Aktuelle Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
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Aktuelle Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8217
21. Wahlperiode 25.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze
Edis, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović,
Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner,
Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Aktuelle Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
Laut der Schweizer Bank UBS ist Deutschland eines der Länder in der Welt mit
dem höchsten Anteil an Milliardären, die ihr Vermögen ererbt haben (74
Prozent laut Billionaire Ambitions Report 2025, www.ubs.com/global/en/wealthm
anagement/family-office-uhnw/reports/billionaire-ambitions-report.html, S. 48
– ein Anstieg gegenüber dem Report 2024 mit 71,8 Prozent).
Auch die in Deutschland von Finanzämtern festgesetzte Erbschaft- und
Schenkungsteuer stieg 2025 deutlich auf 21,4 Mrd. Euro an, genauso wie die im
Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung erlassenen Steuern mit 3,7 Mrd. Euro.
Allerdings beziehen sich diese Erlasse nicht auf die im gleichen Jahr
festgesetzte Steuern, vielmehr ist unklar, wie viel von den 2025 festgesetzten Steuern
nach Steuererlassen erhoben werden (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteil
ungen/2026/08/PD26_306_736.html).
Nach der letzten großen Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer 2016
wurde auch das neue Recht vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt, zum
einen mit einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 804/22), zum anderen mit einer
verfassungsrechtlichen Überprüfung (1 BvF 1/23). In diesen Fällen findet am
12./13. Oktober 2026 die mündliche Verhandlung statt, ein Urteil dürfte Anfang
2027 fallen, und damit wird nach Ansicht der Fragestellenden voraussichtlich
eine neue Reform nötig sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich der ausgewiesene Kapitalwert abzugsfähiger Nutzungs- und
Duldungsauflagen im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsteuer seit
2010 entwickelt (bitte pro Jahr angeben und wenn möglich nach
Vermögensarten und dabei nach Immobilien und Unternehmensvermögen
aufschlüsseln)?
2. Hält es die Bundesregierung für eine positive Entwicklung, dass sich der
Betrag ausgewiesene Kapitalwert abzugsfähiger Nutzungs- und
Duldungsauflagen – also insbesondere Nießbrauch – innerhalb von zehn Jahren bis
2024 ungefähr verzehnfacht haben soll (s. Julia Jirmann, Mythos:
Immobilienerben unter Druck, 2026, www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdf
s/Studien/Studien_8-26_Immobilienerben.pdf, S. 12)?
a) Wenn ja, warum?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
b) Wenn nein, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
diese Entwicklung zu bremsen, zu stoppen oder umzukehren?
3. Kann die Bundesregierung angeben oder gegebenenfalls abschätzen, in
welcher Höhe Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2025 nicht
festgesetzt wurde, weil Nutzungs- und Duldungsauflagen abgezogen wurden?
4. Kennt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesverbands
Mittelständische Wirtschaft (wenn nein, bitte begründen, s. Positionspapier
„Steuern und Finanzen im Mittelstand“, 2024, www.bvmw.de/uploads/top
ics/Steuern-und-Finanzen/Downloads/Positionspapier-Steuern-und-Finanz
en-im-Mittelstand.pdf), dass bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
aktuell
a) „das sehr komplexe Regelungsgeflecht in der Praxis zu dem Ergebnis
führen [kann], dass die Erwerber eines großen und eines
mittelständischen Unternehmens mit der gleichen Steuerbelastung konfrontiert
sind“;
b) „die von Großerwerben begünstigten Personen – ganz anders als bei
KMU – häufig keine persönliche oder operative Verantwortung für das
Unternehmensvermögen tragen, sondern lediglich das formale
Eigentum innehaben und von den Entnahmen profitieren“ bzw.
c) „die Verschonungsbedarfsprüfung […] für Großerwerbe sogar die
Möglichkeit [bietet], sich durch Gestaltungsmaßnahmen gezielt in eine
Steuerbegünstigung hinein zu strukturieren“?
Und wie ist ihre Position dazu?
5. Wie viele Fälle mit Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG, die
2025 abgeschlossen wurden, gab es nach Kenntnis der Bundesregierung,
und was waren
a) der Gesamtwert der Erwerbe vor Verschonung,
b) die festgesetzte Steuer und
c) die erlassene Steuer?
6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in der Frage
zuvor genannten Fällen die Anzahl der Fälle mit einem Wert der Erwerbe
vor Verschonung jeweils über 50, 100, 500, 1.000, 2.000 oder 5.000 Mio.
Euro?
7. Bei wie vielen Erbschaften bzw. Schenkungen, bei denen im Jahr 2025
eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG abgeschlossen
wurde, waren nach Kenntnis der Bundesregierung Familienstiftungen
beteiligt, in wie vielen Fällen davon wurde für diese eine
Verschonungsbedarfsprüfung vorgenommen und was war in diesen Fällen insgesamt
a) der Gesamtwert der Erwerbe vor Verschonung,
b) die festgesetzte Steuer und
c) die erlassene Steuer?
8. Bei wie vielen Erbschaften bzw. Schenkungen, bei denen im Jahr 2025
eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG abgeschlossen
wurde, waren nach Kenntnis der Bundesregierung Kinder bis zum vollendeten
13. Lebensjahr bzw. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr beteiligt, und was
waren in diesen Fällen jeweils
a) der Gesamtwert der Erwerbe vor Verschonung,
b) die festgesetzte Steuer und
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
c) die erlassene Steuer?
9. Wie viele Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG
wurden bisher in Westdeutschland („alte“ Bundesländer) und wie viele in
Ostdeutschland („neue“ Bundesländer) gestellt und wie viele dieser
Anträge worden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in
Westdeutschland und Ostdeutschland positiv beschieden (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
10. Arbeitet die Bundesregierung bereits an konkreten Reformvorschlägen für
die Erbschaftsteuer, vor allem im Hinblick auf die erwarteten Urteile des
Bundesverfassungsgerichts (s. Vorbemerkung)?
11. Welche Kontakte mit Dritten (Verbände, Organisationen, Unternehmen,
Einzelpersonen oder anderes) hatte die Bundesregierung in diesem Jahr
zum Thema Erbschafts- und Schenkungsteuer (bitte auflisten jeweils mit
Datum, Teilnehmenden auf beiden Seiten, Art des Kontakts, Angabe zur
Initiative für den Kontakt und Thema, unter dem Dokumente zu dem
Kontakt veraktet wurden)?
12. Kennt die Bundesregierung die Kritik des Steuerexperten des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung Dr. Stefan Bach an der vom
Statistischen Bundesamt veröffentlichen Statistik zur Erbschaft- und
Schenkungsteuer, dass ohne Berücksichtigung der späteren Steuererlasse ein
erheblicher Teil der festgesetzten Steuer – laut Bach um die 6 Mrd. Euro – nicht
erhoben werden dürften (https://bsky.app/profile/sbachtax.bsky.social/pos
t/3mu2c6yp7fs24)?
Wenn ja, wie ist ihre Postion dazu?
Wenn nein, warum nicht?
13. Kennt die Bundesregierung zu Anregungen von Dr. Stefan Bach zur
Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik (www.diw.de/documents/dokum
entenarchiv/17/diw_01.c.1011805.de/memorandum_diw_verbesserung-er
bschaftsteuerstatistik_sbach_v26_06_25_bf.pdf,), konkret
a) Personen und Steuerfälle über die Steuer-ID zu verbinden,
b) sämtliche Informationen der Erbschaftsteuererklärungen in den
Steuerstatistik-Datensatz zu übernehmen,
c) die Verschonungsbedarfsprüfung in den Steuerstatistik-Datensatz zu
übernehmen,
d) die Erbschaftsteuerstatistik mit weiteren Steuerstatistiken zu verbinden
sowie
e) weitere Verwaltungsdaten zu Vermögensübertragungen zu
erschließen?
Wie ist ihre Haltung dazu?
Berlin, den 23. September 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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