Kurzzeitige Stromausfälle und deren wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1781)
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Kurzzeitige Stromausfälle und deren wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1781)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2384
21. Wahlperiode 22.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffen Kotré, René Springer, Leif-Erik
Holm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1781 –
Kurzzeitige Stromausfälle und deren wirtschaftliche Auswirkungen auf
Unternehmen in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Umbau der deutschen Energieversorgung und die gleichzeitige Abkehr
von der Kohle- und Kernenergieverstromung führen zu tiefgreifenden
strukturellen Veränderungen des Energiesystems. Dabei sehen sich Unternehmen
nicht nur mit deutlich gestiegenen Strompreisen konfrontiert, sondern
zunehmend auch mit Problemen in der Netzstabilität. Neben den hohen
Energiekosten nehmen insbesondere kurzzeitige Stromunterbrechungen zu, die
zusätzliche finanzielle und organisatorische Belastungen für Unternehmen
verursachen und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährden. Laut einer
Sonderauswertung des IHK-Energiewendebarometers (IHK = Industrie- und
Handelskammer) 2024 berichten mittlerweile fast ein Drittel der
Industriebetriebe von Problemen durch Stromunterbrechungen. Besonders
besorgniserregend ist der Anstieg der von Stromausfällen unter drei Minuten betroffenen
Betriebe: von 10 Prozent im Jahr 2021 auf 16 Prozent im Jahr 2024. Schon
Unterbrechungen im Sekundenbereich können empfindliche
Produktionsprozesse stören und führen teilweise zu erheblichen finanziellen Schäden. Nach
Angaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) verzeichnet
rund die Hälfte der betroffenen Unternehmen zusätzliche Kosten, etwa durch
Produktionsausfälle, Maschinenschäden oder Stillstände von IT-Systemen.
Diese finanziellen Belastungen liegen häufig zwischen 10 000 und
50 000 Euro, können aber im Einzelfall sogar mehr als 100 000 Euro
erreichen (www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/aktuelle-informationen/unterneh
men-leiden-immer-haeufiger-unter-stromausfaellen-127272).
Besonders problematisch ist nach Auffassung der Fragesteller, dass
Stromausfälle mit einer Dauer von weniger als drei Minuten derzeit von der
Bundesnetzagentur nicht erfasst werden. Diese Unterbrechungen fließen auch nicht in
den international anerkannten SAIDI-Wert (SAIDI = System Average
Interruption Duration Index) ein, der als Maßstab für die Spannungsqualität im
Stromnetz dient (www.bundesnetzagentur.de/SAIDI-Strom). Eine
vollständige und belastbare Datengrundlage zu kurzzeitigen Stromausfällen fehlt damit
bislang.
Zwar werden solche Ausfälle in der Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik des
VDE/FNN (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik/
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 22. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE) abgebildet, doch basieren diese
Angaben auf freiwilligen Meldungen der Netzbetreiber und decken lediglich rund
75 Prozent des deutschen Stromnetzes ab. Eine verbindliche und umfassende
Datenerhebung existiert somit nicht (www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/vers
orgungsqualitaet/versorgungszuverlaessigkeit).
Angesichts der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung kurzzeitiger
Stromausfälle halten die Fragesteller eine umfassendere und verbindlichere
Erfassung und Auswertung solcher Störungen für dringend geboten, um deren
Ursachen besser nachvollziehen, wirtschaftliche Folgen abschätzen und ggf.
gezielt Gegenmaßnahmen entwickeln zu können.
1. Wie viele Stromausfälle gab es in Deutschland in den Jahren von 2020
bis 2024 jeweils im Millisekundenbereich, im Sekundenbereich,
zwischen einer und drei Minuten sowie von mehr als drei Minuten, und wie
viele derartige Ausfälle gab es im Jahr 2011 (bitte die Periode von 2020
bis 2024 insgesamt sowie jedes Jahr getrennt ausweisen)?
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 9. Oktober 2025 die Kennzahlen zu
Unterbrechungen der Stromversorgung im Jahr 2024 veröffentlicht. Demnach
lag die durchschnittliche Nichtverfügbarkeit von Elektrizität je
Letztverbraucher im Jahr 2024 bei 11,7 Minuten. Im Jahr 2023 lag sie bei 12,8 Minuten im
Jahr. Der aktuelle Wert liegt damit unter dem Niveau des zehnjährigen Mittels
der Unterbrechungsdauer von 12,7 Minuten im Jahr je Letztverbraucher. Laut
BNetzA weisen die Kennzahlen zu Unterbrechungen der Stromversorgung im
Jahr 2024 auch unter Berücksichtigung der Maßnahmen der Energiewende,
keine negativen Tendenzen in Bezug auf die Langzeitunterbrechungen auf. Ein
Vergleich mit den Nachbarländern zeigt zudem, dass das deutsche Stromnetz
im europäischen Vergleich nach wie vor zu den zuverlässigsten zählt.
Unterbrechungen von größer 3 Minuten sind gemäß § 52 des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu melden. Die Berichtspflicht erstreckt sich auf alle
Elektrizitätsnetzbetreiber, unabhängig von der Größe oder geographischen
Lage ihres Netzes. Seit 2006 ist die Anzahl der Versorgungsunterbrechungen
deutlich gesunken. In den Jahren 2020 bis 2024 bewegt sie sich auf
gleichbleibend niedrigem Niveau. Für den angefragten Zeitraum von 2020 bis 2024
ergibt sich eine Summe von 809.200 Versorgungsunterbrechungen über 3
Minuten in der Mittel- und Niederspannung. Die Bundesweite
Kennzahlenentwicklung Strom 2006 – 2024 ist abrufbar unter www.bundesnetzagentur.de/DE/Fac
hthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/Versorgungsunterbrechun
gen/Auswertung_Strom/Kennzahlentwicklung2006_2024.pdf?__blob=publicati
onFile&v=6.
Für Kurzzeitunterbrechungen bis drei Minuten liegen für das Jahr 2021 Zahlen
aus dem „Bericht zum Zustand und Ausbau der Verteilernetze“ der
Bundesnetzagentur vor. In diesem Rahmen wurden durch die verpflichteten
Verteilernetzbetreiber insgesamt 562 Kurzzeitunterbrechungen zwischen einer und drei
Minuten sowie 2 892 Kurzzeitunterbrechungen unter einer Minute gemeldet.
Weitere Informationen finden sich auf der Website der Bundesnetzagentur unter
www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/VerteilerNet
z/ZustandAusbauVerteilernetze2022.pdf?__blob=publicationFile&v=1.
2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2020 ggf.
ergriffen, um die Zahl solcher Unterbrechungen zu reduzieren?
Die Versorgungssicherheit unterliegt einem fortlaufenden Monitoring der
Bundesnetzagentur. Die Übertragungsnetzbetreiber sind nach § 12i EnWG
verpflichtet, im alle zwei Jahre zu erstellenden Systemstabilitätsbericht zu
untersuchen, wie robust das deutsche Stromsystem gegenüber Störungen ist, und
Handlungsempfehlungen abzugeben. Der erste Systemstabilitätsbericht der
Übertragungsnetzbetreiber wurde der Bundesnetzagentur im Juni 2025
vorgelegt und zusammen mit Handlungsempfehlungen der Bundesnetzagentur unter
www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NEP/Strom/S
ystemstabilitaet/start.html veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur kommt zu der
Einschätzung, dass die Umsetzung der im Systemstabilitätsbericht
identifizierten Handlungsempfehlungen geeignet sind, heute bekannten Risiken
vorzubeugen.
Die Bundesregierung hat zur weiteren Stärkung der Systemstabilität die
Roadmap Systemstabilität verabschiedet und gemeinsam mit den Branchen ein
Arbeitsprogramm entwickelt, wie sich ein jederzeit sicherer und robuster
Systembetrieb erreichen lässt. Die Umsetzung der entsprechenden Arbeitsprozesse
wird durch ein Monitoring des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
begleitet.
3. Liegen der Bundesregierung Daten darüber vor, in welchen Regionen
Deutschlands besonders häufig Kurzunterbrechungen auftreten, und
wenn ja, welche sind die zehn Landkreise bzw. kreisfreien Städte mit den
meisten Kurzunterbrechungen in den Jahren 2011, 2020, 2023 und 2024
(bitte für jedes Jahr getrennt ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
4. Liegen der Bundesregierung Prognosen zur Entwicklung der Netzqualität
und Versorgungszuverlässigkeit bis 2030 vor, und wenn ja, wie wird sich
die Zahl kurzzeitiger Unterbrechungen voraussichtlich bis 2030
entwickeln?
Die Entwicklung der „Qualität“ des deutschen Stromnetzes zu beobachten und
zu überwachen, ist ein laufender Prozess, an dem zahlreiche Akteure beteiligt
sind. Besonderes Augenmerk der Bundesregierung gilt der
Versorgungssicherheit. Sie beschreibt die Fähigkeit eines Stromsystems, zu jeder Zeit eine sichere
Stromversorgung zu garantieren. Zu ihr zählt neben der marktseitigen und
netzseitigen Versorgungssicherheit auch die Systemstabilität. In allen Bereichen
stellt die Bundesregierung durch unterschiedliche Maßnahmen sicher, dass die
relevanten Ziele erreicht werden.
In ihrem aktuellen Bericht zu Stand und Entwicklung der marktlichen
Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität vom September
2025 zeigt die Bundesnetzagentur, dass die sichere Versorgung mit Strom bis
zum Betrachtungsjahr 2035 in Deutschland gewährleistet ist, wenn die
energiepolitischen Ziele erreicht und zusätzliche steuerbare Kapazitäten errichtet
werden.
Die netzseitige Versorgungssicherheit wird durch die jährlichen
Bedarfsanalysen der Übertragungsnetzbetreiber kontinuierlich untersucht. Diese werden
jeweils im April jeden Jahres durch die Bundesnetzagentur geprüft und unter
www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungss
icherheit/Netzreserve/start.html veröffentlicht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
volkswirtschaftlichen Schäden vor, die durch Stromunterbrechungen unter drei
Minuten jährlich entstehen, und wie hoch fielen die Schäden seit dem
Jahr 2011 aus (bitte für jedes Jahr getrennt ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in welchen Branchen
besonders hohe Schäden durch Stromunterbrechungen entstehen, und wenn
ja, welche fünf Branchen hatten in den Jahren 2011, 2020, 2023 und
2024 aufgrund von Stromunterbrechungen die meisten Schäden zu
beklagen (wenn ja, bitte Branchen nach der Höhe der Schadenssumme
auflisten und für jedes Jahr getrennt ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
7. Welche gesetzlichen Regelungen bestehen aktuell für Unternehmen und
Privatpersonen, um Entschädigungen bei Stromausfällen geltend zu
machen, und ab welcher Mindestdauer der Unterbrechung greifen diese?
Für wirtschaftliche Schäden durch Stromausfälle kann sich eine Haftung vor
allem aus dem jeweiligen Vertrag ergeben. Daneben können im Einzelfall auch
außervertragliche Haftungsnormen einschlägig sein, z. B. die Haftung wegen
unerlaubter Handlung gemäß § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dabei ist
§ 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zu beachten.
8. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem
Umfang Unternehmen in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren
finanzielle Schäden durch kurzzeitige Stromausfälle erlitten haben, ohne einen
Entschädigungsanspruch geltend machen zu können (wenn ja, bitte
insgesamt sowie für jedes Jahr getrennt ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
9. Welche jährlichen Kosten entstanden den Stromnetzbetreibern nach
Kenntnis der Bundesregierung durch Übermittlung von Daten zu
Versorgungsunterbrechungen an die Bundesnetzagentur beispielsweise zur
Ermittlung des SAIDI-Werts seit 2020?
Da die entstandenen Kosten für die Übermittlung von
Stromversorgungsunterbrechungen nicht erfasst werden, liegen der Bundesregierung hierzu keine
Erkenntnisse vor.
10. Plant die Bundesregierung, Stromunterbrechungen unter drei Minuten
zukünftig zu erfassen bzw. Netzbetreiber zur Übermittlung der
erforderlichen Daten zu verpflichten, um eine Kennzahl analog zum SAIDI-Wert
für Kurzzeitunterbrechungen zu veröffentlichen?
a) Wenn ja, wann soll dies umgesetzt werden?
b) Wenn nein, welche Hindernisse sieht sie bei der Erfassung von
Kurzzeitstromunterbrechungen?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Die Erfassung von Unterbrechungen ab einer Dauer von drei Minuten ist eine
geeignete Methode, um die Bundesnetzagentur in die Lage zu versetzen, die
Zuverlässigkeit der Energieversorgung zu evaluieren. Auf die Antwort zu Frage
13 wird verwiesen.
11. Plant die Bundesregierung, die bestehenden Entschädigungsregelungen
dahin gehend zu überprüfen, ob auch Stromunterbrechungen unter drei
Minuten künftig erfasst werden sollen?
Die Bundesregierung hat keine entsprechenden Pläne.
12. Fließen die wirtschaftlichen Schäden durch Kurzunterbrechungen in die
energiepolitischen und industriepolitischen Strategien der
Bundesregierung ein, und wenn ja, inwiefern?
Die energiepolitischen und industriepolitischen Strategien der Bundesregierung
sind das Ergebnis vielschichtiger, umfassender Arbeitsprozesse. In deren
Rahmen fließen unterschiedlichste Aspekte in die Ergebnisfindung ein. Dazu
zählen implizit auch potenzielle wirtschaftliche Schäden, die in Folge von
Stromunterbrechungen entstehen können. Vor diesem Hintergrund setzt die
Bundesregierung einen Fokus auf die Bereiche der Versorgungssicherheit, wie in
Antwort zu Frage 4 ausgeführt. Ziel ist unter anderem ein sicherer und stabiler
Netzbetrieb.
13. Warum erfasst die Bundesnetzagentur derzeit nur Stromausfälle mit einer
Dauer von mehr als drei Minuten und nicht auch Unterbrechungen
darunter (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Gemäß § 52 Absatz 1 Satz 1 EnWG haben Betreiber von
Energieversorgungsnetzen der Bundesnetzagentur bis zum 30. April eines Jahres über alle in ihrem
Netz im letzten Kalenderjahr aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen einen
Bericht vorzulegen.
Mit Allgemeinverfügung vom 22. Februar 2006 (Az. 605 / 8135) hat die
Bundesnetzagentur festgelegt, dass „Versorgungsunterbrechungen mit einer Dauer
länger als 3 Minuten“ zu erfassen sind. Die Vorgaben – einschließlich der
Dauer von drei Minuten – orientieren sich an den gebräuchlichen und international
anerkannten Größen zur Beschreibung von Versorgungsunterbrechungen.
Dementsprechend findet sich die 3-Minuten-Grenze auch in der Europäischen
Norm „EN 50160“ wieder. Diese ist in Deutschland als DIN-Norm „DIN EN
50160“ gültig (Titel: „Merkmale der Spannung in öffentlichen
Elektrizitätsversorgungsnetzen“). Die EN 50160 definiert und spezifiziert die wesentlichen
Merkmale der Netzspannung am Netzanschlusspunkt unter normalen
Betriebsbedingungen.
Neben Deutschland haben zahlreiche andere europäische Länder vergleichbare
Regelungen zur Berechnung des SAIDI (System Average Interruption Duration
Index), insbesondere hinsichtlich der Nichtberücksichtigung von
Versorgungsunterbrechungen unter 3 Minuten, beispielsweise Österreich, Schweiz und
Frankreich.
14. Welche gesetzlichen Vorgaben bestehen derzeit für Netzbetreiber
hinsichtlich der Meldepflicht von Stromausfällen?
Nach § 52 EnWG haben Netzbetreiber der Bundesnetzagentur bis zum
30. April eines Jahres über alle in ihrem Netz im letzten Kalenderjahr
aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen einen Bericht vorzulegen. Dieser enthält
Zeitpunkt, Dauer, Ausmaß und Ursache jeder Versorgungsunterbrechung, die
länger als 3 Minuten andauerte. Zudem sind die Maßnahmen zur Vermeidung
zukünftiger Versorgungsunterbrechungen durch den Netzbetreiber zu
benennen. Sofortige Meldepflichten für Störungen mit überregionalen Auswirkungen
richten sich nach § 13 Absatz 8 EnWG.
15. Welche Überlegungen gibt es ggf. seitens der Bundesregierung dazu, die
gesetzlichen Grundlagen (§ 52 des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG)
dahin gehend zu ändern, dass auch Stromausfälle unter drei Minuten
verpflichtend erfasst werden?
16. Plant die Bundesregierung, die bestehende Zusammenarbeit zwischen
der Bundesnetzagentur und dem VDE/FNN dahin gehend zu erweitern,
dass die Erfassung von Stromunterbrechungen unter drei Minuten
verpflichtend für alle Netzbetreiber wird, um eine vollständige und
belastbare Datenbasis zu schaffen?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Es gibt in der Bundesregierung aktuell keine entsprechenden Überlegungen.
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
17. Hat sich die Bundesregierung zu der Praxis, dass Daten über
Kurzunterbrechungen bislang nur auf freiwilliger Basis vom VDE/FNN erhoben
werden und damit rund 25 Prozent des Stromnetzes nicht erfasst sind,
eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Zur Versorgungsqualität gehört nicht nur die Versorgungszuverlässigkeit,
sondern auch die Spannungsqualität. Beide Begriffe (Versorgungsqualität und
Spannungsqualität) werden in der öffentlichen Debatte häufig miteinander
vermischt. Die Versorgungszuverlässigkeit wird durch die Anzahl und Dauer von
Versorgungsunterbrechungen gekennzeichnet. Die Spannungsqualität, die
durch europäische und internationale Normen gekennzeichnet wird, beschreibt
– verkürzt gesagt – die Übereinstimmung zwischen den vom Betreiber
zugesagten Eigenschaften der Netzspannung und deren tatsächlichen physikalischen
Werten. Die Bundesnetzagentur hat die Spannungsqualität in Deutschland
untersucht. Der Bericht belegt, dass es eine bundesweite
Spannungsqualitätsproblematik nicht gibt. Im Kern handelt es sich vielmehr um regionale oder
unternehmensspezifische Vorkommnisse. Der Bericht ist abrufbar unter: www.bunde
snetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehme
n_Institutionen/Versorgungssicherheit/Spannungsqualitaet/BerichtSpannungsq
ualitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Umfangreiche regulatorische Maßnahmen – wie etwa ein verpflichtendes
Monitoring der Spannungsqualität durch die Industrieunternehmen und/oder die
Netzbetreiber – sind aus Sicht der Bundesregierung deswegen derzeit nicht
angezeigt, insbesondere wegen des bürokratischen Mehraufwands bei den
Unternehmen.
18. Hält die Bundesregierung die Einführung eines zusätzlichen Monitoring-
Instruments für notwendig, um die Häufigkeit und die Auswirkungen
solcher Kurzstörungen systematisch zu erfassen und wirtschaftlich zu
bewerten, und wenn nein, warum nicht?
Es gibt in der Bundesregierung aktuell keine entsprechenden Überlegungen.
Auf die Antwort zu den Fragen 10 und 13 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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