Umfang der polizeilichen Datenhaltung 2026
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Umfang der polizeilichen Datenhaltung 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6041
21. Wahlperiode 20.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey,
Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo
Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat
und der Fraktion Die Linke
Umfang der polizeilichen Datenhaltung 2026
In den polizeilichen Informationssystemen werden umfassend Daten zu
polizeilichen Vorgängen verarbeitet und gespeichert. Neben der eigentlichen Erhebung
der personenbezogenen Daten sind auch die weitere Verarbeitung und ggf.
Speicherung grundrechtserheblich. Daher erfragt die Fraktion Die Linke im
Deutschen Bundestag regelmäßig den Umfang dieser Datenverarbeitung.
Aktuell steht die Schaffung neuer digitaler Ermittlungsbefugnisse der
Polizeibehörden des Bundes zur parlamentarischen Beratung an, nachdem das
Bundeskabinett am 29. April dieses Jahres entsprechende Gesetzentwürfe beschlossen hat.
Darin enthalten ist auch der Vorschlag, den Polizeibehörden des Bundes
Befugnisse zur automatisierten Auswertung des polizeilichen Datenbestandes zu
erlauben (§ 9b des Bundeskriminalamtsgesetz-Entwurfs [BKAG‑E], § 58b des
Bundespolizeigesetz-Entwurfs [BpolG‑E]). Mit dem § 22 Absatz 3 BKAG‑E
wird sogar eine Befugnis geschaffen, Daten zum Training von KI-Tools (KI =
Künstliche Intelligenz) auch an Unternehmen in Drittstaaten zu übermitteln.
Mit Blick auf eine lange Reihe von Kleinen Anfragen der Fraktion und der
Gruppe Die Linke, deren Beantwortung durch die Bundesregierung wegen
unvollständiger Antworten regelmäßig Nachfragen erforderlich gemacht hat,
möchten die Fragestellenden das Bundesministerium des Innern und die
Zuarbeiten liefernden nachgeordneten Behörden ganz ausdrücklich ermutigen, die
Fragen sehr aufmerksam zu lesen und die gemachten Angaben auf
Vollständigkeit zu prüfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Amts-, Zentral- und Verbunddateien werden derzeit beim
Bundeskriminalamt (BKA) geführt (bitte mit Bezeichnung der Dateien bzw.
Datenbank, Datum der Errichtung, Zweck der Datei bzw. Datenbank,
Rechtsgrund-lage, Zahl der Datensätze, Zahl der Personendatensätze, Zahl
der Datensätze zu Personenzusammenschlüssen, Organisationen und
Institutionen, durchschnittlicher Speicherdauer der enthaltenen Datensätze
aufführen)?
2. Welche Daten des Polizeilichen Informations- und Analyseverbunds
(PIAV-Operativ-Dateien) führt das BKA, und an welche Verbunddateien
in PIAV-Operativ sind diese angebunden (bitte mit Errichtungsdatum,
Zahl der gespeicherten Daten, Zahl der gespeicherten Personendatensätze,
Zahl der Datensätze zu Institutionen bzw. Gruppen bzw.
Personenzusammenschlüssen, durchschnittlicher Speicherdauer der enthaltenen
Datensätze auflisten)?
3. Wie viele Datensätze (Vorgänge) sind im Vorgangsbearbeitungssystem des
BKA gespeichert?
4. Wie viele Strafverfolgungsdateien werden derzeit beim BKA geführt, wie
viele davon betreffen laufende Strafverfahren und wie viele
abgeschlossene Strafverfahren inklusive Vollstreckungsverfahren (bitte bezogen auf die
verfahrensführenden Abteilungen des BKA angeben)?
5. Welche Dateien bzw. Datenbanken werden bei der Bundespolizei zu
Zwecken der Straftatverhütung bzw. Strafverfolgungsvorsorge geführt (bitte
mit Bezeichnung der Dateien bzw. Datenbank, Datum der Errichtung,
Zweck der Datei bzw. Datenbank, Rechtsgrundlage, Zahl der Datensätze,
Zahl der Personendatensätze, Zahl der Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen, Organisationen und Institutionen, durchschnittlicher
Speicherdauer der enthaltenen Datensätze aufführen)?
6. Welche Dateien bzw. Datenbanken werden zu Zwecken der
Strafverfolgung derzeit bei der Bundespolizei geführt (bitte mit Bezeichnung der
Dateien bzw. Datenbank, Datum der Errichtung, Zweck der Datei bzw.
Datenbank, Rechtsgrundlage, Zahl der Datensätze, Zahl der
Personendatensätze, Zahl der Datensätze zu Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und Institutionen, durchschnittlicher Speicherdauer der enthaltenen
Datensätze aufführen)?
7. Wie viele der in der Verbunddatei „Innere Sicherheit“ beim BKA
gespeicherten Personendatensätze sind welchen Phänomenbereichen zugeordnet
(bitte für die Datensätze in Datenbesitz des BKA und die Gesamtzahl der
Datensätze für die Phänomenbereiche getrennt angeben)?
8. Wird in der Verbunddatei „Innere Sicherheit“ der Katalogwert „Sonstige
Zuordnung“ mittlerweile gesondert ausgewiesen, war hierfür eine
Änderung der Errichtungsanordnung notwendig, und auf welchem
Verfahrensweg wurde sie vorgenommen?
9. Welche Anträge auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von
personenbezogenen Daten wurden im Jahr 2023 mit Bezug zu den in den Fragen 1
bis 4 erfragten Dateien, Datenbanken etc. beim BKA und bei der
Bundespolizei gestellt, und in wie vielen Fällen wurde die Auskunft ganz oder
teilweise verweigert?
10. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2025 Personen über die Speicherung
von Daten zu Kindern, für die sie sorgeberechtigt sind, nach § 75 des
Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) informiert, und in wie vielen Fällen
ist eine solche Information wegen der möglichen Gefährdung der
Aufgabenwahrnehmung des BKA unterblieben?
11. Gab es im Jahr 2023 Beanstandungen vonseiten der
datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden, wenn ja welche, und wie wurden
Beanstandungsverfahren abgeschlossen?
12. In wie vielen Fällen hat das BKA nach § 83 des
Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) am Informationsverbund teilnehmende Behörden sowie
die zuständige Datenschutzaufsicht über eine Verletzung des Schutzes
personenbezogener Daten informiert?
13. In wie vielen Fällen erfolgte eine solche Information an Verantwortliche
in einem anderen Mitgliedstaat der EU (§ 65 Absatz 6 des
Bundesdatenschutzgesetzes; bitte nach Jahren und für beide Fallkonstellationen
getrennt auflisten)?
14. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
insgesamt im Schengener Informationssystem nach Artikel 36 Absatz 3 des
Ratsbeschlusses 2007/533/JI vom 12. Juni 2007 „über die Errichtung, den
Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten
Generation“ (RB SIS II) zur verdeckten bzw. gezielten Kontrolle
ausgeschrieben, und
a) wie viele davon mit der Qualifizierung „immediate action“,
b) wie viele der Ausschreibungen wurden von deutschen Stellen
vorgenommen (bitte ebenfalls Gesamtzahl und Zahl der Datensätze mit der
Qualifizierung „immediate action“ angeben) und
c) wie viele der von deutscher Seite vorgenommenen Ausschreibungen
gingen auf Informationen aus Drittstaaten zurück, welcher Art waren
die übermittelten Informationen, und welche qualifizierenden
Tatbestände für eine Ausschreibung nach Artikel 36 Absatz 3 RB SIS II
waren erfüllt?
Berlin, den 19. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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