Schriftliche Frage 8 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie viele Millionenvermögen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern in den vergangenen neun Jahren vererbt oder verschenkt (bitte…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
Text
Schriftliche Frage 8 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie viele Millionenvermögen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern in den vergangenen neun Jahren vererbt oder verschenkt (bitte…
Frage 8 (Nicole Gohlke, Die Linke):
Wie viele Millionenvermögen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern in den vergangenen neun Jahren vererbt oder verschenkt (bitte für jedes Jahr auflisten nach der Anzahl der Personen, die ein Vermögen von über 1 Mio. Euro geerbt haben bzw. denen ein Vermögen von über 1 Mio. geschenkt wurde, dem Gesamtwert der Erwerbe von Personen, die über 1 Mio. Euro geerbt haben bzw. denen über 1 Mio. Euro geschenkt wurde, und der durch diese Steuerfälle angefallenen Steuer)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 30. Juni 2025:
Die gewünschten Informationen für die Berichtsjahre 2015 bis 2023 (aktuellstes verfügbares Berichtsjahr) können der beigefügten Anlage entnommen werden. In den Tabellen sind die unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerbe (diese umfassen sowohl Erwerbe von Todes wegen als auch Schenkungen), die Anzahl der betroffenen Personen sowie die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Bayern dargestellt, untergliedert nach Größenklassen des steuerpflichtigen Erwerbs.1 Die Größenklassengliederung orientiert sich dabei an den Größenklassen „500.000 bis 2,5 Mio. Euro“ sowie „2,5 Mio. bis 5 Mio. Euro“ und „5 Mio. Euro oder mehr“. Eine Aufschlüsselung nach der Größenklasse von unter bzw. über 1 Mio. Euro liegt nicht vor. Die Basis der Ergebnisse ist das Festsetzungsjahr der Steuer. Der Zeitpunkt der Steuerentstehung (Sterbedatum oder der Tag der Schenkung) ist dabei oft nicht identisch mit dem Festsetzungsjahr, da die Steuerfestsetzung später erfolgen kann. Folglich können in einem Berichtsjahr auch Vermögensübergänge enthalten sein, die mehrere Jahre zurückliegen, bei denen die Steuer aber erst im Berichtsjahr festgesetzt wurde. Deswegen kann die Statistik keine Informationen über alle Vermögensübergänge eines Steuerentstehungsjahres (Sterbejahr oder Jahr der Schenkung) liefern. 1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/747 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Relationen
- asked ← Nicole Gohlke (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung