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Schriftliche Frage 185/186 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit werden bei der Bundesförderung der Schweine- und Rinderzuchtanstalten sowie Ausbildungszentren Tierschutzvorgaben berücksichtigt (…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 185/186 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit werden bei der Bundesförderung der Schweine- und Rinderzuchtanstalten sowie Ausbildungszentren Tierschutzvorgaben berücksichtigt (… Frage 185 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit werden bei der Bundesförderung der Schweine- und Rinderzuchtanstalten sowie Ausbildungszentren Tierschutzvorgaben berücksichtigt (Kastenstand, Anbindehaltung, nichtkurative Eingriffe etc.), die über die Mindestvorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hinausgehen, und fördert der Bund die Entwicklung eines Trainingsmodells für die Tierart Schwein, um reproduktionsmedizinische Eingriffe zunächst praxisnah, aber tierfrei, zu üben? Frage 186 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele landeseigene Schweine- und Rinderzuchtanstalten sowie betriebsübergreifende Ausbildungszentren gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wie viele erhalten Bundesförderung (bitte die Gesamtzahl der entsprechenden Betriebe sowie die Gesamtsumme der aktuellen Bundesförderungen angeben und die 13 höchsten Förderungen bitte nach Betrieb und Fördersumme aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 2. Februar 2026: Die Fragen 185 und 186 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung unterhält die überwiegende Anzahl der Länder eigene Schweine- und oder Rinderzuchtanstalten sowie betriebsübergreifende (überbetriebliche) Ausbildungszentren. Die Zuständigkeit liegt hierbei ausschließlich bei den Ländern, sodass die Bundesregierung keine genauen Zahlen zu diesen Einrichtungen vorhält. Demzufolge liegt der Bundesregierung auch keine vollständige Auflistung von landeseigenen Schweine- und Rinderzuchtanstalten beziehungsweise überbetrieblichen Ausbildungszentren vor. Die Einhaltung gesetzlicher Tierschutzstandards, wie sie etwa in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung definiert sind, bildet die absolute Basis für jede landwirtschaftliche Tätigkeit. Daher sind diese auch in den Ländereinrichtungen der Schweine- und Rinderhaltung einzuhalten. Zusätzlich können Bundes- und Landesförderprogramme von der Einhaltung weitergehender Anforderungen abhängig gemacht werden, insbesondere, wenn diese in einem konkreten Zusammenhang zum Fördergegenstand beziehungsweise -ziel stehen. Mit dem durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat im Rahmen der Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz zum Thema „Tierschutz in der Nutztierhaltung – Konzepte und Materialien für Aus- und Fortbildung sowie Studium“ geförderte Projekt „Etablierung eines Agricultural Skills Labs zur Verbesserung des Wissenstransfers und des Tierschutzes in der landwirtschaftlichen Ausbildung (AgriSkills)“ (Projektlaufzeit: 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2025, FKZ 2820MDT130, 2820MDT131) wurde die Anwendung eines Trainingsmodells unterstützt. Im Mittelpunkt des Projekts AgriSkills stand ein verantwortungsvoller und tierschonender Umgang in der Nutztierhaltung. Am Lehr- und Versuchszentrum (LVZ) Futterkamp der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein wurde dazu gemeinsam mit der Stiftung Tierärztliche Hochschule (TiHo) Hannover ein Lernlabor mit 19 Stationen für die Tierarten Rind und Schwein aufgebaut. Hier können Auszubildende, Landwirtinnen und Landwirte in Weiterbildung sowie Studierende wichtige Handgriffe und Eingriffe am Tier realitätsnah an Modellen trainieren, ohne dass Übungen am Tier selbst vorgenommen werden müssen.

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