Schriftliche Frage 127 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist die Errichtung eines Ersatzbauwerks neben einer bestehenden Brücke, das nach Errichtung des Ersatzbauwerks abgerissen wird, ohne Planfes…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 127 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist die Errichtung eines Ersatzbauwerks neben einer bestehenden Brücke, das nach Errichtung des Ersatzbauwerks abgerissen wird, ohne Planfes…
Frage 127 (Matthias Gastel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ist die Errichtung eines Ersatzbauwerks neben einer bestehenden Brücke, das nach Errichtung des Ersatzbauwerks abgerissen wird, ohne Planfeststellungsverfahren möglich, und unterstützt die Bundesregierung, dass bei der Brücke an der B 312 bei Aichtal der Ersatzneubau neben dem Bestandsbauwerk errichtet wird?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 10. Juni 2025:
Grundsätzlich kann bei der Errichtung eines Brückenbauwerks neben der vorhandenen Brücke ein Planfeststellungsverfahren entfallen, wenn die rechtlichen und naturschutzfachlichen Voraussetzungen gegeben sind. Im vorliegenden Fall sind die Voraussetzungen für die Errichtung eines Ersatzneubaus neben dem Bestand aus naturschutzfachlicher Sicht voraussichtlich nicht gegeben (FFH-Mähwiesen). Ebenfalls wäre es aufgrund der gestückelten Grundstückslage rechtlich schwierig, auf ein Planfeststellungsverfahren bei einer Errichtung neben dem Bestand zu verzichten. Daher kann der Bund die Errichtung eines Ersatzneubaus neben dem Bestand nach derzeitigem Stand nicht vorantreiben.
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