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Aktuelle Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer

dip / drucksache 25.09.2026 · WP 21 · 21/8217 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Aktuelle Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer Deutscher Bundestag Drucksache 21/8217 21. Wahlperiode 25.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Aktuelle Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer Laut der Schweizer Bank UBS ist Deutschland eines der Länder in der Welt mit dem höchsten Anteil an Milliardären, die ihr Vermögen ererbt haben (74 Prozent laut Billionaire Ambitions Report 2025, www.ubs.com/global/en/wealthm anagement/family-office-uhnw/reports/billionaire-ambitions-report.html, S. 48 – ein Anstieg gegenüber dem Report 2024 mit 71,8 Prozent). Auch die in Deutschland von Finanzämtern festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg 2025 deutlich auf 21,4 Mrd. Euro an, genauso wie die im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung erlassenen Steuern mit 3,7 Mrd. Euro. Allerdings beziehen sich diese Erlasse nicht auf die im gleichen Jahr festgesetzte Steuern, vielmehr ist unklar, wie viel von den 2025 festgesetzten Steuern nach Steuererlassen erhoben werden (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteil ungen/2026/08/PD26_306_736.html). Nach der letzten großen Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer 2016 wurde auch das neue Recht vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt, zum einen mit einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 804/22), zum anderen mit einer verfassungsrechtlichen Überprüfung (1 BvF 1/23). In diesen Fällen findet am 12./13. Oktober 2026 die mündliche Verhandlung statt, ein Urteil dürfte Anfang 2027 fallen, und damit wird nach Ansicht der Fragestellenden voraussichtlich eine neue Reform nötig sein. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie hat sich der ausgewiesene Kapitalwert abzugsfähiger Nutzungs- und Duldungsauflagen im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsteuer seit 2010 entwickelt (bitte pro Jahr angeben und wenn möglich nach Vermögensarten und dabei nach Immobilien und Unternehmensvermögen aufschlüsseln)?  2. Hält es die Bundesregierung für eine positive Entwicklung, dass sich der Betrag ausgewiesene Kapitalwert abzugsfähiger Nutzungs- und Duldungsauflagen – also insbesondere Nießbrauch – innerhalb von zehn Jahren bis 2024 ungefähr verzehnfacht haben soll (s. Julia Jirmann, Mythos: Immobilienerben unter Druck, 2026, www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdf s/Studien/Studien_8-26_Immobilienerben.pdf, S. 12)? a) Wenn ja, warum? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn nein, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um diese Entwicklung zu bremsen, zu stoppen oder umzukehren?  3. Kann die Bundesregierung angeben oder gegebenenfalls abschätzen, in welcher Höhe Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2025 nicht festgesetzt wurde, weil Nutzungs- und Duldungsauflagen abgezogen wurden?  4. Kennt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesverbands Mittelständische Wirtschaft (wenn nein, bitte begründen, s. Positionspapier „Steuern und Finanzen im Mittelstand“, 2024, www.bvmw.de/uploads/top ics/Steuern-und-Finanzen/Downloads/Positionspapier-Steuern-und-Finanz en-im-Mittelstand.pdf), dass bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer aktuell a) „das sehr komplexe Regelungsgeflecht in der Praxis zu dem Ergebnis führen [kann], dass die Erwerber eines großen und eines mittelständischen Unternehmens mit der gleichen Steuerbelastung konfrontiert sind“; b) „die von Großerwerben begünstigten Personen – ganz anders als bei KMU – häufig keine persönliche oder operative Verantwortung für das Unternehmensvermögen tragen, sondern lediglich das formale Eigentum innehaben und von den Entnahmen profitieren“ bzw. c) „die Verschonungsbedarfsprüfung […] für Großerwerbe sogar die Möglichkeit [bietet], sich durch Gestaltungsmaßnahmen gezielt in eine Steuerbegünstigung hinein zu strukturieren“? Und wie ist ihre Position dazu?  5. Wie viele Fälle mit Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG, die 2025 abgeschlossen wurden, gab es nach Kenntnis der Bundesregierung, und was waren a) der Gesamtwert der Erwerbe vor Verschonung, b) die festgesetzte Steuer und c) die erlassene Steuer?  6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in der Frage zuvor genannten Fällen die Anzahl der Fälle mit einem Wert der Erwerbe vor Verschonung jeweils über 50, 100, 500, 1.000, 2.000 oder 5.000 Mio. Euro?  7. Bei wie vielen Erbschaften bzw. Schenkungen, bei denen im Jahr 2025 eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG abgeschlossen wurde, waren nach Kenntnis der Bundesregierung Familienstiftungen beteiligt, in wie vielen Fällen davon wurde für diese eine Verschonungsbedarfsprüfung vorgenommen und was war in diesen Fällen insgesamt a) der Gesamtwert der Erwerbe vor Verschonung, b) die festgesetzte Steuer und c) die erlassene Steuer?  8. Bei wie vielen Erbschaften bzw. Schenkungen, bei denen im Jahr 2025 eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG abgeschlossen wurde, waren nach Kenntnis der Bundesregierung Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr bzw. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr beteiligt, und was waren in diesen Fällen jeweils a) der Gesamtwert der Erwerbe vor Verschonung, b) die festgesetzte Steuer und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) die erlassene Steuer?  9. Wie viele Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG wurden bisher in Westdeutschland („alte“ Bundesländer) und wie viele in Ostdeutschland („neue“ Bundesländer) gestellt und wie viele dieser Anträge worden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in Westdeutschland und Ostdeutschland positiv beschieden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 10. Arbeitet die Bundesregierung bereits an konkreten Reformvorschlägen für die Erbschaftsteuer, vor allem im Hinblick auf die erwarteten Urteile des Bundesverfassungsgerichts (s. Vorbemerkung)? 11. Welche Kontakte mit Dritten (Verbände, Organisationen, Unternehmen, Einzelpersonen oder anderes) hatte die Bundesregierung in diesem Jahr zum Thema Erbschafts- und Schenkungsteuer (bitte auflisten jeweils mit Datum, Teilnehmenden auf beiden Seiten, Art des Kontakts, Angabe zur Initiative für den Kontakt und Thema, unter dem Dokumente zu dem Kontakt veraktet wurden)? 12. Kennt die Bundesregierung die Kritik des Steuerexperten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Dr. Stefan Bach an der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Statistik zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, dass ohne Berücksichtigung der späteren Steuererlasse ein erheblicher Teil der festgesetzten Steuer – laut Bach um die 6 Mrd. Euro – nicht erhoben werden dürften (https://bsky.app/profile/sbachtax.bsky.social/pos t/3mu2c6yp7fs24)? Wenn ja, wie ist ihre Postion dazu? Wenn nein, warum nicht? 13. Kennt die Bundesregierung zu Anregungen von Dr. Stefan Bach zur Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik (www.diw.de/documents/dokum entenarchiv/17/diw_01.c.1011805.de/memorandum_diw_verbesserung-er bschaftsteuerstatistik_sbach_v26_06_25_bf.pdf,), konkret a) Personen und Steuerfälle über die Steuer-ID zu verbinden, b) sämtliche Informationen der Erbschaftsteuererklärungen in den Steuerstatistik-Datensatz zu übernehmen, c) die Verschonungsbedarfsprüfung in den Steuerstatistik-Datensatz zu übernehmen, d) die Erbschaftsteuerstatistik mit weiteren Steuerstatistiken zu verbinden sowie e) weitere Verwaltungsdaten zu Vermögensübertragungen zu erschließen? Wie ist ihre Haltung dazu? Berlin, den 23. September 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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