Schriftliche Frage 2 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des Bundes für Software, Softwarelizenzen und andere IT-Dienstleistungen (bitt…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 2 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des Bundes für Software, Softwarelizenzen und andere IT-Dienstleistungen (bitt…
Frage 2 (Dr. Dietmar Bartsch, Die Linke):
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des Bundes für Software, Softwarelizenzen und andere IT-Dienstleistungen (bitte für die Haushaltsjahre 2022, 2023, 2024 angeben), und welche fünf Unternehmen haben in den jeweiligen Jahren die höchsten Rechnungen gestellt (bitte Rechnungsbeträge nennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 18. Juni 2025:
Die Ausgaben des Bundes für Software, Softwarelizenzen und andere IT-Dienstleistungen lassen sich weder titelscharf noch von der Höhe her unmittelbar dem jeweiligen Haushaltsplan für die genannten Haushaltsjahre entnehmen. Die erbetenen Daten wurden daher im Wege einer Ressortabfrage ermittelt und beziehen sich – dem hiesigen Verständnis Ihrer Frage entsprechend – nicht auf den Ressorts nachgeordnete Behörden. Danach stellen sich die Ausgaben des Bundes (jeweils in T Euro) in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 insgesamt folgendermaßen dar: Haushaltsjahr Software Softwarelizenzen Andere IT- Dienstleistungen Summe 2022 189.357 46.822 843.040 1.079.219 2023 163.082 53.302 780.171 996.555 2024 224.324 160.164 884.443 1.268.381 Die des Weiteren erbetenen Informationen zu den von diversen Unternehmen in den genannten Kategorien gestellten Rechnungen berühren grundrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Eine Aufschlüsselung der Kosten würde Rückschlüsse auf einzelne Verträge und somit auch auf die Ertragslage der Auftragnehmer erlauben. Die Nennung der Rechnungsbeträge würde daher grundsätzlich die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren – mit ungewissem Ausgang – in jedem Einzelfall voraussetzen, was innerhalb der für die Beantwortung Ihrer Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar war. In Abwägung des parlamentarischen Fragerechts mit den grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen der Auftragnehmer können die erbetenen Informationen zu den jeweiligen Höchstbeträgen (jeweils in T Euro) – soweit in der Kürze der Zeit ermittelbar – deshalb in der nachfolgenden Tabelle nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt werden: Haushaltsjahr Einzelrechnungsbetrag Einzelrechnungsbetrag Einzelrechnungsbetrag Einzelrechnungsbetrag Einzelrechnungsbetrag 2022 23.710 7.352 3.266 2.518 1.512 2023 22.186 3.495 2.436 2.250 1.643 2024 37.232 5.944 2.986 2.601 2.377
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