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Schriftliche Frage 131 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Von wie vielen gravierenden Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften in Schlachteinrichtungen hat die Bundesregierung in den vergan…

dip / schriftliche_frage 02.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 131 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Von wie vielen gravierenden Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften in Schlachteinrichtungen hat die Bundesregierung in den vergan… Frage 131 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Von wie vielen gravierenden Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften in Schlachteinrichtungen hat die Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren Kenntnis erhalten, und wie viele dieser Verstöße fanden in Schlachteinrichtungen statt, die entsprechend dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ (Bearbeitungsstand 3. Februar 2026, 16:38 Uhr) nicht von der Einführung einer verbindlichen Videoaufzeichnung erfasst wären? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 2. April 2026: Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften und damit auch die Feststellung und Ahndung von Verstößen gegen diese Vorschriften obliegt den jeweils zuständigen Behörden der Länder. Der Bundesregierung liegen die erfragten Informationen nicht vor. Gemäß dem vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes sind alle Schlachthöfe von der verpflichtenden Videoüberwachung erfasst, die ab einer bestimmten Betriebsgröße unmittelbar gilt und für Betriebe unterhalb dieser Größe bei tatsächlichen Anhaltspunkten für Verstöße von der zuständigen Behörde angeordnet werden kann.

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