Schriftliche Frage 153 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie oft haben nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeitgeber in den vergangenen fünf Jahren gegen datenschutzrechtliche Vorgaben im Rahmen vo…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 153 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie oft haben nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeitgeber in den vergangenen fünf Jahren gegen datenschutzrechtliche Vorgaben im Rahmen vo…
Frage 153 (Cem Ince, Die Linke):
Wie oft haben nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeitgeber in den vergangenen fünf Jahren gegen datenschutzrechtliche Vorgaben im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen verstoßen (bitte für jedes Jahr gesondert eingegangene Beschwerden, erteilte Warnungen, erteilte Verwarnungen, erteilte Anordnungen und verhängte Bußgelder ausweisen), bzw. welche anderweitigen Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des Schutzes von Beschäftigtendaten in Deutschland?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 8. Juli 2025:
Der Bundesregierung liegen keine vollständigen Zahlen über Beschwerden und Verstöße gegen die Vorschriften des Beschäftigtendatenschutzes vor. Aus den öffentlichen Tätigkeitsberichten der jeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz aus den vergangenen Jahren ergibt sich, dass der Bereich des Beschäftigtendatenschutzes in der aufsichtsrechtlichen Praxis von hoher und tendenziell zunehmender Relevanz ist. So gibt etwa der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 an, dass 30 Prozent der gemeldeten Datenschutzverstöße durch Verantwortliche Beschäftigtendaten betrafen (vgl.: 7. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung, S. 92). Dieser Anteil ist fast doppelt so hoch wie im Vorjahr (16 Prozent) (vgl.: 6. Jahresbericht, Bremen, S. 16). Beim Beschwerdeaufkommen hatte der Bereich Beschäftigtendatenschutz mit 13 Prozent des Gesamtaufkommens den drittgrößten Anteil und ist im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen (12 Prozent im Jahr 2023). Auch aus dem Tätigkeitsbericht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit geht hervor, dass das Beschwerdeaufkommen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes im Jahr 2024 mit 287 Beschwerden einen Fünfjahreshöchststand erreicht hat (vgl.: 53. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und Siebter Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, S. 251; 52. Tätigkeitsbericht, Hessen, S. 247; 51. Tätigkeitsbericht, Hessen, S. 297; 50. Tätigkeitsbericht, Hessen, S. 239). Inhaltlich scheinen vor allem die Bereiche Videoüberwachung sowie GPS-Tracking von Beschäftigten häufig Gegenstand von Beschwerden und Datenschutzverletzungen zu sein. Ein weiterer Berichtsschwerpunkt im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes ist die Datenerhebung in der Bewerbungsphase. Zudem decken sich die Erkenntnisse aus den Tätigkeitsberichten der Aufsichtsbehörden auch mit der per Entschließung vom 29. April 2022 und 11. Mai 2023 von der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder geforderten Schaffung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes. Die Bundesregierung erkennt den Handlungsbedarf an und hat die Schaffung eines Beschäftigtendatengesetzes als Maßnahme in ihr Sofortprogramm aufgenommen.
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