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Umfang der polizeilichen Datenhaltung 2026

dip / drucksache 20.05.2026 · WP 21 · 21/6041 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Umfang der polizeilichen Datenhaltung 2026 Deutscher Bundestag Drucksache 21/6041 21. Wahlperiode 20.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Umfang der polizeilichen Datenhaltung 2026 In den polizeilichen Informationssystemen werden umfassend Daten zu polizeilichen Vorgängen verarbeitet und gespeichert. Neben der eigentlichen Erhebung der personenbezogenen Daten sind auch die weitere Verarbeitung und ggf. Speicherung grundrechtserheblich. Daher erfragt die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag regelmäßig den Umfang dieser Datenverarbeitung. Aktuell steht die Schaffung neuer digitaler Ermittlungsbefugnisse der Polizeibehörden des Bundes zur parlamentarischen Beratung an, nachdem das Bundeskabinett am 29. April dieses Jahres entsprechende Gesetzentwürfe beschlossen hat. Darin enthalten ist auch der Vorschlag, den Polizeibehörden des Bundes Befugnisse zur automatisierten Auswertung des polizeilichen Datenbestandes zu erlauben (§ 9b des Bundeskriminalamtsgesetz-Entwurfs [BKAG‑E], § 58b des Bundespolizeigesetz-Entwurfs [BpolG‑E]). Mit dem § 22 Absatz 3 BKAG‑E wird sogar eine Befugnis geschaffen, Daten zum Training von KI-Tools (KI = Künstliche Intelligenz) auch an Unternehmen in Drittstaaten zu übermitteln. Mit Blick auf eine lange Reihe von Kleinen Anfragen der Fraktion und der Gruppe Die Linke, deren Beantwortung durch die Bundesregierung wegen unvollständiger Antworten regelmäßig Nachfragen erforderlich gemacht hat, möchten die Fragestellenden das Bundesministerium des Innern und die Zuarbeiten liefernden nachgeordneten Behörden ganz ausdrücklich ermutigen, die Fragen sehr aufmerksam zu lesen und die gemachten Angaben auf Vollständigkeit zu prüfen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Amts-, Zentral- und Verbunddateien werden derzeit beim Bundeskriminalamt (BKA) geführt (bitte mit Bezeichnung der Dateien bzw. Datenbank, Datum der Errichtung, Zweck der Datei bzw. Datenbank, Rechtsgrund-lage, Zahl der Datensätze, Zahl der Personendatensätze, Zahl der Datensätze zu Personenzusammenschlüssen, Organisationen und Institutionen, durchschnittlicher Speicherdauer der enthaltenen Datensätze aufführen)?  2. Welche Daten des Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds (PIAV-Operativ-Dateien) führt das BKA, und an welche Verbunddateien in PIAV-Operativ sind diese angebunden (bitte mit Errichtungsdatum, Zahl der gespeicherten Daten, Zahl der gespeicherten Personendatensätze, Zahl der Datensätze zu Institutionen bzw. Gruppen bzw. Personenzusammenschlüssen, durchschnittlicher Speicherdauer der enthaltenen Datensätze auflisten)?  3. Wie viele Datensätze (Vorgänge) sind im Vorgangsbearbeitungssystem des BKA gespeichert?  4. Wie viele Strafverfolgungsdateien werden derzeit beim BKA geführt, wie viele davon betreffen laufende Strafverfahren und wie viele abgeschlossene Strafverfahren inklusive Vollstreckungsverfahren (bitte bezogen auf die verfahrensführenden Abteilungen des BKA angeben)?  5. Welche Dateien bzw. Datenbanken werden bei der Bundespolizei zu Zwecken der Straftatverhütung bzw. Strafverfolgungsvorsorge geführt (bitte mit Bezeichnung der Dateien bzw. Datenbank, Datum der Errichtung, Zweck der Datei bzw. Datenbank, Rechtsgrundlage, Zahl der Datensätze, Zahl der Personendatensätze, Zahl der Datensätze zu Personenzusammenschlüssen, Organisationen und Institutionen, durchschnittlicher Speicherdauer der enthaltenen Datensätze aufführen)?  6. Welche Dateien bzw. Datenbanken werden zu Zwecken der Strafverfolgung derzeit bei der Bundespolizei geführt (bitte mit Bezeichnung der Dateien bzw. Datenbank, Datum der Errichtung, Zweck der Datei bzw. Datenbank, Rechtsgrundlage, Zahl der Datensätze, Zahl der Personendatensätze, Zahl der Datensätze zu Personenzusammenschlüssen, Organisationen und Institutionen, durchschnittlicher Speicherdauer der enthaltenen Datensätze aufführen)?  7. Wie viele der in der Verbunddatei „Innere Sicherheit“ beim BKA gespeicherten Personendatensätze sind welchen Phänomenbereichen zugeordnet (bitte für die Datensätze in Datenbesitz des BKA und die Gesamtzahl der Datensätze für die Phänomenbereiche getrennt angeben)?  8. Wird in der Verbunddatei „Innere Sicherheit“ der Katalogwert „Sonstige Zuordnung“ mittlerweile gesondert ausgewiesen, war hierfür eine Änderung der Errichtungsanordnung notwendig, und auf welchem Verfahrensweg wurde sie vorgenommen?  9. Welche Anträge auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von personenbezogenen Daten wurden im Jahr 2023 mit Bezug zu den in den Fragen 1 bis 4 erfragten Dateien, Datenbanken etc. beim BKA und bei der Bundespolizei gestellt, und in wie vielen Fällen wurde die Auskunft ganz oder teilweise verweigert? 10. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2025 Personen über die Speicherung von Daten zu Kindern, für die sie sorgeberechtigt sind, nach § 75 des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) informiert, und in wie vielen Fällen ist eine solche Information wegen der möglichen Gefährdung der Aufgabenwahrnehmung des BKA unterblieben? 11. Gab es im Jahr 2023 Beanstandungen vonseiten der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden, wenn ja welche, und wie wurden Beanstandungsverfahren abgeschlossen? 12. In wie vielen Fällen hat das BKA nach § 83 des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) am Informationsverbund teilnehmende Behörden sowie die zuständige Datenschutzaufsicht über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert? 13. In wie vielen Fällen erfolgte eine solche Information an Verantwortliche in einem anderen Mitgliedstaat der EU (§ 65 Absatz 6 des Bundesdatenschutzgesetzes; bitte nach Jahren und für beide Fallkonstellationen getrennt auflisten)? 14. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit insgesamt im Schengener Informationssystem nach Artikel 36 Absatz 3 des Ratsbeschlusses 2007/533/JI vom 12. Juni 2007 „über die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation“ (RB SIS II) zur verdeckten bzw. gezielten Kontrolle ausgeschrieben, und a) wie viele davon mit der Qualifizierung „immediate action“, b) wie viele der Ausschreibungen wurden von deutschen Stellen vorgenommen (bitte ebenfalls Gesamtzahl und Zahl der Datensätze mit der Qualifizierung „immediate action“ angeben) und c) wie viele der von deutscher Seite vorgenommenen Ausschreibungen gingen auf Informationen aus Drittstaaten zurück, welcher Art waren die übermittelten Informationen, und welche qualifizierenden Tatbestände für eine Ausschreibung nach Artikel 36 Absatz 3 RB SIS II waren erfüllt? Berlin, den 19. Mai 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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