mai-Empfang 5 BK Merz DOW 20.05.2025 Austausch CEO Jim Fitterling Treffen 6 BK Merz Sachverständigenrat zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 21.05.2025 Austausch Mitglieder des Sachverständigenrats zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Treffen 7 BK Merz Bauindustrie 21.05.2025 Rede Teilnehmer des Tags der Bauindustrie Rede anlässlich des Tages der Bauindustrie 8 BK Merz Deutsche Bank 23.05.2025 Austausch CEO Christian Sewing Treffen 9 BK Merz BMW 01.06.2025 Austausch CEO Oliver Zipse Telefonat 10 BK Merz Deutscher Städte- und Gemeindebund 03.06.2025 Austausch Teilnehmer des Deutschen Kommunalkongresses Teilnahme am Deutschen Kommunalkongress Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483) 1 BM Klingbeil (BMF) Konzernbetriebsrat der Commerzbank 09.05.2025 Allgemeiner Austausch Sascha Uebel, Vorsitzender Telefonat Commerzbank 2 BM Klingbeil ver.di 09.05.2025 Allgemeiner Austausch Frank Werneke, Vorsitzender Telefonat Ver.di 3 BM Klingbeil BMW 10.05.2025 Allgemeiner Austausch Walter Mertl, Mitglied des Vorstands Telefonat BMW 4 BM Klingbeil Ostdeutsches Wirtschaftsforum (Land der Ideen) 20.05.2025 Allgemeines Bühnenauftritt Land der Ideen 5 BM Klingbeil Sparkassentag 2025 (Deutscher Sparkassen- und Giroverband) 21.05.2025 Allgemeines Digitales Grußwort DSGV 6 BM Klingbeil Deutscher Gewerkschaftsbund 27.05.2025 Allgemeiner Austausch Stefan Körzell, Mitglied des Vorstands Telefonat DGB 7 BM Klingbeil Wirtschaftsforum der SPD 31.05.2025 Allgemeiner Austausch Ines Zenke, Präsidentin Telefonat Wirtschaftsforum 8 BM Klingbeil Google 02.06.2025 Allgemeiner Austausch Karan Bhatia, Global Head of Government Affairs & Public Policy Gespräch Google 9 BM Klingbeil The One Campaign 03.06.2025 Allgemeiner Austausch ONE-Jugendbotschafter:innen Kurzes Gespräch One-Campaign 10 BM Klingbeil Plenary Meeting of the Group of Thirty (Group of Thirty) 06.06.2025 Allgemeines Bühnenauftritt Group of Thirty 1 BM Dobrindt (BMI) YPO Germany Gold/Tengelmann Twenty-One KG 10.05.2025 Impulsreferat „Zur aktuellen Lage in Deutschland, die neue Bundesregierung und ihr Koalitionsvertrag“ CEO Fa. Tengelmann Christian Wilhelm Erich Haub und Externe (eine Gästeliste liegt BMI nicht vor) Konferenz Fa. Tengelmann 2 BM Dobrindt Friedrich Ebert Stiftung e. V. (FES) 02.06.2025 Gespräch über die Finanzierung politischer Stiftungen im Bundeshaushalt Martin Schulz, Vorsitzender der FES Telefonat FES 3 BM Dobrindt Sudetendeutsche Landsmannschaft – Bundesverband – e. V. 07.06.2025 Bedeutung von Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland. Festrede zum 75. Sudetendeutschen Tag u. a. Dr. h. c. Bernd Posselt, MdEP a. D. (Sprecher) und weitere externe Gäste (eine abschließende Teilnehmerliste liegt BMI nicht vor) Treffen Dr. h. c. Bernd Posselt 4 BM Dobrindt Deutscher Beamtenbund und Tarifunion (dbb) 23.06.2025 u. a. Amtsangemessene Alimentation, Tarifverhandlungen 2027 und Sicherheit von Beschäftigten bei Ausübung ihres Dienstes Bundeshauptvorstand des dbb, u. a. Bundesvorsitzender Volker Geyer Treffen dbb 5 BM Dobrindt Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) 26.06.2025 Kennenlerngespräch und Situation der Einsatzkräfte aufgrund aktueller Herausforderungen der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Rainer Wendt, Vorsitzender, Heiko Teggatz, stellv. Vorsitzender Treffen DPolG 6 BM Dobrindt Gewerkschaft der Polizei (GdP) 02.07.2025 Kennenlerngespräch und Situation der Einsatzkräfte aufgrund aktueller Herausforderungen der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Andreas Roßkopf, Vorsitzender Sven Hüber, stellv. Vorsitzender Treffen GdP 7 BM Dobrindt Deutsches Rotes Kreuz (DRK e. V.) 02.09.2025 Aktuelle Themen im Bereich des Bevölkerungsschutzes Gerda Hasselfeldt, Präsidentin Treffen DRK Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483) 8 BM Dobrindt Deutscher Richterbund e. V. (DRB) 02.09.2025 Innenpolitischen Vorhaben der Koalition i. S. d. geltenden Rechtsprechung Andrea Titz, Vorsitzende Dr. Achim Scholz, Vorsitzender Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer Treffen DRB 9 BM Dobrindt Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) 10.09.2025 Kennenlerngespräch und innenpolitische Sicherheit Prof. Dr. Anke Kaysser-Pyzalla, Vorsitzende Treffen DLR e. V. 10 BM Dobrindt Nokia Solutions and Networks GmbH & Co.KG 16.09.2025 Cybersicherheit Justin Hotard, CEO/Präsident Treffen Nokia Solutions and Networks GmbH & Co.KG 1 BM Wadephul (AA) MSC (gemeinnützige) GmbH 27.05.2025 Austausch zu politischen Themen Prof. Wolfgang Ischinger Bürotermin, Auswärtiges Amt 2 BM Wadephul Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie 03.06.2025 Gemeinsame Eröffnung des 11. Außenwirtschaftstages Dr. Christian von Boetticher, Vorsitzender BM Alois Rainer Veranstaltungspublikum Eröffnung des 11. Außenwirtschaftstages 3 BM Wadephul Deutsche Bank AG und IJP-Kuratorium 03.06.2025 Begrüßung beim Arthur F. Burns-Dinner Alexander von zur Mühlen, Vorstand und IJP- Kuratoriumsvorsitzender Veranstaltungspublikum Begrüßung bei einer Veranstaltung 4 BM Wadephul Quantum Systems GmbH 30.06.2025 Gespräch mit deutscher Rüstungsindustrie Sven Kruck Co-CEO Begleitung Reise in die Ukraine 5 BM Wadephul MBDA Deutschland GmbH 30.06.2025 Gespräch mit deutscher Rüstungsindustrie Thomas Gottschild, Geschäftsführer Begleitung Reise in die Ukraine 6 BM Wadephul Diehl Defence GmbH & Co. KG 30.06.2025 Gespräch mit deutscher Rüstungsindustrie Oliver Schmelzer, Leiter Außenbeziehungen Begleitung Reise in die Ukraine 7 BM Wadephul FFG (Flensburger Fahrzeugbau GmbH) 30.06.2025 Gespräch mit deutscher Rüstungsindustrie Dr. Dennis Bürjes, Geschäftsführer Begleitung Reise in die Ukraine 8 BM Wadephul Quantum Systems GmbH 30.06.2025 Gespräch mit deutscher Rüstungsindustrie Matthias Lehna, Leiter Regierungsangelegenheiten Begleitung Reise in die Ukraine 9 BM Wadephul MBDA Deutschland GmbH 30.06.2025 Gespräch mit deutscher Rüstungsindustrie Dr. Patrick Fitschen, Leiter Public Affairs Begleitung Reise in die Ukraine 10 BM Wadephul Landsysteme Helsing GmbH 30.06.2025 Gespräch mit deutscher Rüstungsindustrie Simon Brünjes, Managing Director Begleitung Reise in die Ukraine 1 BM Pistorius (BMVg) Thyssen Krupp 12.05.2025 Hr. López, CEO Hr. Dinstuhl, Vorstand Gespräch Thyssen Krupp 2 BM Pistorius Dr. Vitali Klitschko 01.06.2025 Laudatio im Rahmen Verleihung des Franz-Werfel-Menschenrechtspreis Dr. Vitali Klitschko Rede 3 BM Pistorius MBDA 03.06.2025 Herr Thomas Gottschild, Geschäftsführer Herr Guido Brendler, Geschäftsleitung (Sales and Business Development Director) Dr. Patrick Fitschen, Geschäftsleitung, (Public Affairs Director) Gespräch MBDA 4 BM Pistorius Stiftungsrates der MSC, 06.06.2025 Wolfgang Ischinger, Präsident Telefonkonferenz MSC 5 BM Pistorius Armin Papperger 03.07.2025 Armin Papperger Telefonkonferenz Rheinmetall 6 BM Pistorius Projekt "Osnabrück Magazin" 16.07.2025 Karen Wortmann VTC Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483) 7 BM Pistorius SVI 23.07.2025 Roundtable Vertreterinnen und Vertreter der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, der Verbände und Gewerkschaften Round Table BMVg, BMWE, BDI 8 BM Pistorius Rheinmetall 24.07.2025 Armin Pappberger, CEO FRA Verteidigungsminister Gespräch Rheinmetall 9 BM Pistorius TKMS 26.08.2025 Besuch bei TKMS Kiel Oliver Burkhard, CEO CAN Premierminister und Verteidigungsminister Gespräch 10 BM Pistorius dynITEC in Troisdorf 01.09.2025 Besuch der Firma dynITEC in Troisdorf Gespräch 1 BM`in Reiche (BMWE) Ludwig-Erhard-Gipfel 08.05.2025 Thema: Neue Weltwirtschaftsordnung Teilnehmer des LEG Teilnahme Einladung LEG 2 BM`in Reiche Wirtschaftstag 2025 12.05.2025 Impulsbeitrag Teilnehmer des Wirtschaftstags Impulsbeitrag Einladung 3 BM`in Reiche Tag des Familienunternehmens 16.05.2025 Rede zu „Neustart in der Wirtschaftspolitik – was die Bundesregierung plant“ Teilnehmer des Tags des Familienunternehmens Rede und Talk (Q&A) Einladung der Stiftung 4 BM`in Reiche Ostdeutsches Wirtschaftsforum 19.05.2025 Gespräche zu energiepolitischen Themen und Startupthemen insb. aus EE-Bereich, Halbleiter, Robotics Teilnehmer des Ostdeutschen Wirtschaftsforums Impuls und Austausch Einladung OWF 5 BM`in Reiche BDI 19.05.2025 Kennenlernen, Prioritäten der Legislatur Peter Leibinger, Präsident BDI Tanja Gönner, HGF´in Gespräch BMWE 6 BM`in Reiche BDA 19.05.2025 Kennenlernen, Prioritäten der Legislatur Dr. Rainer Dulger, Präsident BDA Steffen Kampeter, HGF Gespräch BMWE 7 BM`in Reiche Mercedes-Benz Group 19.05.2025 Kennenlernen, Prioritäten der Legislatur Ola Källenius, VVS der Mercedes-Benz Group AG Gespräch BMWE 8 BM`in Reiche 28. Deutsch-Arabisches Wirtschaftsforum der Ghorfa 20.05.2025 Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und den Staaten Nordafrikas und dem Nahen Osten, sowie deren Ausblick Teilnehmer des Deutsch-Arabischen Wirtschaftsforums Rede Einladung Ghorfa 9 BM`in Reiche BMW 20.05.2025 Kennenlernen Oliver Zipse, CEO BMW Gespräch BMWE 10 BM`in Reiche DGB 20.05.2025 Kennenlernen Yasmin Fahimi, Vorsitzende DGB Gespräch BMWE 1 BM’in Bär (BMFTR) Wissenschaftsrat 08.05.2025 Austausch mit den Bundesländern zu Wissenschaft / Forschung Wissenschaftsminister der Länder Kaminabend Wissenschaftsrat 2 BM’in Bär Game-Verband 12.05.2025 Games Geschäftsführung des Gameverband Treffen Game Verband 3 BM’in Bär Hochschulrektorenkonferenz (HRK) 13.05.2025 Jahresversammlung der HRK Hochschulrektoren sowie Vertreter der Wissenschaftsorganisationen Teilnahme Veranstaltung HRK 4 BM’in Bär Wirtschaftsrat der CDU 13.05.2025 Impuls Vertreter aus Politik und Wirtschaft Teilnahme Veranstaltung Wirtschaftsrat der CDU 5 BM’in Bär Pakt für Forschung und Innovation 13.05.2025 Grußwort anlässlich Jubiläumsveranstaltung „Impakt – 20 Jahre Pakt für Forschung und Innovation 2025" Vertreter von Bundes- und Landesministerien, Bundestagsabgeordnete, Wissenschaftsorganisationen Teilnahme Veranstaltung Pakt für Forschung und Innovation 6 BM’in Bär Deutscher Modellflieger Verband e.V. 13.05.2025 Parlamentarischer Abend Bundestagsabgeordnete und Vertreter Bundesministerien Teilnahme Veranstaltung Deutscher Modellflieger Verband e.V. 7 BM’in Bär Greentechfestival 20.05.2025 Rede Green Awards mit Laudatio Gäste aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur Teilnahme Veranstaltung Greentechfestival 8 BM’in Bär Präsident European Space Agency 23.05.2025 Raumfahrt Präsident der European Space Agency, Staatssekretär aus dem BMFTR Treffen BM`n Bär 9 BM’in Bär Frauen100 04.06.2025 Podcast Moderatorin des Podcasts Podcast Frauen100 10 BM’in Bär Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz 04.06.2025 MSC Präsident des Stiftungsrats der Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz Treffen Präsident des Stiftungsrats Prof. Ischinger Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483) 1 BM’in Hubig (BMJV) Vzbv 15.05.2025 Parl. Abend /Grußwort Min u.a. Vertreter aus Politik und Wirtschaft, Vertreter des vzbv, Medienvertreter Treffen Einladung vzbv 2 BM’in Hubig BRAK 15.05.2025 Journalistenseminar/ Grußwort Min Vertreter aus Print-, Funk- und TV-Medien, Vertreter des Bundestags-Rechtsausschusses, Vertreter des Präsidiums und der Geschäftsführung der BRAK Treffen Einladung BRAK 3 BM’in Hubig Friedrich-Ebert-Stiftung 16.05.2025 15. Rechtspolitische Fachtagung der Friedrich-Ebert-Stiftung / Grußwort Min 53 Richter*innen, 8 Staatsanwälte, ‚Richterin BVerfG, 5 Anwälte, Juristen*innen und Bund und Land Treffen Einladung FES 4 BM’in Hubig BRAK 27.05.2025 Antrittsbesuch Themen: Digitalisierung der Justiz, Kindschaftsrecht, ÜGR, Resilienz, ZPO-Modernisierung, Convention, Fremdbesitz, Sammelanderkonten, DokHV Herr Dr. Wessels, Präsident Treffen BRAK 5 BM’in Hubig DAV 27.05.2025 Antrittsbesuch Themen: Adressdatenspeicherung, Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung, Resilienz, StPO, ÜGR Herr v. Raumer, Präsident Frau Dr. Ruge, Hauptgeschäftsführerin Treffen DAV 6 BM’in Hubig djb 28.06.2025 Antrittsbesuch Themen: § 218 StGB, Abstammungsrecht, AfD-Verbot, Art. 72, Entgelttransparenzrichtlinie, Gewaltschutz, Gewalt gegen Frauen Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht Dilken Celebi, LLM, Vorsitzende der Kommission Strafrecht Valentina Chiofalo, Vorsitzende der Kommission Europa- und Völkerrecht Treffen Djb 7 BM’in Hubig DRB/ Vorsitzende 03.06.2025 Antrittsbesuch Themen: Pakt für den Rechtsstaat, Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben Frau Titz, Vorsitzende Präsidium Herr Dr. Scholz, Vorsitzender Präsidium Treffen DRB 8 BM’in Hubig DAV 03.06.2025 Empfang anlässlich des Wechsels des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins / Grußwort Min ca. 160 Gäste, Vertreter aus Politik, Anwaltschaft, Presse Treffen/Empfang DAV 9 BM’in Hubig Stiftung Warentest 04.06.2025 Antrittsbesuch Themen: verbraucherpolitische Themen Frau Julia Bönisch, Vorstand Treffen Stiftung Warentest 10 BM’in Hubig Bundesvorstand Neuer Richter*innenvereinigung 11.06.2025 Antrittsbesuch Themen: Aufgabenstruktur, Rechtspflegergesetz, GVG Herr Blödtner, Vorsitzender Herr Benkhoff, Stv. Vorsitzender Herr Müller, Stv. Vorsitzender Treffen Bundesvorstand Neuer Richter*innenvereinigung 1 BM’in Prien (BMBFSFJ) 18. Dt. Kinder- und Jugendhilfetag 13.05.2025 Austausch Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, Jugendmigrationsdienste, Bundesjugendring, BAG Offene Kinder- und Jugendarbeit Besuche im Rahmen des Messerundgangs Dt. Kinder- und Jugendhilfetag 2 BM’in Prien Fachtagung zur Demokratiebildung 20.05.2025 Grußwort und Austausch Fachpublikum (Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Praxis) Besuch vor Ort Einladung der Hertie-Stiftung und der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) 3 BM’in Prien Gewerkschaftstag der GEW 20.05.2025 Grußwort und Austausch Delegierte GEW Besuch vor Ort Einladung GEW 4 BM’in Prien re:publica 28.05.2025 Austausch Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Bündnis F5!, Google Besuche im Rahmen des Messerundgang BMBFSFJ 5 BM’in Prien Zentralrat der Juden in Deutschland 06.06.2025 Austausch Dr. Josef Schuster, Präsident Treffen Zentralrat der Juden in Deutschland 6 BM’in Prien Wübben-Stiftung Bildung 10.06.2025 Austausch Dr. Markus Warnke, Geschäftsführer Treffen Wübben-Stiftung Bildung Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483) 7 BM’in Prien Konferenz Deutscher Frauenrat 20.06.2025 Grußwort und Austausch Delegierte der Verbände Besuch vor Ort Einladung Konferenz Deutscher Frauenrat 8 BM’in Prien Deutsche Sportjugend 25.06.2025 Austausch Teilnehmende aus den Jugendverbänden Sport Besuch vor Ort Einladung Deutsche Sportjugend 9 BM’in Prien Bundesstiftung Gleichstellung 02.07.2025 Austausch Dr. Lisi Maier und Dr. Arn Sauer, Direktorium Besuch vor Ort Bundesstiftung Gleichstellung 10 BM’in Prien Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen 03.07.2025 Austausch Prof. Dr. Petra Stanat, Direktorin Treffen Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen 1 BM’in Bas (BMAS) BDA 15.05.2025 Antrittsgespräch Rainer Dulger, Präsident Telefonat BDA 2 BM’in Bas IG Metall 15.05.2025 Antrittsgespräch Christiane Benner, Vorsitzender Telefonat IGM 3 BM’in Bas DGB 15.05.2025 Antrittsgespräch Yasmin Fahimi, Vorsitzende Telefonat DGB 4 BM’in Bas IGBCE 15.05.2025 Antrittsgespräch Michael Vassiliadis, Vorsitzender Telefonat IGBCE 5 BM’in Bas DGB 21.05.2025 Antrittsgespräch Stefan Körzell, Vorstand Telefonat DGB 6 BM’in Bas Sozialverband VdK 23.05.2025 Antrittsgespräch Verena Bentele, Präsidentin Telefonat VdK 7 BM’in Bas IG Metall 27.05.2025 Lage bei thyssenkrupp Knut Giesler, Bezirksleiter NRW Telefonat IGM 8 BM’in Bas KBR-Vors. thyssenkrupp AG 27.05.2025 Lage bei thyssenkrupp Knut Giesler, Bezirksleiter IG Metall NRW Tekin Nasikkoll, Aufsichtsrat Telefonat KBR 9 BM’in Bas Paritätischer Wohlfahrtsverband 03.06.2025 Antrittsgespräch Achim Meyer von der Heyde (Vorsitzender) +Joachim Rock (HG) Gespräch im BMAS Paritätischer Wohlfahrtsverband 10 BM’in Bas SoVD 16.06.2025 Antrittsgespräch Michaela Engelmeier (Vorstandsvorsitzende) + Fabian Müller-Zetzsche (AL) Gespräch im BMAS SoVD 1 BM Dr. Wildberger (BMDS) Honeywell 13.05.25 Kennenlerngespräch und Austausch (im Rahmen des Wirtschaftstages 2025) Vimal Kapur, CEO Treffen Honeywell 2 BM Dr. Wildberger Wirtschaftsrat der CDU 13.05.25 CDU Wirtschaftstag Astrid Hamker, Präsidentin + Teilnehmer der Tagung Rede + Abendveranstaltung CDU 3 BM Dr. Wildberger Deutscher Sparkassen- und Giro-Verband 22.05.25 Sparkassentag Prof. Dr. Ulrich Reuter, Präsident Dr. Joachim Schmalzl, Vorstand + Teilnehmer der Tagung Rede & Bühneninterview DSGV 4 BM Dr. Wildberger Handelsblatt 26.05.25 Tech-Tagung Gerd Chrzanowski, Vorstandsvorsitzender Schwarz Gruppe Rolf Schumann, Chief Digital Officer Schwarz Gruppe Christian Müller, Co-CEO Schwarz Digits + Teilnehmer der Tagung Keynote & Panel & Treffen Handelsblatt 5 BM Dr. Wildberger beBETA 02.06.25 Digitalkongress Andreas Schmitterer, Vorsitzender der Digitalarbeitsgruppe des Verbandes + Teilnehmer des Kongress Eröffnungskeynote beBETA 6 BM Dr. Wildberger Plug & Play Tech Center 03.06.25 Kennenlerngespräch und Austausch Saeed Amidi, CEO Carolin Wais, Partnerin Treffen Plug & Play Tech Center 7 BM Dr. Wildberger Microsoft 04.06.25 Kennenlerngespräch und Austausch Brad Smith, President & Vice Chair Carol Ann Browne, Vice President & Chief of Staff Agnes Heftberger, CVP & CEO Microsoft Germany Guido Brinkel, Head of Government Affairs Microsoft Germany Treffen Microsoft 8 BM Dr. Wildberger KI Bundesverband 10.06.25 Kennenlerngespräch und Austausch Jörg Bienert, Vorstand Annika von Mutius, Vorstand Daniel Abbou, Geschäftsführer des Vorstands Treffen KI Bundesverband 9 BM Dr. Wildberger Qualcomm 10.06.25 Kennenlerngespräch und Austausch Christiano Amon, CEO Qualcomm Benjamin Sokolowski, Geschäftsführer, Deutschland und Leiter Government Affairs Treffen Qualcomm Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483) Wassim Chourbaji, Senior Vice President Government Affairs Europa Aleeza Lawson, Chief of Staff 10 BM Dr. Wildberger Bitkom 11.06.25 Kennenlerngespräch und Austausch Dr. Ralf Wintergerst, Präsident Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer Treffen Bitkom 1 BM Schnieder (BMV) DB AG 15.05.2025 Kennenlernen /Antrittsbesuch Dr. Richard Lutz, Vorstandsvorsitzender Dr. Markus Pennekamp, Leiter Konzernvorstandsbüro, Corporate Secretary Dr. Sebastian Stern, Konzernbeauftragter Steuerung Finanzen Systemverbund Gespräch BMV 2 BM Schnieder Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) 15.05.2025 Veranstaltung "So machen wir Deutschland fit für die Zukunft / Wirtschaftsfaktor Wasserstraße" Jens Müller-Belau, Geschäftsführer Energy Transition - Shell Deutschland Marcus Bangen, Geschäftsführer Duisport Steffen Bauer, Geschäftsführer HGK Shipping GmbH Daniel Brünink, Member of the Management Board Business Life Infrastructure Marl – Evonik Teilnahme an Veranstaltung GDWS 3 BM Schnieder Autobahn GmbH des Bundes 20.05.2025 Kennenlernen /Antrittsbesuch Dr. Michael Güntner, Vorsitzender der Geschäftsführung Gespräch BMV 4 BM Schnieder DHL Group 22.05.2025 Pressetermin Dr. Tobias Meyer, Vorstandsvorsitzender Pressetermin 5 BM Schnieder Autobahn GmbH des Bundes 22.05.2025 Parlamentarischer Abend Teilnahme an Veranstaltung Autobahn GmbH des Bundes 6 BM Schnieder Messe München GmbH 02.06.2025 Eröffnung der Messe transport logistic 2025 Teilnahme und Rede Messe München 7 BM Schnieder Lufthansa Group 03.06.2025 Kennenlernen /Antrittsbesuch Carsten Spohr, Vorstandsvorsitzender Gespräch Carsten Spohr 8 BM Schnieder BGL 06.06.2025 Kennenlernen /Antrittsbesuch Jens Pawlowski, Leiter der BGL Hauptstadtrepräsentanz Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher BGL Gespräch BGL 9 BM Schnieder Bitkom 11.06.2025 Kennenlernen /Antrittsbesuch Dr. Ralf Wintergerst, Präsident Gespräch Bitkom 10 BM Schnieder VDV 11.06.2025 Kennenlernen /Antrittsbesuch Ingo Wortmann, Präsident Telefonat VDV 1 BM Schneider (BMUKN) DBU 13.05.25 Antrittsgespräch Alexander Bonde Telefonat Interessenvertreterin / Interessenvertreter 2 BM Schneider Treffen mit POL NGO 22.05.25 Antrittsgespräch/Kennenlernen Joanna Maćkowiak-Pandera (Energy Forum, PhD, President) Anna Sands (Head of Policy, WWF Poland) Wojciech Kukuła (Client Earth, Member of the Executive Board, Senior Lawyer) Wojciech Szymalski (PhD, The Institute for Sustainable Development (ISD)) Treffen BMUKN 3 BM Schneider Hitachi Energy 04.06.25 Kennenlerngespräch, Netzausbau, Energiewende Andreas Schierenbeck (CEO Hitachi Energy) Nils Frohloff (Government & Institutional Relations Lead Germany, Hitachi Energy) Pascal Daleiden (Vorstandsvorsitzender CEO) Bernd Westphal MdB Treffen Interessenvertreterin / Interessenvertreter 4 BM Schneider DB 19.06.25 Familienreservierung Dr. Richard Lutz, Vorstand Telefonat BMUKN Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483) 5 BM Schneider IG Metall 19.06.25 Kennenlernen, Zusammenarbeit, Stahl, Erneuerbare Energien, Automobilwirtschaft Gespräch mit Jürgen Kerner (2. Vorsitzender IG Metall) Heiko Reese (IG Metall Bereichsleiter Industrie- und Branchenpolitik) Treffen Interessenvertreterin / Interessenvertreter 6 BM Schneider Prof. D. Michael Otto 19.06.25 Kennenlernen, HSC (Hamburg Sustainabilitiy Conference), Stiftung Klimawirtschaft (Treffen mit CEOs), F.R.A.N.Z. Projekt Prof.Dr. Michael Otto Telefonat Interessenvertreterin / Interessenvertreter 7 BM Schneider Präsident Deutscher Bauernverband 23.06.25 Kennenlernen, EU- WiederherstellungsVO, Sonderrahmenplan Naturschutz & Klimaanpassung, Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz, Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) & Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK, Kooperation & Zukunftskommission Landwirtschaft/ Tierhaltung Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV) Steffen Pingen, Fachbereichsleiter Umweltpolitik/Nachhaltigkeit (DBV) Treffen BMUKN 8 BM Schneider Luisa Neubauer 23.06.25 Thema Gasbohrungen/Borkum Luisa Neubauer Telefonat BMUKN 9 BM Schneider DNR 25.06.25 Kennenlernen, Zusammenarbeit, Naturflächenbedarfsgesetz Prof. Dr. Kai Niebert, Präsident DNR Florian Schöne, Geschäftsführer DNR Treffen BMUKN 10 BM Schneider Große Umweltverbände 01.07.25 Kennenlernen, Zusammenarbeit, Vorstellung und Austausch über die wichtigsten Themen der Verbände Martin Kaiser (Greenpeace – Geschäftsführender Vorstand) Jörg Andreas Krüger (NABU- Präsident) Heike Vesper (WWF-Vorständin) Prof. Dr. Kai Niebert (DNR-Präsident) Sascha Müller-Kraenner (DUH) Olaf Bandt (BUND-Bundesvorsitzender) Treffen BMUKN 1 BM’in Warken (BMG) 129. Deutscher Ärztetag 27.05.2025 Rede Bundesärztekammer usw. Öffentliche Veranstaltung Bundesärztekammer 2 BM’in Warken Bundesärztekammer 19.06.2025 Gespräch Dr. Reinhardt, Präsident Langenberg, Geschäftsführung Gespräch Bundesärztekammer 3 BM’in Warken Gates Foundation 23.06.2025 Gespräch Bill Gates, Tobias Kahler, Deutschlandchef Johann Voss, Program Officer im Europabüro Gespräch Gates Foundation 4 BM’in Warken Sommerfest GKV-Spitzenverband 24.06.2025 Rede GKV-Spitzenverband, usw. Öffentliche Veranstaltung GKV-Spitzenverband 5 BM’in Warken Deutsche Krankenhausgesellschaft 02.07.2025 Gespräch Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Henriette Neumeyer, stellv. Vorsitzende Gespräch Deutsche Krankenhausgesellschaft 6 BM’in Warken Sommerempfang der Deutschen Krankenhausgesellschaft 07.07.2025 Rede Deutsche Krankenhausgesellschaft, usw. Öffentliche Veranstaltung Deutsche Krankenhausgesellschaft 7 BM’in Warken Kongress für Prävention und Langlebigkeit 10.07.2025 Rede Gesundheitsstadt Berlin GmbH, usw. Öffentliche Veranstaltung Gesundheitsstadt Berlin GmbH 8 BM’in Warken GKV-Spitzenverband 14.07.2025 Gespräch Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand Dr. Martin Krasney, Vorstand Dr. Markus Grunenberg, Leiter des Stabsbereichs Politik Gespräch GKV-Spitzenverband 9 BM’in Warken Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) 15.07.2025 Gespräch Thomas Preis, Präsident Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Gespräch Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483) 10 BM’in Warken Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) 22.07.2025 Gespräch Bernd Meurer, Präsident Norbert Grote, Hauptgeschäftsführer Axel Schnell, Leiter Bundesgeschäftsstelle Gespräch Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) 1 BM Rainer (BMLEH) Bayerischer Bauernverband (BBV) 10.05. 2025 Der BBV in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus präsentierte am 10. Mai 2025 in Bad Füssing die „Bayerische Grillsaisoneröffnung 2025“ Grußwort BM Siegfried Jäger, BBV-Bezirkspräsident Claudia Erndl, BBV-Bezirksbäuerin, BBV Direktorin Bezirksverbände Niederbayern/Oberpfalz Stefan Hageneder, BBV-Geschäftsführer Passau (Freyung-Grafenau) Veranstaltung BBV 2 BM Rainer Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. (DLG) Bundesverbandes der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie e. V. (BOGK) 19.05.2025 Verleihung der Bundesehrenpreise in der Kategorie „Obst-, Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse" im Rahmen der Jahrestagung des BOGK Rede BM Herr Michael Mayntz, Vorsitzender BOGK Herr Dr. Diedrich Harms, Vizepräsident DLG Christoph Freitag, Geschäftsführer BOGK Horst-Peter Karos, Geschäftsführer BOGK Veranstaltung BMLEH zeichnet jährlich Betriebe und Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft für ihre Leistungen mit Bundesehrenpreisen aus 3 BM Rainer Bauernverband e.V. (DBV) 21.05.2025 Landwirtschaftliche Rentenbank (Projekte), Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen, Bürokratieabbau im Sektor, Mindestlohn, Zukunft der Nutztierhaltung in Deutschland, Verhältnis BMLEH und BMUKN Joachim Rukwied, Präsident DBV Veranstaltung DBV 4 BM Rainer German Export Association for Food and Agriproducts GE-FA e.V. (GEFA) 21.05.2025 Internationaler Austausch von Agrargütern Keynote BM Holger Hübner, Geschäftsführer GEFA Hartmut Kretschmer, Sprecher GEFA und Manager Deutsches Milchkontor eG Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. Veranstaltung GEFA 5 BM Rainer Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FABLF) 22.05.2025 Ackerbau/Pflanzenschutz, Naturflächenbedarfsgesetz, Eigentumseingriffe, Forstwirtschaft/Kalamitäten Grußwort BM Max Freiherr von Elverfeldt, Vorsitzender FABLF Andreas K. Stärker, stellv. Vorsitzender FABLF Hubertus Paetow, stellv. Vorsitzender FABLF Veranstaltung FABLF 6 BM Rainer Landwirtschaftsverlag GmbH, Redaktion top agrar 02.06.2025 Agrarpolitik der Bundesregierung Grußwort BM Guido Höner, Chefredakteur top agrar Joerg Hilbers, Geschäftsführer des Berufsverbandes der deutschen Erwerbsobstbaubetriebe Dorothee Berger, Vorstandsvorsitzende des brandenburgischen Agrarmarketingverbandes pro agro e.V Veranstaltung Landwirtschaftsverlag GmbH 7 BM Rainer Deutscher Raiffeisenverband e.V. 04.06.2025 Begrüßung im Vorweg der Teilnahme an der 258. Sitzung des Wirtschaftsausschusses für Außenhandelsfragen (WAA) Rede BM Franz-Josef Holzenkamp, Präsident DRV Veranstaltung DRV 8 BM Rainer Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV) 04.06.2025 Rede BM Franz-Josef Holzenkamp, Präsident DRV Jörg Migende, Hauptgeschäftsführer DRV Björn Fromm, Präsident Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. Hans Joachim Reinke, Vorstandsvorsitzender Union Asset Management Holding AG Joachim Rukwied, Präsident DBV Veranstaltung DRV 9 BM Rainer Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) 04.06.2025 Grußwort BM Tina Andres, Vorstandsvorsitzende BÖLW Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand BÖLW Veranstaltung BÖLW Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483) 10 BM Rainer Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW) 05.06.2025 Ausrichtung der Forstpolitik Rede BM Prof. Dr. Andreas Bitter, Präsident AGDW Irene Seling, Geschäftsführerin AGDW Veranstaltung und Gespräch AGDW 1 BM’in Alabali Radovan (BMZ) DGB Mai Empfang 13.05.25 Empfang Gewerkschaftsfunktionär*innen und weitere Gewerkschaftsvertreter*innen Treffen DGB 2 BM’in Alabali Radovan Friedrich-Ebert-Stiftung 21.05.25 Kennenlerngespräch, Austausch Martin Schulz, Vorsitzender Treffen BM 3 BM’in Alabali Radovan Afrika Tag der KfW 22.05.25 Veranstaltung Dr. Stefan Preiß, Member of executive Board of KfW Und andere Botschafter‘innen Treffen Einladung durch die marokkanische Botschafterin 4 BM’in Alabali Radovan Festveranstaltung „Kräfte bündeln – Zukunft schaffen“ 31.05.25 Festveranstaltung anlässlich des 10jährigen Bestehens des Vereins Freunde und Weggefährten des Vereins sowie Vereinsmitglieder, u. a. Herr Tchakpedeou, Vorsitzender Annelies Höchel, Stv Vorstandsvorsitzende Couleurs Afrik Festveranstaltung anlässlich des 10jährigen Bestehens des Vereins Couleurs Afrik 5 BM’in Alabali Radovan KfW-Vorsitzende Christiane Laibach 05.06.25 Kennenlerngespräch Christiane Laibach, VV KfW Herr Krämer, Leiter des Länderbereiches Grundsätze/Lateinamerika der KfW Entwicklungsbank Kennenlerngespräch KfW 6 BM’in Alabali Radovan Thorsten Schäfer-Gümbel, Vorstandssprecher Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit 10.06.25 Kennenlerngespräch Thorsten Schäfer-Gümbel, Vorstand Ingrid-Gabriela Hoven, Vorständin Anna Sophie Herken, Vorständin Dr. David Nguyen-Thanh, Stabstellenleiter Unternehmensentwicklung GIZ Kennenlerngespräch GIZ 7 BM’in Alabali Radovan Zivilgesellschaft 13.06.25 gegenseitiges Kennenlernen und Austausch Asja Hanano, Welthungerhilfe Joshua Hofer, terres des hommes Dr. Rolf Sukowski, SODI Dr. Thorsten Zuber-Klose. HELP e.V. Leon Schettler, Brot für die Welt/ Irene Mukasa-Erben, Agiamondo e.V. Uwe Gartenschläger, Deutscher Volkshochschulverband Jonas Wipfler, Misereor Åsa Månsson und Michael Herbst, VENRO Lisa Ditlman, ONE Dr. Elizabeth Beloe, BV-Nemo Dr. Kambiz Ghawami, World University Service Katja Hintze, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Dr. Simon Ramirez-Voltaire, Arbeitsgemeinschaft der Eine-Welt- Landesnetzwerke Treffen BMZ 8 BM’in Alabali Radovan VENRO, Verbands Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen 13.06.25 Kennenlerngespräch und Austausch Michael Herbst, Vorstandsvorsitzender Angela Bähr, Stv Vorstandsvorsitzende Carsten Montag, Stv Vorstandsvorsitzender Kayu Orellana Mardones, Vorstandsmitglied Anica Heinlein, Vorstandsmitglied Martina Schaub, Vorstandsmitglied Mareike Haase, Vorstandsmitglied Christian Griebenow, Schatzmeister Åsa Månsson, Geschäftsführerin Hauke Wemheuer, Mitarbeiter politische Kommunikation Treffen BMZ Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483) 9 BM’in Alabali Radovan IDOS 17.06.25 Kennenlerngespräch, Austausch Prof. Dr. Anna-Katharina Hornidge, Direktorin Axel Berger, Stv. Direktor Gesprächsangebot von IDOS per Mail mit Glückwunschschreiben IDOS 10 BM’in Alabali Radovan Vertreter*innen entwicklungspolitischer Organisationen, Kommunen, Durchführungsorganisationen 18.06.25 Preisverleihung BMZ Engagementpreis ca. 100 Vertreter*innen entwicklungspolitischer Organisationen, Kommunen, Durchführungsorganisationen sowie den Vorjahres- und den diesjährigen Preisträger*innen Treffen BM 1 BM’in Hubertz (BMWSB) Deutscher Mieterbund e.V. 19.05.2025 Antrittsgespräch Herrn Siebenkotten, Präsident Frau Dr. Weber-Moritz, Bundesdirektorin Treffen BMWSB 2 BM’in Hubertz Holzbau Deutschland Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes 27.05.2025 Grußwort Dipl.-Ing. Volker Baumgarten, stellv. Vorsitzender Rolf Rombach, stellv. Vorsitzender Grußwort auf dem Deutschen Holzbaupreis 2025 Holzbau Deutschland Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes 3 BM’in Hubertz DGB-Bundesvorstand 27.05.2025 Telefonat Stefan Körzell, Mitglied des geschäftsführenden DGB-Bundesvorstand Telefonat BM 4 BM’in Hubertz Deutscher Städte- und Gemeindebund - Deutschen Städtetag Deutscher Landkreistag - 28.05.2025 Antrittsgespräch Dr. Brandl, Präsident DStGB Dr. Berghegger, Hauptgeschäftsführer DStGB Uwe Conradt, Vizepräsident DST und Oberbürgermeister Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer DST Ambrosy, Vizepräsident Deutscher Landkreistag und Landrat Landkreis Friesland Webkonferenz BM 5 BM’in Hubertz Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. 04.06.2025 Keynote + Bühnentalk Frau Schöberl, Präsidentin Keynote + Bühnentalk auf dem Tag der Immobilienwirtschaft ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. 6 BM’in Hubertz Bundesvereinigung Bauwirtschaft 05.06.2025 Grußwort Herr Nachbauer, Vorsitzender Grußwort Parlamentarischer Jahresempfang der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Bundesvereinigung Bauwirtschaft 7 BM’in Hubertz GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. 11.06.2025 Antrittsgespräch Herr Gedaschko, Frau Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin Herr Dr. Christian Lieberknecht, Geschäftsführer Treffen GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V 8 BM’in Hubertz KfW Bankengruppe 11.06.2025 Antrittsgespräch Stefan Wintels, Vorsitzender Melanie Kehr, Vorsitzende Treffen KfW Bankengruppe 9 BM’in Hubertz Bundesarchitektenkammer e.V. 12.06.2025 Antrittsgespräch Andrea Gebhard, Präsidentin Dr. Tillman Prinz, Bundesgeschäftsführer Treffen Bundesarchitektenkammer e.V. 10 BM’in Hubertz Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. 17.06.2025 Antrittsgespräch Peter Hübner, Präsident HDB Herr Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer HDB Treffen Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. 1 ChefBK Frei SANOFI Deutschland 08.05.2025 Pharmastandort Deutschland DEU-Geschäftsführerin Irschik-Hadjieff Treffen 2 ChefBK Frei Bankenverband 12.05.2025 Stärkung Wirtschaft und Herausforderungen Kreditwirtschaft Gesamter Vorstand des Bankenverbands Treffen 3 ChefBK Frei Wirtschaftsrat der CDU e.V. 13.05.2025 Wirtschaftspolitische Agenda der BReg Astrid Hamker (Präsidentin des Wirtschaftsrates der CDU e.V.) und Wolfgang Steiger (Generalsekretär des Wirtschaftsrats) sowie 3.750 geladene Gäste Teilnahme und Rede beim Wirtschaftstag des Wirtschaftsrats 4 ChefBK Frei Bundesbank 13.05.2025 Allgemeiner Austausch Vorstand Burkhard Balz Treffen Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke „Politischer Einfluss von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden" (BT-Drs. 21/2483) 5 ChefBK Frei Global Perspectives Initiative 21.05.2025 Übergabe eines Abschlussberichts zum Umgang Deutschlands mit dem Globalen Süden CEO und Mitarbeiter von Global Perspectives sowie Mitglieder der Expertenkommission Treffen 6 ChefBK Frei Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) 28.05.2025 Organisation MSC Stiftungsratspräsident Botschafter Wolfgang Ischinger Treffen 7 ChefBK Frei Lufthansa 03.06.2025 Allgemeiner Austausch zu Luftverkehrsthemen Carsten Spohr (Vorstandsvorsitzender der Deutschen Lufthansa AG) sowie Kay Lindemann, Leiter Konzernpolitik und Bevollmächtigter des Vorstands) Treffen 8 ChefBK Frei BlackRock Asset Management Deutschland AG 04.06.2025 Allgemeiner Austausch zu PPP und privater Altersvorsorge Dirk Schmitz, Vorstandsvorsitzender Treffen 9 ChefBK Frei Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) 04.06.2025 Austausch zur Wohnungs- und Immobiliensituation Frau Schöberl (Präsidentin ZIA) Teilnahme und Rede beim Tag der Immobilienwirtschaft 10 ChefBK Frei BDI 05.06.2025 Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands Präsident Peter Leibinger, Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner Treffen Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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